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   BGH, 27.05.1987 - I ZR 153/85   

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https://dejure.org/1987,689
BGH, 27.05.1987 - I ZR 153/85 (https://dejure.org/1987,689)
BGH, Entscheidung vom 27.05.1987 - I ZR 153/85 (https://dejure.org/1987,689)
BGH, Entscheidung vom 27. Mai 1987 - I ZR 153/85 (https://dejure.org/1987,689)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Begriff der wettbewerbswidrigen Werbung - Vorliegen einer gewerblichen Insertion - Gewerblicher Charakter einer Immobilienanzeige

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 1, § 3
    Getarnte Werbung II; Erkennbarkeit des gewerblichen Charakters eines Immobilienangebots; Beseitigung der Wiederholungsgefahr durch strafbewehrte Unterwerfungserklärung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung reicht nicht aus

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 3196
  • NJW-RR 1988, 51 (Ls.)
  • ZIP 1987, 1147
  • MDR 1988, 26
  • GRUR 1987, 714
  • GRUR 1987, 748
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.10.1982 - I ZR 120/80

    Rechtschutzbedürfnis für Unterlassungsklage bei einstweiliger Verfügung ohne

    Auszug aus BGH, 27.05.1987 - I ZR 153/85
    Nach ständiger Rechtsprechung kann der Verletzer die durch einen Wettbewerbsverstoß begründete Vermutung der Wiederholungsgefahr grundsätzlich nur dadurch ausräumen, daß er gegenüber dem Gläubiger des Unterlassungsanspruchs eine uneingeschränkte, bedingungslose und durch ein Vertragsstrafeversprechen angemessen zu sichernde Unterlassungsverpflichtung eingeht (BGH, Urt. v. 7.10.1982 - I ZR 120/80, GRUR 1983, 127, 128 = WRP 1983, 91, 93 - Vertragsstrafeversprechen, m.w.N.).

    Auf die Schadensersatzfunktion der Vertragsstrafe kommt es dabei nicht an (vgl. BGH, Urt. v. 26.6.1970 - I ZR 14/69, GRUR 1970, 558, 560 = WRP 1970, 391, 393 - Sanatorium; Urt. v. 7.10.1982 - I ZR 120/80, GRUR 1983, 127, 128 = WRP 1983, 91, 93 - Vertragsstrafeversprechen).

  • OLG Oldenburg, 25.11.1982 - 1 U 145/82
    Auszug aus BGH, 27.05.1987 - I ZR 153/85
    Die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte hat in Fällen der vorliegenden Art die Wiederholungsgefahr überwiegend nicht als beseitigt angesehen, weil ein Vertragsstrafeversprechen zugunsten eines Dritten die Unterlassungsverpflichtung nicht in gleicher Weise sichere wie ein zugunsten des Gläubigers selbst wirkendes Versprechen und weil deshalb die Ernstlichkeit der Unterlassungserklärung durchgreifenden Zweifeln ausgesetzt sei (OLG München WRP 1977, 510, 511; Kammergericht WRP 1977, 716; OLG Stuttgart GRUR 1978, 539, 540 = WRP 1978, 232, 233; OLG Hamburg WRP 1980, 274, 276; OLG Hamm WRP 1982, 105; OLG Oldenburg GRUR 1983, 195, 196; vgl. auch LG Berlin WRP 1977, 515).
  • BGH, 02.12.1982 - I ZR 121/80

    Rechtsschutzbedürfnis eines auf Unterlassung einer Zeitungsanzeige klagenden

    Auszug aus BGH, 27.05.1987 - I ZR 153/85
    Ebenso wie in den Fällen, in denen sich der Unterlassungsschuldner gegenüber einem Gläubiger darauf beruft, daß er bereits gegenüber einem anderen Gläubiger eine ausreichende strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben habe (vgl. BGH, Urt. v. 2.12.1982 - I ZR 121/80, GRUR 1983, 186, 187 = WRP 1983, 264, 265 - Wiederholte Unterwerfung), kommt es auch hier, bei der einen Dritten begünstigenden Strafverpflichtung, auf das Gesamtbild des konkreten Falles an, vor allem auf Person und Eigenschaften des Dritten, die Art seiner Beziehungen zum Schuldner, die Höhe der Vertragsstrafe und die Durchsetzbarkeit der Sanktion sowie auf Glaubwürdigkeit und Ansehen des Schuldners.
  • OLG Stuttgart, 10.02.1978 - 2 U 196/77
    Auszug aus BGH, 27.05.1987 - I ZR 153/85
    Die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte hat in Fällen der vorliegenden Art die Wiederholungsgefahr überwiegend nicht als beseitigt angesehen, weil ein Vertragsstrafeversprechen zugunsten eines Dritten die Unterlassungsverpflichtung nicht in gleicher Weise sichere wie ein zugunsten des Gläubigers selbst wirkendes Versprechen und weil deshalb die Ernstlichkeit der Unterlassungserklärung durchgreifenden Zweifeln ausgesetzt sei (OLG München WRP 1977, 510, 511; Kammergericht WRP 1977, 716; OLG Stuttgart GRUR 1978, 539, 540 = WRP 1978, 232, 233; OLG Hamburg WRP 1980, 274, 276; OLG Hamm WRP 1982, 105; OLG Oldenburg GRUR 1983, 195, 196; vgl. auch LG Berlin WRP 1977, 515).
  • BGH, 26.06.1970 - I ZR 14/69

    Unterlassungsanspruch bei Verstoß gegen das Gesetz über die Werbung auf dem

    Auszug aus BGH, 27.05.1987 - I ZR 153/85
    Auf die Schadensersatzfunktion der Vertragsstrafe kommt es dabei nicht an (vgl. BGH, Urt. v. 26.6.1970 - I ZR 14/69, GRUR 1970, 558, 560 = WRP 1970, 391, 393 - Sanatorium; Urt. v. 7.10.1982 - I ZR 120/80, GRUR 1983, 127, 128 = WRP 1983, 91, 93 - Vertragsstrafeversprechen).
  • OLG Dresden, 14.02.2017 - 4 U 195/17

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch ehrverletzende Äußerungen

    Der Unterlassungsverpflichtete muss gegenüber dem Gläubiger eine uneingeschränkte, bedingungslose und durch ein Vertragsstrafeversprechen angemessen zu sichernde Unterlassungsverpflichtung eingehen (BGH, I ZR 153/85, aaO.).
  • BGH, 22.04.1993 - I ZR 75/91

    Makler-Privatangebot - Irreführung/Geschäftsverhältnisse

    Auf das Senatsurteil "Getarnte Werbung II" vom 27. Mai 1987 (I ZR 153/85, GRUR 1987, 748 = WRP 1987, 724) kann sich der Kläger nicht mit Erfolg berufen.

    a) Das Inserat enthält keine Irreführung über den privaten Charakter des Angebots (vgl. auch dazu BGH, Urt. v. 27.5. 1987 - I ZR 153/85, GRUR 1987, 748, 749 = WRP 1987, 724 - Getarnte Werbung II).

  • OLG Dresden, 01.12.2021 - 4 W 797/21

    Der Streitwert einer per E-Mail ausgesprochenen Beleidigung, die keine weitere

    Der Unterlassungsverpflichtete muss gegenüber dem Gläubiger eine uneingeschränkte, bedingungslose und durch ein Vertragsstrafeversprechen angemessen zu sichernde Unterlassungsverpflichtung eingehen (BGH, I ZR 153/85, a.a.O; Senat, Beschluss vom 15.06.2021 - 4 U 993/21 -, Rn. 9, juris; Beschluss vom 14.02.2017 - 4 U 195/17 -, Rn. 6, juris).
  • BGH, 30.11.1989 - I ZR 191/87

    "AjS-Schriftenreihe"; Schutzfähigkeit eines Firmenschlagwortes; Verkehrsgeltung

    Nach ständiger Rechtsprechung kann der Verletzer die durch einen Wettbewerbsverstoß begründete Vermutung der Wiederholungsgefahr grundsätzlich nur dadurch ausräumen, daß er gegenüber dem Gläubiger des Unterlassungsanspruchs eine uneingeschränkte, bedingungslose und durch ein Vertragsstrafeversprechen angemessen zu sichernde Unterlassungsverpflichtung eingeht (BGH, Urt. v. 27.5.1987 - I ZR 153/85, GRUR 1987, 748, 749 = WRP 1987, 724, 725 - Getarnte Werbung II, m.w.N.).
  • OLG Dresden, 15.06.2021 - 4 U 993/21

    Installation einer sogenannten FamilyApp auf Smartphones Hinreichende

    Der Unterlassungsverpflichtete muss gegenüber dem Gläubiger eine uneingeschränkte, bedingungslose und durch ein Vertragsstrafeversprechen angemessen zu sichernde Unterlassungsverpflichtung eingehen (BGH, I ZR 153/85, a.a.O; Senat, Beschluss vom 14. Februar 2017 - 4 U 195/17 -, Rn. 6, juris).
  • OLG Oldenburg, 20.01.2003 - 1 W 6/03

    Wettbewerbsrelevante Irreführung; Gewerblicher Händler; Hinweispflicht auf

    Dies trifft wohl auch auf die wettbewerbsrechtliche Regel zu (BGH GRUR 1987, 748, 749 - Getarnte Werbung II; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 22. Aufl., § 3 Rn. 354), dass ein Unternehmer zur Vermeidung einer Irreführung des angesprochenen Publikums den gewerblichen Charakter seines Angebots in geeigneter Weise offenlegen muss, weil das Publikum anderenfalls von einem günstigeren Privatangebot ausgeht.
  • OLG Karlsruhe, 27.04.2006 - 4 U 119/04

    Wettbewerbsverstoß: Wettbewerbswidrige Unterlassung der Anbieterkennzeichnung und

    Es handelt sich vielmehr um eine Frage des Einzelfalls, die der Prüfung unter Heranziehung aller dafür in Betracht kommender Umstände bedarf (BGH GRUR 1987, 748, 749 -Getarnte Werbung II).
  • BGH, 30.03.1988 - I ZR 209/86

    Qm-Preisangaben II; Werbung für Immobilien mit Quadratmeterpreisen

    Nach ständiger Rechtsprechung kann der Verletzer die durch einen Wettbewerbsverstoß begründete Vermutung der Wiederholungsgefahr grundsätzlich nur dadurch ausräumen, daß er gegenüber dem Gläubiger des Unterlassungsanspruchs eine uneingeschränkte, bedingungslose und durch ein Vertragsstrafeversprechen angemessen zu sichernde Unterlassungsverpflichtung eingeht (BGH, Urt. v. 25.5.1987 - I ZR 153/85, GRUR 1987, 748, 749 = WRP 1987, 724, 725 - Getarnte Werbung II).
  • OLG Dresden, 10.08.2021 - 4 U 1156/21

    Anspruch auf Unterlassung gegenüber Nachrichtenportal

    Der Unterlassungsverpflichtete muss gegenüber dem Gläubiger eine uneingeschränkte, bedingungslose und durch ein Vertragsstrafeversprechen angemessen zu sichernde Unterlassungsverpflichtung eingehen (BGH, I ZR 153/85, a.a.O; Senat, Beschluss vom 15.06.2021 - 4 U 993/21 -, Rn. 9, juris; Beschluss vom 14.02.2017 - 4 U 195/17 -, Rn. 6, juris).
  • LG Bonn, 25.11.2020 - 1 O 128/20

    Buchpreisbindung - Irreführung - Wiederholungsgefahr - Vertragsstrafenversprechen

    Der Bundesgerichtshof hat in seiner Grundsatzentscheidung vom 27.05.1987 unter dem Aktenzeichen l ZR 153/85 insoweit klargestellt dass die Beurteilung der Frage, ob die Einsetzung eines Dritten in ein Vertragsstrafenversprechen im Rahmen einer Unterlassungserklärung dazu geeignet ist, die bestehende Wiederholungsgefahr abzuwenden, immer eine Bewertung des konkreten Einzelfalls erfordert (GRUR 1987, 748).

    (vgl. zu Vorstehenden das Urteil des BGH v. 27.05 .1987, I ZR 153/85 in GRUR 1987, 748 m.w.N).

  • OLG Brandenburg, 18.05.1999 - 6 U 10/99

    Gewährung von Preisnachlässen auf den Eintrittspreis eines Zirkus; Beseitigung

  • OLG München, 13.08.2007 - 29 W 2073/07

    Was mir fehlt bist Du

  • OLG Koblenz, 20.11.2001 - 4 U 928/01

    Irreführende Werbung durch Unterlassen des Hinweises, dass eine

  • ArbG Ulm, 29.07.2009 - 2 Ca 571/08

    Internationale Zuständigkeit nach VollstrZustÜbk 1988 - Anspruch auf Zahlung

  • OLG Bremen, 09.11.2000 - 2 U 125/00

    Irreführende Immobilienanzeige mit Hinweis "vom Eigentümer" - Mitstörerhaftung

  • LG Berlin, 12.05.2021 - 97 O 146/20

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen die Immobilienanzeige eines

  • OLG Bremen, 04.07.1991 - 2 U 7/91

    Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche wegen Verstößen gegen das

  • LG Hanau, 10.08.2007 - 9 O 190/07

    Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage: Rechtsschutzbedürfnis trotz abgegebener

  • LG Hamburg, 08.05.2008 - 327 O 758/07
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