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   BGH, 07.10.1982 - I ZR 120/80   

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https://dejure.org/1982,423
BGH, 07.10.1982 - I ZR 120/80 (https://dejure.org/1982,423)
BGH, Entscheidung vom 07.10.1982 - I ZR 120/80 (https://dejure.org/1982,423)
BGH, Entscheidung vom 07. Januar 1982 - I ZR 120/80 (https://dejure.org/1982,423)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsschutzbedürfnis wegen Vermeidung der Aufhebung einer erlassenen einstweiligen Verfügung - Unterschied zwischen einem auf Wiederholungsgefahr basierenden Rechtsschutzbedürfnis und dem Erfordernis der Wiederholungsgefahr als materiellrechtlicher Voraussetzung eines ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Rechtschutzbedürfnis für Unterlassungsklage bei einstweiliger Verfügung ohne Widerspruch

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 941
  • MDR 1983, 289
  • GRUR 1983, 127
 
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Wird zitiert von ... (51)

  • BGH, 13.11.2013 - I ZR 77/12

    Vertragsstrafenklausel - Allgemeine Geschäftsbedingungen: Inhaltskontrolle für

    Eine solche Unterwerfungserklärung hat zur Folge, dass die durch den in Rede stehenden Verstoß begründete Wiederholungsgefahr entfällt (vgl. BGH, Urteil vom 7. Oktober 1982 - I ZR 120/80, GRUR 1983, 127, 128 = WRP 1983, 91 - Vertragsstrafeversprechen; Urteil vom 30. September 1993 - I ZR 54/91, GRUR 1994, 146, 147 = WRP 1994, 37 - Vertragsstrafebemessung; BGH, GRUR 2009, 181 Rn. 42 - Kinderwärmekissen; vgl. auch Teplitzky aaO Kap. 20 Rn. 2) und den Parteien damit eine gerichtliche Klärung der Frage, ob ein Unterlassungsanspruch besteht, erspart wird.

    Die Frage, wie hoch eine Vertragsstrafe bemessen sein muss, um dieser Funktion gerecht zu werden, lässt sich nicht allgemein, sondern immer nur unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des jeweiligen Einzelfalls beantworten (BGH, GRUR 1983, 127, 128 - Vertragsstrafeversprechen).

  • OLG Köln, 05.12.2014 - 6 U 57/14

    Beseitigung der Wiederholungsgefahr bei Begehung eines identischen

    Voraussetzung ist aber, dass an der Ernsthaftigkeit der Unterlassungserklärung keine Zweifel bestehen (BGH, GRUR 1983, 127, 128 - Vertragsstrafeversprechen; Bornkamm, in: Köhler/Bornkamm, UWG, 32. Aufl. 2014, § 12 Rn. 1.101 m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 03.09.2015 - 15 U 119/14

    Zustandekommen eines Vertragsstrafeversprechens

    Zwar geht der Beklagte richtigerweise davon aus, dass eine vermutete Wiederholungsgefahr grundsätzlich nur durch eine uneingeschränkte, bedingungslose, unwiderrufliche und eine angemessene Vertragsstrafe versprechende Unterlassungsverpflichtungserklärung beseitigt werden kann (BGH GRUR 2008, 815 - Buchführungsbüro; BGH GRUR 1993, 677 - Bedingte Unterwerfung; BGH GRUR 1983, 127 - Vertragsstrafeversprechen; GK-UWG/Paal § 8 Rn. 24 ff.; Köhler/Bornkamm, UWG, 33. Aufl., § 12 Rn. 1.101).
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