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   BGH, 04.03.1993 - I ZR 15/91   

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BGH, 04.03.1993 - I ZR 15/91 (https://dejure.org/1993,1021)
BGH, Entscheidung vom 04.03.1993 - I ZR 15/91 (https://dejure.org/1993,1021)
BGH, Entscheidung vom 04. März 1993 - I ZR 15/91 (https://dejure.org/1993,1021)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EinhV § 3; MeßEinhG § 1 Abs. 1; UWG § 1
    Unzulässige Werbung mit "PS"-Angaben im Kraftfahrzeughandel

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 1993
  • MDR 1993, 748
  • GRUR 1993, 679
  • NZV 1993, 307
  • BB 1993, 1244
  • DB 1993, 1359
  • afp 1994, 348
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Koblenz, 10.09.1990 - 6 W 546/90

    Werberechtliche Zulässigkeit der Werbung in einer Zeitschrift mit der Angabe "PS"

    Auszug aus BGH, 04.03.1993 - I ZR 15/91
    Widerspruchsfrei und mit der allgemeinen Lebenserfahrung in Einklang stehend hat das Landgericht dabei zugrunde gelegt, daß unterschiedliche Bezeichnungen regelmäßig auch unterschiedliche Meßeinheiten indizieren und daß der angesprochene Verkehr auch dann, wenn ihm die Angabe "kW" nicht vertraut ist, diese nicht ohne weiteres mit "PS"-Angaben gleichsetzt, mithin aus der Angabe "PS" allein auch nicht auf eine größere Leistungsstärke gegenüber Fahrzeugen schließt, die mit der Angabe "kW" beworben werden und eine gleiche Leistungsstärke aufweisen (vgl. auch OLG Koblenz GRUR 1991, 328, 329 [OLG Koblenz 10.09.1990 - 6 W 546/90]; KG NJW-RR 1992, 103, 105).

    Vielmehr bezwecken diese Bestimmungen allein die Festlegung eines auch international verbindlichen Einheitensystems und sind damit Normen, die als Ausdruck ordnender Zweckmäßigkeit und nicht als sittlich fundiert auch sonst in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als wertneutral angesehen werden (vgl. BGH, Urt. v. 23.1.1992 - I ZR 62/90, GRUR 1992, 320 = WRP 1992, 378 - R.S.A. /Cape; Urt. v. 21.5.1992 - I ZR 141/90I ZR 141/90, GRUR 1992, 856 = WRP 1992, 695 - Kilopreise IV; vgl. auch OLG Hamm GRUR 1991, 231; OLG Koblenz GRUR 1991, 328 [OLG Koblenz 10.09.1990 - 6 W 546/90]; KG NJW-RR 1992, 103; Gutachten des Gutachterausschusses für Wettbewerbsfragen 2/91, WRP 1991, 678).

    Dabei kann - entgegen der Auffassung des Oberlandesgerichts Koblenz (GRUR 1991, 328, 329) - die Möglichkeit eines Verstoßes bei einer allein auf "PS"-Angaben beruhenden Werbung auch nicht generell deshalb als ausgeschlossen angesehen werden, weil eine solche Werbung keinen Vorsprung vor Werbeanzeigen erwarten lasse, in denen neben der hervorgehobenen "kW"-Angabe auch "PS"-Angaben enthalten seien, wie dies für die Zeit bis zum 31. Dezember 1999 nach § 3 EinhV in Verbindung mit der Richtlinie 80/181über Einheiten im Meßwesen vom 20.12.1979 (ABl. Nr. 1 39/40 vom 15.2. 1980) möglich ist.

  • KG, 07.03.1991 - 25 U 6486/90
    Auszug aus BGH, 04.03.1993 - I ZR 15/91
    Widerspruchsfrei und mit der allgemeinen Lebenserfahrung in Einklang stehend hat das Landgericht dabei zugrunde gelegt, daß unterschiedliche Bezeichnungen regelmäßig auch unterschiedliche Meßeinheiten indizieren und daß der angesprochene Verkehr auch dann, wenn ihm die Angabe "kW" nicht vertraut ist, diese nicht ohne weiteres mit "PS"-Angaben gleichsetzt, mithin aus der Angabe "PS" allein auch nicht auf eine größere Leistungsstärke gegenüber Fahrzeugen schließt, die mit der Angabe "kW" beworben werden und eine gleiche Leistungsstärke aufweisen (vgl. auch OLG Koblenz GRUR 1991, 328, 329 [OLG Koblenz 10.09.1990 - 6 W 546/90]; KG NJW-RR 1992, 103, 105).

    Vielmehr bezwecken diese Bestimmungen allein die Festlegung eines auch international verbindlichen Einheitensystems und sind damit Normen, die als Ausdruck ordnender Zweckmäßigkeit und nicht als sittlich fundiert auch sonst in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als wertneutral angesehen werden (vgl. BGH, Urt. v. 23.1.1992 - I ZR 62/90, GRUR 1992, 320 = WRP 1992, 378 - R.S.A. /Cape; Urt. v. 21.5.1992 - I ZR 141/90I ZR 141/90, GRUR 1992, 856 = WRP 1992, 695 - Kilopreise IV; vgl. auch OLG Hamm GRUR 1991, 231; OLG Koblenz GRUR 1991, 328 [OLG Koblenz 10.09.1990 - 6 W 546/90]; KG NJW-RR 1992, 103; Gutachten des Gutachterausschusses für Wettbewerbsfragen 2/91, WRP 1991, 678).

  • OLG Frankfurt, 05.07.1990 - 6 W 95/90
    Auszug aus BGH, 04.03.1993 - I ZR 15/91
    Es hat dazu - unter Bezugnahme auf den im vorangegangenen einstweiligen Verfügungsverfahren zwischen den Parteien ergangenen Beschluß des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 5. Juli 1990 (NJW-RR 1991, 40) - ausgeführt: Der angesprochene Verkehr werde nicht getäuscht, da er die zahlenmäßig höheren "PS"-Angaben wegen der unterschiedlichen Bezeichnungen nicht mit den "kW"-Angaben gleichsetze.

    Das Landgericht ist, wie seine Bezugnahme auf den Beschluß des Oberlandesgerichts Frankfurt (NJW-RR 1991, 40, 41) erkennen läßt, davon ausgegangen, daß die Leistungseinheit "kW" zur Bezeichnung der Leistungsstärke von Kraftfahrzeugen bei privaten Verbrauchern, an die sich die Werbung der Beklagten richtet, nur eine geringe Durchsetzung erfahren hat, da in diesen Kreisen die Einheit "PS" noch immer die Vorstellung bestimme und nach dieser Einheit gerechnet werde.

  • BGH, 21.05.1992 - I ZR 141/90

    Kilopreise IV - Vorsprung durch Rechtsbruch

    Auszug aus BGH, 04.03.1993 - I ZR 15/91
    Vielmehr bezwecken diese Bestimmungen allein die Festlegung eines auch international verbindlichen Einheitensystems und sind damit Normen, die als Ausdruck ordnender Zweckmäßigkeit und nicht als sittlich fundiert auch sonst in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als wertneutral angesehen werden (vgl. BGH, Urt. v. 23.1.1992 - I ZR 62/90, GRUR 1992, 320 = WRP 1992, 378 - R.S.A. /Cape; Urt. v. 21.5.1992 - I ZR 141/90I ZR 141/90, GRUR 1992, 856 = WRP 1992, 695 - Kilopreise IV; vgl. auch OLG Hamm GRUR 1991, 231; OLG Koblenz GRUR 1991, 328 [OLG Koblenz 10.09.1990 - 6 W 546/90]; KG NJW-RR 1992, 103; Gutachten des Gutachterausschusses für Wettbewerbsfragen 2/91, WRP 1991, 678).
  • BGH, 23.01.1992 - I ZR 62/90

    R.S.A./Cape - Vorsprung durch Rechtsbruch

    Auszug aus BGH, 04.03.1993 - I ZR 15/91
    Vielmehr bezwecken diese Bestimmungen allein die Festlegung eines auch international verbindlichen Einheitensystems und sind damit Normen, die als Ausdruck ordnender Zweckmäßigkeit und nicht als sittlich fundiert auch sonst in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als wertneutral angesehen werden (vgl. BGH, Urt. v. 23.1.1992 - I ZR 62/90, GRUR 1992, 320 = WRP 1992, 378 - R.S.A. /Cape; Urt. v. 21.5.1992 - I ZR 141/90I ZR 141/90, GRUR 1992, 856 = WRP 1992, 695 - Kilopreise IV; vgl. auch OLG Hamm GRUR 1991, 231; OLG Koblenz GRUR 1991, 328 [OLG Koblenz 10.09.1990 - 6 W 546/90]; KG NJW-RR 1992, 103; Gutachten des Gutachterausschusses für Wettbewerbsfragen 2/91, WRP 1991, 678).
  • OLG Hamm, 25.10.1990 - 4 U 233/90
    Auszug aus BGH, 04.03.1993 - I ZR 15/91
    Vielmehr bezwecken diese Bestimmungen allein die Festlegung eines auch international verbindlichen Einheitensystems und sind damit Normen, die als Ausdruck ordnender Zweckmäßigkeit und nicht als sittlich fundiert auch sonst in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als wertneutral angesehen werden (vgl. BGH, Urt. v. 23.1.1992 - I ZR 62/90, GRUR 1992, 320 = WRP 1992, 378 - R.S.A. /Cape; Urt. v. 21.5.1992 - I ZR 141/90I ZR 141/90, GRUR 1992, 856 = WRP 1992, 695 - Kilopreise IV; vgl. auch OLG Hamm GRUR 1991, 231; OLG Koblenz GRUR 1991, 328 [OLG Koblenz 10.09.1990 - 6 W 546/90]; KG NJW-RR 1992, 103; Gutachten des Gutachterausschusses für Wettbewerbsfragen 2/91, WRP 1991, 678).
  • BGH, 07.10.1993 - I ZR 284/91

    Fehlende Planmäßigkeit - Vorsprung durch Rechtsbruch

    a) Das Berufungsgericht hat allerdings zu Recht angenommen, daß die Werbung der Beklagten unter ausschließlicher Angabe der Leistungsstärke des beworbenen Fahrzeugs in "PS" nicht der Regelung des § 1 Abs. 1 des Gesetzes über Einheiten im Meßwesen (BGBl. I 1985 S. 409) entspricht (BGH, Urt. v. 4.3. 1993 - I ZR 15/91, GRUR 1993, 679 - PS-Werbung).

    Wie der Senat im einzelnen in dem Urteil "PS-Werbung" (aaO GRUR 1993, 679, 680) ausgeführt hat, werden die angesprochenen Verkehrskreise infolge der Unterschiedlichkeit der Bezeichnungen "kW" und "PS" bei der Werbung für Kraftfahrzeuge nicht irregeführt.

  • OLG Köln, 18.08.2000 - 2 W 155/00

    Sicherung des Existenzminimums im Insolvenzverfahren

    Bei der Entscheidung in der Sache wird das Amtsgericht auch zu bedenken haben, daß nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 82, 60 [85]; BVerfG NJW 1992, 3153 [3154]; BVerfG NJW 1993, 1993, 643 [644]) das Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG) in Verbindung mit Art- 1 Abs. 1 GG verbietet, durch staatliche Maßnahmen dem Einzelnen den Teil des selbst erzielten Einkommens zu entziehen, der als Mindestvoraussetzung für ein menschenwürdiges Dasein benötigt wird.
  • BGH, 14.10.1993 - I ZR 40/93

    PS-Werbung II - Vorsprung durch Rechtsbruch

    a) Wie das Berufungsgericht zutreffend ausgeführt hat, handelt es sich bei den Bestimmungen des Gesetzes über Einheiten im Meßwesen und der dazu ergangenen Ausführungsverordnung um wertneutrale Ordnungsvorschriften ohne unmittelbar wettbewerbsregelnde Funktion (BGH, Urt. v. 4.3. 1993 - I ZR 15/91, GRUR 1993, 679, 680 - PS-Werbung I m.w.N.).
  • BGH, 23.02.1995 - I ZR 36/94

    Zollangaben - Vorsprung durch Rechtsbruch

    Nach den tatrichterlichen Feststellungen des Berufungsgerichts, die aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden sind, war es - anders als in den vom Bundesgerichtshof entschiedenen PS/kW-Fällen (Urt. v. 4.3.1993 - I ZR 15/91, GRUR 1993, 679 = WRP 1994, 167 - PS-Werbung I; Urt. v. 14.10.1993 - I ZR 40/93, GRUR 1994, 220 = WRP 1994, 104 - PS-Werbung II) - jedenfalls bislang und im Zeitpunkt der angegriffenen Werbung ausnahmslos gebräuchlich und von allen Marktbeteiligten akzeptierte Übung, Autofelgen der hier in Rede stehenden Art und Größe ausschließlich in Zoll bzw. unter Angabe der für "Zoll" üblichen Abkürzung (") zu bezeichnen.
  • BGH, 16.12.1993 - I ZR 165/92

    Gesetzeswidrigkeit und Wettbewerbswidrigkeit einer Kraftfahrzeug (Kfz)-Werbung

    Die angegriffene Kfz-Werbung allein mit der Leistungsangabe "PS" ist gesetz- und wettbewerbswidrig (vgl. BGH, Urt. v. 04.03.1993 - I ZR 15/91, GRUR 1993, 679 - PS-Werbung I).

    Dieser liegt darin, daß nicht unerhebliche Teile des Verkehrs gerade deshalb, weil sie mit der Leistungsangabe "kW" nicht vertraut, sind, ihr Augenmerk auf Anzeigen mit der ihnen verständlichen Angabe "PS" richten und Anzeigen mit "kW"-Angaben vernachlässigen (BGH, Urt. v. 04.03.1993 - I ZR 15/91, GRUR 1993, 679, 680 - PS-Werbung I).

  • OLG Dresden, 06.07.1999 - 14 U 3647/98

    Etikettierung von Mineralwasserflaschen in italienischer Sprache als

    Sie haben im Rechtsstreit ihr Vorgehen verteidigt, obwohl zumindest jetzt für sie erkennbar war, dass sie sich einen Wettbewerbsvorsprung vor Mitbewerbern verschaffen (vgl. BGH, GRUR 1993, 679, 681).
  • OLG Düsseldorf, 25.10.2000 - 5 U 55/00

    Inanspruchnahme des Konkursverwalters

    Wenn es dem Kläger möglich und zumutbar ist, auf Leistung zu klagen, dann ist das Interesse an der Feststellung, die sich nur auf den Anspruchsgrund bezieht, regelmäßig nicht schutzwürdig (ganz herrschende Auffassung vgl. BGHZ 5, 314; in NJW 1984, 1118, 1119; in NJW 1993, 1993; OLG Köln in VersR 1993, 1376 m.w.Nachw.; OLG Düsseldorf in MDR 1987, 1032, Zöller/ Greger, ZPOKommentar, 21. Auflage, § 256 Rdn. 7a; MünchnerKommentar/Luke § 256 Rdn. 49; einschränkend Foerste in Musielak, ZPO-Kommentar § 256 Rdn. 12).
  • OLG Frankfurt, 29.09.1994 - 6 U 96/93

    Unterlassungsklage von Verbänden bei wettbewerbsrechtlichen Bagatellverstößen:

    Als Beispiele für Verstöß, die den Wettbewerb nur unwesentlich beeinträchtigen und Anlaß zur Änderung des § 13 Abs. 2 UWG gegeben haben, hat der Gesetzgeber u.a. angesehen: die Verwendung der Bezeichnung "PS" im geschäftlichen Verkehr ohne gleichzeitige Hervorhebung der nach dem Gesetz über Einheiten im Meßwesen in Verbindung mit den Vorschriften der Ausführungsverordnung zu diesem Gesetz vorgeschriebenen Maßeinheit "kw" (dazu BGH, GRUR 1993, 679 - "PS-Werbung" -sowie GRUR 1994, 220 - "PS-Werbung II" = WRP 1994, 104), die Verwendung von Zollangaben für Computerbildschirme anstelle der gesetzlich vorgeschriebenen Maßeinheit "cm" (OLG Hamm, NJW-RR 1994, 623 f.) oder die Angabe eines Preises und eines weiteren Preisbestandteils statt der nach der" Preisangabenverordnung gegenüber dem Letztverbraucher vorgeschriebenen Angabe eines Endpreise (vgl. BT-Drucksache 12/7345 S.7 und 12/7152 S.3 ff.).
  • BGH, 14.10.1993 - I ZR 169/92

    Verschaffung eines Wettbewerbsvorteils wegen Irreführender Zeitungswerbung eines

    Wie der Senat in seiner Entscheidung vom 4. März 1993 (BGH, Urt. v. 04.03.1993 - I ZR 15/91, GRUR 1993, 679, 680 - PS-Werbung I) ausgeführt hat, entspricht die Werbung der Beklagten unter ausschließlicher Angabe der Leistungsstärke der beworbenen Fahrzeuge in "PS" nicht der Regelung des § 1 Abs. 1 des Gesetzes über Einheiten im Meßwesen in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 1985 (BGBl. I S. 409) i.V. mit § 3 der Ausführungsverordnung zum Gesetz über Einheiten im Meßwesen vom 13. Dezember 1985 (EinhV, BGBl. I S. 2272).
  • BGH, 16.12.1993 - I ZR 221/91

    Werbung eines Kraftfahrzeughändlers mit der Angabe "PS" ohne gleichzeitig

    Dies hat der Senat im Urteil vom 4. März 1993 entschieden (BGH, Urt. v. 04.03.1993 - I ZR 15/91, GRUR 1993, 679, 680 - PS-Werbung I, m.w.N.).
  • BGH, 14.10.1993 - I ZR 146/92

    Verschaffung eines Wettbewerbsvorteils wegen Irreführender Zeitungswerbung eines

  • BGH, 16.12.1993 - I ZR 290/91

    Anforderungen an Verstöße gegen das Gesetz über Einheiten im Messwesen - Werbung

  • BGH, 16.12.1993 - I ZR 287/91

    Werbung eines Kraftfahrzeughändlers mit der Angabe "PS" ohne gleichzeitig

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