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   BGH, 06.05.1982 - I ZR 94/80   

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https://dejure.org/1982,4210
BGH, 06.05.1982 - I ZR 94/80 (https://dejure.org/1982,4210)
BGH, Entscheidung vom 06.05.1982 - I ZR 94/80 (https://dejure.org/1982,4210)
BGH, Entscheidung vom 06. Mai 1982 - I ZR 94/80 (https://dejure.org/1982,4210)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • MDR 1983, 109
  • GRUR 1982, 672
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 11.07.1952 - I ZR 129/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 06.05.1982 - I ZR 94/80
    Dabei wird das Berufungsgericht im Hinblick auf die im einzelnen abweichenden Aufmachungen der vier Seifensorten davon ausgehen können, daß ein Ausstattungsrecht zwar regelmäßig an eine bestimmte einzelne Aufmachung anknüpft (vgl. z.B. BGH GRUR 1953, 40, 41 - Gold-Zack), daß aber Ausstattungsschutz auch für die gemeinsamen kennzeichnenden Merkmale einer Serienausstattung in Betracht kommen kann (vgl. für Farbkombinationen BGH GRUR 1968, 371, 374 - Maggi).
  • BGH, 30.06.1959 - I ZR 31/58

    Ausstattungsschutz an Beschaffenheitsangaben

    Auszug aus BGH, 06.05.1982 - I ZR 94/80
    Je nachdem ist der Grad der erforderlichen Verkehrsdurchsetzung zu bestimmen (vgl. BGHZ 30, 357, 372 - Nährbier; BGHZ 35, 341, 344 - Buntstreifensatin).
  • BGH, 16.10.1959 - I ZR 90/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 06.05.1982 - I ZR 94/80
    In den genannten Entscheidungen (GRUR 1971, 305 - Konservenzeichen II und GRUR 1960, 130 - Sunpearl II, siehe auch GRUR 1963, 622 - Sunkist) ging es um Waren des Massenkonsums, bei denen es ohnehin naheliegt, daß sie von fast allen Verbrauchern bei ihren Kaufentscheidungen in Betracht gezogen werden, selbst wenn der Erwerb bei einigen kleineren Gruppen aus besonderen Gründen noch nicht üblich geworden ist.
  • BGH, 14.07.1961 - I ZR 44/59

    Buntstreifensatin

    Auszug aus BGH, 06.05.1982 - I ZR 94/80
    Je nachdem ist der Grad der erforderlichen Verkehrsdurchsetzung zu bestimmen (vgl. BGHZ 30, 357, 372 - Nährbier; BGHZ 35, 341, 344 - Buntstreifensatin).
  • BGH, 03.05.1963 - Ib ZR 119/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 06.05.1982 - I ZR 94/80
    In den genannten Entscheidungen (GRUR 1971, 305 - Konservenzeichen II und GRUR 1960, 130 - Sunpearl II, siehe auch GRUR 1963, 622 - Sunkist) ging es um Waren des Massenkonsums, bei denen es ohnehin naheliegt, daß sie von fast allen Verbrauchern bei ihren Kaufentscheidungen in Betracht gezogen werden, selbst wenn der Erwerb bei einigen kleineren Gruppen aus besonderen Gründen noch nicht üblich geworden ist.
  • BGH, 23.06.1967 - Ib ZR 54/66

    Vertrieb einer Lebensmittelmarkte - Ähnlichkeit mit bestehendem Produktdesign der

    Auszug aus BGH, 06.05.1982 - I ZR 94/80
    Dabei wird das Berufungsgericht im Hinblick auf die im einzelnen abweichenden Aufmachungen der vier Seifensorten davon ausgehen können, daß ein Ausstattungsrecht zwar regelmäßig an eine bestimmte einzelne Aufmachung anknüpft (vgl. z.B. BGH GRUR 1953, 40, 41 - Gold-Zack), daß aber Ausstattungsschutz auch für die gemeinsamen kennzeichnenden Merkmale einer Serienausstattung in Betracht kommen kann (vgl. für Farbkombinationen BGH GRUR 1968, 371, 374 - Maggi).
  • BGH, 05.03.1971 - I ZR 101/69

    Anspruch auf Unterlassung der Verwendung eines Zeichens aufgrund eingetragenen

    Auszug aus BGH, 06.05.1982 - I ZR 94/80
    In den genannten Entscheidungen (GRUR 1971, 305 - Konservenzeichen II und GRUR 1960, 130 - Sunpearl II, siehe auch GRUR 1963, 622 - Sunkist) ging es um Waren des Massenkonsums, bei denen es ohnehin naheliegt, daß sie von fast allen Verbrauchern bei ihren Kaufentscheidungen in Betracht gezogen werden, selbst wenn der Erwerb bei einigen kleineren Gruppen aus besonderen Gründen noch nicht üblich geworden ist.
  • BGH, 19.02.2009 - I ZR 195/06

    UHU

    Für die Bestimmung des Schutzgegenstands der Benutzungsmarke ist von der konkreten Gestaltung auszugehen, in der das Zeichen dem Publikum entgegentritt (vgl. BGH, Urt. v. 10.7.1981 - I ZR 124/79, GRUR 1982, 51, 52 - Rote-Punkt-Garantie; Urt. v. 6.5.1982 - I ZR 94/80, GRUR 1982, 672, 674 - Aufmachung von Qualitätsseifen zum Ausstattungsschutz nach § 25 WZG; Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 2. Aufl., § 4 Rdn. 13).

    Soweit unterschiedliche Aufmachungen gewisse gemeinsame Merkmale aufweisen, kann ihnen Zeichenschutz zukommen, wenn sie auf eine gemeinsame Herkunft der Produkte hinweisen (vgl. BGH, Urt. v. 23.6.1967 - Ib ZR 54/66, GRUR 1968, 371, 374 - Maggi; BGH GRUR 1982, 672, 674 - Aufmachung von Qualitätsseifen).

    Soweit älteren Entscheidungen des Senats zum Ausstattungsschutz nach § 25 WZG etwas anderes zu entnehmen sein sollte (vgl. BGH GRUR 1968, 371, 374 - Maggi; GRUR 1982, 672, 674 - Aufmachung von Qualitätsseifen), lässt sich dies auf den Schutz von Marken kraft Verkehrsgeltung i.S. von § 4 Nr. 2 MarkenG nicht übertragen.

  • KG, 09.09.2008 - 5 U 163/07

    Wettbewerbs- und Markenrecht: Unterlassung einer Werbeeinblendung bei Eingabe

    Jedenfalls als grundsätzlich interessierter Teil, der zukünftig jederzeit auch die Nutzung von Internet-Plattformen zum Kauf von Büchern aufnehmen kann und so auch umworben wird (vgl. hierzu BGH, GRUR 1960, 130, 132 - Sunpearl II; GRUR 1971, 305, 307 - Konservenzeichen II; GRUR 1982, 672, 674 - Aufmachung von Qualitätsseifen; Ströbele in: Ströbele/Hacker, MarkenG, 8. Aufl., § 4 Rdn. 428), zählen sie zu den zu berücksichtigenden Abnehmern, zumal sich die Nutzung des Internets zunehmend in allen Bevölkerungsgruppen durchsetzt.
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Rechtsprechung
   BGH, 22.07.1982 - X ZR 57/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,5892
BGH, 22.07.1982 - X ZR 57/81 (https://dejure.org/1982,5892)
BGH, Entscheidung vom 22.07.1982 - X ZR 57/81 (https://dejure.org/1982,5892)
BGH, Entscheidung vom 22. Juli 1982 - X ZR 57/81 (https://dejure.org/1982,5892)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1983, 129
  • GRUR 1982, 672
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Brandenburg, 25.11.2013 - 11 W 44/13

    Anfechtung der Kostenentscheidung des Gerichts im Falle eines sofortigen

    Sie trägt in besonderem Maße Billigkeitserwägungen Rechnung und bezweckt, von der Einleitung überflüssiger Verfahren abzuhalten (vgl. BGH, Beschl. v. 25.02.1982 - X ZB 18/81, Rdn. 12, BPatGE 24, 263 = MDR 1982, 751; Urt. v. 08.12.1983 - X ZR 15/82, Rdn. 49, BPatGE 26, 268 = MDR 1984, 578).
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