Rechtsprechung
   BGH, 11.03.1986 - X ZR 17/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,1273
BGH, 11.03.1986 - X ZR 17/83 (https://dejure.org/1986,1273)
BGH, Entscheidung vom 11.03.1986 - X ZR 17/83 (https://dejure.org/1986,1273)
BGH, Entscheidung vom 11. März 1986 - X ZR 17/83 (https://dejure.org/1986,1273)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,1273) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Nichtigkeit eines Patents - Fehlende Patentfähigkeit infolge mangelnder Neuheit und Erfindungshöhe - Schaltungsanordnung zum Steuern der Drehzahl eines eine Abfördereinrichtung für Schüttgut antreibenden Elektromotors in einer Wiegeeinrichtung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 1986, 798
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (32)

  • BGH, 29.09.2009 - X ZR 169/07

    Diodenbeleuchtung

    Die Zuziehung von Experten oder sonst besser qualifizierten Fachleuten oder die Einholung von entsprechenden Erkundigungen kann vom zuständigen Fachmann erwartet werden, wenn das zu lösende Problem sich in einem sachlich naheliegenden Fachgebiet in ähnlicher Weise stellt bzw. wenn er aufgrund seiner eigenen Sachkunde erkennen kann, dass er eine Lösung auf einem anderen Gebiet finden kann (Bestätigung von Sen.Urt. v. 26.10.1982 - X ZR 12/81, GRUR 1983, 64, 66 f. - Liegemöbel und v. 11.3.1986 - X ZR 17/83, GRUR 1986, 798 - Abfördereinrichtung für Schüttgut).

    aa) Die Zuziehung von Experten oder sonst besser qualifizierten Fachleuten bzw. die Einholung von entsprechenden Erkundigungen kann vom zuständigen Fachmann erwartet werden, wenn das zu lösende Problem sich in einem sachlich naheliegenden Fachgebiet in ähnlicher Weise stellt (vgl. Sen.Urt. v. 26.10.1982 - X ZR 12/81, GRUR 1983, 64, 66 f. - Liegemöbel - wonach von einem mit dem Entwurf von Liegemöbeln vertrauten Fachmann zu erwarten ist, sich bei Sachverständigen für die Fertigung von Beschlägen nach Lösungen zu erkundigen, die im Zusammenhang mit der Konstruktion eines Liegemöbels mit einer Höhenverstellvorrichtung auftreten) bzw. wenn er aufgrund seiner eigenen Sachkunde erkennen kann, dass er eine Lösung auf einem anderen Gebiet finden kann (vgl. Sen.Urt. v. 11.3.1986 - X ZR 17/83, GRUR 1986, 798 - Abfördereinrichtung für Schüttgut - wonach von einem Fachmann auf dem Gebiet des Maschinenbaus aufgrund vorauszusetzender Grundvorstellungen von der Regelungstechnik für schwierigere regelungstechnische Fragen die Hinzuziehung eines Fachmanns auf diesem Gebiet erwartet werden kann; vgl. auch Schulte/Moufang, PatG, 8. Aufl., § 4 Rdn. 50 m.w.N.).

  • BGH, 04.10.1988 - X ZB 25/87
    Zusätzlich ist das Wissen auf technischen Nachbargebieten oder auf einem übergeordneten allgemeinen technischen Gebiet heranzuziehen, auf dem sich in größerem Umfang gleiche oder ähnliche Probleme stellen (BGH GRUR 1963, 568, 569 - Wimpernfärbestift; GRUR 1969, 182, 183 - Betondosierer; GRUR 1986, 372, 374 - Thrombozytenzählung; GRUR 1986, 798, 799 - Abförderungseinrichtung für Schüttgut).
  • BPatG, 29.04.2004 - 2 Ni 1/03
    ) Der Gegenstand des erteilten Patentanspruchs 1 des Streitpatents beruht auch auf einer erfinderischen Tätigkeit des zuständigen Durchschnittsfachmanns, der hier als ein mit der Entwicklung von Hochdruck-Quecksilberdampfentladungslampen befaßter, berufserfahrener Physiker mit Universitätsausbildung zu definieren ist, der über Grundkenntnisse und praktische Erfahrungen auf dem Gebiet der Chemie verfügt und erforderlichenfalls auch einen wissenschaftlich ausgebildeten und berufserfahrenen Chemiker zu Rate ziehen kann, wobei die Summe des Wissens beider Fachleute das Wissen und Können des Durchschnittsfachmanns darstellt (vgl hierzu BGH GRUR 1986, 798, Leitsatz - "Abfördereinrichtung für Schüttgut").
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht