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   OLG München, 18.09.1986 - 29 U 3498/85   

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OLG München, 18.09.1986 - 29 U 3498/85 (https://dejure.org/1986,2761)
OLG München, Entscheidung vom 18.09.1986 - 29 U 3498/85 (https://dejure.org/1986,2761)
OLG München, Entscheidung vom 18. September 1986 - 29 U 3498/85 (https://dejure.org/1986,2761)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz wegen Verletzung eines Urheberrechts; Vorliegen des Urheberrechtsschutzes für einen Entwurf eines Architekten; Vorliegen von gestalterischer Schöpfungskraft; Übertragung eines Verwertungsrechts (Nachbaurecht) als Frage der vertraglichen Vereinbarungen

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Wohnanlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 1987, 290
  • ZUM 1987, 300
  • afp 1987, 548
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.05.1973 - I ZR 119/71

    Wählamt

    Auszug aus OLG München, 18.09.1986 - 29 U 3498/85
    Sind nämlich einem Architekten sämtliche Leistungen von der Erstellung des Vorentwurfs bis zur Objektüberwachung übertragen worden, geht der Vertragszweck über die einzelnen Vorbereitungsstadien hinaus auf die Errichtung des vertragsgemäßen Bauwerks zur vertraglich vorausgesetzten Nutzung; hierfür bedarf es keiner Einräumung des Nachbaurechts, der Architekt macht selbst von seinem Nachbaurecht Gebrauch (BGH GRUR 1973, 663 - Wählamt; BGH GRUR 1984, 656 - Vorentwurf; Beigel, a.a.O., Rdnr. 64; v. Gamm, a.a.O., S. 111).

    Auch wenn der Kläger von Anfang an wußte, daß die von ihm entworfene Wohnanlage W. für eine Bauherrengemeinschaft bestimmt war und er mit dieser Bauherrengemeinschaft vor dem 3.3.1983 in unmittelbaren vertraglichen Beziehungen stand, hat er weder den Nachbau des von ihm entworfenen Bauwerks zu dulden, noch hat er nach Treu und Glauben Veranlassung zu einer solchen Rechtseinräumung (zum folgenden: BGH GRUR 1973, 663 - Wählamt; Beigel, a.a.O., Rdnr. 70/71; v. Gamm, a.a.O., S. 112/115).

    Von den drei Möglichkeiten der Schadensberechnung bei schuldhaften Eingriffen in das Urheberrecht (statt vieler: BGH GRUR 1973, 663 - Wählamt), hat der Kläger in erster Linie von der des konkreten Schadens (§ 249 BGB) unter Einschluß des entgangenen Gewinns (§ 252 BGB) Gebrauch gemacht.

  • BGH, 01.03.1984 - I ZR 217/81

    Übertragung der Urheberrechte an einem Vorentwurf eines Architekten

    Auszug aus OLG München, 18.09.1986 - 29 U 3498/85
    Ob vom Architekten an einen Dritten ein Verwertungsrecht (Nachbaurecht) übertragen wurde, ist eine Frage der vertraglichen Vereinbarungen (hierzu insbesondere BGH GRUR 1984, 656 - Vorentwurf, Beigel a.a.O. Rdnr. 60 ff. und v. Gamm, a.a.O., S. 107 ff.).

    Sind nämlich einem Architekten sämtliche Leistungen von der Erstellung des Vorentwurfs bis zur Objektüberwachung übertragen worden, geht der Vertragszweck über die einzelnen Vorbereitungsstadien hinaus auf die Errichtung des vertragsgemäßen Bauwerks zur vertraglich vorausgesetzten Nutzung; hierfür bedarf es keiner Einräumung des Nachbaurechts, der Architekt macht selbst von seinem Nachbaurecht Gebrauch (BGH GRUR 1973, 663 - Wählamt; BGH GRUR 1984, 656 - Vorentwurf; Beigel, a.a.O., Rdnr. 64; v. Gamm, a.a.O., S. 111).

  • BGH, 08.02.1980 - I ZR 32/78

    Architektenentwürfe als persönliche geistige Schöpfung im Sinne des

    Auszug aus OLG München, 18.09.1986 - 29 U 3498/85
    Für die Frage, ob nach den im Leben herrschenden Anschauungen von Kunst gesprochen werden kann, kommt es nicht auf die ästhetischen Feinheiten, die ein auf dem gleichen Fachgebiet arbeitender Fachmann herausfühlt, sondern auf den ästhetische Eindruck an, den das Werk nach dem Durchschnittsurteil des kunstempfänglichen und mit Kunstdingen einigermaßen vertrauten Menschen vermittelt (statt vieler: BGH GRUR 1980, 853 - Architektenwechsel).
  • BGH, 29.03.1957 - I ZR 236/55

    Bauwerk und Kunstschutz

    Auszug aus OLG München, 18.09.1986 - 29 U 3498/85
    Unter "Kunstwerk" im urheberrechtlichen Sinne versteht der Senat entsprechend den vom RG entwickelten und vom BGH übernommenen Grundsätzen (insbesondere BGHZ 24, 55 - Ledigenheim).
  • BGH, 04.04.1984 - I ZR 9/82

    Werbung in Schulen

    Auszug aus OLG München, 18.09.1986 - 29 U 3498/85
    Die nämliche Rechtslage besteht, wenn die Parteien davon ausgehen, daß eine Gesamtbeauftragung des Architekten in Betracht kommt (BGH GRUR 1984, 665 - Wählamt - Beigel, a.a.O., Rdnr. 67; v. Gamm, a.a.O., S. 114).
  • AG München, 19.08.2009 - 161 C 3130/09

    Unterlassungsanspruch: Abwägung zwischen allgemeinem Persönlichkeitsrecht und dem

    Alltagsbauten, die lediglich das bekannte architektonische Formenrepertoire wiederholen und nicht aus der Masse des alltäglichen Bauschaffens herausragen, sind nicht geschützt (OLG München GRUR 1987, 290 - Wohnanlage; OLG Karlsruhe GRUR 1985, 534, 535 - Architektenplan; LG München I GRUR-RR 2004, 1, 3; LG München I ZUM 2006, 490, 491).
  • OLG Karlsruhe, 03.06.2013 - 6 U 72/12

    Zwölffamilienhaus - Urheberrechtsschutz: Schutzfähige Gestaltung der Architektur

    Übliche Wohnhäuser und vergleichbare Zweckbauten sind daher regelmäßig nicht schutzfähig (vergleiche OLG Oldenburg GRUR 1999, 6 - Blockhausbauweise; OLG München GRUR 1987, 290 - Wohnanlage; OLG Karlsruhe GRUR 1985, 534, 535 -Architektenplan).
  • OLG Oldenburg, 17.04.2008 - 1 U 50/07

    Urheberrechtlicher Schutz von Plänen für ein Wohnhaus in Blockhausbauweise; Für

    Urheberrechtsschutz kommt auch Bauwerken zu, die allein Gebrauchszwecken dienen (vgl. BGH GRUR 1957, 391 - "Ledigenheim". BGH GRUR 1988, 533 - "Vorentwurf II". OLG München GRUR 1987, 290 - "Wohnanlage". Mestmäcker/Schulze/v.Gamm, UrhG, Stand Mai 2007, § 2 UrhG Rn. 124. Schricker/Loewenheim, Urheberrecht, 3. Aufl., § 2 UrhG Rn. 149).
  • OLG München, 03.11.1994 - 6 U 2182/94

    Architektenhonorar: Zusatzvergütung wegen Schaffung eines urheberechtsgeschützten

    Das OLG München, 29. Senat (GRUR 87, 290) hatte den Fall zu entscheiden, wonach weitere Leistungen ab Phase 6 eines Zusatzvertrages bedurften und kam in Übereinstimmung mit der "Wählamt- " und "Vorentwurf "-Entscheidung sowie von Gamm zu dem Ergebnis, es habe deshalb noch keine Veranlassung bestanden, das Nachbaurecht zu übertragen.
  • LG München I, 20.12.2007 - 7 O 20567/07

    Bauvorhaben gestoppt

    Die Frage, ob das Urheberrecht eines Architekten bei Fortsetzung des Bauvorhabens verletzt wird, kann das für Urheberrechtsfragen zuständige Gericht aus eigener Sachkunde beantworten, wenn es nicht auf ästhetische Feinheiten ankommt, zu deren Feststellung ein auf dem betreffenden Gebiet arbeitender Fachmann erforderlich ist, sondern nur auf den ästhetischen Eindruck, den das Werk nach dem Urteil eines für Kunst empfänglichen und mit Kunst einigermaßen vertrauten Menschen macht (BGH GRUR 1980, 853 -Architektenwechsel; OLG München, GRUR 1987, 290 - Wohnanlage; GRUR 1974, 484, 485 - Betonstrukturplatten zur Fassadenverkleidung).
  • AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 30.07.2014 - 10 C 355/12

    Wohnraummiete: Urheberrechtlicher Abwehranspruch des Mieters gegen den

    Grundsätzlich nicht erfasst sind bloße Alltagsbauten, oder reine Zweckbauten ohne künstlerischen Anspruch (OLG München, Urteil vom 18.09.1986 - 29 U 3498/85, GRUR 1987, 290, 290; Wandtke in: Wandtke/Bullinger, Urheberrecht, 3. Auflage 2009, § 2 Rn. 109 m.w.N.).
  • LG München I, 20.12.2007 - 7 O 22578/07

    Urheberrecht des Architekten bei Fassaden-Nachbau

    Die Frage, ob das Urheberrecht eines Architekten bei Fortsetzung des Bauvorhabens verletzt wird, kann das für Urheberrechtsfragen zuständige Gericht aus eigener Sachkunde beantworten, wenn es nicht auf ästhetische Feinheiten ankommt, zu deren Feststellung ein auf dem betreffenden Gebiet arbeitender Fachmann erforderlich ist, sondern nur auf den ästhetischen Eindruck, den das Werk nach dem Urteil eines für Kunst empfänglichen und mit Kunst einigermaßen vertrauten Menschen macht (BGH GRUR 1980, 853 -Architektenwechsel; OLG München, GRUR 1987, 290 - Wohnanlage; GRUR 1974, 484, 485 - Betonstrukturplatten zur Fassadenverkleidung).
  • OLG München, 12.12.1991 - 29 U 3179/91

    Urheberrechtschutz für schlüsselfertige Häuser?

    a) Wohnhäusern aller Art kann Urheberrechtsschutz zukommen (Senatsurteil vom 18.09.1986, GRUR 1987, 290 - Wohnanlage).
  • OLG Oldenburg, 31.05.1995 - 2 U 63/95

    Urheberrechtsschutz für Architekten bei Verwendung von Plänen und Entwürfen für

    Eine Architektenleistung, die sich auf eine Planung einer bei entsprechenden Häusern üblichen Raumaufteilung, inneren und äußeren Gestaltung sowie Anpassung an Umgebung und Landschaft beschränkt, stellt noch keine eigene schöpferische Leistung dar, für die ein Urheberschutz beansprucht werden kann (BGHZ 24, 55, 63 [BGH 29.03.1957 - I ZR 236/55] ; OLG Schleswig GRUR 1980, 1072, 1073; a.A. OLG München, Urteil vom 08.05.1969, OLGZ 69/430; vgl. aber auch OLG München GRUR 1987/290).
  • OLG München, 17.12.1987 - 29 U 5865/86

    Schadensersatz wegen einer Verletzung von Nutzungsrechten an Entwürfen von zwei

    Wohnhäusern aller Art kann Urheberrechtsschutz zukommen (Senatsurt. v. 18.9.1986, GRUR 1987, 290 - Wohnanlage).
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