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   BGH, 12.07.1990 - X ZR 121/88   

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https://dejure.org/1990,43
BGH, 12.07.1990 - X ZR 121/88 (https://dejure.org/1990,43)
BGH, Entscheidung vom 12.07.1990 - X ZR 121/88 (https://dejure.org/1990,43)
BGH, Entscheidung vom 12. Juli 1990 - X ZR 121/88 (https://dejure.org/1990,43)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Patentrecht - Schutzbereich - Patentverletzung - Äquivalente Mittel - Prüfung des Zwecks

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG 1981 § 14
    Umfang des Schutzbereichs eines Patents; Voraussetzungen einer Patentverletzung mit äquivalenten Mitteln

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 112, 140
  • NJW 1991, 178
  • MDR 1991, 146
  • GRUR 1991, 436
  • BB 1990, 2006
  • DB 1990, 2520
 
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Wird zitiert von ... (272)

  • BGH, 20.05.2008 - X ZR 180/05

    Tintenpatrone

    Sind Zweck-, Wirkungs- oder Funktionsangaben Bestandteil eines Schutzanspruchs, können sie vielmehr an dessen Aufgabe teilnehmen, den geschützten Gegenstand zu bestimmen und damit zugleich zu begrenzen, wenn sie das Vorrichtungselement, auf das sie sich beziehen, als ein solches definieren, das so ausgebildet sein muss, dass es die betreffende Funktion erfüllen kann (vgl. BGHZ 112, 140, 155 f. - Befestigungsvorrichtung II; Sen.Urt. v. 07.11.1978 - X ZR 58/77, GRUR 1979, 149, 151 - Schießbolzen; Sen.Urt. v. 07.6.2006 - X ZR 105/04, GRUR 2006, 923, 925 - Luftabscheider für Milchsammelanlage).
  • OLG Düsseldorf, 11.01.2018 - 15 U 66/17

    Wilkinson darf keine Rasierklingeneinheiten passend für den Nassrasierer

    Eine Zweckangabe hat vielmehr regelmäßig die Aufgabe, den durch das Patent geschützten Gegenstand dahin zu definieren, dass er nicht nur die räumlich-körperlichen Merkmale, die der Patentanspruch explizit formuliert, erfüllen, sondern auch so ausgebildet sein muss, dass er für den im Patentanspruch angegebenen Zweck verwendbar ist (BGH BeckRS 2015, 14874; BGH GRUR 2009, 837 - Bauschalungsstütze; BGH GRUR 2006, 923 - Luftabscheider für Milchsammelanlage; BGH GRUR 1991, 436 - Befestigungsvorrichtung II; BGH GRUR 1981, 259 - Heuwerbungsmaschine II).

    Ergibt sich im Einzelfall, dass die in dem Patentanspruch aufgenommenen Sachmerkmale bereits alle Bedingungen umschreiben, die aus technischer Sicht zur Erzielung der angegebenen Wirkung notwendig sind, kann eine Zweckangabe für die Verletzungsprüfung irrelevant sein (BGH GRUR 1991, 436 - Befestigungsvorrichtung II).

  • BGH, 28.05.2009 - Xa ZR 140/05

    Bauschalungsstütze

    Sie hat vielmehr regelmäßig die Aufgabe, den durch das Patent geschützten Gegenstand dahin zu definieren, dass er nicht nur die räumlich-körperlichen Merkmale erfüllen, sondern auch so ausgebildet sein muss, dass er für den im Patentanspruch angegebenen Zweck verwendbar ist (BGHZ 112, 140, 155 f. - Befestigungsvorrichtung II; BGH GRUR 1979, 149, 151 - Schießbolzen; BGH, Urt. v. 2.12.1980 - X ZR 16/79, GRUR 1981, 259, 260 - Heuwerbungsmaschine II; BGH GRUR 2006, 923 Tz. 15 - Luftabscheider für Milchsammelanlage).
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