Rechtsprechung
   BGH, 03.06.1982 - X ZB 21/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,2130
BGH, 03.06.1982 - X ZB 21/81 (https://dejure.org/1982,2130)
BGH, Entscheidung vom 03.06.1982 - X ZB 21/81 (https://dejure.org/1982,2130)
BGH, Entscheidung vom 03. Juni 1982 - X ZB 21/81 (https://dejure.org/1982,2130)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1982,2130) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Patentfähigkeit eines Arzneimittels - Möglichkeit des Verwendungsanspruchs bei Patentfähigkeit eines Arzneimittelanspruches aus der überraschenden Wirksamkeit des Wirkstoffes

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 336
  • NJW 1983, 336 (Ls.)
  • MDR 1982, 1013
  • GRUR 1982, 548
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.01.1977 - X ZB 13/75

    Patentierbarkeit eines therapeutischen Anwendungsverfahrens

    Auszug aus BGH, 03.06.1982 - X ZB 21/81
    Auch der Schutz seines Patentanspruchs unterscheidet sich jedenfalls nicht wesentlich von dem eines entsprechend formulierten Verwendungsanspruchs, mit dem nicht unmittelbar die Herstellung und der Vertrieb (Feilhalten und Inverkehrbringen) der genannten Verbindungen, wohl aber die augenfällige Ausrichtung des Wirkstoffes zur Verwendung bei der therapeutischen Behandlung der genannten Krankheiten erfaßt werden kann (BGHZ 68, 156, 181 - Benzolsulfonylharnstoff).

    In der Benzolsulfonylharnstoff-Entscheidung (BGHZ 68, 156, 161) hat der beschließende Senat die Verwendung eines Stoffes zur Bekämpfung einer Krankheit, bei der die Heilwirkung des Stoffes ausgenutzt wird, als gewerblich verwertbare Lehre angesehen, weil sie regelmäßig auch vom Verwendungsanspruch erfaßte Handlungen umfasse, die nicht außerhalb des Bereichs der gewerblichen Nutzung liegen, etwa die Formulierung und die Konfektionierung des Medikaments, seine Dosierung und seine gebrauchsfertige Verpackung.

  • BGH, 14.03.1972 - X ZB 2/71

    Stofferfindung

    Auszug aus BGH, 03.06.1982 - X ZB 21/81
    Eine neue Verwendungsweise begründet nicht die Neuheit eines bereits bekannten Stoffes (BGHZ 58, 280, 290 - Imidazoline).
  • BGH, 22.06.1976 - X ZB 23/74

    Patentfähigkeit von Organisations- und Rechenprogrammen

    Auszug aus BGH, 03.06.1982 - X ZB 21/81
    Soweit das Bundespatentgericht aus dem Beschluß des Senats vom 22. Juni 1976 - X ZB 23/74 - BGHZ 67, 22 ff - Dispositionsprogramm - abzuleiten sucht, es sei ohne Belang, daß die Verwendungsansprüche auch gewerbliche Maßnahmen umfaßten, wenn diese bekannt seien und durch sie nicht die anmeldungsgemäße Lehre ausgedrückt werde, kann ihm nicht gefolgt werden.
  • BGH, 05.10.2005 - X ZB 7/03

    Arzneimittelgebrauchsmuster

    Denn auch wenn bekannte Wirkstoffe regelmäßig der augenfälligen Herrichtung bedürfen, ehe sie zur Behandlung von Krankheiten eingesetzt werden (vgl. BGHZ 68, 156, 161 - Benzolsulfonylharnstoff; Sen.Beschl. v. 03.06.1982 - X ZR 21/81, GRUR 1982, 548, 549 - Sitosterylglykoside; BGHZ 88, 209, 216 - Hydropyridin), fehlt es hier doch an einem durch ein Verfahren hergestellten Erzeugnis im üblichen Sinn.

    Denn auch als solche oder als Arzneimittel bekannte Wirkstoffe bedürfen regelmäßig der augenfälligen Herrichtung im gewerblichen Bereich, ehe sie zur Behandlung von Krankheiten verwendet werden können (vgl. BGHZ 68, 156, 161 - Benzolsulfonylharnstoff; Sen.Beschl. v. 03.06.1982 - X ZR 21/81, GRUR 1982, 548, 549 - Sitosterylglykoside; BGHZ 88, 209, 216 - Hydropyridin).

  • BGH, 20.03.2001 - X ZR 177/98

    Trigonellin; Schutzwirkung eines Patents nach Beschränkung; Zugabe eines weiteren

    Eine solche sinnfällige Herrichtung hat der Senat etwa in der auf den speziellen Verwendungszweck abgestellten Formulierung und Konfektionierung eines Medikaments sowie in der Dosierung und gebrauchsfertigen Verpackung gesehen (BGHZ 68, 156, 181 - Benzolsulfonylharnstoff; BGH, Beschl. v. 3.6.1982 - X ZB 21/81, GRUR 1982, 548 - Sitosterylglykoside).
  • BGH, 20.09.1983 - X ZB 4/83

    Hydropyridin

    Der Senat hat den Gegenstand eines Patentanspruchs, der auf die Verwendung einer chemischen Substanz zur Behandlung einer Krankheit gerichtet ist, über die vom Bundespatentgericht genannten Handlungen hinaus auch in der augenfälligen Herrichtung dieser Substanz zur Verwendung bei der therapeutischen Behandlung der Krankheit gesehen (BGHZ 68, 156, 161 - Benzolsulfonylharnstoff; BGH GRUR 1982, 548, 549 - Sitosterylglykoside).

    In den späteren Beschlüssen, die die Patentierbarkeit der Verwendung von Substanzen zur therapeutischen Behandlung des menschlichen Körpers betrafen (BGHZ 68, 156 ff - Benzolsulfonylharnstoff und BGH GRUR 1982, 548 ff - Sitosterylglykoside), hat er deren gewerbliche Anwendbarkeit bejaht und ist darauf, daß diese Verfahren aus sozialethischen Gründen vom Patentschutz ausgeschlossen sein könnten, nicht mehr zurückgekommen.

  • OLG Düsseldorf, 20.01.2011 - 2 U 92/10

    Anforderungen an die Vollziehung einer Unterlassungsverfügung in Urteilsform;

    Die Angabe eines neuen Zweckes oder einer neuen Wirkung oder Funktion verleiht dem Erzeugnis selbst, wenn dies bekannt ist, grundsätzlich keine Neuheit (vgl. BGHZ 58, 280, 290 = GRUR 1972, 541 - Imidazioline; BGH, GRUR 1982, 548, 549 - Sitosterylglykoside; GRUR 1984, 644, 645 - Schichtträger; BPatG, GRUR 1991, 823; Benkard/Melullis, a.a.O., § 3 PatG Rdnr. 38; Benkard/Mellulis, EPÜ, Art. 54 Rdnr. 149; Schulte/Moufang, EPÜ, 8. Aufl., § 1 Rdnr. 219 m. w. Nachw.).
  • BGH, 16.06.1987 - X ZR 51/86

    "Antivirusmittel"; Rechtsfolgen der Verwirklichung eines anderen als im

    An dieser Auslegung sieht sich das Berufungsgericht durch die »Sitosterylglykoside«-Entscheidung des Senats (GRUR 1982, 548) nicht gehindert.

    Auch wenn man den "zweckgebundenen Mittelanspruch" des Klagepatents entsprechend der neueren Rechtsprechung des erkennenden Senats (BGH GRUR 1982, 548 - Sitosterylglykoside) aus Gründen der Rechtsklarheit als einen Verwendungsanspruch auffaßt, ändert das nichts daran, daß die Beklagten mit dem Herstellen, Feilhalten, Inverkehrbringen und Gebrauchen ihres Präparates den Gegenstand des Klagepatents nicht benutzen.

  • LG Hamburg, 02.04.2015 - 327 O 67/15

    Rabattvertrag - Mittelbare Patentverletzung: Uneingeschränkter Beitritt des

    Eine solche sinnfällige Herrichtung hat der Senat etwa in der auf den speziellen Verwendungszweck abgestellten Formulierung und Konfektionierung eines Medikaments sowie in der Dosierung und gebrauchsfertigen Verpackung gesehen (BGHZ 68, 156, 181 - Benzolsulfonylharnstoff; BGH, GRUR 1982, 548 - Sitosterylglykoside).
  • BPatG, 04.06.2007 - 3 Ni 21/04
    Nichts anderes bringt auch die in der Entscheidung "Arzneimittelgebrauchsmuster" (BGH GRUR 2006, 278) unter Verweis auf die Entscheidungen "Hydropyridin" (BGH a. a. O.) und "Sitosterylglykoside (BGH GRUR 1982, 548) enthaltene Aussage zum Ausdruck, die Verwendung eines bekannten Stoffs zur Erzielung einer bestimmten therapeutschen Wirkung erschöpfe sich in einem Handlungserfolg (ebenso nunmehr BGH Mitt. 2007, 224 - Carvedilol II.).

    Anlass und Grundlage der Veröffentlichung von Bruchhausen (vgl. GRUR 1982, 641) war die Entscheidung "Sitosterylglykoside" (BGH GRUR 1982, 548).

  • OLG Düsseldorf, 01.03.2018 - 2 U 30/17

    Dexmedetomidin

    Verwendungspatente, bei denen die Verwendung eines (vorbekannten) Stoffs oder einer (vorbekannten) Sache für einen neuen, erfinderischen Zweck unter Schutz gestellt ist, erfassen nicht nur diejenigen Handlungen, die unmittelbar die Anwendung betreffen, sondern darüber hinaus auch solche Handlungen, bei denen der Stoff oder die Sache zu der betreffenden Verwendung sinnfällig hergerichtet wird (vgl. BGHZ 68, 156, 161 = NJW 1977, 1104 - Benzolsulfonylharnstoff; BGHZ 101, 159 = GRUR 1987, 794 - Antivirusmittel; BGH, GRUR 1982, 548, 549 - Sitosterylglykoside; GRUR 1990, 505, 506 f. - Geschlitzte Abdeckfolie; GRUR 1992, 305, 307 - Heliumeinspeisung; GRUR 2001, 730 - Trigonellin; GRUR 2005, 845, 847 - Abgasreinigungsverfahren; GRUR 2016, 257 Rn. 55 - Glasfasern II; Senat, Urt. v. 11.09.2008 - 2 U 10/07; Senat, Urt. v. 31.03.2014 - I-2 U 54/11, BeckRS 2013, 11782 - Cistus Incanus; Urt. v. 07.08.2014 - I-2 U 8/14, BeckRS 2014, 21947; OLG Karlsruhe, GRUR 2014, 764; LG Düsseldorf, Mitt.
  • LG Hamburg, 31.05.1995 - 315 O 224/95

    Patent über Kombination patentfreier Einzelmedikamente; Verabreichung eines

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 17.05.1984 - X ZB 15/83

    "Schichtträger"; Wechsel der Patentkategorie nach Bekanntmachung

    Das gilt auch dann, wenn der Erzeugnisschutz in der Form eines "Mittelanspruchs" begehrt wird (BGH GRUR 1982, 548 f - Sitosterylglykoside).

    Ist aber, wie das Patentgericht für den Anmeldungsgegenstand festgestellt hat und die Rechtsbeschwerde nicht in Zweifel zieht, keine weitere Zurichtung des Erzeugnisses für die vorgeschlagene Verwendung angegeben, so ist der Gegenstand des "Mittelanspruchs" mit dem bekannten Erzeugnis identisch (BGH GRUR 1982, 548, 549 - Sitosterylglykoside).

  • LG Düsseldorf, 05.07.2018 - 4c O 46/17

    Schutzfähigkeit des Patents mit der Bezeichnung "Verwendung von D als Wirkstoff

  • BPatG, 12.03.2019 - 4 Ni 60/17

    Endoluminale Laserablationsvorrichtung - Patentnichtigkeitsklageverfahren -

  • OLG Düsseldorf, 08.12.2011 - 2 U 79/11

    Abweisung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen Verletzung

  • LG Düsseldorf, 05.07.2018 - 4c O 47/17

    Schutzfähigkeit des Patents mit der Bezeichnung "Verwendung von D als Wirkstoff

  • LG Hamburg, 02.04.2015 - 327 O 143/15

    Vorliegen einer mittelbaren Patentverletzung durch den uneingeschränkten Beitritt

  • LG Hamburg, 02.04.2015 - 327 O 140/15

    Mittelbare Patentverletzung durch den uneingeschränkten Beitritt der

  • LG Düsseldorf, 05.07.2018 - 4c O 10/18

    Schutzfähigkeit eines Verwendungspatents eines Stoffes mit der Bezeichnung

  • LG Hamburg, 02.04.2015 - 315 O 24/15

    Patentverletzungsstreit: Mittelbare Patentverletzung bei uneingeschränktem

  • OLG Düsseldorf, 08.12.2011 - 2 U 80/11

    Abweisung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen Verletzung

  • LG Hamburg, 02.04.2015 - 327 O 132/15

    Mittelbare Patentverletzung durch den uneingeschränkten Beitritt der

  • LG Düsseldorf, 10.11.2011 - 4a O 464/05

    Verputzplatte

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht