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   BGH, 23.06.1983 - I ZR 109/81   

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BGH, 23.06.1983 - I ZR 109/81 (https://dejure.org/1983,396)
BGH, Entscheidung vom 23.06.1983 - I ZR 109/81 (https://dejure.org/1983,396)
BGH, Entscheidung vom 23. Juni 1983 - I ZR 109/81 (https://dejure.org/1983,396)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anbieten - PreisangabeVO - Werbeanzeigen - Preisersparnis - Wettbewerbsrecht - Werbende Bezugnahme - Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 2703
  • MDR 1984, 116
  • GRUR 1983, 661
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 28.09.1979 - I ZR 69/77

    Werbende Bezugnahme eines Händlers auf eine unverbindliche Preisempfehlung -

    Auszug aus BGH, 23.06.1983 - I ZR 109/81
    Dementsprechend hat der Senat auch in seiner bisherigem Rechtsprechung die werbende Bezugnahme des Händlers auf eine unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers unter dem Gesichtspunkt des § 1 Abs. 1 Satz 1 PreisangabenVO nicht als wettbewerbswidrig beanstandet (vgl. BGH GRUR 1980, 108, 109 = WRP 1980, 72, 73 "... unter empf. Preis"; GRUR 1981, 137, 138 - WRP 1981, 86, 87 - Tapetenpreisempfehlung).

    In der Rechtsprechung des Senats ist anerkannt, daß der Händler grundsätzlich - ohne damit gegen die §§ 1 und 3 UWG zu verstoßen - durch eine werbende Bezugnahme auf eine Preisempfehlung des Herstellers die Vorteilhaftigkeit seines Preises herausstellen darf, wenn klargestellt ist, daß es sich bei der Herstellerempfehlung um eine unverbindliche Preisempfehlung handelt, wenn diese auf der Grundlage einer ernsthaften Kalkulation als angemessener Verbraucherpreis ermittelt worden ist und wenn der vom Hersteller empfohlene Preis im Zeitpunkt der Bezugnahme als Verbraucherpreis in Betracht kommt (BGH GRUR 1980, 108, 109 - WRP 1980, 72, 73 "... unter empf.

  • BGH, 01.10.1980 - I ZR 142/78

    Verband zur Förderung gewerblicher Interessen - Wettbewerbswidrigkeit einer

    Auszug aus BGH, 23.06.1983 - I ZR 109/81
    Dementsprechend hat der Senat auch in seiner bisherigem Rechtsprechung die werbende Bezugnahme des Händlers auf eine unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers unter dem Gesichtspunkt des § 1 Abs. 1 Satz 1 PreisangabenVO nicht als wettbewerbswidrig beanstandet (vgl. BGH GRUR 1980, 108, 109 = WRP 1980, 72, 73 "... unter empf. Preis"; GRUR 1981, 137, 138 - WRP 1981, 86, 87 - Tapetenpreisempfehlung).

    Preis"; GRUR 1981, 137, 138 - WRP 1981, 86, 87 - Tapetenpreisempfehlung; so auch schon vor Inkrafttreten der Neufassung des § 38 a GWB durch die zweite GWB-Novelle vom 3.8.1973: BGHZ 42, 134, 139-149 - GRUR 1965, 96-100 = WRP 1964, 370-374-20 % unter dem empfohlenen Richtpreis; BGHZ 45, 115, 117, 120 = GRUR 1966, 327, 329 - WRP 1966, 172, 174, 175 - Richtpreiswerbung I; BGH GRUR 1966, 333, 335 = WRP 1966, 179, 181 - Richtpreiswerbung II).

  • BGH, 16.01.1980 - I ZR 25/78
    Auszug aus BGH, 23.06.1983 - I ZR 109/81
    Sie habe unter der Bezeichnung Sonderangebot über eine bloße Produkt-Information hinaus Einzelstücke zum Verkauf gestellt und damit im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (GRUR 1980, 304 = WRP 1980, 328 - Effektiver Jahreszins) hinreichend deutlich die Bereitschaft zum Ausdruck gebracht, eine bestimmte Ware gegen Entgelt abzugeben.

    Wie der Senat in den Entscheidungen "Effektiver Jahreszins" (GRUR 1980, 304, 305, 306 - WRP 1980, 328, 329) und "Sonnenring" (GRUR 1982, 493, 494 - WRP 1982, 411, 412) ausgeführt hat, umfaßt der Begriff des Anbietens i.S. des § 1 Abs. 1 Satz 1 PreisangabenVO nicht nur förmliche Angebote i.S. des § 145 BGB, sondern schließt - entsprechend dem üblichen Sprachgebrauch - auch solche Erklärungen ein, durch die der Kunde, wenn auch rechtlich noch unverbindlich, tatsächlich schon gezielt auf den Kauf einer Ware angesprochen wird.

  • BGH, 14.10.1982 - I ZR 81/81

    Prozessführungsbefugnis eines sowohl gewerblichen Interessen als auch

    Auszug aus BGH, 23.06.1983 - I ZR 109/81
    Der Senat hat alt Urteil vom 14.10.1982 - I ZR 81/81 (GRUR 1983, 129, 130 - HRP 1983, 207, 208 - Mischverband) die Klagebefugnis von Verbänden verneint, die gleichrangig sowohl die Interessen von Gewerbetreibenden als auch der Verbraucher fördern, und hat in Hinblick darauf das vorerwähnte Urteil des Berufungsgerichts von 20.2.1981 aufgehoben und die Sache an dieses zur Klärung der Frage zurückverwiesen, ob der Kläger, der nach seiner Satzung sowohl der Förderung gewerblicher Interessen (§ 13 Abs. 1 UWG) als auch der Wahrnehmung von Verbraucherinteressen (§ 13 Abs. 1 a UWG) dient, ein nicht klagebefugter Mischverband ist oder ob er ungeachtet seiner Satzungsbestimmungen die Voraussetzungen erfüllt, die an einen Verband i.S. des § 13 Abs. 1 oder Abs. 1 a UWG zu stellen sind.

    Demgemäß war auch im Streitfall, in der derselbe Kläger wie in Verfahren I ZR 81/81 auf Unterlassung klagt, das Berufungsurteil - da es um die Frage der Prozeßführungsbefugnis geht von Amts wegen (BGH GRUR 1971, 516 - WRP 1971, 264, 265 - Brockhaus-Enzyklopädie; GRUR 1973, 78, 79 - WRP 1972, 525, 526 - Verbraucherverband) - aufzuheben und die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückzuverweisen.

  • BGH, 30.06.1972 - I ZR 16/71

    Schutzverein Deutscher Endverbraucher - Einwand des Rechtsmissbrauchs -

    Auszug aus BGH, 23.06.1983 - I ZR 109/81
    Demgemäß war auch im Streitfall, in der derselbe Kläger wie in Verfahren I ZR 81/81 auf Unterlassung klagt, das Berufungsurteil - da es um die Frage der Prozeßführungsbefugnis geht von Amts wegen (BGH GRUR 1971, 516 - WRP 1971, 264, 265 - Brockhaus-Enzyklopädie; GRUR 1973, 78, 79 - WRP 1972, 525, 526 - Verbraucherverband) - aufzuheben und die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückzuverweisen.
  • KG, 20.02.1981 - 5 U 1939/80
    Auszug aus BGH, 23.06.1983 - I ZR 109/81
    Auf der Grundlage der von den Vorinstanzen bislang getroffenen Feststellungen kann die Prozeßführungsbefugnis des Klägers - von der das Berufungsgericht entsprechend seinen denselben Kläger betreffenden Ausführungen in WRP 1978, 51, 53, 54, in WRP 1978, 453, 455, 456 und im Urteil vom 20.2.1981 (5 U 1939/80) ausgegangen ist - nicht bejaht werden.
  • BGH, 03.04.1970 - I ZR 117/68

    Zulässigkeit eines Preisvergleichs - Gegenüberstellung von zwei Preisen für

    Auszug aus BGH, 23.06.1983 - I ZR 109/81
    Ist aber eine Werbeankündigung derart mehrdeutig, daß sie von beachtlichen Teilen des Verkehrs in einem den tatsächlichen Verhältnissen nicht entsprechenden Sinne verstanden werden kann, und ist sie deshalb geeignet, die angesprochenen Interessenten in ihren Kaufentschlüssen zu beeinflussen, ist eine Irreführung des Verkehr i.S. des § 3 UWG auch insoweit in Betracht zu ziehen (s. Sen. Urteile 20 % unter dem empfohlenen Richtpreis, a.a.O.; 40% können Sie sparen, a.a.O. ferner BGH GRUR 1970, 609, 610 = WRP 1970, 267, 268 - Regulärer Preis; GRUR 1980, 306, 307 - WRP 1980, 330, 331 - Preisgegenüberstellung III).
  • BGH, 04.03.1982 - I ZR 30/80

    Preisangaben - Immobilien - Preisangabenverordnung - Eigentumswohnung -

    Auszug aus BGH, 23.06.1983 - I ZR 109/81
    Wie der Senat in den Entscheidungen "Effektiver Jahreszins" (GRUR 1980, 304, 305, 306 - WRP 1980, 328, 329) und "Sonnenring" (GRUR 1982, 493, 494 - WRP 1982, 411, 412) ausgeführt hat, umfaßt der Begriff des Anbietens i.S. des § 1 Abs. 1 Satz 1 PreisangabenVO nicht nur förmliche Angebote i.S. des § 145 BGB, sondern schließt - entsprechend dem üblichen Sprachgebrauch - auch solche Erklärungen ein, durch die der Kunde, wenn auch rechtlich noch unverbindlich, tatsächlich schon gezielt auf den Kauf einer Ware angesprochen wird.
  • BGH, 25.01.1980 - I ZR 10/78

    Zur unzulässigen Werbung durch Preisgegenüberstellung

    Auszug aus BGH, 23.06.1983 - I ZR 109/81
    Ist aber eine Werbeankündigung derart mehrdeutig, daß sie von beachtlichen Teilen des Verkehrs in einem den tatsächlichen Verhältnissen nicht entsprechenden Sinne verstanden werden kann, und ist sie deshalb geeignet, die angesprochenen Interessenten in ihren Kaufentschlüssen zu beeinflussen, ist eine Irreführung des Verkehr i.S. des § 3 UWG auch insoweit in Betracht zu ziehen (s. Sen. Urteile 20 % unter dem empfohlenen Richtpreis, a.a.O.; 40% können Sie sparen, a.a.O. ferner BGH GRUR 1970, 609, 610 = WRP 1970, 267, 268 - Regulärer Preis; GRUR 1980, 306, 307 - WRP 1980, 330, 331 - Preisgegenüberstellung III).
  • BGH, 23.02.1968 - Ib ZR 148/65

    Vergleichende Werbung (Preisvergleich)

    Auszug aus BGH, 23.06.1983 - I ZR 109/81
    Bei Vorliegen dieser Voraussetzungen wird eine solche werbende Bezugnahme des Händlers auf den Herstellerpreis auch nicht dadurch unzulässig, daß andere Händler die Herstellerempfehlung - soweit diese dadurch nicht gegenstandslos wird - ebenfalls unterschreiten und der Kaufinteressent sich darüber in Unklaren ist (vgl. Senatsurteil 20 % unter dem empfohlenen Richtpreis, a.a.O.; Richtpreiswerbung II, a.a.O.; ferner BGHZ 49, 325, 326, 327 - GRUR 1968, 443, 445 - WRP 1968, 199, 200-40 % können Sie sparen).
  • BGH, 06.02.1980 - VIII ZR 275/78

    Fabrikneuheit eines Kfz

  • BGH, 18.06.1980 - VIII ZR 185/79

    Zusicherung der Fabrikneuheit eines Fahrzeugs

  • BGH, 10.03.1971 - I ZR 73/69

    Förderung des lauteren Wettbewerbs durch Aufklärung und Belehrung - Bekämpfung

  • BGH, 10.06.1964 - Ib ZR 128/62

    Werbung mit "empfohlenem Richtpreis"

  • BGH, 09.02.1966 - Ib ZR 24/64
  • BGH, 05.01.1966 - Ib ZR 23/64

    Preisgegenüberstellung mit Richtpreisen

  • OLG Saarbrücken, 02.04.2014 - 1 U 11/13

    Artikelzustand: Neu - Irreführende Werbung mit als "neu"angebotenen, tatsächlich

    Nicht mehr als "neu" dürften die Kugellagerdann bezeichnet werden, wenn sie heute technisch verändert hergestellt werden (vgl. zum PKW-Kauf BGH, Urteil vom 23. Juni 1983 - I ZR 109/81 -, juris, Absatz-Nr. 22 - Sie sparen 4.000 DM ).

    Nicht mehr als "neu" dürften die Kugellagerdann bezeichnet werden, wenn sie heute technisch verändert hergestellt werden (vgl. zum PKW-Kauf BGH, Urteil vom 23. Juni 1983 - I ZR 109/81 -, juris, Absatz-Nr. 22 - Sie sparen 4.000 DM ).

    Nicht mehr als "neu" dürften die Kugellagerdann bezeichnet werden, wenn sie heute technisch verändert hergestellt werden (vgl. zum PKW-Kauf BGH, Urteil vom 23. Juni 1983 - I ZR 109/81 -, juris, Absatz-Nr. 22 - Sie sparen 4.000 DM ).

  • BGH, 03.07.2003 - I ZR 211/01

    Telefonischer Auskunftdienst

    Diese Beurteilung widerspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach als Leistungsangebot Ankündigungen genügen, die so konkret gefaßt sind, daß sie nach der Auffassung des Verkehrs den Abschluß eines Geschäfts auch aus der Sicht des Kunden ohne weiteres zulassen (vgl. BGH, Urt. v. 4.3.1982 - I ZR 30/80, GRUR 1982, 493, 494 = WRP 1982, 411 - Sonnenring; Urt. v. 23.6.1983 - I ZR 75/81, GRUR 1983, 658, 659 f. - Hersteller-Preisempfehlung in Kfz-Händlerwerbung; Urt. v. 23.6.1983 - I ZR 109/81, GRUR 1983, 661, 662 = WRP 1983, 559 - Sie sparen 4 000.- DM; vgl. auch Völker, Preisangabenrecht, 2. Aufl., § 1 PAngV Rdn. 25 f. m.w.N.).
  • BGH, 08.10.1998 - I ZR 187/97

    00 DM - übertriebenes Anlocken, Handy für 0

    Dies kann auch durch einen klaren und unmißverständlichen Sternchenhinweis geschehen, wenn dadurch die Zuordnung der Angaben zu dem herausgestellten Preis für das Mobiltelefon gewahrt bleibt (vgl. BGH, Urt. v. 23.6.1983 - I ZR 109/81, GRUR 1983, 661, 663 = WRP 1983, 559 - Sie sparen 4.000 DM; Urt. v. 22.2.1990 - I ZR 146/88, GRUR 1990, 1027, 1028 = WRP 1990, 818 - incl.
  • OLG München, 17.12.2015 - 6 U 1711/15

    Preisangabe bei Möbelkonfigurator im Internet

    Bedarf es dagegen noch ergänzender Angaben und weiterer Verhandlungen, um das Geschäft zustande zu bringen, liegt ein Angebot im Sinne der Preisangabenverordnung noch nicht vor (vgl. BGH GRUR 1980, 304, 305 f. - Effektiver Jahreszins; GRUR 1982, 493, 494 - Sonnenring; GRUR 1983, 661, 662 f. - Sie sparen 4000,- DM; GRUR 2003, 971, 972 - Telefonischer Auskunftsdienst; Köhler, a. a. O., § 1 PAngV Rn. 5; Weidert/Völker in Harte/Henning, UWG, 3. Aufl., § 1 PAngV Rn. 7; Sosnitza in Ohly/Sosnitza, UWG, 6. Aufl., § 1 PAngV Rn. 15 f.; Ambs in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, PAngV, 184. Erg.Lfg. April 2011, § 1 Rn. 6).
  • OLG Schleswig, 06.02.2001 - 6 U 69/00

    Zulässigkeit von Sponsorenhinweisen vor oder nach Fernsehsendungen; Angabe des

    (BGH GRUR 1980, 304, 305 ff; GRUR 1982, 493, 494 - Sonnenring - GRUR 1983, 661, 662; Baumbach/Hefermehl, a. a. O., RdZiff. 5 zu Anhang V zu § 3 UWG).

    Da der Begriff des Angebots jedoch von dem ebenfalls in § 1 PAngV verwendeten Begriff der Werbung abzugrenzen ist, ist nicht jede Werbung, mit der sich der Kaufmann an den Verbraucher wendet, und seine Bereitschaft zum Abschluss eines Vertrages zum Ausdruck bringt, als ein Angebot zu verstehen, da sonst für eine Werbung ohne Preisangabe schon grundsätzlich kein Raum mehr wäre (BGH GRUR 1983, 661, 662; Baumbach/Hefermehl, a. a. O.).

    Es kann daher nicht allein darauf ankommen, ob der Kaufmann seine ohnehin allgemein vorausgesetzte Vertragsbereitschaft ankündigt, sondern vielmehr darauf, dass die Ankündigung ihrem Inhalt nach so konkret gefasst ist, dass sie nach der Auffassung des Verkehrs den Abschluss eines Geschäfts auch aus der Sicht der Verbraucher ohne weiteres zuläßt (BGH GRUR 1982, 493; 494; GRUR 1983, 661, 662; Baumbach/Hefermehl, a. a. O.).

    Fehlen der Ankündigung wesentliche, für den Entschluss zum Abschluss des Geschäfts notwendige Angaben, so ist die Ankündigung zu unbestimmt, um von den angesprochenen Verkehrskreisen bereits als Angebot verstanden zu werden (BGH GRUR 1983, 661, 662).

  • OLG Köln, 22.06.2001 - 6 U 23/01

    UWG -Recht: Preisangaben im "Auskunftsdienst"

    Das folge aus der zur Abgrenzung von Werbung und Angebot im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 PAngV ergangenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, namentlich der Entscheidung "Sie sparen 4000,-- DM" vom 23. Juni 1983 (GRUR 1983, 661 ff. = WRP 1989, 559 ff. = NJW 1983, 2703 ff.).

    Besteht also keine Verpflichtung zur Preisauszeichnung, wenn für Waren oder Dienstleistungen ohne Angabe von Preisen geworben wird, trifft es allerdings auch zu, dass der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 23. Juni 1983 "Sie sparen 4.000,--DM" (GRUR 1983, 661 ff. = WRP 1983, 559 f. = NJW 1983, 2703 ff.) unter Hinweis auf seine Entscheidungen "effektiver Jahreszins" (GRUR 1980, 304, 305/306 = WRP 1980, 328, 329) und "Sonnenring" (GRUR 1982, 493, 494 = WRP 1982, 411, 412) dargelegt hat, dass einerseits der Begriff des Anbietens im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 1 der Preisangabenverordnung nicht nur förmliche Angebote im Sinne des § 145 BGB umfasst, sondern entsprechend dem üblichen Sprachgebrauch auch solche Erklärungen einschließt, durch die der Kunde, wenn auch rechtlich noch unverbindlich, tatsächlich schon gezielt auf den Kauf einer Ware angesprochen wird; daraus könne andererseits aber nicht hergeleitet werden, dass jede Erklärung, mit der sich der Kaufmann zwecks Verkaufs einer Ware an den Kunden wendet und seine Bereitschaft zum Abschluss eines Vertrages zum Ausdruck bringt, als ein Angebot in dem vorerörterten Sinne verstanden werden müsste.

  • OLG Düsseldorf, 29.01.2015 - 2 U 29/14

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung von "In-Ohr-Hörgeräten" im Schaufenster eines

    Damit für die vom "Angebot" abzugrenzende "Werbung ohne Preisangabe" ein Anwendungsbereich verbleibt, darf nicht jede Erklärung, mit der sich ein Unternehmer zwecks Verkaufs seiner Sachen an den Kunden wendet und seine Bereitschaft zum Vertragsabschluss zum Ausdruck bringt, als "Anbieten" verstanden werden (BGH, GRUR 1983, 661 - Sie sparen DM 4000,-).
  • BGH, 03.07.2003 - I ZR 66/01

    Telefonischer Auskunftsdienst

    Diese Beurteilung entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach hierfür Ankündigungen genügen, die so konkret gefaßt sind, daß sie nach der Auffassung des Verkehrs den Abschluß eines Geschäfts auch aus der Sicht des Kunden ohne weiteres zulassen (vgl. BGH, Urt. v. 4.3.1982 - I ZR 30/80, GRUR 1982, 493, 494 = WRP 1982, 411 - Sonnenring; Urt. v. 23.6.1983 - I ZR 75/81, GRUR 1983, 658, 659 f. - Hersteller-Preisempfehlung in Kfz-Händlerwerbung; Urt. v. 23.6.1983 - I ZR 109/81, GRUR 1983, 661, 662 = WRP 1983, 559 - Sie sparen 4 000.- DM; vgl. auch Völker, Preisangabenrecht, 2. Aufl., § 1 PAngV Rdn. 25 f. m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 20.04.2004 - 20 U 166/03

    Wettbewerbsrecht: Werbung eines Telefonnetzbetreibers für Zusatztarif mit Angabe

    Die Frage, ob in der Anzeige vom 16. September 2003 überhaupt im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 PAngVO für Leistungen unter Angabe von Preisen geworben worden ist und nicht nur mit einer Preisersparnis (vgl. BGH GRUR 1983, 661 - "Sie sparen 4000,- DM"), kann deshalb dahinstehen.

    Sie ist geboten, um Preisvergleiche zu ermöglichen und dem Verbraucher zu gestatten, sich schnell und zuverlässig über das preisgünstigste Angebot zu informieren (vgl. BGH GRUR 1983, 661 - "Sie sparen 4000,- DM" unter Hinweis auf Gesetzesmaterialien zur Preisangabenverordnung).

  • BGH, 30.03.1988 - I ZR 209/86

    Qm-Preisangaben II; Werbung für Immobilien mit Quadratmeterpreisen

    Die vom Berufungsgericht in diesem Zusammenhang in Bezug genommene Rechtsprechung des Senats zu Angaben über Preisersparnisse (Urt. v. 23.6.1983 - I ZR 109/81, GRUR 1983, 661, 663 = WRP 1983, 559, 560 - Sie sparen 4.000,- DM) betrifft den hier nicht einschlägigen Fall einer Werbung mit zahlenmäßigen und prozentualen Angaben über Preisersparnisse.
  • OLG Hamburg, 08.05.2013 - 5 U 169/11

    Wettbewerbsverstoß durch Verstoß gegen Preisangaberecht: Pflicht zur Anbringung

  • LG Münster, 19.02.2009 - 24 O 128/08

    Ausstellen von Hörgeräten im Schaufenster ohne Preisauszeichnungen als

  • BGH, 08.10.1998 - I ZR 107/97

    übertriebenes Anlocken

  • BGH, 08.10.1998 - I ZR 72/97

    übertriebenes Anlocken

  • OLG Hamburg, 18.11.2011 - 9 U 97/11

    Ratenzuschläge in Versicherungsbedingungen- OLG Hamburg weist Klagen der

  • OLG Hamburg, 18.11.2011 - 9 U 103/11

    Ratenzuschläge in Versicherungsbedingungen- OLG Hamburg weist Klagen der

  • OLG Koblenz, 29.12.1986 - 6 U 1469/86

    Berufung; Preisangabe; Werbung; Preisangabenverordnung; Unzulässige

  • VGH Baden-Württemberg, 25.04.2007 - 6 S 46/05

    Rechtscharakter von Werbeprospekten - Grundpreisangabe in der Werbung

  • OLG Frankfurt, 13.08.2009 - 6 U 80/09

    Wettbewerbsrecht: Werbung mit Preisvergleich zwischen Energietarifen und Angabe

  • OLG Stuttgart, 19.04.1991 - 2 U 233/90

    Rechtmäßigkeit der Werbung eines Schuhversandhändlers; Mitteilung der Abzüge von

  • OLG München, 14.12.2000 - 6 U 4137/00

    Preisauszeichnungspflicht bei telefonischem Auskunftsdienst gegen Entgelt

  • BGH, 22.02.1990 - I ZR 146/88

    Incl. MwSt. I - Werbung mit Selbstverständlichkeiten

  • LG Hamburg, 03.05.2011 - 312 O 334/10

    Ratenzahlungsklauseln in Versicherungsbedingungen - Landgericht Hamburg verlangt

  • OLG Rostock, 24.03.2014 - 2 U 20/13

    Wettbewerbsverstoß: Fehlende Einbeziehung der Endreinigungskosten einer

  • BGH, 15.01.1987 - I ZR 112/84

    Einrichtungs-Paß; Ausgabe von Kaufscheinen an Letztverbraucher zum Einkauf beim

  • OLG Köln, 07.05.2004 - 6 U 19/04

    Fehlender Barzahlungspreis bei Händlerwerbung mit Konditionen einer

  • OLG Düsseldorf, 09.11.2000 - 2 U 49/00

    Unzulässige Preisangaben bei Buchung von Flugreisen im Internet

  • OLG Hamburg, 18.11.2011 - 9 U 108/11

    Ratenzuschläge in Versicherungsbedingungen- OLG Hamburg weist Klagen der

  • BGH, 11.04.1991 - I ZR 166/89

    Zirka-Preisangabe - Endpreis

  • OLG Köln, 09.03.2005 - 6 U 219/04

    Anspruch auf Unterlassung der Bewerbung eines finanzierten Kaufs unter Angabe

  • LG Dortmund, 09.08.2016 - 25 O 34/16

    Anspruch auf Unterlassung der Bewerbung eines Fernwärmeversorgungsvertrags im

  • KG, 28.05.2004 - 5 W 74/04

    Wettbewerbsverstoß: Preiswerbung mit mehrdeutigem Bezugspreis

  • BGH, 16.02.1984 - I ZR 22/82

    Vereinbarkeit von § 1 Abs.1 S. 1 1. Alt. Preisangabenverordnung (PangV) mit Art.

  • LG Frankfurt/Main, 27.02.2009 - 12 O 185/08

    Zum Preisvergleich in Werbeanzeigen aus dem Energiesektor

  • OLG Nürnberg, 20.04.1999 - 3 U 758/99

    Wettbewerbsverstoß durch Preisauszeichnung - happy-hour-Preis für Brillengestelle

  • LG Bonn, 08.07.2009 - 11 O 146/08

    Ordnungsgeld, - Preisangaben - Gaskunden

  • KG, 08.05.1990 - 5 U 6098/88

    Werbung; Supermarkt; Zeitung; Abgabe; Preis; Endpreis; Gewinnspiel

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