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   OLG Hamburg, 17.11.1989 - 3 W 119/89   

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OLG Hamburg, 17.11.1989 - 3 W 119/89 (https://dejure.org/1989,4362)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 17.11.1989 - 3 W 119/89 (https://dejure.org/1989,4362)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 17. November 1989 - 3 W 119/89 (https://dejure.org/1989,4362)
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Papierfundstellen

  • GRUR 1990, 637
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Hamburg, 06.09.2010 - 3 W 81/10

    Ordnungsmittelantrag nach einer wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsverfügung:

    Dies entspricht seit langem der ständigen Rechtsprechung des Senats (z. B. Beschluss vom 17. November 1989, Aktenzeichen 3 W 119/89, GRUR 1990, 637).
  • OLG Hamburg, 23.05.2008 - 3 W 6/08

    Vollstreckungsverfahren: Umfang eines Zahnbürsten betreffenden Werbeverbots; Höhe

    Der Senat sieht sich in dieser schon seit langem von ihm vertretenen Auffassung zur Kernbereichslehre (siehe nur: OLG Hamburg, Beschluss vom 17.11.1989 - 3 W 119/89 - GRUR 1990, 637) inzwischen durch den BGH (WRP 2006, 590, 592 - Markenparfümverkäufe) bestätigt.
  • OLG Hamburg, 22.08.2007 - 3 W 152/07

    Geltungsbereich eines Unterlassungstitels

    (bb) Der Senat sieht sich durch die vom Landgericht zitierte BGH-Entscheidung (WRP 2006, 590 - Markenparfümverkäufe) in seiner seit langem vertretenen Auffassung zur Kernbereichslehre bestätigt (siehe nur: OLG Hamburg, Beschluss vom 17.11.1989 - 3 W 119/89 - GRUR 1990, 637).
  • OLG Hamburg, 29.01.2004 - 3 U 109/03

    "24 Stunden Antiemese"

    All dies hat der Senat im Beschluss vom 17.11.1989 - 3 W 119/89 - (GRUR 1990.637) so treffend auf den Punkt gebracht, dass es dazu keiner ergänzenden Anmerkungen bedarf.
  • OLG Hamburg, 26.02.2009 - 3 W 175/08

    Wettbewerbsrecht: Zuwiderhandeln gegen einen wettbewerbsrechtlichen

    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (siehe schon: OLG Hamburg, Beschluss vom 17.11.1989 - 3 W 119/89 - GRUR 1990, 637) fallen unter den Tenor eines Unterlassungstitels zwar nicht nur identische Handlungen, sondern auch solche, die von dem wettbewerbswidrigen Kern der verbotenen Handlung nur geringfügig abweichen, ihr also praktisch gleichwertig sind, weil es sonst mühelos möglich wäre, den Titel zu unterlaufen.
  • OLG Hamburg, 19.07.2006 - 3 W 127/06
    Der Senat sieht sich durch die zitierte BGH-Entscheidung in seiner bereits seit langen Jahren vertretenen Auffassung von der Kernbereichslehre bestätigt (siehe nur: OLG Hamburg, Beschluss vom 17.11.1989 - 3 W 119/89 - GRUR 1990, 637).
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   OLG Hamburg, 29.10.1989 - 3 W 124/89   

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OLG Hamburg, 29.10.1989 - 3 W 124/89 (https://dejure.org/1989,10824)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 29.10.1989 - 3 W 124/89 (https://dejure.org/1989,10824)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 29. Oktober 1989 - 3 W 124/89 (https://dejure.org/1989,10824)
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  • GRUR 1990, 637
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