Rechtsprechung
LG Köln, 16.06.1987 - 31 S 12/86 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,11320) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1987, 846
- GRUR 1987, 655
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 12.12.2006 - VI ZR 188/05
Erstattung von Anwaltskosten für ein Abschlussschreiben wegen unerbetener …
Unter den Umständen des denkbar einfach gelagerten Streitfalls kann auch der im Wettbewerbsrecht gelegentlich vertretenen Auffassung, nach Durchführung eines Verfügungsverfahrens sei für das Abschlussschreiben stets ein Anwalt hinzuzuziehen, weil nur er der Prozesssituation adäquat und mit ausreichendem Nachdruck begegnen und die mitunter eilbedürftigen Maßnahmen ohne Übermittlungsrisiken koordinieren könne (LG Köln GRUR 1987, 655 m.w.N.;… Ahrens, aaO, Kap. 58 Rn. 41), für Fälle der vorliegenden Art nicht gefolgt werden. - OLG Köln, 22.10.1999 - 6 U 88/99
Unterlassungsverpflichtung, Auslegungsgrundsätze, Fortsetzungszusammenhang, …
Vor diesem Hintergrund ist es aber einem nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 UWG anspruchsberechtigten bzw. klagebefugten Wettbewerbsverein in aller Regel zumutbar, das Abschlussschreiben zunächst selbst abzufassen, was jedenfalls dann gilt, wenn er ein begründetes streitiges Verfügungsurteil erstritten hat, welches der materiellen Berechtigung seines Verlangens, die Auseinandersetzung ohne Hauptsacheverfahren einer endgültigen Regelung zuzuführen, auch ohne die fachliche Autorität anwaltlicher Formulierung Gewicht verleiht (anderer Ansicht: Hanseatisches OLG Hamburg WRP 1982, 477; LG Köln, GRUR 1987, 655).