Rechtsprechung
   BGH, 06.02.1986 - I ZR 98/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,1316
BGH, 06.02.1986 - I ZR 98/84 (https://dejure.org/1986,1316)
BGH, Entscheidung vom 06.02.1986 - I ZR 98/84 (https://dejure.org/1986,1316)
BGH, Entscheidung vom 06. Februar 1986 - I ZR 98/84 (https://dejure.org/1986,1316)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,1316) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 1
    "Notenstichbilder"; Urheberrechtsfähigkeit von Noten gemeinfreier Musikwerke

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 160
  • MDR 1987, 113
  • GRUR 1986, 895
  • ZUM 1987, 238
  • afp 1986, 113
  • afp 1986, 361
  • afp 1987, 450
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.10.1968 - I ZR 52/66

    Reprint

    Auszug aus BGH, 06.02.1986 - I ZR 98/84
    Da die betreffenden Musikwerke inzwischen gemeinfrei sind und auch für die Notenstichbilder kein Sonderrechtsschutz geltend gemacht wird, ist die fotomechanische Übernahme der Notenbilder nur dann als eine wettbewerbswidrige Ausnutzung fremder Leistung anzusehen, wenn unlauterkeitsbegründende Umstände hinzutreten (BGHZ 51, 41, 45 ff. - Reprint; BGH, Urt. v. 17.9.1971 - I ZR 142/69 = GRUR 1972, 127 f. - Formulare).

    Angesichts dieser gesetzlichen Entscheidungen erscheint es trotz der Besonderheiten des Musikverlagswesens nicht gerechtfertigt, bei dem dort allein in Betracht kommenden ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Schutz den Zeitraum für die ungestörte Auswertung von Notendrucken auf mehr als 50 Jahre und damit auf über die doppelte Frist auszudehnen (vgl. BGHZ 51, 41, 48 f. - Reprint).

    Die Tatsache, daß der fotomechanische Nachdruck eine unmittelbare Ausnutzung des fremden Leistungsergebnisses ohne eigene nachschaffende Arbeit darstellt, reicht für sich allein nicht aus, um die Leistungsübernahme als unlauter erscheinen zu lassen (BGHZ 51, 41, 45 f. - Reprint).

  • BGH, 17.09.1971 - I ZR 142/69

    Formulare

    Auszug aus BGH, 06.02.1986 - I ZR 98/84
    Da die betreffenden Musikwerke inzwischen gemeinfrei sind und auch für die Notenstichbilder kein Sonderrechtsschutz geltend gemacht wird, ist die fotomechanische Übernahme der Notenbilder nur dann als eine wettbewerbswidrige Ausnutzung fremder Leistung anzusehen, wenn unlauterkeitsbegründende Umstände hinzutreten (BGHZ 51, 41, 45 ff. - Reprint; BGH, Urt. v. 17.9.1971 - I ZR 142/69 = GRUR 1972, 127 f. - Formulare).
  • BGH, 03.05.1968 - I ZR 66/66

    Pulverbehälter

    Auszug aus BGH, 06.02.1986 - I ZR 98/84
    Ein hierauf gestützter wettbewerblicher Leistungsschutz setzt voraus, daß Merkmale vorliegen, die geeignet sind, auf die betriebliche Herkunft der Noten hinzuweisen, und daß aufgrund dieser vom Verkehr als Herkunftszeichen angesehener Merkmale die Gefahr einer betrieblichen Herkunftsverwechslung begründet wird (vgl. BGHZ 50, 125, 130, 131 [BGH 03.05.1968 - I ZR 66/66]- Pulverbehälter).
  • BGH, 02.12.2004 - I ZR 30/02

    Klemmbausteine III

    Dementsprechend konnte dem den Klägerinnen für ihr Spielsystem zugebilligten Innovationsschutz schon im Zeitpunkt der Klageerhebung - rund 45 Jahre nach der Markteinführung des Systems - keine Bedeutung mehr zukommen (vgl. auch BGH, Urt. v. 6.2.1986 - I ZR 98/84, GRUR 1986, 895, 896 = WRP 1986, 541 - Notenstichbilder).
  • BGH, 21.11.1991 - I ZR 190/89

    Leitsätze

    Es ist vom Grundsatz der Nachahmungsfreiheit auszugehen, mit der Folge, daß die Übernahme oder Nachahmung von Leistungen, die keinem Sonderrechtsschutz unterfallen, nur bei Hinzutreten zusätzlicher besonderer Umstände als wettbewerbswidrig im Sinne des § 1 UWG anzusehen ist (BGH, Urt. v. 6.2.1986 - I ZR 98/84, GRUR 1986, 895, 896 - Notenstichbilder; Urt. v. 10.12.1987 - I ZR 221/85, GRUR 1988, 308, 309 - Informationsdienst; Urt. v. 8.11.1989 - I ZR 14/88, GRUR 1990, 669, 674 - Bibelreproduktion).
  • BGH, 14.01.1999 - I ZR 203/96

    Güllepumpen - Unbillige Behinderung; wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz

    Zwar ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß der wettbewerbsrechtliche Leistungsschutz auch in Relation zu den gewerblichen Schutzrechten zu sehen und deshalb nicht ohne weiteres schrankenlos zuzubilligen sei (vgl. BGH, Urt. v. 30.10.1968 - I ZR 52/66, GRUR 1969, 186, 188 f. = WRP 1969, 108 - Reprint; Urt. v. 6.2.1986 - I ZR 98/84, GRUR 1986, 895, 896 = WRP 1986, 541 - Notenstichbilder).
  • BPatG, 08.08.2006 - 27 W (pat) 3/05
    Einzubeziehen in die Beurteilung der Verkehrsdurchsetzung sind nämlich Personen, bei denen das Zeichen Verwendung finden oder Auswirkungen zeitigen wird (BGH GRUR 1990, 360, 361 - Apropos Film II; GRUR 1986, 895, 896 - OCM).
  • BPatG, 08.08.2006 - 27 W (pat) 4/05
    Einzubeziehen in die Beurteilung der Verkehrsdurchsetzung sind nämlich Personen, bei denen das Zeichen Verwendung finden oder Auswirkungen zeitigen wird (BGH GRUR 1990, 360, 361 - Apropos Film II; GRUR 1986, 895, 896 - OCM).
  • BPatG, 28.09.2005 - 29 W (pat) 209/03
    Einzubeziehen in die Beurteilung der Verkehrsdurchsetzung sind nämlich alle Personen, bei denen das Zeichen Verwendung finden oder Auswirkungen zeitigen wird (BGH GRUR 1990, 360, 361 - Apropos Film II; GRUR 1986, 895, 896 - OCM).
  • LG Berlin, 28.11.2017 - 15 O 306/17

    Urheberschutz eines Logos für Spiele

    a) Noten genießen in ihrer grafischen Gestalt keinen Schutz (BGH GRUR 1986, 895 - Notenstichbilder, ...).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht