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   BGH, 18.12.1985 - I ZR 122/83   

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BGH, 18.12.1985 - I ZR 122/83 (https://dejure.org/1985,829)
BGH, Entscheidung vom 18.12.1985 - I ZR 122/83 (https://dejure.org/1985,829)
BGH, Entscheidung vom 18. Dezember 1985 - I ZR 122/83 (https://dejure.org/1985,829)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Kennzeichenmäßiger Gebrauch einer Fernschreibkennung, die aus dem Firmenschlagwort besteht - Gefahr einer Verwechslung von Unternehmen durch Fernschreibkennung - Verwendung der Fernschreibkennung als Kurzbezeichnung des Unternehmens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 16
    Fernschreibkennung; Kennzeichenmäßiger Gebrauch einer Fernschreibkennung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 524
  • ZIP 1986, 394
  • MDR 1986, 558
  • GRUR 1986, 475
  • afp 1986, 169
  • afp 1986, 262
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.02.1955 - I ZR 124/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.12.1985 - I ZR 122/83
    Dabei kann unentschieden bleiben, ob eine Fernschreibkennung den Charakter einer besonderen Bezeichnung im Sinne des § 16 Abs. 1 UWG aufweisen und als solche schutzfähig sein kann (vgl. BGH GRUR 1955, 481, 484 - Hamburger Kinderstube, wo die Telegrammadresse nicht als besondere Bezeichnung i.S. des § 16 Abs. 1 UWG, sondern als Kennzeichnungsmittel i.S. des Abs. 3 angesehen worden ist).
  • BGH, 28.04.1983 - I ZR 52/81

    Anspruch auf Löschung eines älteren Warenzeichens - Schutz gegen den Gebrauch

    Auszug aus BGH, 18.12.1985 - I ZR 122/83
    Denn jedenfalls greift die Benutzung einer (verwechslungsfähigen) Fernschreibkennung dann in das prioritätsältere Kennzeichnungsrecht (hier: Recht am - als Firmenschlagwort herausgestellten -Firmenbestandteil) eines anderen ein, wenn diese Benutzung kennzeichenmäßig erfolgt (vgl. BGH GRUR 1983, 764, 766 - Haller II).
  • OLG München, 02.04.1998 - 6 U 4798/97

    Unlautere Ausnutzung einer bekannten Marke durch Eintragung eines Domain-Namens;

    So wird zum Teil auf die technische Funktion der Adresse abgestellt, die darin besteht, einen bestimmten Rechner zu bezeichnen (Graefe, MA 1996, 100, 102), während demgegenüber unter Hinweis auf die Entscheidungen "Fernschreibkennung" (BGH GRUR 1986, 475) und Fernsprechnummer (GRUR 1953, 290, 291) darauf abgestellt wird, der Domain-Name bezeichne nicht nur einen bestimmten Rechner, sondern mittelbar auch das dahinterstehende Rechtssubjekt, das unter diesem Namen im Internet in Erscheinung tritt (Kur, CR 1996, 590, 591 und S. 325, 327; Bettinger, GRURInt. 1997, 402, 409; Freitag, MA 1996, 495, 496; A. Nordemann, NJW 1997, 1891, 1892; Bücking, NJW 1997, 1886, 1887), wobei jedenfalls dann eine kennzeichenmäßige Benutzung bejaht wird, wenn der Domain-Name im Internet auf der Homepage schlagwortartig herausgestellt wird (Bettinger a.a.O. S. 409 f.; Ubber, WRP 1997, 497, 504f.; Omsels, GRUR 1997, 328, 334 f.: die konkrete Verwendung entscheidet darüber, ob eine Verwendung kennzeichenmäßig erfolgt).
  • LG Düsseldorf, 04.04.1997 - 34 O 191/96

    Epson.de

    eine Telefonnummer (BGH GRUR 1953, 290), eine Telegrammadresse (BGH GRUR 1955, 481) oder eine Telexkennung (BGH GRUR 1986, 475) als besondere Form der Unternehmenskennzeichnung.

    Hieran ändert - entgegen der Auffassung des Beklagten - die theoretische Möglichkeit nichts, daß eine Domain auch mit bloßen, inhaltsleeren Zahlen- oder Buchstabenfolgen besetzt werden könnte (wie im übrigen Telegrammadressen - vgl. RG GRUR 1923, 46, 47 - und Telexkennungen - BGH GRUR 1986, 475 - auch).

  • OLG Karlsruhe, 09.06.1999 - 6 U 62/99

    Anwendbares Recht bei einer Namensverletzung im Internet

    Insoweit ist eine Domain-Bezeichnung nicht anders zu beurteilen als die Fernschreibkennung eines Unternehmens, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kennzeichenmäßig benutzt wird und deren Verwendung eine Verletzung eines prioritätsälteren Kennzeichnungsrechts darstellen kann (BGH WRP 1986, 267, 268 -Fernschreibkennung).
  • KG, 04.04.2003 - 5 U 335/02

    Kennzeichenschutz der Internet-Domain "arena-berlin.de"

    Ein Unterschied zu den in der Rechtsprechung bereits in diesem Sinne behandelten Telegrammadressen (vgl. BGH, GRUR 1986, 475, 476 -Fernschreibkennung) ist nicht erkennbar.
  • OLG Düsseldorf, 17.11.1998 - 20 U 162/97

    Namensfunktion eines Domain-Namens; Bestreiten des Namensrechts durch

    Insoweit ist eine Domain-Anschrift nicht anders zu beurteilen als die Fernschreibkennung eines Unternehmens , der der Bundesgerichtshof bereits in einem 1985 verkündeten Urteil eine Kennzeichnungsfunktion zugesprochen hat (BGH WRP 1986, 267, 268).
  • LG Essen, 22.09.1999 - 11 T 370/99

    Pfändung von Domains

    Soweit diese Erwartung enttäuscht wird, führt die Verwendung auch eines frei wählbaren Kennzeichens oder Namens zu einer Zuordnungsverwirrung und Identitätstäuschung (vgl. Rz 305 zu § 3 MarkenG, Fezer 2. Auflage und BGH zur Fernschreibkennung GRUR 86, 475).
  • LG München I, 18.07.1997 - 21 O 17599/96

    Freundin.de

    So wird zum Teil auf die technische Funktion der Adresse abgestellt, die darin besteht, einen bestimmten Rechner zu bezeichnen (Graefe, MA 1996, 100, 102), während demgegenüber unter Hinweis auf die Entscheidungen "Fernschreibkennung" (BGH GRUR 1986, 475) und Fernsprechnummer (GRUR 1953, 290, 291) darauf abgestellt wird, der Domain-Name bezeichne nicht nur einen bestimmten Rechner, sondern mittelbar auch das dahinterstehende Rechtssubjekt, das unter diesem Namen im Internet in Erscheinung tritt (Kur, CR 1996, 590, 591 und S. 325, 327; Bettinger, GRURInt. 1997, 402, 409; Freitag, MA 1996, 495, 496; A. Nordemann, NJW 1997, 1891, 1892; Bücking, NJW 1997, 1886, 1887), wobei jedenfalls dann eine kennzeichenmäßige Benutzung bejaht wird, wenn der Domain-Name im Internet auf der Homepage schlagwortartig herausgestellt wird (Bettinger a.a.O. S. 409 f.; Ubber, WRP 1997, 497, 504f.; Omsels, GRUR 1997, 328, 334 f.: die konkrete Verwendung entscheidet darüber, ob eine Verwendung kennzeichenmäßig erfolgt).
  • LG München I, 12.02.2001 - 20 T 19368/00

    Pfändung einer Internetdomain

    Soweit diese Erwartung enttäuscht wird, führt die Verwendung auch eines frei wählbaren Kennzeichens oder Namens zu einer Zuordnungsverwirrung und Identitätstäuschung (vgl. Rz 305 zu § 3 MarkenG, Fezer 2. Auflage und BGH zur Fernschreibkennung GRUR 86, 475).
  • OLG Hamburg, 05.11.1998 - 3 U 130/98

    Priorität der Internet-Adresse

    Der Bundesgerichtshof hat 30 Jahre später für möglich gehalten, daß eine Fernschreibkennung Kennzeichenschutz genießen kann, auch wenn er die Frage offen lassen konnte (GRUR 1986, 475, 476 - Fernschreibkennung).
  • LG Düsseldorf, 18.06.1998 - 4 O 160/98

    JPNW

    Für den Fall einer Telegrammadresse habe der BGH einen Schutz als Unternehmenskennzeichen ebenfalls abgelehnt (GRUR 1986, 475, 476 - Fernschreibkennung).
  • OLG Köln, 04.09.2001 - 15 U 47/01

    (name/sachbegriff).de

  • LG Düsseldorf, 11.04.2000 - 4 O 230/99

    Markeninhaber hat nur im Falle einer Verwechslungsfähigkeit Anspruch auf

  • LG München I, 11.08.1998 - 9 HKO 8546/98

    tnet.de / t-net.de

  • LG München I, 17.09.1997 - 1 HKO 12216/97
  • LG Freiburg, 27.06.2001 - 14 O 539/00
  • LG Hamburg, 30.09.1998 - 315 O 278/98

    "xtra-net"

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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 10.10.1985 - 3 U 48/85   

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https://dejure.org/1985,5265
OLG Hamburg, 10.10.1985 - 3 U 48/85 (https://dejure.org/1985,5265)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 10.10.1985 - 3 U 48/85 (https://dejure.org/1985,5265)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 10. Oktober 1985 - 3 U 48/85 (https://dejure.org/1985,5265)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 1986, 475
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 31.07.2008 - I ZR 21/06

    Haus & Grund III

    Dies ist dann der Fall, wenn ein einprägsamer Gesamtbegriff entsteht, der das Tätigkeitsgebiet des Unternehmens nur schlagwortartig umreißt, ohne es konkret zu beschreiben (vgl. BGH, Urt. v. 12.11.1976 - I ZR 45/75, GRUR 1977, 226, 227 = WRP 1977, 95 - Wach- und Schließ; OLG Hamburg GRUR 1986, 475).
  • BGH, 31.07.2008 - I ZR 171/05

    Haus & Grund II

    Dies ist dann der Fall, wenn ein einprägsamer Gesamtbegriff entsteht, der das Tätigkeitsgebiet des Unternehmens schlagwortartig umreißt, ohne es konkret zu beschreiben (vgl. BGH, Urt. v. 12.11.1976 - I ZR 45/75, GRUR 1977, 226, 227 = WRP 1977, 95 - Wach- und Schließ; OLG Hamburg GRUR 1986, 475).
  • BGH, 31.07.2008 - I ZR 22/06

    Markenrechtlicher Schutz der Bezeichnung "Haus & Grund"

    Dies ist dann der Fall, wenn ein einprägsamer Gesamtbegriff entsteht, der das Tätigkeitsgebiet des Unternehmens nur schlagwortartig umreißt, ohne es konkret zu beschreiben (vgl. BGH, Urt. v. 12.11.1976 - I ZR 45/75, GRUR 1977, 226, 227 = WRP 1977, 95 - Wach- und Schließ; OLG Hamburg GRUR 1986, 475).
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