Weitere Entscheidung unten: BGH, 25.02.1986

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   BGH, 11.03.1986 - X ZR 65/85   

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BGH, 11.03.1986 - X ZR 65/85 (https://dejure.org/1986,1120)
BGH, Entscheidung vom 11.03.1986 - X ZR 65/85 (https://dejure.org/1986,1120)
BGH, Entscheidung vom 11. März 1986 - X ZR 65/85 (https://dejure.org/1986,1120)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Automatisches Verfahren zur optimalen Regelung eines Treibstoffdurchsatzes eines Flugzeuges - Nichtigerklärung eines Streitpatents - Technischer Charakter einer Lehre zur Berechnung von Treibstoffkosten und Flugzeitkosten

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Flugkostenminimierung

    §§ 1, 13 PatG 1968

  • ffii.org

    Flugkostenminimierung

  • softwarepatentnews.de

    Flugkostenminimierung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG § 1
    Schutzfähigkeit eines Verfahrens zur Änderung des Treibstoffdurchsatzes in einem Flugzeug

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 994
  • MDR 1986, 754
  • GRUR 1986, 531
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 22.06.1976 - X ZB 23/74

    Patentfähigkeit von Organisations- und Rechenprogrammen

    Auszug aus BGH, 11.03.1986 - X ZR 65/85
    Es steht dem Patentschutz nicht entgegen, daß dieser Nutzeffekt der Lehre nicht auf technischem, sondern auf betriebswirtschaftlichem Gebiet liegt (vgl. BGH GRUR 1966, 249, 250 - Suppenrezept; BGH GRUR 1967, 590 - Garagentor; BGHZ 67, 22, 25 [BGH 22.06.1976 - X ZB 23/74] - Dispositionsprogramm).

    Nach der Rechtsprechung des Senats gehört eine Lehre zum planmäßigen Handeln dem Bereich der Technik nur dann an, wenn sie sich zur Erreichung eines kausal übersehbaren Erfolges des Einsatzes beherrschbarer Naturkräfte außerhalb der menschlichen Verstandestätigkeit bedient (BGHZ 52, 74 - Rote Taube; BGHZ 67, 22, 26 [BGH 22.06.1976 - X ZB 23/74] - Dispositionsprogramm; BGH GRUR 1981, 39 - Walzstabteilung).

    Ist Kern der Lehre die Auffindung einer Regel, deren Befolgung den Einsatz beherrschbarer Naturkräfte außerhalb des menschlichen Verstandes nicht gebietet, dann ist sie nicht technisch, auch wenn zu ihrer Ausführung der Einsatz technischer Mittel zweckmäßig oder gar allein sinnvoll, d.h. notwendig erscheint und auf den Einsatz dieser technischen Mittel in den Ansprüchen oder in der Patentschrift hingewiesen ist (vgl. BGH BlPMZ 1977, 341 - Prüfverfahren; BGHZ 67, 22, 27 [BGH 22.06.1976 - X ZB 23/74] - Dispositionsprogramm; BGH GRUR 1981, 39 - Walzstabteilung).

    Vielmehr muß das Ergebnis, der kausal übersehbare Erfolg, die unmittelbare Folge des Einsatzes beherrschbarer Naturkräfte sein (vgl. BGH GRUR 1981, 39 - Walzstabteilung; BGH GRUR 1977, 152 - Kennungsscheibe; BGH GRUR 1975, 549 - Buchungsblatt), d.h. die Verwendung technischer Mittel muß nicht nur Bestandteil der Problemlösung selbst sein, sondern die beanspruchte Lehre muß in ihrem technischen Aspekt auch eine vollständige Problemlösung bieten (BGHZ 67, 22, 27 [BGH 22.06.1976 - X ZB 23/74]; BGH GRUR 1978, 420, 422 li.Sp. - Fehlerortung).

  • BGH, 16.09.1980 - X ZB 6/80

    Walzstabteilung

    Auszug aus BGH, 11.03.1986 - X ZR 65/85
    Nach der Rechtsprechung des Senats gehört eine Lehre zum planmäßigen Handeln dem Bereich der Technik nur dann an, wenn sie sich zur Erreichung eines kausal übersehbaren Erfolges des Einsatzes beherrschbarer Naturkräfte außerhalb der menschlichen Verstandestätigkeit bedient (BGHZ 52, 74 - Rote Taube; BGHZ 67, 22, 26 [BGH 22.06.1976 - X ZB 23/74] - Dispositionsprogramm; BGH GRUR 1981, 39 - Walzstabteilung).

    Ist Kern der Lehre die Auffindung einer Regel, deren Befolgung den Einsatz beherrschbarer Naturkräfte außerhalb des menschlichen Verstandes nicht gebietet, dann ist sie nicht technisch, auch wenn zu ihrer Ausführung der Einsatz technischer Mittel zweckmäßig oder gar allein sinnvoll, d.h. notwendig erscheint und auf den Einsatz dieser technischen Mittel in den Ansprüchen oder in der Patentschrift hingewiesen ist (vgl. BGH BlPMZ 1977, 341 - Prüfverfahren; BGHZ 67, 22, 27 [BGH 22.06.1976 - X ZB 23/74] - Dispositionsprogramm; BGH GRUR 1981, 39 - Walzstabteilung).

    Vielmehr muß das Ergebnis, der kausal übersehbare Erfolg, die unmittelbare Folge des Einsatzes beherrschbarer Naturkräfte sein (vgl. BGH GRUR 1981, 39 - Walzstabteilung; BGH GRUR 1977, 152 - Kennungsscheibe; BGH GRUR 1975, 549 - Buchungsblatt), d.h. die Verwendung technischer Mittel muß nicht nur Bestandteil der Problemlösung selbst sein, sondern die beanspruchte Lehre muß in ihrem technischen Aspekt auch eine vollständige Problemlösung bieten (BGHZ 67, 22, 27 [BGH 22.06.1976 - X ZB 23/74]; BGH GRUR 1978, 420, 422 li.Sp. - Fehlerortung).

  • BGH, 27.03.1969 - X ZB 15/67

    Rote Taube

    Auszug aus BGH, 11.03.1986 - X ZR 65/85
    Nach der Rechtsprechung des Senats gehört eine Lehre zum planmäßigen Handeln dem Bereich der Technik nur dann an, wenn sie sich zur Erreichung eines kausal übersehbaren Erfolges des Einsatzes beherrschbarer Naturkräfte außerhalb der menschlichen Verstandestätigkeit bedient (BGHZ 52, 74 - Rote Taube; BGHZ 67, 22, 26 [BGH 22.06.1976 - X ZB 23/74] - Dispositionsprogramm; BGH GRUR 1981, 39 - Walzstabteilung).
  • BGH, 13.05.1980 - X ZB 19/78

    Antiblockiersystem

    Auszug aus BGH, 11.03.1986 - X ZR 65/85
    Es werden nicht allein die jeweiligen Änderungen des Treibstoffdurchsatzes und der Geschwindigkeit des Flugzeuges für zwei Teilstrecken automatisch ermittelt und für sich allein automatisch als Steuerungssignal für den Treibstoffdurchsatz eingesetzt, um das Ziel der Kostenminimierung zu erreichen, was als technische Lehre anzusehen wäre (vgl. BGH GRUR 1980, 849, 850 re.Sp. - Antiblockiersystem), sondern es werden auch die betriebswirtschaftlichen Faktoren "Treibstoffpreis" und "Flugzeitkosten" herangezogen, um dieses Ziel zu erreichen.
  • BGH, 18.05.1967 - Ia ZR 37/65

    Nichtigerklärung eines Patents mangels Patentfähigkeit - Mangelnder technischer

    Auszug aus BGH, 11.03.1986 - X ZR 65/85
    Es steht dem Patentschutz nicht entgegen, daß dieser Nutzeffekt der Lehre nicht auf technischem, sondern auf betriebswirtschaftlichem Gebiet liegt (vgl. BGH GRUR 1966, 249, 250 - Suppenrezept; BGH GRUR 1967, 590 - Garagentor; BGHZ 67, 22, 25 [BGH 22.06.1976 - X ZB 23/74] - Dispositionsprogramm).
  • BGH, 18.03.1975 - X ZB 9/74

    Anmeldung eines Gebrauchmusters - Voraussetzungen des Gebrauchsmusterschutzes -

    Auszug aus BGH, 11.03.1986 - X ZR 65/85
    Vielmehr muß das Ergebnis, der kausal übersehbare Erfolg, die unmittelbare Folge des Einsatzes beherrschbarer Naturkräfte sein (vgl. BGH GRUR 1981, 39 - Walzstabteilung; BGH GRUR 1977, 152 - Kennungsscheibe; BGH GRUR 1975, 549 - Buchungsblatt), d.h. die Verwendung technischer Mittel muß nicht nur Bestandteil der Problemlösung selbst sein, sondern die beanspruchte Lehre muß in ihrem technischen Aspekt auch eine vollständige Problemlösung bieten (BGHZ 67, 22, 27 [BGH 22.06.1976 - X ZB 23/74]; BGH GRUR 1978, 420, 422 li.Sp. - Fehlerortung).
  • BGH, 14.02.1978 - X ZB 3/76

    Patentschutz für computerimplementierte Erfindungen

    Auszug aus BGH, 11.03.1986 - X ZR 65/85
    Vielmehr muß das Ergebnis, der kausal übersehbare Erfolg, die unmittelbare Folge des Einsatzes beherrschbarer Naturkräfte sein (vgl. BGH GRUR 1981, 39 - Walzstabteilung; BGH GRUR 1977, 152 - Kennungsscheibe; BGH GRUR 1975, 549 - Buchungsblatt), d.h. die Verwendung technischer Mittel muß nicht nur Bestandteil der Problemlösung selbst sein, sondern die beanspruchte Lehre muß in ihrem technischen Aspekt auch eine vollständige Problemlösung bieten (BGHZ 67, 22, 27 [BGH 22.06.1976 - X ZB 23/74]; BGH GRUR 1978, 420, 422 li.Sp. - Fehlerortung).
  • BGH, 23.11.1965 - Ia ZB 210/63

    Dem Patentschutz zugängliches "bestimmtes" Verfahren zur Herstellung von

    Auszug aus BGH, 11.03.1986 - X ZR 65/85
    Es steht dem Patentschutz nicht entgegen, daß dieser Nutzeffekt der Lehre nicht auf technischem, sondern auf betriebswirtschaftlichem Gebiet liegt (vgl. BGH GRUR 1966, 249, 250 - Suppenrezept; BGH GRUR 1967, 590 - Garagentor; BGHZ 67, 22, 25 [BGH 22.06.1976 - X ZB 23/74] - Dispositionsprogramm).
  • BGH, 01.07.1976 - X ZB 10/74

    Anspruch auf Eintragung eines Gebrauchsmusters - Anwendungsbereich des

    Auszug aus BGH, 11.03.1986 - X ZR 65/85
    Vielmehr muß das Ergebnis, der kausal übersehbare Erfolg, die unmittelbare Folge des Einsatzes beherrschbarer Naturkräfte sein (vgl. BGH GRUR 1981, 39 - Walzstabteilung; BGH GRUR 1977, 152 - Kennungsscheibe; BGH GRUR 1975, 549 - Buchungsblatt), d.h. die Verwendung technischer Mittel muß nicht nur Bestandteil der Problemlösung selbst sein, sondern die beanspruchte Lehre muß in ihrem technischen Aspekt auch eine vollständige Problemlösung bieten (BGHZ 67, 22, 27 [BGH 22.06.1976 - X ZB 23/74]; BGH GRUR 1978, 420, 422 li.Sp. - Fehlerortung).
  • BGH, 20.01.2009 - X ZB 22/07

    Steuerungseinrichtung für Untersuchungsmodalitäten

    Die auf der sogenannten Kerntheorie beruhende Rechtsprechung zur Abgrenzung nicht schutzfähiger Kombinationen, auf die sich das Patentgericht für seinen gegenteiligen Ansatz berufen hat (Sen. Urt. v. 11.3.1986 - X ZR 65/85, GRUR 1986, 531 - Flugkostenminimierung), ist mit der Entscheidung "Tauchcomputer" vom 4. Februar 1992 (BGHZ 117, 144 ) aufgegeben worden (vgl. Benkard/Bacher/Melullis, PatG, 10. Aufl., § 1 PatG Rdn. 45b; Busse/Keukenschrijver, PatG, 6. Aufl. § 1 Rdn. 34).
  • BGH, 11.06.1991 - X ZB 13/88

    Lehre zum technischen Handeln bei Datenverarbeitungsprogramm

    Er hat eine Lehre zum technischen Handeln in einer Anweisung zum planmäßigen Handeln unter Einsatz beherrschbarer Naturkräfte zur Erreichung eines kausal übersehbaren Erfolgs gesehen, und dies bei bloßen Rechen- und Organisationsregeln unabhängig von ihrer sprachlichen Einkleidung verneint (BGHZ 67, 22, 27 - Dispositionsprogramm; BGH GRUR 1977, 657, 658 - Straken; GRUR 1978, 102f. - Prüfverfahren; GRUR 1980, 849f. - Antiblockiersystem; BGHZ 78, 98f. - Walzstabteilung; GRUR 1986, 531, 533 - Flugkostenminimierung).
  • BGH, 11.06.1991 - X ZB 24/89

    Lehre zum technischen Handeln bei Datenverarbeitungsprogramm

    Der beschließende Senat hat dies für die vor Inkrafttreten des harmonisierten Patentrechts geltende Rechtslage in ständiger Rechtsprechung bejaht (BGHZ 52, 74 ff. Ä Rote Taube; BGHZ 67, 22, 27 ff. Ä Dispositionsprogramm; BGH, GRUR 1986, 531, 533 Ä Flugkostenminimierung).
  • BPatG, 17.04.2007 - 17 W (pat) 6/04
    Im vorliegenden Fall sieht der Senat den von dem Programmmittel ausgeführten Abfrage- und Entscheidungsprozess als im Vordergrund des beanspruchten Verfahrens stehend bzw. als entscheidenden Beitrag (vgl. BGH in GRUR 1986, 531 Leitsatz -Flugkostenminimierung-).
  • OLG Düsseldorf, 05.03.1998 - 2 U 67/95

    Vergütungsanspruch eines Arbeitnehmers für technische Verbesserungen eines

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  • BPatG, 14.06.1999 - 20 W (pat) 8/99

    Abgrenzung der Zwischenschaltung von menschlicher Verstandestätigkeit und

    Eine derartige, nur auf den "Kern der Erfindung" ausgerichtete Sichtweise könnte sich zwar auf ältere BGH-Entscheidungen berufen (BGH GRUR 1981, 39 - Walzstabteilung; BGH GRUR 1986, 531 - Flugkostenminimierung) und mag in der Entscheidung "Chinesische Schriftzeichen" (BGH GRUR 1992, 36 ) noch nachklingen mit der Einteilung in Merkmale, die im Vordergrund stehen, und solchen, die der Lehre nicht das entscheidende Gepräge geben und nur mittelbar zum angestrebten Erfolg beitragen.
  • BGH, 07.02.1995 - X ZR 58/93

    Zulässigkeit der Änderung eines europäischen Patents gem. § 64 Abs. 1

    Wirkungsangaben tragen zu einer Lehre zum technischen Handeln nichts bei (vgl. hierzu Benkard, a.a.O., Rdn. 44 und Rdn. 62 zu § 1 PatG jeweils m.N.; aus der Rechtsprechung u.a. BGH GRUR 1966, 249, 250 - Suppenrezept; GRUR 1977, 152, 153 - Kennungsscheibe; GRUR 1988, 290, 293 re. Sp. - Kehlrinne; GRUR 1986, 531, 532 [BGH 25.02.1986 - X ZR 8/85] - Flugkostenminimierung).
  • OVG Hamburg, 01.08.1988 - Bf VI 60/87
    Denn diese Entscheidung ist -- ebenso wie weitere Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zur Patentfähigkeit von Computerprogrammen (vgl. Beschluß vom 21.4.1977, DB 1977 S. 1786 = GRUR 1977 S. 657; Beschluß vom 13.5.1980, GRUR 1980 S. 849; Beschluß vom 16.9.1980, DB 1981 S. 89 = GRUR 1981 S. 39; Urteil vom 11.3.1986, GRUR 1986 S. 531) -- noch zu der vor dem 1.1.1978 geltenden Fassung des Patentgesetzes ergangen; neuere Entscheidungen des Bundesgerichtshofs liegen -- soweit ersichtlich -- noch nicht vor.
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Rechtsprechung
   BGH, 25.02.1986 - X ZR 8/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,2553
BGH, 25.02.1986 - X ZR 8/85 (https://dejure.org/1986,2553)
BGH, Entscheidung vom 25.02.1986 - X ZR 8/85 (https://dejure.org/1986,2553)
BGH, Entscheidung vom 25. Februar 1986 - X ZR 8/85 (https://dejure.org/1986,2553)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit einer Zusammenlegung zweier gesondert eingereichter, prioritätsgleicher Patentanmeldungen im Laufe des Erteilungsverfahrens bei vorausgesetzter Einheitlichkeit - Erledigung der Hauptsache - Entscheidung über die Kosten des Rechtsstreits - Aufhebung der Kosten ...

  • rechtsportal.de

    PatG § 26
    "Schweißgemisch"; Zusammenlegung von Patentanmeldungen

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1986, 754
  • GRUR 1986, 531
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.03.1967 - Ia ZB 25/65

    Mangelnde Patentierfähigkeit auf Grund des vorbekannten Standes der Technik -

    Auszug aus BGH, 25.02.1986 - X ZR 8/85
    Der beschließende Senat hat eine Wiedervereinigung von Stammanmeldung und Ausscheidungsanmeldung, also die Wiederherstellung einer ursprünglich einheitlichen Anmeldung, als zulässig angesehen (BGH GRUR 1967, 413, 417 - Kaskodeverstärker).
  • BGH, 12.10.2004 - X ZR 176/02

    Staubsaugersaugrohr

    Die Frage der Kostenlast rechtfertigt nur eine abgekürzte, Zeit- und Arbeitskraft ersparende Behandlung und Entscheidung (Sen.Beschl. v. 25.02.1986 - X ZR 8/85, GRUR 1986, 531 - Schweißgemisch).

    Im Falle der auf übereinstimmender Erklärung beruhenden Erledigung des Rechtsstreits in der Revisionsinstanz bedeutet das, daß lediglich der mutmaßliche Ausgang des Revisionsverfahrens und dessen Auswirkung auf die Kostenentscheidungen der Vorinstanzen festzustellen ist (BGH, Urt. v. 29.01.1985 - VI ZR 59/84, VersR 1985, 441) und es sich regelmäßig verbietet, hierbei alle rechtlichen Zweifelsfragen auszuschöpfen (Sen.Beschl. v. 25.02.1986 - X ZR 8/85, GRUR 1986, 531 - Schweißgemisch).

  • BGH, 07.10.2021 - X ZB 14/20

    Akteneinsicht XXV

    Eine Kostenentscheidung nach § 91a ZPO hat nicht den Zweck, Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung zu klären oder das Recht fortzubilden (vgl. nur BGH, Beschluss vom 25. Februar 1986 - X ZR 8/85, GRUR 1986, 531 - Schweißgemisch; Beschluss vom 15. Juli 2020 - IV ZB 11/20, NJW-RR 2020, 983 Rn. 7).
  • BGH, 23.09.1997 - X ZB 14/96

    "Textdatenwiedergabe"; Voraussetzungen der Teilung einer Patentanmeldung

    Dieses Begehren durfte bei Vorliegen eines berechtigten Interesses der Rechtsbeschwerdeführerin nicht zurückgewiesen werden (vgl. Benkard, aaO, § 35 PatG Rdn. 127 f.; zur Ausscheidung außerdem: Sen., Beschl. v. 09.03.1967 - X ZB 28/65, GRUR 1967, 413, 417 - Kaskodeverstärker; Beschl. v. 25.02.1986 - X ZB 8/85, GRUR 1986, 531 - Schweißgemisch).
  • KG, 22.02.2021 - 5 W 1024/20

    Programmheft zum Ärztekongress - Kosten nach übereinstimmender Erledigterklärung

    Ausschlaggebend ist hierbei insbesondere der ohne die Erledigung zu erwartende Verfahrensausgang, wobei lediglich eine summarische Prüfung der jeweiligen Erfolgsaussichten erfolgen kann (vgl. Althammer in: Zöller, ZPO, 33. Aufl., § 91a Rn. 24, 27), denn die Frage der Kostenlast rechtfertigt nur eine abgekürzte, Zeit und Arbeitskraft ersparende Behandlung und Entscheidung (BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2004 - X ZR 176/02 -, Rn. 17, juris - Staubsaugersaugrohr ; Beschluss vom 25. Februar 1986 - X ZR 8/85 -, Rn. 2, juris - Schweißgemisch ).
  • BGH, 07.02.1995 - X ZR 58/93

    Zulässigkeit der Änderung eines europäischen Patents gem. § 64 Abs. 1

    Wirkungsangaben tragen zu einer Lehre zum technischen Handeln nichts bei (vgl. hierzu Benkard, a.a.O., Rdn. 44 und Rdn. 62 zu § 1 PatG jeweils m.N.; aus der Rechtsprechung u.a. BGH GRUR 1966, 249, 250 - Suppenrezept; GRUR 1977, 152, 153 - Kennungsscheibe; GRUR 1988, 290, 293 re. Sp. - Kehlrinne; GRUR 1986, 531, 532 [BGH 25.02.1986 - X ZR 8/85] - Flugkostenminimierung).
  • KG, 10.03.2023 - 5 W 3/23

    Besetzung des Berufungssenats gegen eine Entscheidung des Landgerichts durch den

    Ausschlaggebend ist hierbei insbesondere der ohne die Erledigung zu erwartende Verfahrensausgang, wobei lediglich eine summarische Prüfung der jeweiligen Erfolgsaussichten erfolgen kann (vgl. Althammer in: Zöller, ZPO, 34. Aufl., § 91a Rn. 24, 27), denn die Frage der Kostenlast rechtfertigt nur eine abgekürzte, Zeit und Arbeitskraft ersparende Behandlung und Entscheidung (BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2004 - X ZR 176/02 -, Rn. 17, juris - Staubsaugersaugrohr; Beschluss vom 25. Februar 1986 - X ZR 8/85 -, Rn. 2, juris - Schweißgemisch).
  • KG, 25.11.2011 - 5 W 175/11

    Lauterkeitsrechtliche Angriffe auf den CD-Titel "Neujahrskonzert 2011"

    Die Frage der Kostenlast rechtfertigt nur eine abgekürzte, Zeit und Arbeitskraft ersparende Behandlung und Entscheidung (BGH GRUR 2005, 41 - Staubsaugerrohr; GRUR 1986, 531 - Schweißgemisch).
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