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   BGH, 04.10.1988 - X ZR 71/86   

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https://dejure.org/1988,2236
BGH, 04.10.1988 - X ZR 71/86 (https://dejure.org/1988,2236)
BGH, Entscheidung vom 04.10.1988 - X ZR 71/86 (https://dejure.org/1988,2236)
BGH, Entscheidung vom 04. Oktober 1988 - X ZR 71/86 (https://dejure.org/1988,2236)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unbilligkeit der Vergütung für eine Arbeitnehmererfindung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 185
  • MDR 1989, 254
  • GRUR 1990, 271
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 26.06.1969 - X ZR 52/66
    Auszug aus BGH, 04.10.1988 - X ZR 71/86
    Darüber hinaus hindert die Richtlinie den Tatrichter grundsätzlich nicht, eine andere Regelung als den Umständen des Einzelfalles besser entsprechend anzunehmen (vgl. BGH GRUR 1969, 677, 680 rechte Spalte unter cc - Rüben-Verladeeinrichtung).
  • BGH, 06.03.2012 - X ZR 104/09

    antimykotischer Nagellack

    Es muss ein objektiv erhebliches Missverhältnis zwischen der in der Vereinbarung niedergelegten und der gesetzlich geschuldeten Leistung bestehen (BGH, Urteil vom 4. Oktober 1988 - X ZR 71/86, GRUR 1990, 271, 272 - Vinylchlorid).
  • BGH, 12.06.2012 - X ZR 104/09

    Antimykotischer Nagellack II

    Seine auf die Zahlung einer weiteren Erfindervergütung nach § 9 Abs. 1 ArbEG gerichtete Klage wäre nur erfolgreich gewesen, wenn er schlüssig dargetan hätte, dass diese Vergütungsvereinbarung wegen eines objektiv erheblichen Missverhältnisses zwischen der gesetzlich geschuldeten und der in der Vereinbarung niedergelegten Leistung nach § 23 Abs. 1 ArbEG unwirksam gewesen wäre (vgl. dazu: BGH, Urteil vom 4. Oktober 1988 - X ZR 71/86, GRUR 1990, 271 - Vinylchlorid).
  • OLG Frankfurt, 14.05.2009 - 6 U 68/08

    Unbilligkeit der vereinbarten Arbeitnehmererfindungsvergütung

    Die Voraussetzung der Unbilligkeit ist erfüllt, wenn die vereinbarte Vergütung hinter der angemessenen in erheblichem Maße zurückbleibt (BGH GRUR 1990, 271, 273 - Vinylchlorid).

    Dabei ist von der Tatsachenlage auszugehen, die im Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung vorlag (BGH GRUR 1990, 271, 272 - Vinylchlorid).

  • OLG Düsseldorf, 04.03.2004 - 2 U 123/97

    Ermittlung des Wertes einer Arbeitnehmererfindung; Voraussetzungen eines

    Mit der Ermittlung des Erfindungswertes nach der Lizenzanalogie, die als solche nicht Gegenstand des ArbEG ist, befassen sich nur die Richtlinien in den Nummern 3 sowie 6 bis 11, die jedoch, abgesehen davon, dass sie keine verbindlichen Vorschriften sind, sondern lediglich ein Hilfsmittel darstellen, mangels anderer Anhaltspunkte die gesetzlich geschuldete angemessene Vergütung im Einzelfall festzustellen (vgl. BGH GRUR 1990, 271, 273 - Vinylchlorid), der Ansicht des Senats nicht entgegenstehen.
  • OLG Düsseldorf, 20.12.2012 - 2 U 139/10

    Ansprüche eines Arbeitnehmererfinders wegen Nutzung eines Patents für einen

    So hat der BGH in seiner "Vinylchlorid"-Entscheidung (GRUR 1990, 271) aus Bruttolizenzeinnahmen einschließlich enthaltenem Know-how die Nettolizenzeinnahme und damit den Erfindungswert in Höhe eines Anteils von 20 % der Bruttolizenzeinnahmen ermittelt.
  • LG Düsseldorf, 28.08.1997 - 4 O 6/92

    Craft-Spulkopf

    Nur soweit dies der Fall ist, ist nach ständiger Rechtsprechung der Kammer eine Abstaffelung vorzunehmen (vgl. auch BGH, GRUR 1990, 271, 273 - Vinylchlorid; Bartenbach/Volz, Arbeitnehmererfindervergütung, RL Nr. 11 Rdrn. 16 ff.).
  • OLG Frankfurt, 30.04.1992 - 6 U 98/89

    Angemessene Vergütung für eine Diensterfindung; Kausale Verknüpfung zwischen

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