Rechtsprechung
OLG Koblenz, 05.02.1987 - 6 U 1319/86 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
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Zustellung; Beschlußverfügung; Beglaubigt; Abschrift
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BGB § 648
Papierfundstellen
- NJW-RR 1987, 509
- GRUR 1987, 319
Wird zitiert von ... (9)
- LG Trier, 23.12.2023 - 7 HKO 59/20
Unterlassungsanspruch eines Vereins gegen den unlauteren Wettbewerb gegen die …
Ein solches neues Vorbringen ist aber nicht zu berücksichtigen, da es möglich gewesen wäre, das neue Verteidigungsmittel rechtzeitig mitzuteilen, insbesondere bereits mit Schriftsatz vom 02.12.2020 (so auch OLG Koblenz, Urteil vom 05.02.1987, Az: 6 U 1319/86, zitiert nach juris).Ein solches neues Vorbringen ist aber nicht zu berücksichtigen, da es möglich gewesen wäre, das neue Verteidigungsmittel rechtzeitig mitzuteilen (OLG Koblenz, Urteil vom 05.02.1987, Az: 6 U 1319/86, zitiert nach juris).
- OLG Düsseldorf, 09.07.2021 - 2 U 4/21
Cinacalcet Cinacalcet-Schnellauflösungsformulierung
Unabhängig von der Frage, ob im einstweiligen Verfügungsverfahren überhaupt eine Schriftsatzfrist nach § 283 ZPO eingeräumt werden kann (dagegen: OLG Hamm, GRUR 1989, 931 - Vollziehungsfrist; OLG München, GRUR 1979, 172 - Kinderwochen;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 33. Aufl. 2020, § 922 Rn. 21; a.A. OLG Koblenz, GRUR 1987, 319 - Verspätetes Vorbringen) hat die Verfügungsbeklagte den Antrag auf Schriftsatznachlass unter der Bedingung gestellt, dass der Senat diese eidesstattliche Versicherung verwerten will. - OLG Düsseldorf, 09.07.2021 - 2 U 3/21
Unrechtmäßiges Gebrauchmachen von einem Patent Schnellauflösungsformulierung mit …
Unabhängig von der Frage, ob im einstweiligen Verfügungsverfahren überhaupt eine Schriftsatzfrist nach § 283 ZPO eingeräumt werden kann (dagegen: OLG Hamm, GRUR 1989, 931 - Vollziehungsfrist; OLG München, GRUR 1979, 172 - Kinderwochen;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 33. Aufl. 2020, § 922 Rn. 21; a.A. OLG Koblenz, GRUR 1987, 319 - Verspätetes Vorbringen) setzt diese Vorschrift verspätetes Vorbringen des Gegners voraus, zu welchem sich eine Partei in der mündlichen Verhandlung nicht erklären kann.
- OLG Hamburg, 08.07.1993 - 3 U 68/93
Anforderungen an die Zustellung einer Unterlassungsverfügung
Das ergibt sich zwar nicht schon aus § 187 S. 2 ZPO , wonach eine Heilung nicht möglich ist, wenn durch die Zustellung eine Notfrist in Gang gesetzt werden soll (so aber - teils unter analoger Anwendung der Vorschrift - OLG Koblenz, NJW-RR 1987, 509, 510; GRUR 1980, 943, 944;… Fritze, Festschrift für G. Schiedermair, 1976, 141, 151; Schütze, BB 1978, 589;… Stein/Jonas/Grunsky, ZPO , 20. Aufl., Bd. IV/2, 1988/1981, § 929 Rdn. 20; Wedemeyer, NJW 1979, 293, 294). - LG Berlin, 29.09.2009 - 27 O 482/09
Zustellung einer einstweiligen Verfügung
Für eine ordnungsgemäße Zustellung der einstweiligen Zustellung wäre es erforderlich gewesen, eine Ausfertigung der einstweiligen Verfügung oder eine beglaubigte Abschrift der Ausfertigung (vgl. BGH, NJW 2004, 506; OLG Koblenz, NJW-RR 1987, 509) in vollständiger Fassung so zu übergeben, dass insbesondere keine Seite fehlt (vgl. BGH, NJW 1998, 1959). - OLG Frankfurt, 20.01.1992 - 6 W 108/91
Unwirksamkeit bei unvollständiger Zustellung einer Beschlussverfügung
Zuzustellen ist eine Ausfertigung der einstweiligen Verfügung oder eine beglaubigte Abschrift; eine nicht beglaubigte Abschrift genügt nicht (OLG Koblenz, NJW-RR 1987, 509). - LG Bonn, 30.03.2006 - 14 O 37/06
WM-Karten-Gewinnspiel durch Oddset nicht wettbewerbswidrig
Bei einer mündlichen Verhandlung über den Erlass der einstweiligen Verfügung gilt das Grundrecht jedoch uneingeschränkt (vgl. OLG Koblenz NJW-RR 1987, 509 ff. m. w. N.). - LG Bonn, 22.04.2008 - 11 O 18/08
Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanpruch hinsichtlich der Vornahme von …
Die Streitfrage, ob und ggf. in welchem Umfang gegen die Berücksichtigung dieses Vorbringens Bedenken bestehen könnten (s. hierzu z.B. OLG Koblenz, NJW-RR 1987, 509 sowie die Darstellung von Klute in GRUR 2003, 34 ff), bedurfte daher keiner Entscheidung. - LG Berlin, 19.03.2018 - 101 O 109/17 Soweit die Antragsgegnerin zuletzt die "Verspätung" des Vortrages der Antragstellerinnen im Schriftsatz vom 28. Februar 2018 zur Aktivlegitimation meint, rügen zu müssen, verkennt sie, dass im einstweiligen Verfügungsverfahren § 296 ZPO nicht zur Anwendung kommt (vgl. OLG Koblenz NJW-RR 1987, 509 m. w. N.).