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   BGH, 22.02.1990 - I ZR 146/88   

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https://dejure.org/1990,946
BGH, 22.02.1990 - I ZR 146/88 (https://dejure.org/1990,946)
BGH, Entscheidung vom 22.02.1990 - I ZR 146/88 (https://dejure.org/1990,946)
BGH, Entscheidung vom 22. Februar 1990 - I ZR 146/88 (https://dejure.org/1990,946)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Werbung - Irreführung - Kraftfahrzeug - Preisangabe - Mehrwertsteuer - Herstellerwerbung - Neufahrzeug

  • werbung-schenken.de

    Incl. MwSt. I

    UWG § 3; PAngV § 1
    Werbung mit Selbstverständlichkeiten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PAngV (1985) § 1 Abs. 1; UWG § 3
    "incl. MwSt. I"; Irreführung einer Preisangabe für ein Neufahrzeug

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 1254
  • MDR 1991, 30
  • GRUR 1990, 1027
  • BB 1990, 1365
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.06.1983 - I ZR 75/81

    Hersteller-Preisempfehlung in Kfz-Händlerwerbung

    Auszug aus BGH, 22.02.1990 - I ZR 146/88
    Ob ein solches Sternchen als den Blickfang ergänzend anzusehen ist, ist eine Frage des Einzelfalls (vgl. zur Frage, ob eine Sternchen-Anmerkung zum Ausschluß einer durch den Blickfang hervorgerufenen Irreführung geeignet ist, BGH, Urt. v. 23.6.1983 - I ZR 75/81, GRUR 1983, 658 ff - Hersteller Preisempfehlung in Kfz-Händlerwerbung; Urt. v. 23.6.1983 I ZR 109/81, GRUR 1983, 661, 663 - Sie sparen 4.000, -- DM; v. Gamm, Wettbewerbsrecht, 5. Aufl., Kap. 36 Rdn. 30).
  • BGH, 23.06.1983 - I ZR 109/81

    Sie sparen 4000,- DM

    Auszug aus BGH, 22.02.1990 - I ZR 146/88
    Ob ein solches Sternchen als den Blickfang ergänzend anzusehen ist, ist eine Frage des Einzelfalls (vgl. zur Frage, ob eine Sternchen-Anmerkung zum Ausschluß einer durch den Blickfang hervorgerufenen Irreführung geeignet ist, BGH, Urt. v. 23.6.1983 - I ZR 75/81, GRUR 1983, 658 ff - Hersteller Preisempfehlung in Kfz-Händlerwerbung; Urt. v. 23.6.1983 I ZR 109/81, GRUR 1983, 661, 663 - Sie sparen 4.000, -- DM; v. Gamm, Wettbewerbsrecht, 5. Aufl., Kap. 36 Rdn. 30).
  • BGH, 07.03.1973 - I ZR 24/72
    Auszug aus BGH, 22.02.1990 - I ZR 146/88
    Das Berufungsgericht ist in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats zu Recht davon ausgegangen, daß eine Werbung, die Selbstverständlichkeiten herausstellt, trotz objektiver Richtigkeit der Angaben gegen § 3 UWG verstößt, wenn dem Publikum nicht bekannt ist, daß es sich bei der betonten Eigenschaft um einen gesetzlich vorgeschriebenen oder zum Wesen der Ware gehörenden Umstand handelt, und wenn das Publikum deshalb annimmt, daß mit der Werbung ein Vorzug gegenüber anderen Erzeugnissen gleicher Gattung und den Angeboten von Mitbewerbern hervorgehoben wird (st. Rspr., vgl. BGH, Urt. v. 15.5.1956 - I ZR 148/54, GRUR 1956, 550, 553 - Tiefenfurter Bauernbrot; Urt. v. 7.3.1973 I ZR 24/72, GRUR 1973, 481, 483 - Weingeist; Urt. v. 24.10.1980 - I ZR 74/78, GRUR 1981, 206 - 4 Monate Preisschutz).
  • BGH, 15.05.1956 - I ZR 148/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.02.1990 - I ZR 146/88
    Das Berufungsgericht ist in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats zu Recht davon ausgegangen, daß eine Werbung, die Selbstverständlichkeiten herausstellt, trotz objektiver Richtigkeit der Angaben gegen § 3 UWG verstößt, wenn dem Publikum nicht bekannt ist, daß es sich bei der betonten Eigenschaft um einen gesetzlich vorgeschriebenen oder zum Wesen der Ware gehörenden Umstand handelt, und wenn das Publikum deshalb annimmt, daß mit der Werbung ein Vorzug gegenüber anderen Erzeugnissen gleicher Gattung und den Angeboten von Mitbewerbern hervorgehoben wird (st. Rspr., vgl. BGH, Urt. v. 15.5.1956 - I ZR 148/54, GRUR 1956, 550, 553 - Tiefenfurter Bauernbrot; Urt. v. 7.3.1973 I ZR 24/72, GRUR 1973, 481, 483 - Weingeist; Urt. v. 24.10.1980 - I ZR 74/78, GRUR 1981, 206 - 4 Monate Preisschutz).
  • BGH, 24.10.1980 - I ZR 74/78

    Irreführende Werbung mit viermonatigem Preisschutz

    Auszug aus BGH, 22.02.1990 - I ZR 146/88
    Das Berufungsgericht ist in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats zu Recht davon ausgegangen, daß eine Werbung, die Selbstverständlichkeiten herausstellt, trotz objektiver Richtigkeit der Angaben gegen § 3 UWG verstößt, wenn dem Publikum nicht bekannt ist, daß es sich bei der betonten Eigenschaft um einen gesetzlich vorgeschriebenen oder zum Wesen der Ware gehörenden Umstand handelt, und wenn das Publikum deshalb annimmt, daß mit der Werbung ein Vorzug gegenüber anderen Erzeugnissen gleicher Gattung und den Angeboten von Mitbewerbern hervorgehoben wird (st. Rspr., vgl. BGH, Urt. v. 15.5.1956 - I ZR 148/54, GRUR 1956, 550, 553 - Tiefenfurter Bauernbrot; Urt. v. 7.3.1973 I ZR 24/72, GRUR 1973, 481, 483 - Weingeist; Urt. v. 24.10.1980 - I ZR 74/78, GRUR 1981, 206 - 4 Monate Preisschutz).
  • BGH, 08.10.1998 - I ZR 187/97

    00 DM - übertriebenes Anlocken, Handy für 0

    Dies kann auch durch einen klaren und unmißverständlichen Sternchenhinweis geschehen, wenn dadurch die Zuordnung der Angaben zu dem herausgestellten Preis für das Mobiltelefon gewahrt bleibt (vgl. BGH, Urt. v. 23.6.1983 - I ZR 109/81, GRUR 1983, 661, 663 = WRP 1983, 559 - Sie sparen 4.000 DM; Urt. v. 22.2.1990 - I ZR 146/88, GRUR 1990, 1027, 1028 = WRP 1990, 818 - incl.
  • BGH, 25.01.2007 - I ZR 133/04

    Testfotos III

    aa) Das Berufungsgericht ist zutreffend von der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ausgegangen, dass eine blickfangmäßig herausgestellte Angabe für sich genommen nicht unrichtig oder auch nur für den Verkehr missverständlich sein darf und eine irrtumsausschließende Aufklärung in solchen Fällen nur durch einen klaren und unmissverständlichen Hinweis erfolgen kann, wenn dieser am Blickfang teilhat und dadurch eine Zuordnung zu den herausgestellten Angaben gewahrt bleibt (BGH, Urt. v. 22.2.1990 - I ZR 146/88, GRUR 1990, 1027, 1028 = WRP 1990, 818 - incl.
  • BGH, 24.10.2002 - I ZR 50/00

    Computerwerbung II

    Eine irrtumsausschließende Aufklärung kann in solchen Fällen daher nur durch einen klaren und unmißverständlichen Hinweis erfolgen, wenn dieser am Blickfang teilhat und dadurch eine Zuordnung zu den herausgestellten Angaben gewahrt bleibt (BGH, Urt. v. 22.2.1990 - I ZR 146/88, GRUR 1990, 1027, 1028 = WRP 1990, 818 - incl.
  • BGH, 22.02.1990 - I ZR 201/88

    Incl. MwSt. II - Werbung mit Selbstverständlichkeiten

    Wie der Senat in seiner Entscheidung vom selben Tage - I ZR 146/88 - ausgeführt hat, mißt der Verkehr der Angabe einer Selbstverständlichkeit in einer Werbeanzeige erfahrungsgemäß nur dann eine - über einen lediglich erläuternden Zusatz hinausgehende - die Ware des Werbenden auszeichnende Bedeutung bei, wenn diese in der Textgestaltung in besonderem Maße hervorgehoben wird.

    In der angeführten Entscheidung vom heutigen Tage I ZR 146/88 - hat der Senat die in der Herstellerwerbung für ein Neufahrzeug enthaltene Mehrwertsteuerangabe nicht als irreführend beanstandet, weil diese nicht besonders hervorgehoben, sondern unauffällig innerhalb eines längeren Fließtextes plaziert war.

  • BGH, 08.10.1998 - I ZR 72/97

    übertriebenes Anlocken

    Dies kann auch durch einen klaren und unmißverständlichen Sternchenhinweis geschehen, wenn dadurch die Zuordnung der Angaben zu dem herausgestellten Preis für das Mobiltelefon gewahrt bleibt (vgl. BGH, Urt. v. 23.6.1983 - I ZR 109/81, GRUR 1983, 661, 663 = WRP 1983, 559 - Sie sparen 4.000 DM; Urt. v. 22.2.1990 - I ZR 146/88, GRUR 1990, 1027, 1028 = WRP 1990, 818 - incl. MwSt. I).
  • BGH, 08.10.1998 - I ZR 107/97

    übertriebenes Anlocken

    Dies kann auch durch einen klaren und unmißverständlichen Sternchenhinweis geschehen, wenn dadurch die Zuordnung der Angaben zu dem herausgestellten Preis für das Mobiltelefon gewahrt bleibt (vgl. BGH, Urt. v. 23.6.1983 - I ZR 109/81, GRUR 1983, 661, 663 = WRP 1983, 559 - Sie sparen 4.000 DM; Urt. v. 22.2.1990 - I ZR 146/88, GRUR 1990, 1027, 1028 = WRP 1990, 818 - incl.
  • OLG Hamm, 10.01.2013 - 4 U 129/12

    Wettbewerbswidrigkeitder Bewerbung angeblich reduzierter "Eröffnungspreise"

    Im Übrigen genügt es nicht, dass der korrigierende Hinweis sich an einer nicht klar und eindeutig angezeigten Stelle in einem weitläufigen Werbeprospekt findet, denn die Zuordnung zum Blickfang muss klar und unmissverständlich, also aus dem Blickfang selbst eindeutig erkennbar sein (BGH GRUR 1990, 1027, 1028 - incl. MwSt. I ; BGHZ 139, 368, 376 = GRUR 1999, 264 - Handy für 0, 00 DM ; BGH GRUR 2000, 911, 913 - Computerwerbung I ; BGH GRUR 2003, 163, 164 - Computerwerbung II).
  • BGH, 15.11.1990 - I ZR 30/89

    Incl. MwSt. IV - Werbung mit Selbstverständlichkeiten

    Wie der Senat verschiedentlich ausgeführt hat (BGH, Urt. v. 22.2.1990 - I ZR 146/88, GRUR 1990, 1027 = WRP 1990, 818 - Incl. MwSt. I; Urt. v. 22.2.1990 - I ZR 201/88, GRUR 1990, 1028 = WRP 1990.819 - Incl. MwSt. II; Urt. v. 5.7.1990 - I ZR 217/88 - Incl. MwSt. III WRP 1991, 29) mißt der Verkehr der Angabe einer Selbstverständlichkeit in einer Werbeanzeige erfahrungsgemäß nur dann eine - über einen lediglich erläuternden Zusatz hinausgehende - die Ware des Werbenden auszeichnende Bedeutung bei, wenn diese in der Textgestaltung in besonderem Maße hervorgehoben wird.
  • OLG Köln, 21.08.2002 - 6 U 103/02

    Sonderveranstaltung in der Sonderveranstaltung

    Das dargestellte gesetzliche Verbot einer Sonderveranstaltung schließt es nicht aus, eine Sonderangebotswerbung für nicht schlussverkaufsfähige Waren während eines Schlussverkaufs zu platzieren und auf die Preisgünstigkeit der nicht schlussverkaufsfähigen Ware in einer der Preisgünstigkeit schlussverkaufsfähiger Ware gleichgestellten Weise hinzuweisen, wenn der Verkehr erkennt, dass eine nicht schlussverkaufsfähige Ware angeboten wird und die beworbene Preiswürdigkeit ihren Grund folglich nicht in der Durchführung des Saisonschlussverkaufs hat (BGH GRUR 1990, 1027 -"Keine WSV-Angebote"-).
  • OLG Hamburg, 27.07.2007 - 5 U 147/06

    Zitrus-Aktiv-Formel

    Ob ein Sternchenhinweis als den Blickfang ergänzend anzusehen ist, ist eine Frage des Einzelfalls (BGH GRUR 90, 1027, 1028 - incl. MWSt I; BGH GRUR 83, 658 ff - Hersteller-Preisempfehlung in Kfz-Händlerwerbung).
  • BGH, 05.07.1990 - I ZR 217/88

    Incl. MwSt. III - Werbung mit Selbstverständlichkeiten

  • LG Hamburg, 07.08.2007 - 312 O 275/07

    Wettbewerbsrecht: Anforderungen an die Angaben zu der im Preis enthaltenen

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