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   BGH, 24.03.1987 - X ZB 23/85   

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https://dejure.org/1987,1492
BGH, 24.03.1987 - X ZB 23/85 (https://dejure.org/1987,1492)
BGH, Entscheidung vom 24.03.1987 - X ZB 23/85 (https://dejure.org/1987,1492)
BGH, Entscheidung vom 24. März 1987 - X ZB 23/85 (https://dejure.org/1987,1492)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unzulässige Erweiterung eines Patentanspruchs - Differenzierung in der Aufgabenstellung bei Formulierung mehrerer Patentansprüche - Beschränkung eines Patentanspruchs - Prüfung der erfinderischen Tätigkeit bei einer anstehenden Patentanmeldung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG (1981) § 35, § 38
    "Mittelohr-Prothese"; Verzicht auf weitergehenden Patentschutz im Patenterteilungsverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 1275
  • MDR 1987, 843
  • GRUR 1987, 510
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.09.1974 - X ZB 17/73

    Patentanmeldung einer Ventilausführung eines Regelventils nach den Fig. 5, 6 -

    Auszug aus BGH, 24.03.1987 - X ZB 23/85
    Richtig ist lediglich, daß eine unzulässige Erweiterung auch dann vorliegt, wenn Teile der Anmeldung, auf deren Weiterbehandlung endgültig verzichtet wurde, wieder in die Anmeldung aufgenommen werden (BGH GRUR 1975, 310, 311 - Regelventil; Benkard PatG GebrMG 7. Aufl., § 38 PatG Rdn. 37).
  • BGH, 11.11.1980 - X ZR 58/79

    Spinnturbine II

    Auszug aus BGH, 24.03.1987 - X ZB 23/85
    Denn nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats ist das einer Erfindung zugrunde liegende technische Problem (die Aufgabe) nicht nach den subjektiven Vorstellungen des Erfinders, sondern nach objektiven Kriterien, nämlich an Hand des von der Erfindung erreichten Erfolges, zu bestimmen (vgl. BGHZ 78, 358 - Spinnturbine II).
  • BGH, 09.03.1967 - Ia ZB 25/65

    Mangelnde Patentierfähigkeit auf Grund des vorbekannten Standes der Technik -

    Auszug aus BGH, 24.03.1987 - X ZB 23/85
    Eine im Laufe des Erteilungsverfahrens vorgelegte engere Anspruchsfassung oder eine Zusammenziehung mehrerer Ansprüche zu einer Gesamtkombination genügt für sich alleine noch nicht (vgl. BGH GRUR 1967, 413, 417 - Kaskodeverstärker; 1977, 714, 715 - Fadenvlies; BlPMZ 1979, 151 - Etikettiergerät II).
  • BGH, 01.03.1977 - X ZB 22/75

    Inanspruchnahme der Prorität einer Patentanmeldung - Anforderungen an eine

    Auszug aus BGH, 24.03.1987 - X ZB 23/85
    Eine im Laufe des Erteilungsverfahrens vorgelegte engere Anspruchsfassung oder eine Zusammenziehung mehrerer Ansprüche zu einer Gesamtkombination genügt für sich alleine noch nicht (vgl. BGH GRUR 1967, 413, 417 - Kaskodeverstärker; 1977, 714, 715 - Fadenvlies; BlPMZ 1979, 151 - Etikettiergerät II).
  • BGH, 20.06.2006 - X ZB 27/05

    Demonstrationsschrank

    Zur Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit im Patentrecht hat der Senat in jüngerer Zeit in Abkehr von seiner früheren Rechtsprechung, die die Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit im wesentlichen als Tatfrage angesehen hat (Sen.Beschl. v. 15.3.1984 - X ZB 6/83, GRUR 1984, 797, 798 f. - Zinkenkreisel; v. 24.3.1987 - X ZR 23/85, GRUR 1987, 510, 512 - Mittelohrprothese; Sen. BGHZ 110, 82 - Spreizdübel; für das Gebrauchsmusterrecht Sen.Beschl. v. 20.1.1998 - X ZB 5/96, GRUR 1998, 913, 914 - Induktionsofen; vgl. Bruchhausen in Benkard, PatG GebrMG 9. Aufl. 1993, § 4 PatG Rdn. 45; Rogge/Grabinski in Benkard, PatG GebrMG, 10. Aufl. 2006, § 139 PatG Rdn. 143; Keukenschrijver in Busse PatG 6. Aufl. 2003, § 4 PatG Rdn. 193), hervorgehoben, dass es sich dabei um eine Rechtsfrage handelt, die mittels wertender Würdigung der tatsächlichen Umstände zu beurteilen ist, die unmittelbar oder mittelbar geeignet sind, etwas über die Voraussetzungen für das Auffinden der erfindungsgemäßen Lösung auszusagen (Sen.Urt. v. 7.3.2006 - X ZR 213/01 - vorausbezahlte Telefongespräche, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen; in Fortführung insbesondere des Sen.Urt. v. 25.11.2003 - X ZR 162/00, GRUR 2004, 411, 413 - Diabehältnis).
  • BGH, 13.04.1999 - X ZR 23/97

    Nichtigkeit eines Patents für einen "Extrusionskopf

    Subjektive Vorstellungen des Anmelders sind nicht mitbestimmend für den geschützten Gegenstand (Sen.Beschl. v. 24.03.1987 - X ZB 23/85, GRUR 1987, 510, 511 - Mittelohr-Prothese); dieser ergibt sich - wie ausgeführt - vielmehr aus den im jeweiligen Patentanspruch enthaltenen Anweisungen zum technischen Handeln.
  • BGH, 28.04.1999 - X ZB 12/98

    Flächenschleifmaschine

    Der angefochtene Beschluß kann insoweit lediglich darauf überprüft werden, ob er auf einem Verkennen des Rechtsbegriffs des "erfinderischen Schritts" und damit auf einer Verletzung materiellen Rechts beruht oder - bei entsprechender Verfahrensrüge (§ 18 Abs. 5 GebrMG i.V.m. § 102 Abs. 4 Nr. 3 PatG) - ob gegen prozessuale Vorschriften, die Lebenserfahrung oder Denkgesetze verstoßen worden ist oder ob bei der Entscheidungsfindung wesentliche Umstände außer acht gelassen worden sind (vgl. Sen.Beschl. v. 24.3.1987 - X ZB 23/85, GRUR 1987, 510, 512 - Mittelohrprothese; Beschl. v. 14.5.1996 - X ZB 4/95, GRUR 1996, 753, 756 - Informationssignal).
  • BGH, 23.09.1997 - X ZB 14/96

    "Textdatenwiedergabe"; Voraussetzungen der Teilung einer Patentanmeldung

    Dadurch, daß die Rechtsbeschwerdeführerin am 22. April 1996 für den abgetrennten Anmeldungsteil geänderte Ansprüche vorgelegt hat, könnte der Gegenstand der Teilanmeldung 29 54 745 nur dann nachträglich verändert worden sein, wenn die neue Anspruchsfassung vom 22. April 1996 über einen bloßen Formulierungsversuch, den Inhalt der Erfindung herauszuarbeiten, hinaus einen endgültigen Verzicht der Rechtsbeschwerdeführerin enthalten würde (vgl. Sen., GRUR 1975, 310, 311 - Regelventil; GRUR 1987, 510, 511 - Mittelohr-Prothese).
  • BPatG, 27.01.2015 - 23 W (pat) 26/12

    Patentbeschwerdeverfahren - "III-Nitrid Halbleitervorrichtung mit Grabenstruktur"

    Von einem Verzicht kann nur ausgegangen werden, wenn ein eindeutiger Verzichtswille erkennbar ist (BGH GRUR 1987, 510, 511 - Mittelohr-Prothese; Schulte, PatG, 9. Aufl., § 34 Rd. 425).

    Ungeachtet des Umstands, dass die bloße Beschränkung der Patentanmeldung nicht generell mit einem Verzicht im Rechtssinne gleichgesetzt werden kann (vgl. BGH GRUR 2004, 138, 141; BGH GRUR 1987, 510, 511 - Mittelohr-Prothese; vgl. BGH GRUR 1967, 413, 416 - Kaskodeverstärker; BPatG MittdtschPatAnw 2007, 414, 416 - Optisches System; Beil, Die Wiederaufnahme fallengelassener Patentansprüche im Erteilungsverfahren, GRUR 1974, 495, 496 ff; Benkard, PatG, 10. Aufl., § 34 Rd. 158a), hat die Anmelderin hier aber durch ihre zusätzliche Erklärung hinreichend deutlich gemacht, dass sie endgültig davon absieht, die - im Hinblick auf die Einheitlichkeit der Erfindung - problematischen Teile der Anmeldung in dem anhängigen (Stamm-)Verfahren weiterzuverfolgen und dadurch den Verfahrensstoff begrenzt (zu verfahrensrechtlichen Erklärungen, die zu einer (verbindlichen) Begrenzung des Prozessstoffs führen vgl. auch: BGH GRUR 1999, 574, 576 - Mehrfachsteuersystem; BGH GRUR 2004, 138, 141; BGH GRUR 1966, 146, 149: "Verzicht auf die Weiterverfolgung" in Abgrenzung zu einem "Verzicht auf materiellen Patentschutz"; vgl. m. w. N. aus der Rspr. auch: Busse, PatG, 7. Aufl., § 34 Rd. 155: "... bindender Verzicht auf einzelne Anmeldungsteile im Sinn einer gegenständlichen Beschränkung mit der Wirkung, dass diese nicht mit Erfolg zum Gegenstand des Erteilungsantrags gemacht werden können ...").

  • BGH, 20.01.1998 - X ZB 5/96
    Der angefochtene Beschluß kann daher lediglich daraufhin überprüft werden, ob er auf einem Verkennen des Rechtsbegriffs des "erfinderischen Schrittes" und damit auf einer Verletzung materiellen Rechts beruht oder - bei einer entsprechenden Verfahrensrüge (§ 102 Abs. 4 Nr. 3 PatG) - ob gegen prozessuale Vorschriften, die Lebenserfahrung oder die Denkgesetze verstoßen worden ist oder bei der Entscheidungsfindung wesentliche Umstände außer acht gelassen worden sind (vgl. Sen.Beschl. v. 24.3.1987 - X 2B 23/85, GRUR 1987, 510, 512 - Mittelohr-Prothese; Beschl. v. 14.5.1996 - X ZB 4/95, GRUR 1996, 753, 756 - Informationssignal).
  • BPatG, 04.05.2023 - 3 Ni 2/21
    Die Formulierung des technischen Problems richtet sich allerdings nicht nach der subjektiven Zielvorstellung des Erfinders, sondern nach dem, was die im Patent beschriebene Erfindung aus der Sicht des Fachmanns in der Zeit vor Vollendung der Erfindung (BGH GRUR 1987, 510, 511 Mittelohr-Prothese) tatsächlich leistet (BGH, GRUR 1986, 803, 805 - Formstein; BGH, GRUR 2010, 602 Rn. 27 - Gelenkanordnung; BGH, GRUR 2015, 352 Rn. 11 - Quetiapin; BGH, GRUR 2016, 921 Rn. 14 - Pemetrexed I; BGH, GRUR 2018, 390 Rn. 32 - Wärmeenergieverwaltung).
  • BPatG, 27.06.2023 - 3 Ni 13/22
    Ungeachtet dessen ist die Aufgabe zwar objektiv unabhängig von der subjektiven Zielvorstellung des Erfinders nach dem, was die im Patent beschriebene Erfindung aus der Sicht des Fachmanns in der Zeit vor Vollendung der Erfindung (BGH GRUR 1987, 510, 511 Mittelohr-Prothese) tatsächlich leistet, zu formulieren (BGH, GRUR 1986, 803, 805 - Formstein; BGH, GRUR 2010, 602 Rn. 27 - Gelenkanordnung; BGH, GRUR 2015, 352 Rn. 11 - Quetiapin; BGH, GRUR 2016, 921 Rn. 14 - Pemetrexed I; BGH, GRUR 2018, 390 Rn. 32 - Wärmeenergieverwaltung).
  • BPatG, 12.01.2000 - 9 W (pat) 42/99
    Ein ausdrücklicher Verzicht bezüglich dieser Ansprüche brauchte nicht vorliegen, weil sich der Verzicht eindeutig aus dem Verlauf der mündlichen Verhandlung und dem in dieser gestellten Antrag ergibt (BGH in GRUR 1987, 510 ff - Mittelohr-Prothese).
  • BPatG, 03.03.2009 - 17 W (pat) 24/05
    Die Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit ist im wesentlichen Tatfrage (vgl. auch Schulte, PatG, 8. Aufl., § 100 Rdnr. 20) und nicht Rechtsfrage (Benkard, PatG, 10. Aufl., § 139 Rdnr. 143, BGH GRUR 87, 510, 512 -Mittelohrprothese), und zwar auch die Gesamtschau des Standes der Technik (Busse, a. a. O., § 4 Rdnr. 193).
  • BGH, 20.01.1998 - X ZB 5/95

    "Induktionsofen"; Form einer Schutzrechtsanmeldung

  • BPatG, 26.03.2008 - 19 W (pat) 62/04
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