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   BGH, 20.04.1989 - I ZR 125/87   

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https://dejure.org/1989,1750
BGH, 20.04.1989 - I ZR 125/87 (https://dejure.org/1989,1750)
BGH, Entscheidung vom 20.04.1989 - I ZR 125/87 (https://dejure.org/1989,1750)
BGH, Entscheidung vom 20. April 1989 - I ZR 125/87 (https://dejure.org/1989,1750)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Angabe "Das Beste für Ihren Raum" in einer Anzeige - Voraussetzungen einer Alleinstellungswerbung - Ermittlung des Wortsinns der Aussage durch das Gericht - Beachtung des konkreten Inhalts der Anzeige bei der Ermittlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 3
    "Raumausstattung"; Begriff der Alleinstellungswerbung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 1123
  • MDR 1989, 970
  • GRUR 1989, 608
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.04.1957 - I ZR 115/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.04.1989 - I ZR 125/87
    Das Berufungsgericht ist allerdings ohne Rechtsverstoß von dem in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannten Erfahrungssatz ausgegangen, daß ein nicht unerheblicher Teil der angesprochenen Verbraucher die Werbung ihrem Wortsinn nach versteht (Urt. v. 16.4.1957 - I ZR 115/56, GRUR 1957, 600, 602 = WRP 1957, 227 - Westfalenblatt; Urt. v. 15.1.1965 - Ib ZR 46/63, GRUR 1965, 363, 364 - Fertigbrei).
  • BGH, 15.01.1965 - Ib ZR 46/63

    Begriff der Alleinstellungswerbung - Bezeichnung eines Produkts als "das Beste" -

    Auszug aus BGH, 20.04.1989 - I ZR 125/87
    Das Berufungsgericht ist allerdings ohne Rechtsverstoß von dem in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannten Erfahrungssatz ausgegangen, daß ein nicht unerheblicher Teil der angesprochenen Verbraucher die Werbung ihrem Wortsinn nach versteht (Urt. v. 16.4.1957 - I ZR 115/56, GRUR 1957, 600, 602 = WRP 1957, 227 - Westfalenblatt; Urt. v. 15.1.1965 - Ib ZR 46/63, GRUR 1965, 363, 364 - Fertigbrei).
  • BGH, 03.05.2001 - I ZR 318/98

    Das Beste jeden Morgen

    Dagegen unterfallen nicht dem Irreführungsverbot reklamehafte Übertreibungen und reine Werturteile (vgl. BGH, Urt. v. 20.04.1989 - I ZR 125/87, GRUR 1989, 608, 609 = WRP 1989, 584 - Raumausstattung).

    Auszugehen ist dabei vom Wortsinn des angegriffenen Werbeslogans (vgl. BGH, Urt. v. 16.4.1957 - I ZR 115/56, GRUR 1957, 600, 602 - Westfalenblatt; GRUR 1965, 363, 365 - Fertigbrei; GRUR 1989, 608, 609 - Raumausstattung).

  • LG Düsseldorf, 21.05.2021 - 38 O 3/21

    LG Düsseldorf erneut: Beschränkung des fliegenden Gerichtsstands in § 14 Abs. 2

    Ob solches bei Aussagen, in denen ein Superlativ gebraucht wird, der Fall ist, hängt davon ab, ob nach der Verkehrsauffassung in der Werbeangabe eine jedenfalls in ihrem Kern konkret fassbare und einer Nachprüfung zugängliche Tatsachenbehauptung liegt (vgl. BGH, Urteil vom 20. April 1989 - I ZR 125/87 - Raumausstattung, GRUR 1989, 608 [unter II]; Urteil vom 15. Januar 1965 - Ib ZR 46/63 - Fertigbrei, GRUR 1965, 363 [unter II 2 a]).
  • OLG Hamburg, 28.10.2009 - 5 U 204/07

    Werbeaussage "Immer der günstigste Preis. Garantiert!"

    Zwar unterfallen reine Werturteile nicht dem Irreführungsverbot (vgl. BGH WRP 1989, 584 -Raumausstattung), da sie keine Angaben i.S.v. § 5 UWG sind.

    Entscheidend ist somit, ob ein jedenfalls nicht unbeachtlicher Teil der Verbraucher dem Wortsinn der Werbeaussage eine jedenfalls in ihrem Kern konkret fassbare und einer Nachprüfung zugängliche Tatsachenbehauptung entnimmt (vgl. BGH GRUR 1989, 608, 609 -Raumausstattung).

    Ob ein beachtlicher Teil des Verkehrs dem Wortsinn einer Superlativwerbung die Behauptung einer Alleinstellung entnimmt, beurteilt sich danach, ob in ihr nach der Verkehrsauffassung eine jedenfalls in ihrem Kern konkret fassbare und einer Nachprüfung zugängliche Tatsachenbehauptung liegt (vgl. BGH GRUR 1989, 608, 609 -Raumausstattung; BGH GRUR 1965, 363, 364 -Fertigbrei).

  • OLG Hamburg, 11.02.2009 - 5 U 130/08

    Wettbewerbsrecht: Irreführende Superlativwerbung und Alleinstellungsbehauptung;

    Reine Werturteile unterfallen nicht dem Irreführungsverbot (vgl. BGH WRP 1989, 584 -Raumausstattung), da sie keine Angaben i.S.v. § 5 UWG sind.

    Entscheidend ist somit, ob ein jedenfalls nicht unbeachtlicher Teil der Verbraucher dem Wortsinn der Werbeaussage eine jedenfalls in ihrem Kern konkret fassbare und einer Nachprüfung zugängliche Tatsachenbehauptung entnimmt (vgl. BGH GRUR 1989, 608, 609 -Raumausstattung).

    Ob ein beachtlicher Teil des Verkehrs dem Wortsinn einer Superlativwerbung die Behauptung einer Alleinstellung entnimmt, beurteilt sich danach, ob in ihr nach der Verkehrsauffassung eine, jedenfalls in ihrem Kern, konkret fassbare und einer Nachprüfung zugängliche Tatsachenbehauptung liegt (vgl. BGH GRUR 1989, 608, 609 -Raumausstattung; BGH GRUR 1965, 363, 364 -Fertigbrei).

  • OLG Hamburg, 10.12.2008 - 5 U 129/07

    Irreführende Werbung: Alleinstellungsbehauptung hinsichtlich eines

    Denn reklamehafte Übertreibungen und reine Werturteile unterfallen nicht dem Irreführungsverbot (BGH WRP 89, 584 - Raumausstattung).

    Ob ein nicht unbeachtlicher Teil der Verbraucher dem Wortsinn einer Superlativwerbung die Behauptung einer Alleinstellung entnimmt, beurteilt sich maßgeblich danach, ob nach der Verkehrsauffassung in der Werbeaussage eine, jedenfalls in ihrem Kern, konkret fassbare und einer Nachprüfung zugängliche Tatsachenbehauptung liegt (BGH GRUR 89, 608, 609 - Raumausstattung; BGH GRUR 65, 363, 364 - Fertigbrei).

  • KG, 03.08.2010 - 5 W 175/10

    Keine irreführende Alleinstellungsbehauptung "Der beste Powerkurs aller Zeiten"

    Ein nicht unerheblicher Teil der angesprochenen Verbraucher versteht die Werbung regelmäßig ihrem Wortsinn nach (BGH, GRUR 1989, 608, juris Rn. 10 m.w.N. - Raumausstattung; BGH, a.a.O., Das Beste jeden Morgen, juris Rn. 32), wobei allerdings der durchschnittlich informierte, situationsadäquat aufmerksame und verständige Durchschnittsverbraucher (auf den es maßgeblich ankommt, BGH, a.a.O., Das Beste jeden Morgen, juris Rn. 32) eher erkennen wird, wenn es sich bei einer Werbeaussage um eine reklamehafte Übertreibung handelt (Bornkamm in: Köhler/Bornkamm, UWG, 28. Auflage, § 5 Rn. 2.125).
  • BGH, 01.02.1990 - I ZR 161/87

    Notarieller Festpreis - Irreführung/Preisgestaltung

    Wenn das Berufungsgericht darauf die festgestellte Irreführungsgefahr zurückführt, entspricht dies dem in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannten Erfahrungssatz, daß ein nicht unerheblicher Teil des angesprochenen Verkehrs die Werbung auch ihrem Wortsinn nach versteht (Urt. v. 20.04.1989 - I ZR 125/87, GRUR 1989, 608, 609 = WRP 1989, 584 - Raumausstattung, m.w.N.; vgl. insbesondere zur Werbung mit "notariellem Festpreis" auch OLG Nürnberg GRUR 1983, 677 = WRP 1983, 708; OLG Düsseldorf GRUR 1984, 145 und GRUR 1985, 67 = WRP 1985, 32; OLG Hamm GRUR 1984, 67 = WRP 1984, 35; OLG München GRUR 1984, 373; anders OLG Stuttgart GRUR 1984, 66).
  • OLG Hamburg, 06.11.2003 - 5 U 62/03

    Irreführende Werbung im Sinne von § 3 UWG - zur Zulässigkeit der Anpreisung von

    Ob ein nicht unbeachtlicher Teil der Verbraucher dem Wortsinn einer Superlativwerbung die Behauptung einer Alleinstellung entnimmt, beurteilt sich maßgeblich danach, ob nach der Verkehrsauffassung in der Werbeaussage eine, jedenfalls in ihrem Kern, konkret fassbare und einer Nachprüfung zugängliche Tatsachenbehauptung liegt (BGH GRUR 89, 608, 609 - Raumausstattung; BGH GRUR 65, 363, 364 - Fertigbrei).
  • LG Düsseldorf, 30.01.2014 - 4b O 65/13
    Zumindest der Verkehr, auf dessen Auffassung es maßgeblich ankommt, muss der Äußerung eine inhaltlich nachprüfbare Aussage über die Leistungsfähigkeit des Unternehmens oder über die Güte oder den Preis einer Ware entnehmen können (BGH GRUR 1963, 482, 483 f - Hollywood Duftschaumbad; GRUR 1973, 594, 595 - Ski-Sicherheitsbindung; GRUR 1975, 141, 142 - Unschlagbar; GRUR 1989, 608, 609 - Raumausstattung; GRUR 1992, 66, 67 - Königl.-Bayerische Weisse; GRUR 2002, 182, 183 - Das Beste jeden Morgen).
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