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LG München I, 10.11.1989 - 21 O 6222/89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Papierfundstellen
- GRUR 1991, 50
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Köln, 27.02.2009 - 6 U 193/08
Urheberrechtliche Schutzfähigkeit von AGB
a) Allgemeine Geschäftsbedingungen können als (wissenschaftliches Gebrauchs-) Sprachwerk (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG) eine persönliche geistige Schöpfung darstellen und damit urheberrechtsfähig sein (§ 2 Abs. 2 UrhG), wenn sie sich wegen ihres gedanklichen Konzepts oder ihrer sprachlichen Fassung von gebräuchlichen juristischen Standardformulierungen abheben, wobei knappe und zutreffende rechtliche Formulierungen, die durch Rechtslage und sachliche Regelungsanforderungen geprägt sind, freilich nicht monopolisiert werden dürfen (Senat, Beschluss vom 07.08.2006 - 6 W 92/06, LG München I, GRUR 1991, 50;… Schricker / Loewenheim, UrhR, 3. Aufl., § 2 Rn. 90;… Dreier / Schulze, a.a.O. § 2 Rn. 93;… Wandtke / Bullinger, UrhR, 3. Aufl., § 2 Rn. 59). - OLG Frankfurt, 07.02.1995 - 11 U 76/94
Golfregeln
Die persönlich geistige Schöpfung besteht dann in dem zugrundeliegenden gedanklichen Konzept, das in erster Linie in Form und Art der Einteilung und Anordnung des dargebotenen Stoffes seinen Niederschlag und Ausdruck gefunden hat (vgl. BGH GRUR 1981, 520, 521 »Fragensammlung« 1986, 739, 740 »Anwaltsschriftsatz« NJW 1992, 690, 691 »Bedienungsanweisung« LG München GRUR 1991, 50, 51 »Geschäftsbedingungen«).