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   BGH, 24.06.1982 - I ZR 108/80   

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https://dejure.org/1982,1744
BGH, 24.06.1982 - I ZR 108/80 (https://dejure.org/1982,1744)
BGH, Entscheidung vom 24.06.1982 - I ZR 108/80 (https://dejure.org/1982,1744)
BGH, Entscheidung vom 24. Juni 1982 - I ZR 108/80 (https://dejure.org/1982,1744)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Irreführende Angaben - Unlauterer Wettbewerb - Fortwirken einer vorangegangenen irreführenden Etikettierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1983, 197
  • GRUR 1982, 685
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.07.1957 - I ZR 52/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.06.1982 - I ZR 108/80
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist anerkannt, daß eine an sich nicht zu beanstandende Werbeangabe deshalb gegen § 3 UWG verstoßen kann, weil der Verkehr mit ihr die Erinnerung an frühere Werbemaßnahmen verbindet und auf diese Weise zu einer mit der Wirklichkeit nicht im Einklang stehenden Auffassung von dem Inhalt der späteren Werbung gelangt (vgl. z.B. BGH GRUR 1965, 368, 372 = WRP 1965, 148 - Kaffee C; BGH GRUR 1958, 86, 88 = WRP 1957, 361 - Ei-fein).

    Schließlich ist entgegen der Ansicht der Revision auch unter dem Gesichtspunkt des Zeitablaufs unter den Umständen des vorliegenden Falls eine andere Beurteilung nicht geboten (vgl. BGH GRUR 1958, 85, 86, 89 = WRP 1957, 361 - Ei-fein).

  • BGH, 10.04.1981 - I ZR 162/79

    Ungarische Salami

    Auszug aus BGH, 24.06.1982 - I ZR 108/80
    In den vom Senat bereits entschiedenen Parallelsachen (darunter I ZR 162/79, GRUR 1981, 666 = WRP 1981, 518 - Ungarische Salami) ist aufgrund von Meinungsumfragen festgestellt worden, daß der Gesamteindruck der dort zur Beurteilung stehenden vergleichbaren Salamietikettierungen und Verpackungen durch die flaggenartigen Streifen beherrscht wird und daß diese Streifen bei rotweiß-grüner Farbgebung die Irreführungsgefahr begründen.

    Die dagegen gerichteten Einwendungen der Revision hat der Senats bereits in dem den Parteien bekannten und zwischenzeitlich veröffentlichtenUrteil vom 10. April 1981 - I ZR 162/79 (GRUR 1981, 666 = WRP 1981, 518 - Ungarische Salami) erörtert und für unbegründet erachtet.

  • BGH, 22.01.1965 - Ib ZR 109/63

    Abgabe eines durch eine Vertragsstrafe gesicherten Unterlassungsversprechens -

    Auszug aus BGH, 24.06.1982 - I ZR 108/80
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist anerkannt, daß eine an sich nicht zu beanstandende Werbeangabe deshalb gegen § 3 UWG verstoßen kann, weil der Verkehr mit ihr die Erinnerung an frühere Werbemaßnahmen verbindet und auf diese Weise zu einer mit der Wirklichkeit nicht im Einklang stehenden Auffassung von dem Inhalt der späteren Werbung gelangt (vgl. z.B. BGH GRUR 1965, 368, 372 = WRP 1965, 148 - Kaffee C; BGH GRUR 1958, 86, 88 = WRP 1957, 361 - Ei-fein).
  • BGH, 05.05.2011 - I ZR 157/09

    Creation Lamis

    a) Eine an sich nicht zu beanstandende geschäftliche Handlung kann zwar ausnahmsweise Abwehransprüche nach § 8 Abs. 1 UWG auslösen, wenn der Verkehr mit ihr die Erinnerung an eine frühere unlautere Handlung verbindet und wegen dieser Fortwirkung zu einer Vorstellung vom Inhalt der späteren Handlung gelangt, die wettbewerbsrechtlich zu beanstanden ist, auch wenn die frühere Handlung nicht wiederholt wird (vgl. BGH, Urteil vom 3. Juli 1964 - Ib ZR 179/62, GRUR 1964, 686, 688 - Glockenpackung II; Urteil vom 24. Juni 1982 - I ZR 108/80, GRUR 1982, 685, 686 = WRP 1982, 648 - Ungarische Salami II; Urteil vom 5. Oktober 2006 - I ZR 229/03, GRUR 2007, 67 Rn. 21 = WRP 2006, 1516 - Pietra di Soln).
  • OLG Nürnberg, 21.08.2018 - 3 U 1138/18

    Sinupret - Wettbewerbsverstoß, Zuwiderhandlung, Vertragsstrafe, Arzneimittel,

    Bei der Prüfung der Ernsthaftigkeit einer Unterlassungserklärung ist jedoch zu berücksichtigen, dass eine irreführende Werbeangabe zur Folge haben kann, dass auch ein späteres wettbewerbliches Verhalten, das an sich nicht zu beanstanden wäre, doch wegen des vorausgegangenen wettbewerbswidrigen Verhaltens den Verkehr irreführt und daher, solange die Nachwirkung anhält, unzulässig ist (BGH, Urteil vom 24. Juni 1982 - I ZR 108/80, Rn. 15 - "Ungarische Salami II").
  • OLG Brandenburg, 26.02.2019 - 6 U 84/18

    zu jedem Antibiotikum - Zulässigkeit einer Werbung mit "Zu jedem Antibiotikum"

    Zwar kann eine wettbewerbswidrige Produktangabe zur Folge haben, dass auch ein späteres Verhalten den Verkehr wegen der Nachwirkung der früheren Angabe beeinträchtigt (vgl. BGH, Urteil vom 05.10.2006 - I ZR 229/03 Rn 21, Pietra di Soln; Urteil vom 24.06.1982 - I ZR 108/80 Rn 14, Ungarische Salami II, sämtl. zit. n. juris).
  • BGH, 05.10.2006 - I ZR 229/03

    Pietra di Soln

    Zwar kann eine irreführende Angabe zur Folge haben, dass auch ein späteres Verhalten den Verkehr wegen der Nachwirkung der früheren Angabe irreführt (vgl. BGH, Urt. v. 24.6.1982 - I ZR 108/80, GRUR 1982, 685, 686 - Ungarische Salami II, m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 06.05.2004 - 3 U 203/03

    Zur Zulässigkeit der vergleichenden Preis-Werbung eines Telefondienstanbieters

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kann allerdings eine an sich nicht zu beanstandende Werbeangabe im Sinne des § 3 UWG gegen diese Vorschrift verstoßen, wenn der Verkehr mit ihr die Erinnerung an frühere Werbemaßnahmen verbindet und auf diese Weise zu einer mit der Wirklichkeit nicht im Einklang stehenden Auffassung von dem Inhalt der späteren Werbung gelangt (vgl. zuletzt: BGH GRUR 1982, 685 - Ungarische Salami II, GRUR 1964, 686 - Glockenpackung II, jeweils m. w. Nw.).

    In den dortigen Sachverhalten ging es um die Warenbezeichnungen: "Ei fein" bzw. später: "Ei wie fein" für eine Margarine (BGH GRUR 1958, 86 - Ei-fein), um abgewandelte, aber im Bestandteil "Lady Rose" übereinstimmende Bezeichnungen für kosmetische Erzeugnisse (BGH GRUR 1963, 589 - Lady Rose) oder um prägende, später etwas abgeänderte Ausstattungsmerkmale von Waren (vgl. BGH GRUR 1962, 97 - Tafelwasser, GRUR 1971, 255 - Plym-Gin, GRUR 1982, 685 - Ungarische Salami II).

  • OLG Naumburg, 19.08.2005 - 10 U 9/05

    Markenrechtlicher Unterlassungsanspruch der Deutschen Post AG gegen Post- und

    Dies kann angenommen werden, wenn über die Verwendung der beschreibenden Angabe hinaus unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls weitere Annäherungen an die geschützte Bezeichnung vorgenommen werden, auch wenn diese zusätzlichen Elemente nicht Gegenstand der verletzten Marke sind, sondern vom Markeninhaber nur tatsächlich verwendet werden (BGH, GRUR 1982, 685, 686 - Ungarische Salami II).
  • OLG Düsseldorf, 21.04.2011 - 20 U 153/10

    Verwechslungsgefahr der Bezeichnungen "Amarula" und "Marula blu"

    Die Klägerin verweist ohne Erfolg auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der zufolge eine an sich nicht zu beanstandende Werbeangabe deshalb gegen § 3 UWG verstoßen kann, weil der Verkehr mit ihr die Erinnerung an frühere Werbemaßnahmen verbindet und auf diese Weise zu einer mit der Wirklichkeit nicht im Einklang stehenden Auffassung von dem Inhalt der späteren Werbung gelangt (vgl. z. B. BGH GRUR 1982, 685 - Ungarische Salami II; GRUR 1958, 86 - Ei-fein; Bornkamm, in: Köhler/Bornkamm, UWG, 29. Aufl. 2011, § 5 Rn. 2.122).
  • OLG München, 09.10.2003 - 29 U 2690/03

    Markenschutz: "Solnhofer Platte" - "Pietra di Soln"

    Darüber hinaus verwendete die Beklagte die geographische Herkunftsangabe in einer früheren Fassung ihres Internetauftritts mit der Bezeichnung "Pietra di Solnhofen" identisch und begründete damit eine Irreführungsgefahr, die fortwirkte, weil der Verkehr mit der nunmehr streitgegenständlichen Bezeichnung mangels eindeutiger Abstandsnahme jene frühere verbindet und auf diese Weise in seiner mit der Wirklichkeit nicht im Einklang stehenden Auffassung vom Inhalt der späteren Bezeichnung bestärkt wird (vgl. BGH, NJW 1957, 1762, 1763 - Ei wie fein - GRUR 1982, 685, 686 - Ungarische Salami II -).
  • OLG München, 04.09.2003 - 29 U 2690/03

    Markenrechtsschutz - zur Zulässigkeit einer Internetwerbung mit der Bezeichnung

    Darüber hinaus verwendete die Beklagte die geographische Herkunftsangabe in einer früheren Fassung ihres Internetauftritts mit der Bezeichnung "Pietra di Solnhofen" identisch und begründete damit eine Irreführungsgefahr, die fortwirkte, weil der Verkehr mit der nunmehr streitgegenständlichen Bezeichnung mangels eindeutiger Abstandsnahme jene frühere verbindet und auf diese Weise in seiner mit der Wirklichkeit nicht im Einklang stehenden Auffassung vom Inhalt der späteren Bezeichnung bestärkt wird (vgl. BGH NJW 1957, 1762 [1763] - Ei wie fein - GRUR 1982, 685 [686] - Ungarische Salami II -).
  • OLG Frankfurt, 23.01.2003 - 6 U 148/02

    Fax-Abruf

    Auch ein Fall irreführender Erinnerungswerbung (vgl. BGH GRUR 1964, 686, 688 f. - Glockenpackung II; GRUR 1982, 685, 686 - Ungarische Salami II) lag hier nicht vor.
  • LG Hamburg, 19.09.2012 - 315 O 170/12

    Unterlassungsanspruch wegen irreführender Werbung hinsichtlich eines

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