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   BGH, 22.01.1986 - I ZR 194/83   

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https://dejure.org/1986,450
BGH, 22.01.1986 - I ZR 194/83 (https://dejure.org/1986,450)
BGH, Entscheidung vom 22.01.1986 - I ZR 194/83 (https://dejure.org/1986,450)
BGH, Entscheidung vom 22. Januar 1986 - I ZR 194/83 (https://dejure.org/1986,450)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Urheberrecht - Schadensersatz - Video-Kassette - Musik - GEMA

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Filmmusik

    §§ 16, 17, 97 UrhG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 16, § 17, § 97; ZPO § 287
    Filmmusik; Schadensberechnung bei Verbreitung von Musik auf Videokassetten; Umfang des Schadensersatzanspruchs der GEMA

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 97, 37
  • NJW 1987, 1405
  • NJW-RR 1987, 695 (Ls.)
  • MDR 1986, 645
  • GRUR 1986, 376
  • ZUM 1986, 280
  • afp 1987, 548
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.03.1972 - I ZR 160/70

    Doppelte Tarifgebühr

    Auszug aus BGH, 22.01.1986 - I ZR 194/83
    Die Rechtsprechung, nach der die GEMA berechtigt ist, für ungenehmigte öffentliche Musikwiedergaben den doppelten Tarifbetrag zu verlangen (BGHZ 59, 286 ff. [BGH 10.03.1972 - I ZR 160/70] = NJW 1973, 96), ist grundsätzlich nicht auf andere Rechtsverletzungen (hier: ungenehmigte Vervielfältigung und Verbreitung von Musikwerken) anwendbar.

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist die Klägerin berechtigt, für ungenehmigte öffentliche Musikwiedergaben den doppelten Tarifbetrag zu verlangen (BGHZ 59, 286 ff. [BGH 10.03.1972 - I ZR 160/70] - Doppelte Tarifgebühr).

    Die Zubilligung des pauschalen Schadenszuschlags für ungenehmigte öffentliche Musikwiedergaben beruht maßgebend auf der Erwägung, daß die Klägerin einen umfangreichen und kostspieligen Überwachungsapparat unterhalten muß, um derartigen Urheberrechtsverletzungen nachzugehen; denn die sogenannten kleinen Musikaufführungsrechte werden in solcher Vielzahl gleichzeitig und oft an den entlegensten Orten in Hotels, Gaststätten, Barbetrieben und dergleichen genutzt, daß eine Aufdeckung von Urheberrechtsverletzungen durch die einzelnen Urheber praktisch nicht möglich ist; nur durch die Einrichtung einer besonderen Überwachungsorganisation und unter entsprechend hohem finanziellem Aufwand kann verhindert werden, daß der Urheberrechtsschutz in diesem Bereich weitgehend leerläuft (BGHZ 59, 286, 287 ff.) [BGH 10.03.1972 - I ZR 160/70].

    Bei einer solchen Sachlage gebietet es die Billigkeit, mit den umfangreichen Überwachungskosten so weit wie möglich den Rechtsverletzer, nicht aber den einzelnen Urheber oder - durch eine Tariferhöhung - die gesetzestreuen Lizenznehmer zu belasten (BGHZ 59, 286, 292 f.) [BGH 10.03.1972 - I ZR 160/70].

    Dort wird am Beispiel des Raubdrucks und der widerrechtlich nachgepreßten Schallplatte ausgeführt, daß der Rechtsinhaber auf solche Rechtsverletzungen im allgemeinen schon durch die Werbung für diese Erzeugnisse und im Zuge der ohnehin erforderlichen Marktbeobachtung aufmerksam gemacht werde (BGHZ 59, 286, 289) [BGH 10.03.1972 - I ZR 160/70]; die Kosten, die zur Aufdeckung der konkreten Rechtsverletzung aufgewendet werden müssen, können als Schaden geltend gemacht werden.

    Anders als bei der Verletzung der von der Klägerin verwalteten Aufführungsrechte ist bei Rechtsverletzungen der streitigen Art grundsätzlich auch eine Schadensberechnung nach allgemeinen Schadensersatzgrundsätzen jedenfalls in der Weise möglich, daß die Herausgabe des Verletzergewinns verlangt wird (vgl. BGHZ 59, 286, 290) [BGH 10.03.1972 - I ZR 160/70].

  • BGH, 01.06.1983 - I ZR 98/81

    Anspruch auf Schadensersatz wegen einer Urheberrechtsverletzung - Angemessenheit

    Auszug aus BGH, 22.01.1986 - I ZR 194/83
    Die Schadensberechnung nach der angemessenen Lizenzgebühr führt regelmäßig dazu, daß die Tarifvergütung zugrunde zu legen ist, die der Rechtsverletzer bei ordnungsgemäßer Einholung der Erlaubnis der Klägerin hätte entrichten müssen (zul. BGH Urt. v. 1. Juni 1983 - I ZR 98/81, GRUR 1983, 565, 566 - Tarifüberprüfung II).

    aa) Die Frage der Angemessenheit des Tarifs der Klägerin ist durch die ordentlichen Gerichte voll nachprüfbar (zul. BGH GRUR 1983, 565, 566 - Tarifüberprüfung II).

    Es hätte unter diesen Umständen weiterer Feststellungen bedurft, die den Schluß rechtfertigen, daß der höhere wirtschaftliche Wert der Musik unabhängig von der im Einzelfall vorliegenden Art und Weise der Nutzung, der der Vergleichstarif möglichst nahe kommen muß (vgl. BGH GRUR 1983, 565, 567 - Tarifüberprüfung II), bei jeder Art optisch-akustischer Nutzung generell üblich und anerkannt ist.

  • BGH, 09.03.1966 - Ib ZR 36/64

    Eisrevue III

    Auszug aus BGH, 22.01.1986 - I ZR 194/83
    Dies ist z. B. bei der Verletzung von Bühnenaufführungsrechten anerkannt (vgl. BGH Urt. v. 9. März 1966 - Ib ZR 36/64, GRUR 1966, 570, 572 - Eisrevue III).
  • OLG München, 14.07.1983 - 6 U 3437/82

    Schadensersatz für die Verletzung von Urheberrechten an Musikstücken;

    Auszug aus BGH, 22.01.1986 - I ZR 194/83
    Das Berufungsgericht (OLG München GRUR 1983, 578) hat der Klägerin von ihrer bezifferten Klageforderung von zuletzt insgesamt 60 536, 90 DM unter Abweisung der Klage im übrigen einen Betrag von 47 776, 06 DM zuerkannt.
  • BGH, 24.01.1975 - I ZR 106/73

    Geflügelte Melodien

    Auszug aus BGH, 22.01.1986 - I ZR 194/83
    Das Revisionsgericht kann nur prüfen, ob die Schadensbemessung auf grundsätzlich fehlerhaften Erwägungen beruht, ob wesentliche Tatsachen außer acht gelassen oder sonstige Rechtsvorschriften oder Erfahrungssätze verletzt worden sind (BGH Urt. v. 24. Januar 1975 - I ZR 106/73, GRUR 1975, 323, 324 - Geflügelte Melodien).
  • BGH, 28.06.1984 - I ZR 84/82

    Begriff des Verleihens

    Auszug aus BGH, 22.01.1986 - I ZR 194/83
    Die Anknüpfung an den Detailverkaufspreis wird auch am ehesten dem aus der verfassungsrechtlichen Garantie des geistigen Eigentums hergeleiteten urheberrechtlichen Grundsatz gerecht, daß der Urheber tunlichst angemessen an dem wirtschaftlichen Nutzen seines Werkes zu beteiligen ist (zul. BGH Urt. v. 28. Juni 1984 - I ZR 84/82, GRUR 1985, 131, 132 - Zeitschriftenauslage beim Friseur).
  • BGH, 18.06.2020 - I ZR 93/19

    Nachlizenzierung

    (4) Zudem führte die Berücksichtigung von Nachlizenzierungsverträgen bei der Berechnung des Schadensersatzes im Wege der Lizenzanalogie faktisch zu einem Verletzerzuschlag, der mit den Grundlagen des deutschen Schadensersatzrechts unvereinbar ist und dem der Gesetzgeber bei der Umsetzung der Richtlinie 2004/48/EG zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums eine Absage erteilt hat (vgl. Begründung des Regierungsentwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums vom 20. April 2007, BT-Drucks. 16/5048, S. 37 [zu § 139 Abs. 2 Satz 2 PatG] und S. 61 f.; vgl., auch zu Besonderheiten bei Verwertungsgesellschaften, BGH, Urteil vom 22. Januar 1986 - I ZR 194/83, BGHZ 97, 37, 49 f. [juris Rn. 39 f.] - Filmmusik und BT-Drucks. 16/5048, S. 37; zum schadensrechtlichen Bereicherungsverbot vgl. BGH, Urteil vom 4. April 2014 - V ZR 275/12, BGHZ 200, 350 Rn. 20; ausführlich J. B. Nordemann in Fromm/Nordemann aaO § 97 UrhG Rn. 98 bis 100).
  • BGH, 26.03.2009 - I ZR 44/06

    Resellervertrag

    Die Revision der Beklagten beruft sich ferner ohne Erfolg darauf, dass nach der Rechtsprechung des Senats in Fällen, in denen mehrere Tarifsysteme mit unterschiedlichen Konditionen bestünden, die sich als üblich durchgesetzt hätten, und in denen kein Tarifsystem richtig passe, grundsätzlich von dem Tarif auszugehen sei, der nach seinen Merkmalen der im Einzelfall vorliegenden Art und Weise und dem Umfang der Nutzung möglichst nahe komme (vgl. dazu BGH, Urt. v. 23.5.1975 - I ZR 51/74, GRUR 1976, 35, 36 - Bar-Filmmusik; Urt. v. 1.6.1983 - I ZR 98/81, GRUR 1983, 565, 567 - Tarifüberprüfung II; BGHZ 97, 37, 48 - Filmmusik).
  • BGH, 02.10.2008 - I ZR 6/06

    Whistling for a train

    Im Revisionsverfahren ist nur zu prüfen, ob die tatrichterliche Schätzung auf grundsätzlich falschen oder offenbar unsachlichen Erwägungen beruht oder ob wesentliche, die Entscheidung bedingende Tatsachen außer Acht gelassen worden sind, insbesondere ob schätzungsbegründende Tatsachen nicht gewürdigt worden sind, die von den Parteien vorgebracht worden sind oder sich aus der Natur der Sache ergeben (vgl. BGHZ 77, 16, 24 - Tolbutamid; 97, 37, 50 - Filmmusik; BGH, Urt. v. 3.7.1986 - I ZR 159/84, GRUR 1987, 36 - Liedtextwiedergabe II; BGH GRUR 2006, 136 Tz. 24 - Pressefotos).
  • BGH, 23.02.1995 - I ZR 68/93

    "Mauer-Bilder"; Beteiligung der Künstler an dem Erlös aus der Veräußerung von

    Dieser beruht auf der Lehre vom geistigen Eigentum und besagt, daß der Urheber tunlichst angemessen an dem wirtschaftlichen Nutzen seines Werkes zu beteiligen ist (st. Rspr.; vgl. BGHZ 92, 54, 57 - Zeitschriftenauslage in Wartezimmern; 97, 37, 43 - Filmmusik; 116, 305, 308 - Altenwohnheim II).
  • BGH, 26.03.2009 - I ZR 42/06

    Berechnung des Schadens durch eine Urheberrechtsverletzung nach dem Modell der

    Die Revision des Beklagten beruft sich ferner ohne Erfolg darauf, dass nach der Rechtsprechung des Senats in Fällen, in denen mehrere Tarifsysteme mit unterschiedlichen Konditionen bestünden, die sich als üblich durchgesetzt hätten, und in denen kein Tarifsystem richtig passe, grundsätzlich von dem Tarif auszugehen sei, der nach seinen Merkmalen der im Einzelfall vorliegenden Art und Weise und dem Umfang der Nutzung möglichst nahe komme (vgl. dazu BGH, Urt. v. 23.5.1975 - I ZR 51/74, GRUR 1976, 35, 36 - Bar-Filmmusik; Urt. v. 1.6.1983 - I ZR 98/81, GRUR 1983, 565, 567 - Tarifüberprüfung II; BGHZ 97, 37, 48 - Filmmusik).
  • BGH, 12.02.2015 - I ZR 204/13

    Passivlegitimation des Mitveranstalters gegenüber einer Verwertungsgesellschaft -

    Nach der Rechtsprechung des Senats beläuft sich der Schadensersatz im Falle der ungenehmigten öffentlichen Musikaufführung auf den im Falle der ordnungsgemäßen Meldung bei der Klägerin fälligen Tarifbetrag zuzüglich eines 100%igen Verletzer- oder Kontrollzuschlags (BGH, Urteil vom 10. März 1972 - I ZR 160/70, BGHZ 59, 286, 287 ff. - Doppelte Tarifgebühr; Urteil vom 22. Januar 1986 - I ZR 194/83, BGHZ 97, 37, 49 - Filmmusik).
  • BGH, 28.10.1987 - I ZR 164/85

    "Schallplattenimport III"; Darlegungs- und Beweislast bei Erteilung einer Lizenz

    Das Berufungsgericht ist im Ansatz zutreffend davon ausgegangen, daß die Schadensberechnung nach der angemessenen Lizenzgebühr, um die es im Streitfall geht, regelmäßig dazu führt, die Tarifvergütung zugrundezulegen, die der Rechtsverletzer bei ordnungsgemäßer Einholung der Erlaubnis der Klägerin hätte entrichten müssen (st. Rspr., vgl. BGHZ 97, 37, 41 [BGH 20.01.1986 - II ZR 73/85] - Filmmusik).

    Daß sich dabei aufgrund unterschiedlicher Verkaufspreise auch unterschiedliche Vergütungen ergeben können, ist vom Urheber grundsätzlich hinzunehmen (vgl. BGHZ 97, 37, 43 [BGH 20.01.1986 - II ZR 73/85] - Filmmusik).

    Andererseits darf eine solche Regelung aber nicht so weit gehen, daß der - nunmehr auch in der Neufassung des § 13 Abs. 3 Satz 1 UrhWahrnG zum Ausdruck kommende - Grundsatz, daß der Urheber tunlichst angemessen an dem wirtschaftlichen Nutzen seines Werkes zu beteiligen ist (vgl. u.a. BGHZ 97, 37, 43 [BGH 20.01.1986 - II ZR 73/85] - Filmmusik), zu Lasten des Verwerters in einem unangemessenen Verhältnis überschritten wird.

  • BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 777/85

    Verfassungsmäßigkeit des Neuregelungen des Urheberrechtsgesetzes und des

    Es wird sogar die Auffassung vertreten, durch die Neufassung der Vorschrift habe sich materiell nichts geändert und die unter der Geltung der Altfassung entwickelten Grundsätze gälten fort (BGH, GRUR 1986, 376 >378<).
  • BGH, 15.10.1987 - I ZR 96/85

    GEMA-Vermutung IV; Vermutung für Wahrnehmung der Rechte an Spielfilmen durch die

    Maßgeblich hierfür ist jedoch nicht, daß - wie das Berufungsgericht gemeint hat - die doppelte Tarifgebühr im Streitfall unbillig wäre; eine Verdoppelung der angemessenen Lizenzgebühr kommt vielmehr - wie der Senat inzwischen in seinen Urteilen vom 22. Januar 1986 (BGHZ 97, 37, 49 ff [BGH 20.01.1986 - II ZR 73/85] - Filmmusik und I ZR 106/84, unveröffentlicht) dargelegt hat, bei der in Rede stehenden Nutzungsart generell nicht in Betracht.

    Bereits in seinem Urteil vom 22. Januar 1986 (BGHZ 97, 37, 50 [BGH 20.01.1986 - II ZR 73/85] - Filmmusik) hat der Senat auf den absoluten Ausnahmecharakter der Rechtsprechung zur doppelten Tarifgebühr sowie darauf hingewiesen, daß sie sich nur aufgrund der besonderen Interessenlage bei der unkörperlichen - in keinen rechtsverletzenden Gegenständen dokumentierten - Werkwiedergabe rechtfertigen läßt (so auch schon BGHZ 59, 286, 289 [BGH 10.03.1972 - I ZR 160/70] - Doppelte Tarifgebühr; vgl. auch BGHZ 77, 16, 26 f - Tolbutamid).

    Der von der Revision der Klägerin ferner angeführte Gesichtspunkt, daß bei einem auf die Lizenzgebühr beschränkten Anspruch der Verwerter mit der Rechtsverletzung kein Risiko eingehe, ist für sich genommen nicht geeignet, den geltend gemachten Verletzerzuschlag zu begründen (BGHZ 97, 37, 51 [BGH 20.01.1986 - II ZR 73/85] - Filmmusik); denn dem Anspruch aus § 97 Abs. 1 UrhG kommt nicht die Funktion einer - auch nur der Prävention dienenden - Strafe zu.

  • BGH, 01.12.2010 - I ZR 70/09

    Multimediashow

    Dabei stehen der Beklagten grundsätzlich alle drei Berechnungsarten zur Wahl: sie kann den konkreten Schaden einschließlich des entgangenen Gewinns, die Herausgabe des Verletzergewinns oder die Zahlung einer angemessenen Lizenzgebühr verlangen (vgl. BGH, Urteil vom 22. Januar 1986 - I ZR 194/83, BGHZ 97, 37, 50 - Filmmusik; Urteil vom 26. März 2009 - I ZR 44/06, GRUR 2009, 660 Rn. 13 = WRP 2009, 847 - Resellervertrag).

    Berechnet die Beklagte den Schaden - wie im Streitfall - nach der angemessenen Lizenzgebühr, hat sie dieser Berechnung regelmäßig die Tarifvergütung zugrunde zu legen, die der Rechtsverletzer bei ordnungsgemäßer Einholung der Erlaubnis der Beklagten hätte entrichten müssen (st. Rspr.; vgl. BGHZ 97, 37, 41 - Filmmusik; BGH, Urteil vom 28. Oktober 1987 - I ZR 164/85, GRUR 1988, 373, 376 - Schallplattenimport III).

    Eine solche Heranziehung eines sachnahen Tarifs zu Vergleichszwecken begegnet im Rahmen der Schätzung der angemessenen Lizenzgebühr nach § 287 ZPO keinen grundsätzlichen rechtlichen Bedenken (vgl. BGHZ 97, 37, 45 - Filmmusik).

  • BGH, 18.06.2014 - I ZR 215/12

    Gesamtvertrag Tanzschulkurse - Urheberrechtswahrnehmung: Ermessensausübung durch

  • BGH, 18.06.2014 - I ZR 214/12

    Zur Vergütung für die Nutzung von Musik in Tanzschulen

  • BGH, 12.12.1991 - I ZR 210/89

    Begriff der Veranstaltung

  • BGH, 16.11.1989 - I ZR 15/88

    "Raubkopien"; Anforderungen an die Schätzung eines Mindestschadens aufgrund der

  • BGH, 15.06.2000 - I ZR 231/97

    Schiedsstellenanrufung; Umfang der Berufungsbegründung

  • BGH, 31.05.1990 - I ZR 233/88

    "Salome"; Anpassung der urheberrechtlichen Vergütung für die Aufführung einer

  • BGH, 03.07.1986 - I ZR 159/84

    "Liedtextwiedergabe II"; Lizenzgebühr für den Abdruck eines Liedtextes

  • BGH, 20.02.2013 - I ZR 189/11

    Weitergeltung als Tarif

  • LG Köln, 04.01.2006 - 28 O 201/00
  • BGH, 30.09.2010 - Xa ZR 123/09

    Solara

  • LG Kiel, 02.11.2004 - 16 O 112/03

    Anspruch eines freiberuflichen Fotografen auf Unterlassung und Schadensersatz

  • BGH, 26.03.2009 - I ZR 43/06

    Berechnung des Schadens durch eine Urheberrechtsverletzung nach dem Modell der

  • AG Berlin-Charlottenburg, 28.02.2011 - 204 C 14/10

    Verwendung von urheberrechtlich geschütztem Kartenmaterial auf der eigenen

  • OLG München, 02.04.2009 - 29 U 3866/08

    GEMA: Pflichtenkreis im Rahmen von Berechtigungsverträgen

  • OLG Hamm, 28.07.2011 - 22 U 28/11

    Umfang des Schadensersatzanspruchs wegen Nutzung eines Musikstücks zur

  • OLG Hamburg, 27.06.1996 - 3 U 158/95

    Rechtsstellung des Betreibers eines Kopierladens; Rechtsfolgen der Ablichtung

  • OLG München, 03.03.2023 - 38 Sch 61/21

    Festsetzung eines Gesamtvertrages über die Kabelweitersendung von Fernseh-

  • LG Münster, 18.05.1995 - 8 S 128/95

    Verletzung des Urheberrechts; Nichtgenehmigung der Veröffentlichung von

  • BGH, 22.01.1986 - I ZR 106/84

    Nutzung von Aufführungs- und mechanischen Vervielfältigungsrechten an Bildplatten

  • AG Frankenthal, 12.07.2016 - 3a C 58/16

    Urheberrecht: Vergütungspflicht bei öffentlicher Wiedergabe von Liedern beim "Tag

  • LG München I, 26.07.1995 - 21 O 18884/93

    Urheberrechtsverletzung durch Verwendung von Fotografien unter Überschreitung der

  • AG Hamburg-Altona, 24.08.2007 - 318c C 22/07
  • LG Mannheim, 28.11.2008 - 7 O 65/08

    Urheberrechtsabgabe für Musikaufführung: Abgrenzung einer Gaststätte von einer

  • OLG München, 11.05.1989 - 29 U 2751/86
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