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   BGH, 18.04.1985 - I ZB 4/84   

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BGH, 18.04.1985 - I ZB 4/84 (https://dejure.org/1985,894)
BGH, Entscheidung vom 18.04.1985 - I ZB 4/84 (https://dejure.org/1985,894)
BGH, Entscheidung vom 18. April 1985 - I ZB 4/84 (https://dejure.org/1985,894)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Löschunge eines Warenzeichens wegen Verwechslungsgefahr - Anforderungen an beschreibende Angabe im Sinne des Eintragungsverbots auf dem Tabaksektor - Verwechslungsfähigkeit des Zeichens "ROAL" - Schutzumfang bei Eintragung eines Warenzeichens - Anforderungen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WZG § 4 Abs. 2 Nr. 1 Alt. 2, § 10 Abs. 2 Nr. 2
    "ROAL"; Nichteintragungsfähige Abwandlung freizuhaltender Angaben

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1986, 24
  • GRUR 1985, 1053
  • GRUR 1986, 167
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.05.1968 - I ZB 12/67

    Polyestra

    Auszug aus BGH, 18.04.1985 - I ZB 4/84
    Solche Behinderungen können, insbesondere auch bei noch nicht allgemein bekannten freizuhaltenden Angaben, daraus entstehen, daß dem Zeicheninhaber mit der Eintragung der volle Schutz gegen Verwechslungsgefahren im Sinne des § 31 WZG zuerkannt wird, ihm insbesondere im Verletzungsprozeß grundsätzlich nicht mehr entgegengehalten werden kann, der Schutzumfang seines eingetragenen Zeichens sei gegenüber im Verwechslungsbereich liegenden freizuhaltenden Angaben eingeschränkt (vgl. BGH GRUR 1963, 630 - Polymar; BGHZ 50, 219 - Polyestra und den nach Erlaß der vorliegenden Beschwerdeentscheidung ergangenen Indorektal-Beschluß des Senats - GRUR 1984, 815).
  • BGH, 23.05.1984 - I ZB 6/83

    Reichweite eines Eintragungsverbots für Zeichen

    Auszug aus BGH, 18.04.1985 - I ZB 4/84
    Solche Behinderungen können, insbesondere auch bei noch nicht allgemein bekannten freizuhaltenden Angaben, daraus entstehen, daß dem Zeicheninhaber mit der Eintragung der volle Schutz gegen Verwechslungsgefahren im Sinne des § 31 WZG zuerkannt wird, ihm insbesondere im Verletzungsprozeß grundsätzlich nicht mehr entgegengehalten werden kann, der Schutzumfang seines eingetragenen Zeichens sei gegenüber im Verwechslungsbereich liegenden freizuhaltenden Angaben eingeschränkt (vgl. BGH GRUR 1963, 630 - Polymar; BGHZ 50, 219 - Polyestra und den nach Erlaß der vorliegenden Beschwerdeentscheidung ergangenen Indorektal-Beschluß des Senats - GRUR 1984, 815).
  • BGH, 10.05.1963 - Ib ZB 24/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.04.1985 - I ZB 4/84
    Solche Behinderungen können, insbesondere auch bei noch nicht allgemein bekannten freizuhaltenden Angaben, daraus entstehen, daß dem Zeicheninhaber mit der Eintragung der volle Schutz gegen Verwechslungsgefahren im Sinne des § 31 WZG zuerkannt wird, ihm insbesondere im Verletzungsprozeß grundsätzlich nicht mehr entgegengehalten werden kann, der Schutzumfang seines eingetragenen Zeichens sei gegenüber im Verwechslungsbereich liegenden freizuhaltenden Angaben eingeschränkt (vgl. BGH GRUR 1963, 630 - Polymar; BGHZ 50, 219 - Polyestra und den nach Erlaß der vorliegenden Beschwerdeentscheidung ergangenen Indorektal-Beschluß des Senats - GRUR 1984, 815).
  • BGH, 18.06.1998 - I ZR 25/96

    Tour de culture

    cc) Danach sind im Streitfall die Grundsätze anzuwenden, die für den Schutzumfang einer Marke gelten, die sich an eine freizuhaltende Bezeichnung anlehnt (vgl. BGH, Beschl. v. 13.3.1997 - I ZB 4/95, GRUR 1997, 634, 636 = WRP 1997, 758 - Turbo II; WRP 1998, 752, 754 - Fläminger; ferner zum alten Recht BGH, Beschl. v. 18.4.1985 - I ZB 4/84, GRUR 1985, 1053, 1054 - ROAL; Beschl. v. 1.12.1988 - I ZB 5/87, GRUR 1989, 264, 265 - REYNOLDS R 1/EREINTZ; Beschl. v. 14.12.1988 - I ZB 6/87, GRUR 1989, 349, 350 - ROTH-HÄNDLE-KENTUCKY/Cenduggy; Beschl. v. 27.2.1997 - I ZB 2/95, GRUR 1997, 627, 628 = WRP 1997, 739 - à la Carte).
  • BGH, 13.03.1997 - I ZB 4/95

    "Turbo II"; Aufgrund eines Verzichts erfolgte Teillöschung der Eintragung;

    Der Schutz aus einer solchen Marke ist also ebenso zu begrenzen wie der Schutzbereich einer an freizuhaltenden Angaben angelehnten Marke (vgl. BGH, Beschl. v. 18.4.1985 - I ZB 4/84, GRUR 1985, 1053, 1054 - ROAL; Beschl. v. 1.12.1988 - I ZB 5/87, GRUR 1989, 264, 265 - REYNOLDS R 1/EREINTZ; Beschl. v. 14.12.1988 - I ZB 6/87, GRUR 1989, 349, 350 - ROTH-HÄNDLE-KENTUCKY/Cenduggy; Beschl. v. 27.2.1997 - I ZB 2/95 - à la Carte).
  • BGH, 27.02.1997 - I ZB 2/95

    "a la Carte"; Freihaltebedürfnis gegenüber der Eintragung eines einen

    Der vom Bundespatentgericht ins Auge gefaßten Möglichkeit zukünftiger Behinderungen der Mitbewerber ist in späteren Verfahrensabschnitten durch strenge Anforderungen an den warenzeichenmäßigen Gebrauch (§§ 15, 24, 31 WZG) und durch eine sachgerechte Handhabung des Begriffs der Verwechslungsgefahr zu begegnen (BGH, Beschl. v. 18.4.1985 - I ZB 4/84, GRUR 1985, 1053, 1054 - ROAL; Beschl. v. 1.12.1988 - I ZB 5/87, GRUR 1989, 264, 265 - REYNOLDS R 1/EREINTZ; Beschl. v. 14.12.1988 - I ZB 6/87, GRUR 1989, 349, 350 - ROTH-HÄNDLE-KENTUCKY/Cenduggy; vgl. auch BGHZ 91, 262, 272 - Indorektal I).
  • BGH, 01.12.1988 - I ZB 5/87

    "REYNOLDS R 1"/"EREINTZ"; Verwechslungsgefahr bei einem aus einer phonetischen

    Hinsichtlich solcher Zeichen hat der Bundesgerichtshof die Eintragungsfähigkeit im Sinne des § 4 Abs. 2 Nr. 1 Halbs. 2 WZG trotz der Anlehnung an eine freihaltebedürftige Angabe und der dieser gegenüber lediglich abgewandelten Erscheinungsform bejaht (Beschl. v. 18.4.1985 - I ZB 4/84, GRUR 1985, 1053, 1054 - ROAL).

    Die Möglichkeit zukünftiger Behinderungen der Mitbewerber hat er für die Bejahung eines Eintragungsverbots abgewandelter Angaben, die keine ohne weiteres erkennbare eng angelehnte Abwandlung beschreibender Angaben darstellen, nicht für ausreichend erachtet, weil solchen Behinderungsmöglichkeiten in späteren Verfahrensabschnitten durch strenge Anforderungen an den Begriff des warenzeichenmäßigen Gebrauchs und durch eine sachgerechte Handhabung des Begriffs der Verwechslungsgefahr begegnet werden könne (Beschl. v. 18.4.1985 - I ZB 4/84, a.a.O. - ROAL; vgl. auch BGHZ 91, 262, 272 - Indorektal).

  • BGH, 19.01.1989 - I ZR 217/86

    "KRONENTHALER"; Beurteilung der Ungleichartigkeit von Waren; Begriff der

    Den Bedenken der Revision, auf diese Weise würde in unzulässiger Weise beschreibenden Angaben - wie hier dem Wortbestandteil "Kronthal" als Ort der Mineralquelle - entgegen dem Eintragungsverbot des § 4 Abs. 2 Nr. 1 WZG zeichenrechtlicher Schutz gewährt, ist bei der Beurteilung des kennzeichnungsmäßigen Gebrauchs und der Verwechslungsgefahr der angegriffenen Bezeichnung Rechnung zu tragen (BGH, Beschl. v. 4.10.1967 - Ib ZB 14/66, GRUR 1968, 364, 365 f. - praliné; BGHZ 91, 262, 272 - Indorektal; Beschl. v. 18.4.1985 - I ZB 4/84, GRUR 1985, 1053, 1054 - ROAL).
  • BGH, 14.12.1988 - I ZB 6/87

    "ROTH-HÄNDLE-KENTUCKY"/"Cenduggy"; Verwechslungsgefahr zweier Zeichen

    Hinsichtlich solcher Zeichen hat der Bundesgerichtshof die Eintragungsfähigkeit im Sinne des § 4 Abs. 2 Nr. 1 Halbs. 2 WZG trotz der Anlehnung an eine freihaltebedürftige Angabe und der dieser gegenüber lediglich abgewandelten Erscheinungsform bejaht (Beschl. v. 18.4.1985 - I ZB 4/84, GRUR 1985, 1053, 1054 - ROAL).

    Die Möglichkeit zukünftiger Behinderungen der Mitbewerber hat er für die Bejahung eines Eintragungsverbots abgewandelter Angaben, die keine ohne weiteres erkennbare eng angelehnte Abwandlung beschreibender Angaben darstellen, nicht für ausreichend erachtet, weil solchen Behinderungsmöglichkeiten in späteren Verfahrensabschnitten durch strenge Anforderungen an den Begriff des warenzeichenmäßigen Gebrauchs und durch eine sachgerechte Handhabung des Begriffs der Verwechslungsgefahr begegnet werden könne (Beschl. v. 18.4.1985 - I ZB 4/84, a.a.O. - ROAL; vgl. auch BGHZ 91, 262, 272 - Indorektal).

  • BGH, 28.04.1994 - I ZB 5/92

    "VALUE"; Voraussetzungen eines Freihaltebedürfnisses

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann dieser Interessenausgleich im Eintragungsverfahren nicht in vollem Umfang erfolgen, weil der Versuch, allen denkbaren Beeinträchtigungen des freien Gebrauchs beschreibender Angaben bereits im Eintragungsverfahren vorzubeugen, dessen Möglichkeiten überstiege und zur Folge haben könnte, daß Warenzeicheneintragungen in größerer Zahl versagt würden, als dies sachlich gerechtfertigt wäre (BGHZ 91, 262, 270 - Indorektal I; BGH, Beschl. v. 18.4.1985 - I ZB 4/84, GRUR 1985, 1053, 1054 - ROAL; Beschl. v. 9.12.1993 - I ZB 23/91, GRUR 1994, 366 = WRP 1994, 245 - RIGIDITE II und I ZB 1/92, GRUR 1994, 370 [BGH 09.12.1993 - I ZB 1/92] = WRP 1994, 249 - rigidite III).
  • BGH, 02.02.1989 - I ZR 150/86

    "Herzsymbol"; Verwechslungsgefahr eines Herzsymbols mit einem stilisierten

    Dabei sind bei Zeichen, die sich eng an einen beschreibenden Inhalt anlehnen, strenge Anforderungen an die Verwechslungsgefahr im kennzeichnungsrechtlich relevanten Sinne zu stellen (BGH, Beschl. v. 4.10.1967 - Ib ZB 14/66, GRUR 1968, 364, 365 f. - praline; BGH, Beschl. v. 8.2.1974 - I ZB 5/71, GRUR 1974, 467, 468 - Sieben-Schwaben-Motiv; Urt. v. 20.6.1984 - I ZR 60/82, GRUR 1984, 872, 873 - Wurstmühle; BGHZ 91, 262, 272 - Indorektal; Beschl. v. 18.4.1985 - I ZB 4/84, GRUR 1985, 1053, 1054 - ROAL; Urt. v. 5.6.1985 - I ZR 77/83, GRUR 1986, 72, 74 - Tabacco d' Harar).
  • BGH, 14.05.1992 - I ZB 12/90

    Weinberg-Lagenamen als IR-Marke

    Die Rechtsbeschwerde verkennt, daß nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs von einer beschreibenden Angabe abweichende Worte nur dann wie die beschreibende Angabe selbst als eintragungsunfähig angesehen werden können, wenn es sich bei ihnen um eine ohne weiteres erkennbare, eng angelehnte Abwandlung einer beschreibenden Angabe handelt (BGH, Beschl. v. 18.04.1985 - I ZB 4/84, GRUR 1985, 1053, 1054 - ROAL; vgl. auch BGHZ 91, 262, 271 f. - Indorektal).
  • BGH, 05.05.1994 - I ZB 6/92

    Eintragungsfähigkeit eines einem INN angenäherten Zeichenworts

    d) Zwar hat das Bundespatentgericht durch die Verwendung der Begriffe "unmittelbar im Sinne von hochgradig, wenn auch nicht notwendig im Ausmaß der Wesensgleichheit verwechselbar" und Subsumierung der von ihm festgestellten Tatsachen unter die vorerwähnten Kategorien Begriffe der früheren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes benutzt, von deren Verwendung dieser seit der "ROAL"-Entscheidung (Beschl. v. 18.4.1985 - I ZB 4/84, GRUR 1985, 1053, 1054) Abstand genommen hat.
  • BGH, 13.05.1993 - I ZB 8/91

    Unterscheidungskraft zum Zeitpunkt der Anmeldung - MICRO CHANNEL

  • BGH, 23.06.1994 - I ZB 7/92

    "Alphaferon"; Löschung eines Warenzeichens für Interferonpräparate

  • BGH, 09.12.1993 - I ZB 1/92

    "rigidite III"; Bejahung eines Freihaltebedürfnisses für eine zur Beschreibung

  • BGH, 19.10.1994 - I ZB 10/92

    "Metroproloc"; Eintragungsfähigkeit eines einem INN angenäherten Zeichenworts

  • BGH, 28.01.1988 - I ZB 2/87

    "ROYALE"; Zeichenrechtliche Übereinstimmung von Kombinationszeichen für

  • BGH, 31.05.1990 - I ZB 6/89

    Inländischer Markenschutz für ausländische Telle-quelle-Marke aus

  • BPatG, 12.04.2001 - 25 W (pat) 16/00

    Eignung der Namen von Gemeinden mit nicht sehr großer Einwohnerzahl als Angabe

  • BPatG, 07.02.1992 - 24 W (pat) 278/89

    Schutzfähigkeit der Bezeichnung "FLEUR"; Freihaltebedürfnis des französischen

  • BPatG, 29.03.2001 - 25 W (pat) 101/00
  • BPatG, 15.10.2002 - 27 W (pat) 98/01
  • BPatG, 23.01.2002 - 28 W (pat) 280/00
  • BPatG, 12.12.1991 - 25 W (pat) 53/90
  • BPatG, 16.01.1991 - 26 W (pat) 111/89

    Anmeldung des Wortzeichens "Linje" zur Eintragung als Warenzeichen; Klangliche

  • BPatG, 01.06.1990 - 24 W (pat) 26/90

    Anmeldung des Wortzeichens "NATUA" zur Eintragung in die Zeichenrolle;

  • BPatG, 20.08.2002 - 27 W (pat) 7/01
  • BPatG, 06.08.1992 - 25 W (pat) 91/89
  • BPatG, 27.04.1992 - 25 W (pat) 506/88
  • BPatG, 23.04.1992 - 25 W (pat) 163/90
  • BPatG, 06.04.1992 - 25 W (pat) 162/90
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