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   BayObLG, 09.05.1988 - RReg. 4 St 275/87   

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https://dejure.org/1988,4242
BayObLG, 09.05.1988 - RReg. 4 St 275/87 (https://dejure.org/1988,4242)
BayObLG, Entscheidung vom 09.05.1988 - RReg. 4 St 275/87 (https://dejure.org/1988,4242)
BayObLG, Entscheidung vom 09. Mai 1988 - RReg. 4 St 275/87 (https://dejure.org/1988,4242)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung einer strafrechtlichen Verurteilung wegen Anstiftung zum Geheimnisverrat; Rechtmäßigkeit einer strafrechtlichen Veruteilung wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort und Beihilfe zur Untreue

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Unbefugte Beschaffung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    UWG § 17
    Zum Tatbestandsmerkmal "unbefugt" in § 17 UWG

Papierfundstellen

  • MDR 1988, 993
  • GRUR 1988, 634
  • BB 1988, 1769
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.09.1952 - 2 StR 307/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BayObLG, 09.05.1988 - RReg. 4 St 275/87
    Ist hiernach der Anspruch auf Erlangung des Vermögenswerten Gegenstandes begründet, so ist die Vermögensverschiebung nicht rechtswidrig, insbesondere nicht deshalb, weil sich der Berechtigte unerlaubter oder auch strafbarer Mittel bedient hat (RGSt. 64, 210; BGHSt 3, 160; 20, 136; BGH GA 1966, 52 und 211; LK StGB 9. Aufl. § 242 RdNrn.
  • BGH, 18.12.1964 - 2 StR 461/64

    Unterhaltsquittung - § 263 StGB, Täuschung auch möglich bei Übereinstimmung mit

    Auszug aus BayObLG, 09.05.1988 - RReg. 4 St 275/87
    Ist hiernach der Anspruch auf Erlangung des Vermögenswerten Gegenstandes begründet, so ist die Vermögensverschiebung nicht rechtswidrig, insbesondere nicht deshalb, weil sich der Berechtigte unerlaubter oder auch strafbarer Mittel bedient hat (RGSt. 64, 210; BGHSt 3, 160; 20, 136; BGH GA 1966, 52 und 211; LK StGB 9. Aufl. § 242 RdNrn.
  • RG, 30.05.1930 - II 391/30

    1. Ist die eigenmächtige Wegnahme und Zueignung einer fremden Sache rechtswidrig,

    Auszug aus BayObLG, 09.05.1988 - RReg. 4 St 275/87
    Ist hiernach der Anspruch auf Erlangung des Vermögenswerten Gegenstandes begründet, so ist die Vermögensverschiebung nicht rechtswidrig, insbesondere nicht deshalb, weil sich der Berechtigte unerlaubter oder auch strafbarer Mittel bedient hat (RGSt. 64, 210; BGHSt 3, 160; 20, 136; BGH GA 1966, 52 und 211; LK StGB 9. Aufl. § 242 RdNrn.
  • OLG Stuttgart, 15.11.2018 - 2 U 30/18

    Verbandspreise - Verletzung von Betriebsgeheimnissen: Erlass eines Teilurteils

    Ob eine Befugnis anzunehmen ist, wenn der Mitteilungsempfänger einen zivilrechtlichen Anspruch auf Überlassung des Geheimnisses hat (so Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 09. Mai 1988 - RReg 4 St 275/87, juris Rn. 7), ist fragwürdig und könnte deshalb von einem Gericht verneint werden (Köhler, a.a.O., § 17 UWG Rn. 36); jedenfalls hat der Geschädigte im Allgemeinen keinen Anspruch gegen den Schädiger auf Überlassung der Informationen, die ihm zum Prozesssieg verhelfen.
  • OLG Frankfurt, 26.01.2006 - 16 U 12/05

    Veröffentlichung von Geschäftsgeheimnissen

    (b) Die " unbefugte " Mitteilung oder Verwertung eines Geheimnisses i.S.d. § 17 UWG hat allerdings keinen anderen Bedeutungsinhalt als das Merkmal "rechtswidrig" in den Bereicherungsdelikten des allgemeinen Strafrechts (BayObLG - 9.5.1988 - RReg 4 St 275/87 = GRUR 1988, 634).
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