Rechtsprechung
BGH, 27.09.1990 - I ZR 244/88 |
Volltextveröffentlichungen (7)
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- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Urheberrecht - Eigentumsrecht - Archäologisches Grabungsmaterial
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Grabungsmaterialien
Art. 5 Abs. 3 GG
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UrhG § 2 Abs. 2, § 43
Grabungsmaterialien; Urheber- und Eigentumsrechte eines Hochschullehrers an archäologischen Grabungsmaterialien und Ausarbeitungen - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 27.09.1990 - I ZR 244/88
- BVerfG, 08.02.1995 - 1 BvR 62/91
Papierfundstellen
- BGHZ 112, 243
- NJW 1991, 1480
- MDR 1991, 410
- GRUR 1991, 523
- ZUM 1991, 580
Wird zitiert von ... (11)
- BGH, 10.07.2015 - V ZR 206/14
Herausgabeanspruch bei Interview-Tonbändern
Auch das Urheberrecht gewährt dem Werkschöpfer nur Ausschließlichkeitsrechte am (immateriellen) geistigen Eigentum, nicht aber ein Recht auf Eigentum oder Besitz an den einzelnen Werkstücken (vgl. BGH, Urteile vom 26. Oktober 1951 - I ZR 93/51, NJW 1952, 661, 662 und vom 27. September 1990 - I ZR 244/88, BGHZ 112, 243, 247). - OLG Köln, 01.08.2014 - 6 U 20/14
Befragter hat Anspruch auf Herausgabe von Tonbändern mit Interviews
Nach der Rechtsprechung ist als Hersteller grundsätzlich derjenige anzusehen, in dessen Namen und wirtschaftlichem Interesse die Herstellung erfolgt; maßgebend ist die Verkehrsauffassung eines mit den Verhältnissen vertrauten objektiven Betrachters (BGHZ 112, 243 = GRUR 1991, 523, 526 - Grabungsmaterialien;… MünchKomm-BGB/Füller, 6. Aufl. 2013, § 950 Rn. 18 m. w. N.).Auch Parteivereinbarungen darüber, wer Hersteller sein soll, können in diesem Zusammenhang erheblich sein (BGHZ 112, 243 = GRUR 1991, 523, 526 - Grabungsmaterialien).
Auch wenn urheberrechtliche Befugnisse und die Eigentumslage unabhängig voneinander zu beurteilen sind, da das Urheberrecht dem Werkschöpfer nur Ausschließlichkeitsrechte am immateriellen geistigen Eigentum gewährt, nicht aber ein Recht auf Eigentum oder Besitz an einzelnen Werkstücken, so kann in einem Fall wie dem vorliegenden die sachenrechtliche Lage nicht völlig losgelöst von einer etwaigen urheberrechtlichen Beurteilung gesehen werden (BGHZ 112, 243 = GRUR 1991, 523, 525 - Grabungsmaterialien; KGR Berlin 1998, 25, 26).
Grundsätzlich gewährt das Urheberrecht dem Werkschöpfer nur Rechte am immateriellen geistigen Eigentum, nicht aber ein Recht auf Eigentum oder Besitz an einzelnen Werkstücken (BGHZ 112, 243 = GRUR 1991, 523, 525 - Grabungsmaterialien).
- BGH, 10.10.1991 - I ZR 147/89
Bedienungsanweisung
Die Anweisung enthält Textteile, Zeichnungen und Fotografien, die jeweils einem gesonderten Schutz nach § 2 Abs. 1 Nr. 1, § 2 Abs. 1 Nr. 7 und § 72 UrhG zugänglich sind (…vgl. BGH, Urt. v. 21.11.1980 - I ZR 106/78, GRUR 1981, 352, 353 - Staatsexamensarbeit; BGH, Urt. v. 27.9. 1990 - I ZR 244/88, GRUR 1991, 523, 525 - Grabungsmaterialien).
- OLG Stuttgart, 04.04.2012 - 4 U 171/11
Urheberrechtsschutz: Öffentliche Zugänglichmachung eines kleinen Teils eines …
Da auch entsprechende Texte Urheberschutz genießen können (BGH GRUR 1991, 130 - Themenkatalog ; BGH GRUR 1991, 523 [525] - Grabungsmaterialien ; BGH GRUR 1987, 166 [167] - AOK-Merkblatt ;… weitere Nachweise bei Dreier/ Schulze , UrhG, 3. Aufl. 2008, § 2 Rn. 95, 96), wegen der weiterführenden Nutzungsmöglichkeit auch noch ein gewisser Unterrichtsbezug gegeben ist, ist bei der Bewertung des kleinen Teils der jeweilige Gesamtumfang eines Werks zugrunde zu legen, zumal dieser jeweils ohne größeren Aufwand aus den jeweiligen Werken ermittelt werden kann und damit die praktikabelste Größe für eine Bewertung darstellt. - BGH, 01.10.1998 - I ZR 104/96
Umgestaltung eines Werkes der Baukunst (Treppenhaus) durch Einbringung eines …
Gegenstand des Schutzes ist die persönliche geistige Schöpfung als immaterielles Gut (§ 2 Abs. 2 UrhG; BGHZ 112, 243, 247 - Grabungsmaterialien). - BAG, 11.03.1999 - 2 AZR 427/98
Kündigung wegen Tötung von Versuchsaffen und unerlaubter privater Affenhaltung
Der Senat hat allerdings keinen Zweifel, daß die Ausführungen des Berufungsgerichts zur Besitzstörung, die in Übereinstimmung mit der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteil vom 27. September 1990 - I ZR 244/88 - BGHZ 112, 243 f.) stehen, rechtlich zutreffend sind. - KG, 06.09.1994 - 5 U 2189/93
Urheberrecht an Werken eines Arbeitnehmers
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Stuttgart, 20.03.2001 - 20 W 33/00
Eigentumserwerb durch Verarbeitung - künstlerisches Werk - Entwicklungsstufen
Eigentum im Wege der Verarbeitung kann zwar, insbesondere aufgrund entsprechender Vereinbarung, im Wege der fremdwirkenden Verarbeitung ggf. auch bei einem Dritten entstehen (Staudinger/Wiegand, BGB, 13. Bearbeitung;… Rn. 17, 21 ff, 31 ff, zu § 950 BGB; BGH NJW 1952, 661 ff.; BGHZ 112, 243 ff.). - LAG Hessen, 05.02.1998 - 12 Sa 2032/96
Grenzen der Forschungsfreiheit; Außerordentliche Kündigung gegenüber einem …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Hamm, 10.01.2003 - 9 U 168/02
Berücksichtigung des Werkunternehmerpfandrechts bei Schadensersatz wegen …
Maßgebend ist insoweit nicht, wer die verarbeitende Tätigkeit ausführt, sondern in wessen Namen und Interesse die Verarbeitung nach der Verkehrsauffassung vom Standpunkt eines mit den Verhältnissen vertrauten objektiven Beobachters erfolgt (BGHZ 112, 243). - OLG Karlsruhe, 18.09.1998 - 10 U 49/98
Begründung des Eigentums an Flacheisenklappgestellen für Biergartenstühle und …