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   BGH, 21.06.1990 - I ZB 11/89   

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https://dejure.org/1990,44
BGH, 21.06.1990 - I ZB 11/89 (https://dejure.org/1990,44)
BGH, Entscheidung vom 21.06.1990 - I ZB 11/89 (https://dejure.org/1990,44)
BGH, Entscheidung vom 21. Juni 1990 - I ZB 11/89 (https://dejure.org/1990,44)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Schutzversagungsgrund - Nationales Markenrecht - Freihaltebedürfnis - Tele-quelle-Marke - Zeichenmäßiger Gebrauch - Fremder Sprachkreis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "NEW MAN"; Unterscheidungskraft einer ausländischen Marke

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 1424
  • NJW-RR 1991, 754 (Ls.)
  • MDR 1991, 126
  • GRUR 1991, 136
  • GRUR Int. 1991, 133
 
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Wird zitiert von ... (325)

  • BGH, 14.01.2016 - I ZB 56/14

    BioGourmet - Widerspruch gegen eine Markeneintragung aus mehreren Zeichen:

    Ist der Wortbestandteil einer Wort-Bild-Marke nicht unterscheidungskräftig, so kann dem Zeichen in seiner Gesamtheit Unterscheidungskraft zugesprochen werden, wenn die graphischen Elemente ihrerseits charakteristische Merkmale aufweisen, in denen der Verkehr einen Herkunftshinweis sieht (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Juni 1990 - I ZB 11/89, GRUR 1991, 136, 137 - NEW MAN).
  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 58/98

    Anti KALK; Unterscheidungskraft einer farbigen Bildmarke mit Wortfolge

    Das Bundespatentgericht ist rechtsfehlerfrei von dem schon unter der Geltung des Warenzeichengesetzes anerkannten Grundsatz ausgegangen, daß einer Wortelemente enthaltenden Bildmarke - unbeschadet der fehlenden Unterscheidungskraft dieser Wortelemente - als Gesamtheit Unterscheidungskraft zugesprochen werden kann, wenn die graphischen Elemente ihrerseits charakteristische Merkmale aufweisen, in denen der Verkehr einen Herkunftshinweis sieht (vgl. BGH, Beschl. v. 21.6.1990 - I ZB 11/89, GRUR 1991, 136, 137 - NEW MAN).
  • BGH, 27.09.1995 - I ZR 199/93

    "COTTON LINE"; Unterscheidungsfähigkeit einer Unternehmenskennzeichnung

    Auch für fremdsprachliche Bezeichnungen, die im Inland als beschreibend verstanden werden, besteht ein schutzwürdiges Freihaltebedürfnis (BGH - VIDEO-RENT aaO.; vgl. auch Beschl. v. 21.6.1990 - I ZB 11/89, GRUR 1991, 136, 137 - NEW MAN; Beschl. v. 28.11.1991 - I ZB 4/90, GRUR 1992, 515, 516 - Vamos).
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