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   BGH, 21.02.1989 - VI ZR 18/88   

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https://dejure.org/1989,590
BGH, 21.02.1989 - VI ZR 18/88 (https://dejure.org/1989,590)
BGH, Entscheidung vom 21.02.1989 - VI ZR 18/88 (https://dejure.org/1989,590)
BGH, Entscheidung vom 21. Februar 1989 - VI ZR 18/88 (https://dejure.org/1989,590)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823, § 824
    Unterlassungsanspruch des Herstellers beim Warentest

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Warentest - Unterlassungsanspruch - Unrichtige tatsächliche Feststellung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 1923
  • NJW-RR 1989, 939 (Ls.)
  • MDR 1989, 624
  • GRUR 1989, 539
  • VersR 1989, 521
  • BB 1989, 937
  • DB 1989, 1023
  • ZUM 1989, 578
  • afp 1989, 538
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.12.1975 - VI ZR 157/73

    Haftung für Warentest

    Auszug aus BGH, 21.02.1989 - VI ZR 18/88
    Die Veröffentlichung solcher Tests, wenn sie - wie hier - ohne Wettbewerbsabsicht erfolgt, ist zulässig, wenn die Untersuchung neutral, sachkundig und im Bemühen um objektive Richtigkeit vorgenommen worden ist (vgl. Senatsurteile vom 9. Dezember 1975 - VI ZR 157/73 = BGHZ 65, 325, 330 und vom 10. März 1987 - VI ZR 144/86 = NJW 1987, 2222, 2223 = VersR 1987, 783).

    Zwar bewegen sich, wie der Senat wiederholt zum Ausdruck gebracht hat, die Veröffentlichungen von Ergebnissen vergleichender Warentests, die der Verbraucheraufklärung dienen, in der Regel im Bereich der wertenden Meinungsäußerung (vgl. Senatsurteile vom 9. Dezember 1975 aaO und vom 10. März 1987 aaO).

    Anderes gilt jedoch dann, wenn den tatsächlichen Feststellungen im Rahmen des Tests eigenständige Bedeutung zukommt (vgl. Senatsurteil vom 9. Dezember 1975 aaO S. 336), sie dem Werturteil also nicht lediglich als unselbständige Wertungselemente untergeordnet sind, und deshalb von dem Durchschnittsleser, dessen Verständnis hierfür maßgeblich ist (st. Rspr.: vgl. Senatsurteil vom 12. Mai 1987 - VI ZR 195/86 = NJW 1987, 2225, 2226 m.w.N.), als Aussage über nachweisbare Fakten und Grundlage für sein eigenes Qualitätsurteil über das getestete Produkt aufgefaßt werden.

    Diese Grundsätze sind als Auffangtatbestand entwickelt worden und treten gegenüber der speziellen Vorschrift des § 824 BGB in derartigen Fällen zurück, wo es um die Belastung des Herstellers durch eine unwahre Behauptung geht (vgl. Senatsurteil vom 9. Dezember 1975 aaO S. 329 m.w.N.).

    Objektivität im Sinne der genannten Grundsätze für die Testerhebung und Testveröffentlichung im Rahmen des hier in Betracht zu ziehenden § 823 Abs. 1 BGB ist nicht absolut zu nehmen, sondern im Sinne eines Bemühens um objektive Richtigkeit zu verstehen (vgl. Senatsurteil vom 9. Dezember 1975 aaO S. 334).

  • BGH, 10.03.1987 - VI ZR 144/86

    Bindung eines Warentests an DIN-Normen; Anforderungen an Neutralität bei

    Auszug aus BGH, 21.02.1989 - VI ZR 18/88
    Die Veröffentlichung solcher Tests, wenn sie - wie hier - ohne Wettbewerbsabsicht erfolgt, ist zulässig, wenn die Untersuchung neutral, sachkundig und im Bemühen um objektive Richtigkeit vorgenommen worden ist (vgl. Senatsurteile vom 9. Dezember 1975 - VI ZR 157/73 = BGHZ 65, 325, 330 und vom 10. März 1987 - VI ZR 144/86 = NJW 1987, 2222, 2223 = VersR 1987, 783).

    Zwar bewegen sich, wie der Senat wiederholt zum Ausdruck gebracht hat, die Veröffentlichungen von Ergebnissen vergleichender Warentests, die der Verbraucheraufklärung dienen, in der Regel im Bereich der wertenden Meinungsäußerung (vgl. Senatsurteile vom 9. Dezember 1975 aaO und vom 10. März 1987 aaO).

  • BGH, 12.05.1987 - VI ZR 195/86

    Anforderungen an die Sorgfaltspflicht von Presseorganen; Abgrenzung zwischen

    Auszug aus BGH, 21.02.1989 - VI ZR 18/88
    Anderes gilt jedoch dann, wenn den tatsächlichen Feststellungen im Rahmen des Tests eigenständige Bedeutung zukommt (vgl. Senatsurteil vom 9. Dezember 1975 aaO S. 336), sie dem Werturteil also nicht lediglich als unselbständige Wertungselemente untergeordnet sind, und deshalb von dem Durchschnittsleser, dessen Verständnis hierfür maßgeblich ist (st. Rspr.: vgl. Senatsurteil vom 12. Mai 1987 - VI ZR 195/86 = NJW 1987, 2225, 2226 m.w.N.), als Aussage über nachweisbare Fakten und Grundlage für sein eigenes Qualitätsurteil über das getestete Produkt aufgefaßt werden.
  • BGH, 30.05.1974 - VI ZR 174/72

    Brüning-Memoiren I

    Auszug aus BGH, 21.02.1989 - VI ZR 18/88
    Unabhängig davon, daß ordnungsgemäßes Recherchieren der Beklagten nur ihr Vorgehen bis zur Erstveröffentlichung hätte rechtfertigen können (vgl. Senatsurteil vom 30. Mai 1974 - VI ZR 174/72 = LM BGB § 824 Nr. 18) und dem Verbot einer Weiterverbreitung für die Zukunft, die die Beklagten selbst nicht in Frage stellen, nicht entgegenstehen würde, haben die Beklagte den an sie zu stellenden Anforderungen zur sorgfältigen Recherche nicht genügt.
  • OLG München, 09.09.2014 - 18 U 516/14

    Unterlassungsansprüche des Herstellers einer Nussschokolade wegen der

    Anderes gilt jedoch dann, wenn den tatsächlichen Feststellungen im Rahmen des Tests eigenständige Bedeutung zukommt, sie dem Werturteil also nicht lediglich als unselbständige Wertungselemente untergeordnet sind, und deshalb von dem Durchschnittsleser, dessen Verständnis hierfür maßgeblich ist, als Aussage über nachweisbare Fakten und Grundlage für sein eigenes Qualitätsurteil über das getestete Produkt aufgefasst werden (BGH, Urteil vom 21.02.1989 - VI ZR 18/88 Rn. 12 -Warentest V - zitiert nach [...]).

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann gegen Tatsachenbehauptungen im Rahmen eines vergleichenden Warentests der Hersteller mit der Unterlassungsklage nach § 824 Abs. 1 , § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB analog vorgehen, wenn ihre Unwahrheit erwiesen ist und sie den Absatz seiner Ware beeinträchtigen können (vgl. BGH, Urteil vom 21.02.1989 - VI ZR 18/88 Rn. 12 - Warentest V).

    Unter diesen Voraussetzungen ist dem Tester in der Frage der Angemessenheit der Prüfungsmethoden, der Auswahl der Testobjekte und der Darstellung der Untersuchungsergebnisse ein erheblicher Entscheidungsfreiraum einzuräumen, weil nur eine solche Ausgestaltung der Gewährleistung des Art. 5 GG für derartige Veröffentlichungen auch in Ansehung ihrer volkswirtschaftlichen Funktion für Markttransparenz und Verbraucheraufklärung entspricht und nur so der Gefahr entgegengewirkt werden kann, dass vergleichende Warentests wegen der Angriffspunkte, die solche Entscheidungen der Tester in Bezug auf Verfahren und Art der Darstellung den Herstellern von schlechter beurteilten Produkten immer bieten werden, von vornherein unterbleiben (BGH, Urteil vom 21.02.1989 - VI ZR 18/88 Rn. 11 - Warentest V).

  • BGH, 02.07.2019 - VI ZR 494/17

    Öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch gegenüber Äußerungen in einer

    Der Senat hat bereits entschieden, dass Sachverständigengutachten, ebenso wie Testberichte (Senatsurteile vom 9. Dezember 1975 - VI ZR 157/73, BGHZ 65, 325 ff., juris Rn. 20 ff.; vom 18. Oktober 1977 - VI ZR 171/76, VersR 1978, 229, 229 f., juris Rn. 16 ff.; vom 21. Februar 1989 - VI ZR 18/88, VersR 1989, 521, juris Rn. 11 f.) und ärztliche Diagnosestellungen (vgl. Senatsurteil vom 11. April 1989 - VI ZR 293/88, VersR 1989, 628) sowohl Tatsachenbehauptungen als auch Werturteile enthalten können, und dass es sich bei dem Ergebnis der vorangegangenen Untersuchung in der Regel um ein Werturteil und nicht um die Behauptung einer Tatsache handelt, weil das Ergebnis, mag es auch äußerlich als Tatsachenbehauptung formuliert sein, auf Wertungen beruht (Senatsurteil vom 18. Oktober 1977 - VI ZR 171/76, VersR 1978, 229, 229 f., juris Rn. 17).
  • OLG Stuttgart, 05.04.2018 - 2 U 99/17

    Verblindung von Warentests - Wettbewerbsverstoß: Irreführung bei der Werbung mit

    Zudem muss sie objektiv sein, wobei nicht die objektive Richtigkeit eines gewonnenen Ergebnisses im Vordergrund steht, sondern das Bemühen um diese Richtigkeit (BGH, Urteil vom 09. Dezember 1975 - VI ZR 157/73, juris Rn. 31 - Warentest II; BGH, Urteil vom 10. März 1987 - VI ZR 144/86, juris Rn. 13 - Warentest IV; BGH, Urteil vom 21. Februar 1989 - VI ZR 18/88, juris Rn. 11 - Warentest V; BGH, Urteil vom 17. Juni 1997 - VI ZR 114/96, juris Rn. 10 - Druckertest).

    Eine weitere Grenze des Testveranstalters besteht bei objektivierbaren Aussagen zu einzelnen Merkmalen der getesteten Produkte (BGH, Urteil vom 21. Februar 1989 - VI ZR 18/88, juris Rn. 12 - Warentest V).

  • LG München I, 13.01.2014 - 9 O 25477/13

    Eingriff in den Gewerbebetrieb durch vergleichenden Warentest im Dienste der

    Die Kammer hält diese Behauptung auch für eine selbständige Behauptung (für die Kriterien BGH, Urt. v. 21.02.1989, VI ZR 18/88, "Warentest V", Abs. 12): Dieser Behauptung kommt nämlich neben dem Werturteil eine eigenständige Bedeutung zu.

    Gegen derartige Tatsachenbehauptungen kann deshalb der betroffene Hersteller, wenn ihre Unwahrheit erwiesen ist und sie den Absatz seiner Ware beeinträchtigen können, nach §§ 824, 1004 BGB mit der Unterlassungsklage vorgehen." (BGH, Urt. v. 21.02.1989, VI ZR 18/88, "Warentest V", Abs. 12).

  • BGH, 13.10.1998 - VI ZR 357/97

    Zur Unzulässigkeit geschäftsschädigende Äußerungen eines

    Auf diese Anspruchsgrundlage kann zurückgegriffen werden, wenn der Tatbestand des § 824 BGB nicht einschlägig ist (vgl. BGHZ 65, 325, 328; Senatsurteile vom 21. Februar 1989 - VI ZR 18/88 - VersR 1989, 521 und vom 21. April 1998 - VI ZR 196/97 - VersR 1998, 1037, 1038).
  • LG Mannheim, 27.11.2019 - 14 O 181/19

    Wettbewerbsrechtliche Rechtmäßigkeit des Faktenchecks von Facebook

    Zudem muss sie objektiv sein, wobei nicht die objektive Richtigkeit eines gewonnenen Ergebnisses im Vordergrund steht, sondern das Bemühen um diese Richtigkeit (vgl. BGH, GRUR 1976, 268 Rn. 31 - Warentest II; BGH, GRUR 1987, 468 Rn. 13 - Warentest IV; BGH, GRUR 1989, 539 Rn. 11 - Warentest V; BGH, GRUR 1997, 942 Rn. 10 - Druckertest).
  • BGH, 11.04.1989 - VI ZR 293/88

    Widerruf einer ärztlichen Diagnose; Unterbringung aufgrund unrichtiger Diagnose

    Da der Kläger allein den Widerruf der von der Beklagten attestierten Diagnose, nicht aber auch die Rücknahme sonstiger Angaben aus dem Attest vom 23. Juni 1983 verlangt, kann es für die Entscheidung dahinstehen, ob und inwieweit es sich bei den in den Punkten 3.1 und 3.2 dieser Bescheinigung genannten Einzelheiten um eigenständige Tatsachenbehauptungen im Rahmen der Beurteilung der Beklagten handelt und ob diese Angaben einem isolierten Widerruf zugänglich wären (zur Möglichkeit solcher Differenzierung bei Warentests vgl. BGHZ 65, 325, 329 [BGH 09.12.1975 - VI ZR 157/73] undSenatsurteil vom 21. Februar 1989 - VI ZR 18/88 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 17.06.1997 - VI ZR 114/96

    Sachgerechte Durchführung einer von der Stiftung Warentest vorgenommenen

    Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats ist die Veröffentlichung eines solchen Tests, sofern sie wie hier nicht zu Wettbewerbszwecken erfolgt, zulässig, wenn die dem Bericht zugrundeliegenden Untersuchungen neutral, objektiv und sachkundig durchgeführt worden sind und sowohl die Art des Vorgehens bei der Prüfung als auch die aus den Untersuchungen gezogenen Schlüsse vertretbar, das heißt diskutabel, erscheinen (BGHZ 65, 325, 328, 334 f.; Urteile vom 10. März 1987 - VI ZR 144/86 - VersR 1987, 783 f. und vom 21. Februar 1989 - VI ZR 18/88 - VersR 1989, 521 f.).

    Nicht mehr hinzunehmen ist die Veröffentlichung eines Testberichts erst dann, wenn in ihm unter Verstoß gegen § 824 Abs. 1 BGB unwahre Tatsachen behauptet werden (BGHZ 65, 325, 328 f.; Senatsurteile vom 3. Dezember 1985 VI ZR 160/84 - VersR 1986, 368 f. und vom 21. Februar 1989 - VI ZR 18/88 - aaO.) oder wenn durch eine als Werturteil anzusehende Testaussage rechtswidrig in den nach § 823 Abs. 1 BGB geschützten eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des betroffenen Unternehmers eingegriffen wird (BGHZ 65, 325, 328 ff.; Senatsurteil vom 10. März 1987 VI ZR 144/86 - aaO. S. 785).

  • OLG Düsseldorf, 10.02.2022 - 15 U 16/21

    Bewerbung eines Angebots von Mobilfunkdienstleistungen; Bewerbung mit "Bester

    Die Befragung ist sachkundig und nach vertretbaren Prüfungsmethoden in dem Bemühen um Richtigkeit durchgeführt worden; die Zeitschrift "D." hat den ihr zustehenden Ermessenspielraum nicht überschritten (BGH GRUR 1997, 942 - Druckertest; BGH GRUR 1989, 539 - Warentest V; OLG Stuttgart GRUR 2018, 1066 - Verblindung von Warentest).
  • OLG Nürnberg, 15.01.1992 - 9 U 3700/89

    Formaldehyd- und Lindanausdünstungen eines Fertighauses als Baumangel

    Folgerichtig setzt - wenn die Mängelbeseitigung möglich war und auch nicht einen unverhältnismäßig großen, den Werkunternehmer zur Weigerung berechtigenden Aufwand erfordert - der Anspruch auf Schadensersatz nach § 13 Nr. 7 VOB/B voraus, daß der Werkbesteller zunächst die Beseitigung des Mangels verlangt hat (BGH NJW 1982, 1524, 1525; vgl. auch BGH NJW 1989, 1923 ).
  • OLG Köln, 03.05.2011 - 15 U 194/10

    Anspruch auf Unterlassung einer abwertenden Kritik über ein Gourmetrestaurant in

  • OLG Düsseldorf, 21.03.2012 - 15 U 173/11
  • OLG Karlsruhe, 25.10.2002 - 14 U 36/02

    Wertende Meinungsäußerung in einem Lebensmitteltest der Zeitschrift "Öko-Test":

  • VG Münster, 02.04.2019 - 11 K 5015/16

    Veröffentlichung der Ergebnisse eines Warentests für Mastferkel rechtswidrig

  • OLG Brandenburg, 26.06.2012 - 6 U 34/11

    Wettbewerbsverstoß: Irreführende Bezeichnung eines privaten Testveranstalters als

  • OLG Frankfurt, 22.04.2021 - 6 W 26/21

    Vergleichende Werbung mit verschiedenen Testergebnissen bei Änderung der

  • OLG München, 18.02.2015 - 18 U 2340/14

    Notwendigkeit mehrerer Prüfmuster beim Warentest von Naturprodukten

  • LG Düsseldorf, 26.10.2011 - 12 O 383/11

    Stiftung Warentest darf Erdbeerjoghurts mit "mangelhaft" bewerten; Zulässigkeit

  • OLG Frankfurt, 25.04.2002 - 16 U 136/01

    Zum Unterlassungsanspruch einer Versicherung hinsichtlich Verbreitung eines

  • OLG Köln, 18.12.2001 - 15 U 67/01

    Medienrecht und Computerrecht: Berichterstattung über Testergebnisse

  • OLG Köln, 10.05.1994 - 15 U 86/92

    Veröffentlichungen von Warentests als Meinungsäußerung

  • KG, 02.11.2015 - 10 W 35/15

    Einstweilige Verfügung: Entfallen der Notwendigkeit/Dringlichkeit infolge

  • KG, 10.04.2006 - 9 U 108/05
  • OLG Frankfurt, 01.08.2005 - 16 U 24/05

    Vergleichender Warentest: Anforderungen an die Veröffentlichung von

  • OLG Frankfurt, 03.08.2017 - 16 U 10/15

    Erweiterte Darlegungslast bei Tatsachenbehauptungen aus Testverfahren

  • OLG Düsseldorf, 21.01.2021 - 20 U 239/20

    Äußerungen in einem Fluggastrechteportal über eine Fluggesellschaft;

  • OLG Dresden, 15.08.2022 - 4 U 1083/22

    Anspruch auf Unterlassung einer Berichterstattung Zurechnung einer Äußerung eines

  • OLG Stuttgart, 05.11.2020 - 2 U 31/20

    Werbung mit der Alleinstellungsbehauptung 'Die beste Online-Apotheke

  • KG, 02.11.2015 - 10 W 33/15

    Dringlichkeit einer einstweiligen Unterlassungsverfügung wegen Verletzung des

  • KG, 12.05.2006 - 9 U 127/05

    Rating einer Kapitalanlage: Maßstab für die Haftung der Rating-Agentur gegenüber

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2000 - L 5 B 32/99

    Krankenversicherung

  • LG Mainz, 19.06.1992 - 7 O 384/91

    Aufhebung einer atomrechtlichen Teilgenehmigung; Funktionslosigkeit von

  • LG Köln, 21.05.2019 - 31 O 137/18
  • OLG Köln, 24.09.2013 - 15 U 54/13

    Unterlassungsansprüche einer Supermarktkette hinsichtlich einer in einem

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