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   OLG München, 19.05.1983 - 6 U 3773/82   

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OLG München, 19.05.1983 - 6 U 3773/82 (https://dejure.org/1983,3490)
OLG München, Entscheidung vom 19.05.1983 - 6 U 3773/82 (https://dejure.org/1983,3490)
OLG München, Entscheidung vom 19. Mai 1983 - 6 U 3773/82 (https://dejure.org/1983,3490)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs wegen Urheberrechtsverletzung; Bestehen eines Auskunftsanspruchs bei möglicher Verletzung eines Urheberrechts; Verletzung eines Urheberrechts durch Vervielfältigung und Verbreitung von Videobändern; Verpflichtung zur genauen ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Spielfilm Videogramme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 1983, 571
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 30.06.1976 - I ZR 63/75

    Umfang übertragener Schmalfilmrechte

    Auszug aus OLG München, 19.05.1983 - 6 U 3773/82
    So wurde in dem von der Klägerin verwendeten Formular des Berechtigungsvertrages 1971 (Anlage K XXXVII) in § 1 u.a. gleichlautend - auch, in § 1 Buchst. i - mit dem Berechtigungsvertrag 1968 (abgedruckt in der Entscheidung BGH GRUR 1977, 42/43 - Schmalfilmrechte) bestimmt:.

    Die Erwägungen, die der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 30.6.1976 (GRUR 1977, 42/45 f. - Schmalfilmrechte) über die Berechtigung der Klägerin zur Wahrnehmung von Rechten an der Vermietung und dem Verkauf von Schmaltonfilmkopien zum Zweck nicht - öffentlicher Tonfilmvorführungen ausgeführt hat, gelten grundsätzlich auch hier.

    Zweck eines Filmmusikvertrages ist es, dem Filmhersteller die öffentliche Vorführung des Films, die hinsichtlich der in ihm enthaltenen Musik eine öffentliche Aufführung darstellt, zu ermöglichen, nicht jedoch dem Filmhersteller das Nutzungsrecht einzuräumen, für die nicht - öffentliche Vorführung des Films Filmkopien herzustellen und verbreiten (vgl. BGB GRUR 1977, 42/45 - Schmalfilmrechte; zum Wortlaut des Standard-Filmmusikvertrages vgl. den am 15.7.1982 eingegangenen Schriftsatz der Beklagten, S. 9 f., Bl. 327/328 d.A., und BGH GRUR 1977, 42/44 - Schmalfilmrechte).

    Das Ergebnis dieser Erwägungen, daß die Beklagte grundsätzlich zur Auskunftsertelilung verpflichtet, ist, entspricht der Entscheidung des Bundesgerichtshofs in seinem Urteil vom 30.6.1976 (GRUR 1977, 42/43 - Schmalfilmrechte; vgl. auch OLG München GRUR 1980, 234 - Tagespressedienst; Urteil des OLG Hamm vom 13.1.1983 - 4 U 97/82, S. 27).

  • OLG Hamm, 13.01.1983 - 4 U 97/82

    Musikuntermalung bei Pornokasetten

    Auszug aus OLG München, 19.05.1983 - 6 U 3773/82
    Das Ergebnis dieser Erwägungen, daß die Beklagte grundsätzlich zur Auskunftsertelilung verpflichtet, ist, entspricht der Entscheidung des Bundesgerichtshofs in seinem Urteil vom 30.6.1976 (GRUR 1977, 42/43 - Schmalfilmrechte; vgl. auch OLG München GRUR 1980, 234 - Tagespressedienst; Urteil des OLG Hamm vom 13.1.1983 - 4 U 97/82, S. 27).

    Ein Auskunftsanspruch besteht gegenwärtig nur insoweit, als die Klägerin die Auskünfte benötigt, um ihre Berechtigung nachzuprüfen und Videobänder, an denen sie keine Rechte geltend machen kann, auszusondern (vgl. dazu das Urteil des OLG Hamm vom 13.1.1983 - 4 U 97/82 S. 28 f.).

  • OLG Köln, 19.03.1980 - 6 U 213/79

    Presseschau CN

    Auszug aus OLG München, 19.05.1983 - 6 U 3773/82
    In der Rechtssprechung ist anerkannt, daß nach den Grundsätzen von Treu und Glauben ein Auskunftsanspruch auch dann bestehen kann, wenn der Berechtigte entschuldbar nicht nur über den Umfang seines Rechts, sondern auch über dessen Bestehen im unklaren und deshalb auf die Auskunft des Verpflichteten angewiesen ist, der seinerseits durch die Erteilung der verlangten Auskunft nicht unbillig belastet wird (vgl. BGHZ 55, 378 ff.; 61, 180 ff. [BGH 25.06.1973 - II ZR 26/72]; BGH NJW 1982, 1807/1808; OLG Frankfurt GRUR 1980, 913/915 - Presseschau CN; vgl. weiter Katzenberger Film und Recht 1981, 236 ff., 246; Ulmer, Urheber- und Verlagsrecht, 3. Aufl. 1980, S. 561; Nordemann in Fromm-Nordemann, Urheberrecht, 4. Aufl. 1979, § 97 Anm. 7; a.A. Möhring-Nicolini, Urheberrechtsgesetz, 1970, § 97 Anm. 10 d; OLG Celle, GRUR 1977, 262/264 - Bleyle-Artikel).

    Auch die Klägerin als Verwertungsgesellschaft wäre aber bei den hier betroffenen Rechten zu einer wirtschaftlich sinnvollen Rechtswahrnehmung zugunsten der Urheber nicht in der Lage, wenn sie ihre Berechtigung hinsichtlich der einzelnen benutzten Werke bereits vor Erhebung von Auskunftsansprüchen selbst voll ermitteln und im Prozeß um die Berechtigung ihres Auskunftsverlangens auf pauschales Bestreiten hin zur Darlegung und zum Beweis ihrer Rechtsinhaberschaft verpflichtet wäre (vgl. OLG Köln GRUR 1980, 913/915 - Presseschau CN; vgl. auch OLG Frankfurt GRUR 1980, 916/918 - Folgerecht ausländischer Künstler).

  • OLG Frankfurt, 08.05.1980 - 6 U 99/79

    Folgerecht ausländischer Künstler

    Auszug aus OLG München, 19.05.1983 - 6 U 3773/82
    Voraussetzung für eine tatsächliche Vermutung zugunsten der Klägerin ist vielmehr, daß sich die Klägerin auf eine, wenn auch nicht rechtliche, so doch tatsächliche Monopolstellung im Inland bei der Rechtswahrnehmung und auf ein umfassendes In- und Auslandsrepertoire berufen kann vgl. BGHZ 17, 376/378 - Betriebsfeiern zur ...-Vermutung bei der Wahrnehmung der Aufführungsrechte an in und ausländischem Tanz- und Unterhaltungsmusik; BGH Schulze BGHZ 81 S. 5 f. - Sportheim, zur Vermutung bei der öffentlichen Wiedergabe der Rahmen- und Zwischenmusik von Sportsendungen in einem Sportheim; vgl. weiter BGH Schulze BGHZ 101 S. 5 - öffentliche Fernsehwiedergabe von Sprachwerken; OLG Frankfurt GRUR 1980, 916/918 - Folgerecht ausländischer Künstler.

    Auch die Klägerin als Verwertungsgesellschaft wäre aber bei den hier betroffenen Rechten zu einer wirtschaftlich sinnvollen Rechtswahrnehmung zugunsten der Urheber nicht in der Lage, wenn sie ihre Berechtigung hinsichtlich der einzelnen benutzten Werke bereits vor Erhebung von Auskunftsansprüchen selbst voll ermitteln und im Prozeß um die Berechtigung ihres Auskunftsverlangens auf pauschales Bestreiten hin zur Darlegung und zum Beweis ihrer Rechtsinhaberschaft verpflichtet wäre (vgl. OLG Köln GRUR 1980, 913/915 - Presseschau CN; vgl. auch OLG Frankfurt GRUR 1980, 916/918 - Folgerecht ausländischer Künstler).

  • RG, 12.02.1930 - I 171/29

    Über die Pflicht des Zwangslizenznehmers zur Rechnungslegung, ihren Umfang und

    Auszug aus OLG München, 19.05.1983 - 6 U 3773/82
    Neben der Angabe des Titels des Videobandes kann die Beklagte auch die Angabe der Bestellnummer der Videobänder beanspruchen, damit ihr eine gewisse Kontrolle der Richtigkeit der ihr erteilten Auskünfte möglich ist (RGZ 127, 243/244 f.).
  • OLG München, 24.01.1980 - 6 U 2050/79

    Vergütungsanspruch wegen Nachdrucks urheberrechtlich geschützter Werke;

    Auszug aus OLG München, 19.05.1983 - 6 U 3773/82
    Das Ergebnis dieser Erwägungen, daß die Beklagte grundsätzlich zur Auskunftsertelilung verpflichtet, ist, entspricht der Entscheidung des Bundesgerichtshofs in seinem Urteil vom 30.6.1976 (GRUR 1977, 42/43 - Schmalfilmrechte; vgl. auch OLG München GRUR 1980, 234 - Tagespressedienst; Urteil des OLG Hamm vom 13.1.1983 - 4 U 97/82, S. 27).
  • OLG Celle, 03.11.1976 - 13 U 69/76

    Bleyle-Artikel

    Auszug aus OLG München, 19.05.1983 - 6 U 3773/82
    In der Rechtssprechung ist anerkannt, daß nach den Grundsätzen von Treu und Glauben ein Auskunftsanspruch auch dann bestehen kann, wenn der Berechtigte entschuldbar nicht nur über den Umfang seines Rechts, sondern auch über dessen Bestehen im unklaren und deshalb auf die Auskunft des Verpflichteten angewiesen ist, der seinerseits durch die Erteilung der verlangten Auskunft nicht unbillig belastet wird (vgl. BGHZ 55, 378 ff.; 61, 180 ff. [BGH 25.06.1973 - II ZR 26/72]; BGH NJW 1982, 1807/1808; OLG Frankfurt GRUR 1980, 913/915 - Presseschau CN; vgl. weiter Katzenberger Film und Recht 1981, 236 ff., 246; Ulmer, Urheber- und Verlagsrecht, 3. Aufl. 1980, S. 561; Nordemann in Fromm-Nordemann, Urheberrecht, 4. Aufl. 1979, § 97 Anm. 7; a.A. Möhring-Nicolini, Urheberrechtsgesetz, 1970, § 97 Anm. 10 d; OLG Celle, GRUR 1977, 262/264 - Bleyle-Artikel).
  • BGH, 24.06.1955 - I ZR 178/53

    GEMA-Aufschlag

    Auszug aus OLG München, 19.05.1983 - 6 U 3773/82
    Voraussetzung für eine tatsächliche Vermutung zugunsten der Klägerin ist vielmehr, daß sich die Klägerin auf eine, wenn auch nicht rechtliche, so doch tatsächliche Monopolstellung im Inland bei der Rechtswahrnehmung und auf ein umfassendes In- und Auslandsrepertoire berufen kann vgl. BGHZ 17, 376/378 - Betriebsfeiern zur ...-Vermutung bei der Wahrnehmung der Aufführungsrechte an in und ausländischem Tanz- und Unterhaltungsmusik; BGH Schulze BGHZ 81 S. 5 f. - Sportheim, zur Vermutung bei der öffentlichen Wiedergabe der Rahmen- und Zwischenmusik von Sportsendungen in einem Sportheim; vgl. weiter BGH Schulze BGHZ 101 S. 5 - öffentliche Fernsehwiedergabe von Sprachwerken; OLG Frankfurt GRUR 1980, 916/918 - Folgerecht ausländischer Künstler.
  • BGH, 01.03.1971 - III ZR 37/68

    Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten gegen den Beschenkten

    Auszug aus OLG München, 19.05.1983 - 6 U 3773/82
    In der Rechtssprechung ist anerkannt, daß nach den Grundsätzen von Treu und Glauben ein Auskunftsanspruch auch dann bestehen kann, wenn der Berechtigte entschuldbar nicht nur über den Umfang seines Rechts, sondern auch über dessen Bestehen im unklaren und deshalb auf die Auskunft des Verpflichteten angewiesen ist, der seinerseits durch die Erteilung der verlangten Auskunft nicht unbillig belastet wird (vgl. BGHZ 55, 378 ff.; 61, 180 ff. [BGH 25.06.1973 - II ZR 26/72]; BGH NJW 1982, 1807/1808; OLG Frankfurt GRUR 1980, 913/915 - Presseschau CN; vgl. weiter Katzenberger Film und Recht 1981, 236 ff., 246; Ulmer, Urheber- und Verlagsrecht, 3. Aufl. 1980, S. 561; Nordemann in Fromm-Nordemann, Urheberrecht, 4. Aufl. 1979, § 97 Anm. 7; a.A. Möhring-Nicolini, Urheberrechtsgesetz, 1970, § 97 Anm. 10 d; OLG Celle, GRUR 1977, 262/264 - Bleyle-Artikel).
  • BGH, 25.06.1973 - II ZR 26/72

    Scheckauskunft

    Auszug aus OLG München, 19.05.1983 - 6 U 3773/82
    In der Rechtssprechung ist anerkannt, daß nach den Grundsätzen von Treu und Glauben ein Auskunftsanspruch auch dann bestehen kann, wenn der Berechtigte entschuldbar nicht nur über den Umfang seines Rechts, sondern auch über dessen Bestehen im unklaren und deshalb auf die Auskunft des Verpflichteten angewiesen ist, der seinerseits durch die Erteilung der verlangten Auskunft nicht unbillig belastet wird (vgl. BGHZ 55, 378 ff.; 61, 180 ff. [BGH 25.06.1973 - II ZR 26/72]; BGH NJW 1982, 1807/1808; OLG Frankfurt GRUR 1980, 913/915 - Presseschau CN; vgl. weiter Katzenberger Film und Recht 1981, 236 ff., 246; Ulmer, Urheber- und Verlagsrecht, 3. Aufl. 1980, S. 561; Nordemann in Fromm-Nordemann, Urheberrecht, 4. Aufl. 1979, § 97 Anm. 7; a.A. Möhring-Nicolini, Urheberrechtsgesetz, 1970, § 97 Anm. 10 d; OLG Celle, GRUR 1977, 262/264 - Bleyle-Artikel).
  • BGH, 27.06.1973 - IV ZR 50/72

    Auskunftsanspruch des pflichtteilsberechtigten Erben gegen den Beschenkten

  • BGH, 26.04.1974 - I ZR 137/72

    Kassettenfilm

  • BGH, 19.02.1982 - V ZR 234/81

    Auskunftsanspruch - Vertrag zugunsten Dritter - Tod des Versprechensempfängers -

  • BGH, 05.06.1985 - I ZR 53/83

    GEMA-Vermutung I

    Die vom Berufungsgericht in einer späteren Entscheidung (OLG München GRUR 1983, 571, 572) vertretene Auffassung, § 31 Abs. 4 UrhG sei auf Berechtigungsverträge mit Verwertungsgesellschaften nicht anwendbar, findet im Wortlaut des Gesetzes keine Stütze und ist auch nicht durch den Schutzzweck des Gesetzes geboten.
  • BGH, 15.10.1987 - I ZR 96/85

    GEMA-Vermutung IV; Vermutung für Wahrnehmung der Rechte an Spielfilmen durch die

    Selbst die Klägerin trägt indessen vor, daß beispielsweise nach dem Recht der USA in Fällen, in denen der Filmhersteller die Komposition der Filmmusik eigens in Auftrag gibt, das Urheberrecht an der Musik unmittelbar in der Person des Filmherstellers entsteht und daß ein Erwerb des Nutzungsrechts durch die Klägerin dann nur vermittels einer längeren Vertragskette über Musikverleger in Betracht kommt (vgl. auch OLG München GRUR 1983, 571, 573 - Spielfilm-Videogramme); im übrigen hat die Klägerin wiederholt eine Tendenz der ausländischen Filmhersteller eingeräumt, die Videoauswertungsrechte selbst zu erwerben (vgl. BGHZ 95, 274, 277 f [BGH 05.06.1985 - I ZR 53/83] - GEMA-Vermutung I; OLG München aaO).
  • OLG München, 01.12.1983 - 6 U 1082/83

    Kostenentscheidung nach übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärtem

    Die Musikverwerter werden durch diese Erleichterung der Rechtswahrnehmung der Klägerin nicht unbillig belastet, da sie ohnehin verpflichtet sind, sich genauestens über die Rechtslage zu vergewissern und sich dabei nicht allein auf Zusicherungen ihrer Vertragspartner verlassen dürfen (OLG München GRUR 1983, 571 - Spielfilm-Videogramme; vgl. auch OLG Köln GRUR 1983, 568/570 - Video-Kopieranstalt, jeweils m.w.Nachw.).
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