Rechtsprechung
OLG München, 15.03.1990 - 29 U 4346/89 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schutzfähigkeit eines Exposees zu einer Fernsehserie; Verletzung eines Urheberrechts durch Herstellung einer unfreien Bearbeitung eines Konzepts in Form einer Verfilmung; Schutzfähige Elemente bei Romanen und Drehbüchern; Freie Benutzung eines urheberrechtlich ...
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
Forsthaus Falkenau
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München I, 28.04.1989 - 21 O 22687/88
- OLG München, 15.03.1990 - 29 U 4346/89
Papierfundstellen
- GRUR 1990, 674
- ZUM 1990, 311
Wird zitiert von ... (9)
- OLG Schleswig, 15.05.2001 - 6 U 84/99
Zum urheberechtlichen Schutz des Formats einer Fernsehshow
Daraus folgt, dass die bloß abstrakte Idee eines Beitrages bzw. das bloße abstrakte Konzept einer Sendung als solches nicht urheberrechtlich geschützt sein kann (…vgl. OLG München NJW-RR 1993, S. 619; OLG München GRUR 1990 S 674 ; OLG München, Beschluss vom 21. Januar 1999 - 29 W 3422/98, Umdruck S. 11;… zur gleichgelagerten Frage bei wettbewerbsrechtlichem Leistungsschutz OLG Düsseldorf, a. a. O., JURIS-Ausdruck S. 5).Eine Schutzfähigkeit kommt erst in Betracht, wenn ein Mindestmaß an Originalität und konkreter Ausformung gegeben ist (…Schricker/Katzenberger, a. a. O. § 88 RdNr. 16;… Möhring/Nicolini-Lütje, a. a. O., § 88 RdNr. 6; OLG München GRUR 1990, S. 674 ;… OLG Düsseldorf, a. a. O., JURIS-Ausdruck S. 5; OLG München, Beschluss vom 21.01.1999, 29 W 3422/98, Umdruck S. 11).
- LG München I, 23.01.2009 - 21 O 13662/07
Urheberrechtsschutz für Illustrationen einer Jugendbuchreihe: Illustrator als …
Ein konkretes Konzept zu einer Fernsehserie als Ganzes kann aufgrund der Auswahl, Anordnung und Kombination einzelner Gestaltungsmerkmale schutzfähig sein; darüber hinaus ist in einem solchen Konzept jedoch nur als deren Bestandteil die konkrete sprachliche Ausgestaltung der Einfälle und Ideen durch eine zumindest skizzenhafte Darstellung der handelnden Charaktere, des Milieus und der Handlungsstränge schutzfähig (vgl. OLG München GRUR 1990, 674, 675 - Forsthaus Falkenau ;… Schulze , a.a.O., § 2 Rn. 43). - LG München I, 13.11.2018 - 33 O 74/17
Auskunftsklage
Denn eine Verfilmung kann auch zu einem in freier Benutzung (§ 24 UrhG) des zugrundeliegenden Werks geschaffenen selbständigen Werk führen (vgl. OLG München GRUR 1990, 674, 675 - "Forsthaus Falkenau";… Schricker/Loewenheim/Loewenheim, 5. Auflage 2017, UrhG, § 3 Rdn. 32).Denn eine unfreie Bearbeitung kann nur in Betracht kommen, wenn die Übereinstimmung der zu vergleichenden Werke gerade in schutzfähigen Bestandteilen des benutzten Werkes besteht (OLG München GRUR 1990, 674, 675 - Forsthaus Falkenau).
Darüber hinaus handelt es sich um eine bloße Anregung, welche noch keine konkrete Ausgestaltung in Sprache und Bild erfahren hat und welcher auch insofern die schöpferische Individualität fehlt (vgl. BGH GRUR 1995, 47, 48 - Rosaroter Elefant; OLG München GRUR 1990, 674, 676 - Forsthaus Falkenau;… Schricker/Loewenheim/Loewenheim, 5. Auflage 2017, § 2 Rdn. 73).
- KG, 13.01.2010 - 24 U 88/09
Der Bulle von Tölz - Auskunftsrecht eines Drehbuchautors
In Abgrenzung hierzu kann eine schutzfähige Fabel dann nicht angenommen werden, wenn nur vage, allgemein formulierte Ideen und Handlungsansätze ohne konkrete Ausgestaltung übernommen werden, so etwa die vage Idee, einen verwitweten Förster, der Kinder hat, vor dem Hintergrund einer überwältigenden bayerischen Landschaft agieren zu lassen, wobei die Naturschutz- und Waldschadensproblematik behandelt wird, ferner die in Kombination auftretenden Ideen von Handlungselementen, wobei eine adelige Spielfigur und die Problematik der Zufahrtsstraße zu dessen gastronomischem Objekt eine hervorgehobene Rolle spielen (vgl. OLG München, GRUR 1990, 674 im Falle der Fernsehserie "Forsthaus Falkenau"). - OLG München, 25.11.1999 - 29 U 2437/97
Urheberrechtsschutz eines Computerprogramms; Anspruch des Bediensteten auf …
Dies würde voraussetzen, dass den aus TESY-M2 übernommenen Programmteilen Werkeigenschaft zukommt (vgl. Senat GRUR 1990, 674-676/Forsthaus Falkenau;… Fromm-Nordmann-Vincke, Rdnr. 3 zu § 24). - LG Berlin, 19.05.2009 - 16 O 8/07
"Der Bulle von Tölz" ist kein Bestseller-Fall
Die Beklagte kann sich zur Begründung, es handele sich insoweit nicht um ein schutzfähiges Werk auch nicht auf die Entscheidung des OLG München (GRUR 1990, 674 - Forsthaus Falkenau) stützen, da dem dortigen Exposé, aus dem urheberrechtliche Ansprüche abgeleitet wurden, die notwendige Gestaltungshöhe gerade nicht versagt wurde und die Verneinung von Ansprüchen im Ergebnis damit begründet wurde, dass die übernommenen aus dem Exposé der dortigen Kläger herrührenden Bestandteile und Handlungselemente als nicht schutzfähig angesehen wurden, nämlich die vage Idee, einen verwitweten Förster, der Kinder hat, vor dem Hintergrund einer überwältigenden bayerischen Landschaft agieren zu lassen, wobei die Naturschutz- und Waldschadensproblematik behandelt wird, ferner die in Kombination auftretenden Ideen von Handlungselementen, wobei eine adelige Spielfigur und die Problematik der Zufahrtsstraße zu dessen gastronomischem Objekt eine hervorgehobene Rolle spielen. - LG München I, 14.01.2010 - 7 O 13628/09
Urheberrechtsschutz: Schutzfähigkeit des Konzepts für eine Fernsehsendereihe
Gängigen Grundmustern und naheliegenden, allgemein bekannten Elementen für Fernsehsendungen eines bestimmten Genres fehlt daher die Schöpfungshöhe (vgl. OLG München, GRUR 1990, 674, 676 - Forsthaus Falkenau). - LG Köln, 07.07.2004 - 28 O 303/04
The Day After Tomorrow
Derartiges ist aber urheberrechtlich nicht schutzfähig, sondern jeweils nur in ihrer konkreten Ausgestaltung (vgl. OLG München, GRUR 1990, 674, 676 - Forsthaus Falkenau). - KG, 06.05.2003 - 5 U 161/01
Urheberrechtsschutz für eine Romanfigur: Abgrenzung zwischen freier Bearbeitung …
Der Urheber des nachgeschaffenen Werkes muss sich von der geschützten konkreten Darstellung und Gestaltung des benutzten Elements so gelöst haben, dass eine eigene Formgestaltung, eine selbstständige, individuelle Prägung erhält und das benutzte Element allenfalls als Anregung erkennbar bleibt (OLG München GRUR 1990, 674/675 - "Forsthaus Falkenau").