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   OLG Hamburg, 31.10.1988 - 3 U 151/88   

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OLG Hamburg, 31.10.1988 - 3 U 151/88 (https://dejure.org/1988,11096)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 31.10.1988 - 3 U 151/88 (https://dejure.org/1988,11096)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 31. Oktober 1988 - 3 U 151/88 (https://dejure.org/1988,11096)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 1989, 133
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Hamburg, 27.05.2004 - 3 U 181/03

    Zur Zulässigkeit werblicher Äußerungen auf dem Mobilfunk-Telefonmarkt

    Kann der Anspruchsberechtigte mehrere, in einer Werbeaktion enthaltene Wettbewerbsverstöße mit einer Klage bzw. einem Verfügungantrag geltend machen, so kann es - wie der Senat bereits entschieden hat (OLG Hamburg GRUR 1989, 133-Protecton) - einen Missbrauch darstellen, wenn er ohne sachlichen Grund einen Aufspaltung vornimmt und mehrere Klagen bzw. Anträge neben- oder nacheinander erhebt (vgl. auch Köhler/Piper, UWG, 3. Aufl. 2002, § 13 Rn. 62 m.w.N.).

    So hat der Senat bereits in dem von der Klägerin als Anlage K 24 eingereichten Urteil vom 31.10.1988 (GRUR 1989, 133-Protecton) entschieden, dass die bloße Verursachung von höheren Kosten infolge der Aufspaltung, die Annahme eines Missbrauches noch nicht zu rechtfertigen vermögen.

    Liegen vielmehr im Hinblick auf die Beanstandungen verschiedene Vorgeschichten und sachliche Unterschiede vor, die es nicht ausgeschlossen erscheinen lassen, dass Zweifel bezüglich einer nicht ganz unproblematischen Beanstandung und daraus resultierende Komplikationen und Verzögerungen auch auf die unproblematische Beanstandung durchschlagen, kann dies ebenso wie generell der Gedanke der Zügigkeit und Effektivität des angestrebten Rechtsschutzes eine aufgespaltene Vorgehensweise rechtfertigen (OLG Hamburg, GRUR 1989, 133 - Protecton).

  • OLG Düsseldorf, 30.10.2007 - 20 U 107/07

    Widerrufsbelehrung bei Ebay (Fristbeginn)

    Dies gilt insbesondere dann, wenn sonst der Verletzer dazu gebracht wird, Aufwendungen zu tätigen, um die Verletzungsform dem Angriff des Verletzten anzupassen, nur um dann erneut aufgrund eines anderen rechtlichen Gesichtspunktes zur Änderung derselben Verletzungsform gezwungen zu werden, obwohl dieser rechtliche Gesichtspunkt dem Verletzten von Anbeginn bekannt gewesen ist (OLG Hamburg, Beschl. v. 15.02.1996, 3 U 6/96, NJWE-WettbR 1996, 183, 183 = WRP 1996, 579; Urt. v. 31.10.1988, 3 U 151/88 - Protecton, GRUR 1989, 133; Urt. v. 05.07.1984, 3 U 46/84 - Gewinnzahlen II. GRUR 1984, 826; OLG München, Urt. v. 18.12.1997, 29 U 3017/97, NJWE-WettbR 1998, 211, 211).
  • OLG Hamburg, 25.07.2007 - 3 U 66/07

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch: Werbung für

    Allerdings geht es dort um Fälle, in denen eine Aufspaltung der Verfahren im Hinblick auf ein und dieselbe Verletzungshandlung geschieht (OLG Hamburg GRUR 1989, 133-Protecton; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 9. Aufl. 2007, Kap. 13 Rn. 58).
  • KG, 03.11.2000 - 5 U 6555/00

    Zustellung an juristische Person - falsche Bezeichnung des gesetzlichen

    Diese Kostenbelastung ist aber als "erträglich" anzusehen (so auch OLG Hamburg GRUR 1989, 133 - "Protecton").
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   OLG Frankfurt, 13.08.1988 - 6 W 130/88   

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OLG Frankfurt, 13.08.1988 - 6 W 130/88 (https://dejure.org/1988,11427)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.08.1988 - 6 W 130/88 (https://dejure.org/1988,11427)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. August 1988 - 6 W 130/88 (https://dejure.org/1988,11427)
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  • GRUR 1989, 133
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