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   BGH, 24.02.1983 - I ZR 207/80   

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https://dejure.org/1983,920
BGH, 24.02.1983 - I ZR 207/80 (https://dejure.org/1983,920)
BGH, Entscheidung vom 24.02.1983 - I ZR 207/80 (https://dejure.org/1983,920)
BGH, Entscheidung vom 24. Februar 1983 - I ZR 207/80 (https://dejure.org/1983,920)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Streitigkeit um einen Standplatz auf der "photokina 1978" - Protest in einer Werbebeilage der Zeitschrift "Schmalfilm" - Verwendung der Überschrift "photokina '78" - Warenzeichenmäßiger Gebrauch eines fremden Warenzeichens - Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Photokina

    Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823 Abs. 1
    Zulässigkeit des Hinweises auf die Nichtteilnahme an einer Messe

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 2195
  • MDR 1983, 907
  • GRUR 1983, 467
  • GRUR 1983, 469
  • afp 1983, 460
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 21.06.1966 - VI ZR 261/64

    Verletzung des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch

    Auszug aus BGH, 24.02.1983 - I ZR 207/80
    Die Begründung des angefochtenen Urteils gibt allerdings Anlaß zu dem Hinweis, daß nach ständiger Rechtsprechung eine Anwendung des § 823 Abs. 1 BGB aus dem Gesichtspunkt des Eingriffs in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb in der Regel nur in Betracht kommt, wenn es gilt, eine regelungsbedürftige Lücke im Rechtsschutz zu schließen (vgl. BGHZ 36, 252, 257 - Gründerbildnis; BGHZ 45, 296, 307 - Höllenfeuer; GRUR 1969, 479, 481 - Colle de Cologne).

    Auf die Grundsätze des Höllenfeuer-Urteils (BGHZ 45, 308 [BGH 21.06.1966 - VI ZR 261/64]), wonach negative Werturteile im Hinblick auf Art. 5 GG nicht widerrechtlich seien, solange es sich nicht um böswillige Schmähkritik handele, kann sich die Beklagte nicht berufen.

  • BGH, 08.06.1973 - I ZR 6/72

    Benutzung eines eingetragenen Warenzeichens nur für einen Teil der Waren des

    Auszug aus BGH, 24.02.1983 - I ZR 207/80
    Ein solcher Gebrauch liegt vor, wenn das Zeichen so verwendet wird, daß der angesprochene Verkehr bei unbefangener Betrachtung annimmt, das Zeichen diene zur Unterscheidung der gekennzeichneten Waren von solchen anderer Herkunft (vgl. z.B. BGH GRUR 1969, 683 - Isolierte Hand; GRUR 1974, 84, 86 - Trumpf - st. Rsp.).
  • BGH, 30.04.1969 - I ZR 27/67

    Verwendung von Warenzeichen - Verletzung von Warenzeichenrechten und

    Auszug aus BGH, 24.02.1983 - I ZR 207/80
    Ein solcher Gebrauch liegt vor, wenn das Zeichen so verwendet wird, daß der angesprochene Verkehr bei unbefangener Betrachtung annimmt, das Zeichen diene zur Unterscheidung der gekennzeichneten Waren von solchen anderer Herkunft (vgl. z.B. BGH GRUR 1969, 683 - Isolierte Hand; GRUR 1974, 84, 86 - Trumpf - st. Rsp.).
  • BGH, 23.03.1979 - I ZR 50/77

    Umfang des Titelschutzes aus § 16 UWG - Verwechslungsgefahr zwischen dem

    Auszug aus BGH, 24.02.1983 - I ZR 207/80
    Auch auf das Metallzeitung-Urteil (GRUR 1979, 564) kann sich die Revision nicht berufen.
  • BGH, 26.10.1951 - I ZR 8/51

    Constanze I

    Auszug aus BGH, 24.02.1983 - I ZR 207/80
    Es entspricht jedoch ständiger Rechtsprechung, daß zum Schutzbereich des Unternehmens im Sinn des § 823 Abs. 1 BGB die gesamte unternehmerische Tätigkeit in ihren einzelnen Erscheinungsformen gehört (vgl. BGHZ 3, 270, 279 - Constanze I: BGHZ 29, 65 69 - Stromunterbrechung).
  • BGH, 09.12.1958 - VI ZR 199/57

    Eingriff in einen eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch

    Auszug aus BGH, 24.02.1983 - I ZR 207/80
    Es entspricht jedoch ständiger Rechtsprechung, daß zum Schutzbereich des Unternehmens im Sinn des § 823 Abs. 1 BGB die gesamte unternehmerische Tätigkeit in ihren einzelnen Erscheinungsformen gehört (vgl. BGHZ 3, 270, 279 - Constanze I: BGHZ 29, 65 69 - Stromunterbrechung).
  • BGH, 16.04.1969 - I ZR 59/67

    Colle de Cologne

    Auszug aus BGH, 24.02.1983 - I ZR 207/80
    Die Begründung des angefochtenen Urteils gibt allerdings Anlaß zu dem Hinweis, daß nach ständiger Rechtsprechung eine Anwendung des § 823 Abs. 1 BGB aus dem Gesichtspunkt des Eingriffs in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb in der Regel nur in Betracht kommt, wenn es gilt, eine regelungsbedürftige Lücke im Rechtsschutz zu schließen (vgl. BGHZ 36, 252, 257 - Gründerbildnis; BGHZ 45, 296, 307 - Höllenfeuer; GRUR 1969, 479, 481 - Colle de Cologne).
  • BGH, 22.12.1961 - I ZR 152/59

    Gründerbildnis

    Auszug aus BGH, 24.02.1983 - I ZR 207/80
    Die Begründung des angefochtenen Urteils gibt allerdings Anlaß zu dem Hinweis, daß nach ständiger Rechtsprechung eine Anwendung des § 823 Abs. 1 BGB aus dem Gesichtspunkt des Eingriffs in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb in der Regel nur in Betracht kommt, wenn es gilt, eine regelungsbedürftige Lücke im Rechtsschutz zu schließen (vgl. BGHZ 36, 252, 257 - Gründerbildnis; BGHZ 45, 296, 307 - Höllenfeuer; GRUR 1969, 479, 481 - Colle de Cologne).
  • BGH, 24.06.2004 - I ZR 26/02

    Zur Zulässigkeit von Werbeblockern - Fernsehfee

    Die Anwendung dieses Auffangtatbestandes kommt in der Regel nur dann in Betracht, wenn es darum geht, eine regelungsbedürftige Lücke im Rechtsschutz zu schließen (vgl. BGH, Urt. v. 24.2.1983 - I ZR 207/80, GRUR 1983, 467, 468 = WRP 1983, 398 - Photokina).
  • BGH, 15.05.2012 - VI ZR 117/11

    Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb:

    Dies kann auch dann der Fall sein, wenn nur einzelne Geschäftsaktivitäten des Unternehmens beeinträchtigt werden (vgl. etwa BGH, Urteil vom 24. Februar 1983 - I ZR 207/80, NJW 1983, 2195, 2196).
  • BGH, 17.04.1984 - VI ZR 246/82

    Ansprüche eines Zigarettenherstellers wegen satirischer Verfremdung eines

    Warenzeichen- und Ausstattungsrechte der Beklagten (§§ 24, 25 WZG) stehen schon deshalb nicht in Frage, weil diese nur die Kennzeichnung der Ware in ihrer Funktion als Herkunftshinweis gegen eine Irreführung des Verkehrs schützen (vgl. BGH, Urteile vom 30. April 1969 - I ZR 27/67 - GRUR 1969, 683 - Isolierte Hand - vom 24. Februar 1983 - I ZR 207/80 = NJW 1983, 2195 - GRUR 1983, 467 - Fotokina - m.w.N.).
  • OLG München, 05.12.2019 - 29 U 3149/18

    Absatzbehinderung durch Grenzbeschlagnahmeanträge von Automobilherstellern

    Auch ein Unterlassungsanspruch aus §§ 1004 Abs. 1, 823 Abs. 1 BGB in Verbindung mit dem Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb scheidet - wie das Landgericht zutreffend angenommen hat - aus, weil es sich dabei um einen Auffangtatbestand handelt und nach der Rechtsprechung ein im Rahmen von § 4 Nr. 4 UWG nicht zu beanstandendes Verhalten auch keinen entsprechenden rechtswidrigen Eingriff darstellt (BGH, GRUR 1983, 467, 468 - Photokina; GRUR 2004, 877, 880 - Werbeblocker).
  • AG Tauberbischofsheim, 11.09.1992 - C 410/92

    Voraussetzungen für den Ersatz von Verdienstausfall; Berücksichtigung des Rechtes

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