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   BGH, 01.04.1993 - I ZR 85/91   

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https://dejure.org/1993,987
BGH, 01.04.1993 - I ZR 85/91 (https://dejure.org/1993,987)
BGH, Entscheidung vom 01.04.1993 - I ZR 85/91 (https://dejure.org/1993,987)
BGH, Entscheidung vom 01. April 1993 - I ZR 85/91 (https://dejure.org/1993,987)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Geschäftsbezeichnung - Verwechslungsgefahr - Interessenabwägung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 16 Abs. 1
    Interessenabwägung bei Verwechslungsgefahr Gleichnamiger

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 934
  • MDR 1993, 631
  • GRUR 1993, 579
  • DB 1993, 1278
 
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Wird zitiert von ... (35)

  • BGH, 02.10.2012 - I ZR 82/11

    Völkl

    Danach muss der Inhaber des prioritätsälteren Kennzeichenrechts die Verwechslungsgefahr hinnehmen, die der Träger des prioritätsjüngeren Namensrechts dadurch hervorruft, dass er seinen Namen im Geschäftsverkehr führt, wenn der Träger des prioritätsjüngeren Namensrechts ein schutzwürdiges Interesse an der Benutzung hat, redlich handelt und alles Erforderliche und Zumutbare tut, um eine Verwechslungsgefahr auszuschließen oder auf ein hinnehmbares Maß zu vermindern (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 1. April 1993 - I ZR 85/91, GRUR 1993, 579, 580 - Römer GmbH; Urteil vom 30. Januar 2008 - I ZR 134/05, GRUR 2008, 801 Rn. 25 = WRP 2008, 1189 - Hansen-Bau).
  • BGH, 31.03.2010 - I ZR 174/07

    Peek & Cloppenburg

    Danach muss der Inhaber des prioritätsälteren Kennzeichenrechts die Verwechslungsgefahr hinnehmen, die der Träger des prioritätsjüngeren Namensrechts dadurch hervorruft, dass er seinen Namen im Geschäftsverkehr führt, wenn der Träger des prioritätsjüngeren Namensrechts ein schutzwürdiges Interesse an der Benutzung hat, redlich handelt und alles Erforderliche und Zumutbare tut, um eine Verwechslungsgefahr auszuschließen oder auf ein hinnehmbares Maß zu vermindern (st. Rspr.; vgl. BGH, Urt. v. 1.4.1993 - I ZR 85/91, GRUR 1993, 579, 580 - Römer GmbH; BGH GRUR 2008, 801 Tz. 24 - Hansen-Bau; Ingerl/Rohnke, MarkenG, 2. Aufl., § 23 Rdn. 18 m.w.N.).
  • BGH, 09.11.1995 - I ZR 212/93

    Wegfall der Wiederholungsgefahr I - Wiederholungsgefahr

    Denn nach der Rechtsprechung des Senats beschränkt sich die durch eine Verletzungshandlung begründete Wiederholungsvermutung nicht allein auf die genau identische Verletzungsform, sondern umfaßt auch alle im Kern gleichartigen Verletzungsformen (vgl. BGH, Urt. v. 16.2.1989 - I ZR 76/87, GRUR 1989, 445, 446 = WRP 1989, 491 - Professorenbezeichnung in der Arztwerbung I; Urt. v. 25.4.1991 - I ZR 134/90, GRUR 1991, 772, 774 - Anzeigenrubrik I; Urt. v. 1.4.1993 - I ZR 85/91, GRUR 1993, 579, 581 - Römer GmbH).
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