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   BGH, 12.05.1992 - X ZR 109/90   

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https://dejure.org/1992,1112
BGH, 12.05.1992 - X ZR 109/90 (https://dejure.org/1992,1112)
BGH, Entscheidung vom 12.05.1992 - X ZR 109/90 (https://dejure.org/1992,1112)
BGH, Entscheidung vom 12. Mai 1992 - X ZR 109/90 (https://dejure.org/1992,1112)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Nichtigkeitsverfahren - Europäisches Patent - Neufassung des Patentanspruchs - Verfahrenssprache des Erteilungsverfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EPÜ Art. 138, Art. 14 Abs. 3
    "Linsenschleifmaschine" - Verteidigung eines europäisches Patents in deutscher Sprache

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 118, 221
  • NJW 1993, 71
  • MDR 1992, 1044
  • GRUR 1992, 839
  • GRUR Int. 1993, 324
  • BB 1992, 1668
 
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Wird zitiert von ... (39)

  • BGH, 18.06.2009 - Xa ZR 138/05

    Fischbissanzeiger

    Das Patent kann zunächst mit Patentansprüchen in deutscher Sprache verteidigt werden (st. Rspr.; u.a. BGHZ 118, 221 - Linsenschleifmaschine; BGHZ 147, 306, 314 - Taxol), wenn es auch häufig zweckmäßiger sein wird, das Patent mit Patentansprüchen in der Verfahrenssprache zu verteidigen, um Zweifel an der vollständigen inhaltlichen Übereinstimmung der Sprachfassungen auszuschließen (vgl. BGH, Urt. v. 23.9.2008 - X ZR 135/04, GRUR 2009, 42 - Multiplexsystem).
  • BGH, 03.05.2001 - X ZR 168/97

    Taxol; Allgemeine Beanspruchung eines Verfahrensschritts in einem chemischen

    Dies gilt zunächst für den Übergang auf die deutschsprachige Fassung anstelle der französischen (st. Rspr., u.a. BGHZ 118, 221, 222 f - Linsenschleifmaschine; BGHZ 133, 79, 81 Bogensegment).
  • BGH, 23.09.2008 - X ZR 135/04

    Sachverständigenablehnung III

    Namentlich kann das Patent mit Patentansprüchen in deutscher Sprache verteidigt werden (st. Rspr.; u.a. BGHZ 118, 221 - Linsenschleifmaschine; BGHZ 147, 306, 314 [BGH 03.05.2001 - X ZR 168/97] - Taxol), wenn es auch häufig zweckmäßiger sein wird, das Patent mit Patentansprüchen in der Verfahrenssprache zu verteidigen, um Zweifel an der vollständigen inhaltlichen Übereinstimmung der Sprachfassungen auszuschließen.
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