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   BGH, 02.03.1993 - X ZB 14/92   

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https://dejure.org/1993,1383
BGH, 02.03.1993 - X ZB 14/92 (https://dejure.org/1993,1383)
BGH, Entscheidung vom 02.03.1993 - X ZB 14/92 (https://dejure.org/1993,1383)
BGH, Entscheidung vom 02. März 1993 - X ZB 14/92 (https://dejure.org/1993,1383)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Patent - Rechtsbeschwerde - Tatsacheninstanz - Teilung des Patents

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    PatG §§ 60, 101, 107
    Keine Berücksichtigung einer nach Beendigung der Tatsacheninstanz erklärten Patentteilung im Rechtsbeschwerdeverfahren

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 1023
  • MDR 1993, 967
  • GRUR 1993, 655
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 06.09.1979 - X ZB 10/78

    Voraussetzungen für die Anmeldung eines Patents - Rechtmäßigkeit der Versagung

    Auszug aus BGH, 02.03.1993 - X ZB 14/92
    Im Verfahren der Rechtsbeschwerde kann eine nach Beendigung der Tatsacheninstanz erklärte Teilung des Patents nicht berücksichtigt werden (Fortführung von BGH, LM § 41 PatG Nr. 40 = GRUR 1980, 104 - Kupplungsgewinde).

    Das ist mit Wesen und Funktion des Rechtsbeschwerdeverfahrens nicht zu vereinbaren; in diesem ist daher die Berücksichtigung einer nach Abschluß der Tatsacheninstanzen erklärten Teilung des Streitpatents ausgeschlossen (BGH, Beschl. v. 06.09.1979 - X ZB 10/78, GRUR 1980, 104, 105 - Kupplungsgewinde; Benkard/Schäfers, PatG, GebrMG, 8. Aufl., § 60 PatG, Rdn. 2).

  • BGH, 13.05.1965 - Ia ZB 1/64

    Ausreichen eines therapeutischen Effektes bei Mischverfahren zur Begründung einer

    Auszug aus BGH, 02.03.1993 - X ZB 14/92
    Das schließt nicht nur die Berücksichtigung neuen tatsächlichen Vorbringens (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 13.05.1965 - Ia ZB 1/64, GRUR 1966, 28, 29 - Darmreinigungsmittel; v. 30.05.1967 - Ia ZB 24/65, GRUR 1968, 86, 90 - Ladegerät; v. 25.04.1972 - X ZB 1/71, GRUR 1972, 642, 644 - Lactame), sondern darüber hinaus auch sonst aus, der Entscheidung einen von den Feststellungen des Beschwerdegerichts als letzter Tatsacheninstanz abweichenden Sachverhalt zugrunde zu legen.
  • BGH, 07.03.1978 - X ZB 1/77

    Anforderungen an eine Patentanmeldung - Inanspruchnahme einer Priorität aus

    Auszug aus BGH, 02.03.1993 - X ZB 14/92
    Das Fehlen von Belegstellen für diese Angaben ist kein Begründungsmangel hinsichtlich eines selbständigen Angriffs- oder Verteidigungsmittels im Sinne des § 100 Abs. 3 Nr. 5 PatG (vgl. BGH GRUR 1978, 423, 425 - Mähmaschine).
  • BGH, 30.05.1967 - Ia ZB 24/65

    Landwirtschaftliches Ladegerät - Feststellung der Unwirksamkeit eines

    Auszug aus BGH, 02.03.1993 - X ZB 14/92
    Das schließt nicht nur die Berücksichtigung neuen tatsächlichen Vorbringens (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 13.05.1965 - Ia ZB 1/64, GRUR 1966, 28, 29 - Darmreinigungsmittel; v. 30.05.1967 - Ia ZB 24/65, GRUR 1968, 86, 90 - Ladegerät; v. 25.04.1972 - X ZB 1/71, GRUR 1972, 642, 644 - Lactame), sondern darüber hinaus auch sonst aus, der Entscheidung einen von den Feststellungen des Beschwerdegerichts als letzter Tatsacheninstanz abweichenden Sachverhalt zugrunde zu legen.
  • BGH, 19.09.1989 - X ZB 6/89

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde im patentgerichtlichen Verfahren wegen

    Auszug aus BGH, 02.03.1993 - X ZB 14/92
    Damit ist dem Begründungszwang genügt (vgl. u.a. BGHZ 39, 333, 337 [BGH 21.12.1962 - I ZB 27/62] - Warmpressen; BGH GRUR 1990, 110 - rechtliches Gehör; GRUR 1991, 442, 443 - pharmazeutisches Präparat).
  • BGH, 21.12.1962 - I ZB 27/62

    "Nicht mit Gründen versehen"

    Auszug aus BGH, 02.03.1993 - X ZB 14/92
    Damit ist dem Begründungszwang genügt (vgl. u.a. BGHZ 39, 333, 337 [BGH 21.12.1962 - I ZB 27/62] - Warmpressen; BGH GRUR 1990, 110 - rechtliches Gehör; GRUR 1991, 442, 443 - pharmazeutisches Präparat).
  • BGH, 25.04.1972 - X ZB 1/71

    Voraussetzungen für die Anmeldung eines Patents - Anforderungen an die Ermittlung

    Auszug aus BGH, 02.03.1993 - X ZB 14/92
    Das schließt nicht nur die Berücksichtigung neuen tatsächlichen Vorbringens (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 13.05.1965 - Ia ZB 1/64, GRUR 1966, 28, 29 - Darmreinigungsmittel; v. 30.05.1967 - Ia ZB 24/65, GRUR 1968, 86, 90 - Ladegerät; v. 25.04.1972 - X ZB 1/71, GRUR 1972, 642, 644 - Lactame), sondern darüber hinaus auch sonst aus, der Entscheidung einen von den Feststellungen des Beschwerdegerichts als letzter Tatsacheninstanz abweichenden Sachverhalt zugrunde zu legen.
  • BGH, 06.03.1979 - X ZR 60/77

    Teilweise Entnahme eines Kombinationspatents - Entwicklung und Herstellung von

    Auszug aus BGH, 02.03.1993 - X ZB 14/92
    Es hat der Erklärung der Patentinhaberin eine solche Teilung, nach der jeder Teil einen formell verschiedenen Erfindungsgegenstand zum Inhalt habe und das Schutzbegehren demzufolge auf jeweils andere Merkmale gerichtet sein müßte (vgl. BGH GRUR 1979, 692, 694 - Spinnturbine), auch durch Auslegung nicht entnehmen können.
  • BGH, 09.11.2016 - I ZB 43/15

    Stadtwerke Bremen - Markenschutz: Schutzhindernis der Täuschungseignung bei

    Soweit die Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamtes unter Verweis auf Publikationen anführt, infolge der Privatisierung der kommunalen Grundversorgung habe sich die herkömmliche Bedeutung des Begriffs "Stadtwerke" dahin geändert, dass dieser nunmehr als Synonym für (irgend)ein Energie(versorgungs)unternehmen verstanden werde, handelt es sich um neues tatsächliches Vorbringen, das im Rechtsbeschwerdeverfahren unzulässig ist (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Mai 1967 - Ia ZB 8/65, GRUR 1968, 86, 90 - Ladegerät; Beschluss vom 25. April 1972 - X ZB 1/71, GRUR 1972, 642, 644 - Lactame; Beschluss vom 2. März 1993 - X ZB 14/92, GRUR 1993, 655, 656 - Rohrausformer).
  • BGH, 11.09.2001 - X ZB 18/00

    Drehmomentenübertragungseinrichtung; Umfang der Patentanmeldung; Kombination

    Das Bundespatentgericht ist im Beschwerdeverfahren zur Nachprüfung und Änderung von Entscheidungen nur in dem Umfang befugt, in dem eine Nachprüfung beantragt wird (Sen.Beschl. v. 2.3.1993 - X ZB 14/92, GRUR 1993, 655, 656 - Rohrausformer).
  • BGH, 03.02.1998 - X ZB 6/97

    "Polymermasse"; Prüfung eines Patents in veränderter Fassung

    Das Bundespatentgericht ist im Beschwerdeverfahren zur Nachprüfung und Änderung von Entscheidungen nur in dem Umfang befugt, in dem eine Nachprüfung beantragt wird (BGH, Beschl. v. 2.3.1993 - X ZB 14/92, GRUR 1993, 655, 656 - Rohrausformer).
  • BGH, 05.03.1996 - X ZB 13/92

    "Lichtbogen-Plasma-Beschichtungssystem"; Voraussetzungen der Teilung eines

    § 60 PatG gestattet es dem Patentinhaber, sein Patent bis zur Beendigung des Einspruchsverfahrens, d.h. bis spätestens zur Beendigung der letzten Tatsacheninstanz (vgl. dazu: Sen.Beschl. v. 2.3.1993 - X ZB 14/92, GRUR 1993, 655, 656 - Rohrausformer), zu teilen.

    Wie bei jeder anderen formbedürftigen Verfahrenserklärung auch ist eine Auslegung der Teilungserklärung dadurch zwar grundsätzlich nicht ausgeschlossen (vgl. Sen.Beschl. v. 2.3.1993 - X ZB 14/92, GRUR 1993, 655, 656 - Rohrausformer).

  • BGH, 07.05.2019 - X ZB 9/18

    Abstandsberechnungsverfahren - Zuständigkeit für patentrechtliche

    Darüber hinaus ist die Teilung aber auch während des Rechtsbeschwerdeverfahrens möglich (Busse/Keukenschrijver aaO, § 39 Rn. 7); soweit der Senat aus dem Umstand, dass eine im Rechtsbeschwerdeverfahren erklärte Teilungserklärung in diesem Verfahren nicht berücksichtigt werden kann, geschlossen hat, eine Teilung sei in diesem Verfahrensstadium nicht mehr möglich (BGH, Beschluss vom 6. September 1979 - X ZB 10/78, GRUR 1980, 104, 105 - Kupplungsgewinde; s. auch Beschluss vom 2. März 1993 - X ZB 14/92, GRUR 1993, 655, 656 - Rohrausformer, zur Teilung des Patents), kann daran nicht festgehalten werden.
  • BGH, 25.01.2000 - X ZB 7/99

    Spiralbohrer; Rechtliches Gehör im Verfahren vor den Patentgerichten

    Geltend gemacht werden Unvollständigkeit und Widersprüchlichkeit in der Begründung, die einen Begründungsmangel nur dann darstellen, wenn die vorhandenen Gründe ganz unverständlich, verworren oder in sich widersprüchlich sind oder wenn sie sich auf leere Redensarten oder die bloße Wiedergabe des Gesetzestextes beschränken, so daß sie nicht erkennen lassen, welche tatsächlichen Feststellungen und welche rechtlichen Erwägungen für die getroffene Entscheidung maßgebend waren (st. Rspr., vgl. u.a. Sen.Beschl. v. 2.3.1993 - X ZB 14/92, GRUR 1993, 655, 656 - Rohrausformer), oder wenn eines von mehreren geltend gemachten Angriffs- oder Verteidigungsmitteln, das einen selbständigen Charakter hat und deshalb in den Gründen auch zu bescheiden war, bei der Begründung übergangen wurde (vgl. Sen.Beschl. v. 26.9.1996 - X ZB 18/95, GRUR 1997, 120, 122 - elektrisches Speicherheizgerät; Sen.Beschl. v. 22.4.1998 - X ZB 5/97, GRUR 1998, 907 - Alkyläther).
  • BGH, 19.05.1999 - X ZB 13/98

    Zugriffsinformation

    Unvollständigkeit in der Begründung stellt einen Begründungsmangel im Sinne des § 100 Abs. 3 Nr. 6 PatG erst dar, wenn die vorhandenen Gründe ganz unverständlich, verworren oder in sich widersprüchlich sind oder wenn sie sich auf leere Redensarten oder die bloße Wiedergabe des Gesetzestextes beschränken, so daß sie nicht erkennen lassen, welche tatsächlichen und rechtlichen Überlegungen für die Entscheidung maßgeblich waren (st. Rspr. vgl. etwa Sen.Beschl. v. 2. März 1993 - X ZB 14/92, GRUR 1993, 655, 656 - Rohrausformer) oder wenn von mehreren geltend gemachten ein (Angriffs- oder)Verteidigungsmittel, das selbständigen Charakter hat und deshalb in den Gründen auch zu bescheiden ist, bei der Begründung übergangen ist (st. Rspr. vgl. etwa, Sen.Beschl. v. 26. September 1996 - X ZB 18/95, GRUR 1997, 120, 122 - Elektrisches Speicherheizgerät).
  • BGH, 12.01.1999 - X ZB 7/98

    Staatsgeheimnis

    Unvollständigkeit in der Begründung stellt einen Begründungsmangel dar, wenn die vorhandenen Gründe ganz unverständlich, verworren oder in sich widersprüchlich sind oder wenn sie sich auf leere Redensarten oder die bloße Wiedergabe des Gesetzestextes beschränken, so daß sie nicht erkennen lassen, welche tatsächlichen Feststellungen und welche rechtlichen Erwägungen für die getroffene Entscheidung maßgebend waren (st. Rspr.: u.a. Sen.Beschl. v. 2.3.1993 - X ZB 14/92, GRUR 1993, 655, 656 - Rohrausformer), oder wenn von mehreren geltend gemachten ein Angriffs- oder Verteidigungsmittel, das selbständigen Charakter hat und deshalb in den Gründen auch zu bescheiden ist, bei der Begründung übergangen ist (st. Rspr., Sen.Beschl. v. 26.9.1996 - X ZB 18/95, GRUR 1997, 120, 122 - elektrisches Speicherheizgerät; Sen.Beschl. v. 22.4.1998 - X ZB 5/97, GRUR 1998, 907 - Alkyläther).
  • BGH, 14.09.1999 - X ZB 23/98

    Tragbarer Informationsträger; Rechtliches Gehör im Verfahren vor den

    Ein Begründungsmangel im Sinne des § 100 Abs. 3 Nr. 6 PatG liegt vor, wenn die gegebene Begründung nicht erkennen läßt, welche tatsächlichen und rechtlichen Überlegungen für die Entscheidung maßgeblich waren (st. Rspr. vgl. etwa Sen.Beschl. v. 02.03.1993 - X ZB 14/92, GRUR 1993, 655, 656 - Rohrausformer; Beschl. v. 19.05.1999, aaO - Zugriffsinformation).
  • BGH, 22.04.1998 - X ZB 5/97

    "Alkyläther"; Zulässigkeit einer zulassungsfreien Rechtsbeschwerde

    Unvollständigkeit in der Begründung stellt einen Begründungsmangel im Sinne des § 100 Abs. 3 Nr. 5 PatG erst dar, wenn die vorhandenen Gründe ganz unverständlich, verworren oder in sich widersprüchlich sind oder wenn sie sich auf leere Redensarten oder die bloße Wiedergabe des Gesetzestextes beschränken, so daß auch sie nicht erkennen lassen, welche tatsächlichen und rechtlichen Überlegungen für die Entscheidung maßgeblich waren (st. Rspr.: BGH, aaO; Sen.Beschl. v. 02.03.1993 - X ZB 14/92, GRUR 1993, 655, 656 - Rohrausformer; Sen.Beschl. v. 26.11.1987 - X ZB 20/86, Umdr. S. 5), oder wenn von mehreren geltend gemachten ein (Angriffs- oder) Verteidigungsmittel, das selbständigen Charakter hat und deshalb in den Gründen auch zu bescheiden ist, bei der Begründung übergangen ist (st. Rspr.: BGH, aaO - Crackkatalysator II; Sen.Beschl. v. 26.09.1996 - X ZB 18/95, GRUR 1997, 120, 122 - elektrisches Speicherheizgerät).
  • BGH, 12.01.1999 - X ZB 9/98

    Aufhebung der Geheimhaltungsanordnung eines Patents; Voraussetzungen eines

  • BGH, 12.01.1999 - X ZB 8/98

    Aufhebung der Geheimhaltungsanordnung eines Gebrauchsmusters; Voraussetzungen

  • BGH, 15.05.1997 - X ZB 11/96

    Begründung einer Entscheidung im Verfahren vor den Patentgerichten

  • BPatG, 17.12.2014 - 26 W (pat) 507/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "Vita Cavallo (Wort-Bild-Marke)/cavallo" Beschwerde

  • BPatG, 29.10.2018 - 17 W (pat) 32/18

    Patentbeschwerdeverfahren - Teilanmeldung - "Vorrichtungen, Verfahren und Systeme

  • BGH, 28.09.1993 - X ZB 1/93

    Sensorsystem für die Winkelgeschwindigkeit - Widerruf eines Patents - Bindung des

  • BPatG, 16.11.1998 - 4 W (pat) 30/98

    Patentanmeldung - Unwirksamkeit der Teilungserklärung

  • BPatG, 11.04.2011 - 20 W (pat) 2/06
  • BPatG, 29.11.2001 - 5 W (pat) 418/00
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