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   BGH, 23.05.1990 - I ZR 211/88   

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https://dejure.org/1990,1783
BGH, 23.05.1990 - I ZR 211/88 (https://dejure.org/1990,1783)
BGH, Entscheidung vom 23.05.1990 - I ZR 211/88 (https://dejure.org/1990,1783)
BGH, Entscheidung vom 23. Mai 1990 - I ZR 211/88 (https://dejure.org/1990,1783)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Unverbindliche Preisempfehlung - Kraftfahrzeuge - Gemeinschaftsanzeige - Werbende Händler - Vertreibender Händler - Letztverbraucher

  • werbung-schenken.de

    Importeurwerbung

    UWG § 1; PAngV § 1
    Vorsprung durch Rechtsbruch; Endpreis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PAngV (1985) § 1 Abs. 1 Satz 1, Alt. 2
    "Importeurwerbung"; Werbeanzeige eines nicht direkt vertreibenden Herstellers oder Importeurs

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 1374
  • MDR 1990, 985
  • GRUR 1990, 1022
  • BB 1990, 1654
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.03.1988 - I ZR 209/86

    Qm-Preisangaben II; Werbung für Immobilien mit Quadratmeterpreisen

    Auszug aus BGH, 23.05.1990 - I ZR 211/88
    (vgl. BGH, Urt. v. 30.3.1988 - I ZR 209/86, GRUR 1988, 699, 700 = WRP 1988, 652, 654 - qm-Preisangaben II).
  • BGH, 23.06.1983 - I ZR 75/81

    Hersteller-Preisempfehlung in Kfz-Händlerwerbung

    Auszug aus BGH, 23.05.1990 - I ZR 211/88
    Für die Frage, ob in der Werbeaussage eines Händlers, die auf eine unverbindliche Preisempfehlung Bezug nimmt, eine zur Endpreisangabe verpflichtende Einzelpreisangabe des Händlers selbst zu sehen ist oder lediglich eine neutrale Information über den Inhalt einer Preisempfehlung, ist die Auffassung des Verkehrs maßgeblich, wie sie sich anhand des Gesamteindrucks der Anzeige bildet (vgl. BGH GRUR 1983, 658, 660 f. - Hersteller-Preisempfehlung in Kfz-Händlerwerbung).
  • BGH, 15.06.1989 - I ZR 183/87

    Stundungsangebote; Werbung mit Zahlungsaufschub

    Auszug aus BGH, 23.05.1990 - I ZR 211/88
    Nach dem Regelungsgehalt der Preisangabenverordnung soll dem Verbraucher Klarheit über die Preise und deren Gestaltung verschafft und verhindert werden, daß er seine Preisvorstellungen anhand untereinander nicht vergleichbarer Preise gewinnen muß (BGHZ 108, 39, 40 f. [BGH 15.06.1989 - I ZR 183/87] - Stundungsangebote m.w.N.).
  • BGH, 12.09.2013 - I ZR 123/12

    DER NEUE - Wettbewerbsverstoß: Begriff des "Anbietens von Waren"; Verstoß gegen

    Unter diesen Umständen erweist sich die Annahme des Berufungsgerichts, die in der streitgegenständlichen Anzeige aufgeführten zehn Händler wollten sich sämtlich mit der streitgegenständlichen Anzeige verpflichten, das abgebildete Fahrzeugmodell zu einem "Einheitspreis" von "ungefähr 14.990 EUR" zu verkaufen, als erfahrungswidrig (vgl. BGH, Urteil vom 23. Mai 1990 - I ZR 211/88, GRUR 1990, 1022, 1024 - Importeurwerbung).

    Wie der Senat bereits in dem im Jahr 1990 ergangenen Urteil "Importeurwerbung" entschieden hat, haben am Kauf eines Kraftfahrzeugs interessierte Kunden Kenntnis von der Unverbindlichkeit der Preisempfehlungen des Herstellers oder Importeurs und nehmen daher bei einer Werbeanzeige für Kraftfahrzeuge, die auf eine solche Preisempfehlung hinweist, nicht ohne weiteres an, dass der Händler einen entsprechenden Preis fordert; aus diesem Grund setzt die Feststellung, dass ein Hinweis auf eine unverbindliche Preisempfehlung nicht nur als Hinweis auf den vom Hersteller unverbindlich vorgeschlagenen Abgabepreis des beworbenen Kraftfahrzeugs, sondern auch als eigene Preisangabe des werbenden Händlers verstanden wird, über die Verwendung der unverbindlichen Preisempfehlung in der Werbung das Vorliegen weiterer Umstände voraus (BGH GRUR 1990, 1022, 1024 - Importeurwerbung).

  • BGH, 06.06.1991 - I ZR 291/89

    Nebenkosten - Vorsprung durch Rechtsbruch; Endpreis

    Da nach § 1 Abs. 1 PAngV maßgebend ist, wer aus der Sicht der Letztverbraucher als Anbieter erscheint (vgl. dazu BGH, Urt. v. 23.5.1990 - I ZR 211/88, GRUR 1990, 1022, 1023 Importeurwerbung), ist es auch nicht entscheidungserheblich, ob die Beklagte für alle zu ihrem einheitlichen Leistungsangebot gehörenden Leistungen Vertragspartnerin der Kunden werden soll.
  • OLG Köln, 25.05.2012 - 6 U 236/11

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines Fahrzeugmodells mit der unverbindlichen

    Beziehen Händler - sei es auch in einer Gemeinschaftsanzeige - die Preisempfehlung des Herstellers in die Werbeaussage einer von ihnen verantworteten Anzeige ein, kann darunter aber auch die Angabe eines ungefähren "Grundpreises" zu verstehen sein, die sich die Händler zu eigen machen (vgl. BGH, GRUR 1983, 658 [660 f.] = WRP 1983, 556 - Hersteller-Preisempfehlung in Kfz-Händlerwerbung; GRUR 1989, 606 [608] = WRP 1989, 501 - Unverbindliche Preisempfehlung; GRUR 1990, 1022 [1023] - Importeurwerbung).

    Während die Erwähnung einer unverbindlichen Herstellerpreisempfehlung in einem einheitlich gestalteten Fließtext für eine neutrale Information sprechen kann (vgl. BGH, GRUR 1990, 1022 [1023] - Importeurwerbung), lässt die blickfangmäßige Herausstellung im Streitfall darauf schließen, dass der angegebene Betrag zumindest ungefähr dem Preis entspricht, den die werbenden Händler bei der angekündigten Sonderschau für das Fahrzeug fordern (vgl. Senat, MD 2000, 1232 ff., zu einer in dieser Hinsicht vergleichbaren Fallkonstellation).

  • LG Köln, 20.08.2013 - 33 O 292/12

    Vertragsstrafe darf nicht als Spende an Dritte ausgestaltet sein

    Denn § 1 PAngV erfasst auch eine Werbeanzeige, die zwar vom Hersteller stammt, die aber aus Sicht der angesprochenen Verbraucher als eine Werbung erscheint, mit der sich ein "Anbieter" von Waren an sie wendet (so BGH GRUR 1990, 1022, 1023 - Importeurswerbung).
  • OLG Hamburg, 24.06.2004 - 3 U 201/03

    Maßgeblichkeit der Umstände des Einzelfalles für die Anwendung der PAngV

    Maßgeblich für die Frage, an wen sich das Angebot und/oder die Werbung richten, ist die Verkehrsauffassung (BGH GRUR 1983, 658 - Hersteller-Preisempfehlung in Kfz-Händlerwerbung, GRUR 1990, 1022 - Importwerbung).
  • BGH, 11.04.1991 - I ZR 166/89

    Zirka-Preisangabe - Endpreis

    Eine Werbung unter Angabe von Preisen im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 Altern. 2 PAngV kann auch bei Zirka-Preisangaben gegeben sein (vgl. BGH, Urt. v. 23.5.1990 - I ZR 211/88, GRUR 1990, 1022, 1023 - Importeurwerbung).
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