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   BGH, 19.11.1992 - I ZR 254/90   

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https://dejure.org/1992,337
BGH, 19.11.1992 - I ZR 254/90 (https://dejure.org/1992,337)
BGH, Entscheidung vom 19.11.1992 - I ZR 254/90 (https://dejure.org/1992,337)
BGH, Entscheidung vom 19. November 1992 - I ZR 254/90 (https://dejure.org/1992,337)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 1, § 16
    Titelschutz für öffentlich-rechtliche TV-Serie - Guldenburg

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 120, 228
  • NJW 1993, 85
  • NJW 1993, 852
  • MDR 1993, 434
  • MDR 1993, 435
  • GRUR 1993, 692
  • ZUM 1993, 353
  • ZUM 1993, 363
  • afp 1993, 485
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 22.02.1990 - I ZR 78/88

    Werbung im Programm - übertriebenes Anlocken; Trennung von Werbung und Programm

    Auszug aus BGH, 19.11.1992 - I ZR 254/90
    cc) Anders als ursprünglichere Formen der Nebenverwertung von Sendungen (Vergabe von Sende- oder Buchverlagsrechten gegen Lizenzen u.ä.), die in engem Zusammenhang mit der eigentlichen Aufgabe der Rundfunkanstalten stehen und mit dieser Aufgabe regelmäßig nicht kollidieren, besteht beim Merchandising in einem weiteren Umfang eine nicht zu vernachlässigende Gefahr der Kollision mit tragenden Grundsätzen des Medienrechts, nämlich mit den Geboten der Neutralität im Wettbewerb und der Bewahrung der Unabhängigkeit der Programmgestaltung sowie der Abwehr sachfremder Einflüsse Dritter auf diese (vgl. zu beidem schon BGHZ 110, 278, 286 und 289 - Werbung im Programm m.w.N.).

    Die Zulassung einer uneingeschränkten Vermarktung der Titel und/oder des Rufes von Fernsehsendungen würde daher verschiedene Wege zur Einflußnahme Dritter auf die Programmgestaltung eröffnen und durch ein starkes Ineinandergreifen der wirtschaftlichen Interessen der Fernsehanstalten und der lizenz-interessierten Wirtschaftskreise zu einer Gefährdung der Unabhängigkeit der Programmgestaltung und Schwächung der Abwehr sachfremder Einflüsse Dritter führen; außerdem würden die damit in weitem Umfang eröffneten Möglichkeiten einer teils offenen, teils verdeckten Werbung in Widerspruch zu dem nach den Rundfunkstaatsverträgen grundsätzlich bestehenden und nur durch konkrete Ausnahmeregelungen durchbrochenen Verbot der medialen Werbung stehen (vgl, zu letzterem schon BGHZ 110, 278, 285 f. = GRUR 1990, 61 [OLG Köln 28.06.1989 - 2 U 93/88]l, 613 = WRP 1990, 626 - Werbung im Programm und BGHZ 117, 353 = GRUR 1992, 518, 520 = WRP 1992, 550 - Ereignis-Sponsorwerbung).

  • BGH, 22.10.1987 - I ZB 8/86

    "Apropos Film"; Eintragungsfähigkeit des Titels von Fernsehsendungen; Begriff der

    Auszug aus BGH, 19.11.1992 - I ZR 254/90
    Werktitel im Sinne des § 16 Abs. 1 UWG dienen grundsätzlich der Unterscheidung eines Werks von anderen; einen Hinweis auf den Hersteller oder Inhaber des Werks stellen sie regelmäßig nicht dar (BGHZ 26, 52, 60 f. - Sherlock Holmes; BGHZ 83, 52, 54 [BGH 27.01.1982 - I ZR 61/80] - POINT; BGHZ 102, 88, 91 f. [BGH 22.10.1987 - I ZB 8/86] - Apropos Film).

    Allerdings kann der Verkehr unter bestimmten Voraussetzungen mit einem Werktitel gleichzeitig auch die Vorstellung einer bestimmten betrieblichen Herkunft verbinden, wie dies in der Rechtsprechung beispielsweise bereits für bekannte Titel regelmäßig erscheinender periodischer Druckschriften bejaht worden ist (vgl. BGH, Urt. v. 22.10.1969 - I ZR 47/68, GRUR 1970, 141 f. - Europharma; BGH, Beschl. v. 10.5. 1974 - I ZB 2/73, GRUR 1974, 661, 662 - St. Pauli-Nachrichten; BGHZ 102, 88, 91 [BGH 22.10.1987 - I ZB 8/86] - Apropos Film); denn als Folge der Bekanntheit eines solchen Titels und des regelmäßigen Erscheinens im selben Verlag liegt es nahe, daß er im Verkehr jedenfalls teilweise auch als betrieblicher Herkunftshinweis verstanden wird.

  • BGH, 27.01.1982 - I ZR 61/80

    POINT

    Auszug aus BGH, 19.11.1992 - I ZR 254/90
    Werktitel im Sinne des § 16 Abs. 1 UWG dienen grundsätzlich der Unterscheidung eines Werks von anderen; einen Hinweis auf den Hersteller oder Inhaber des Werks stellen sie regelmäßig nicht dar (BGHZ 26, 52, 60 f. - Sherlock Holmes; BGHZ 83, 52, 54 [BGH 27.01.1982 - I ZR 61/80] - POINT; BGHZ 102, 88, 91 f. [BGH 22.10.1987 - I ZB 8/86] - Apropos Film).

    Eine solche hat die Rechtsprechung bislang angenommen, wenn ein gewisser sachlicher Zusammenhang zwischen den bezeichneten Waren und der in Frage stehenden Fernseh- oder Rundfunksendung erkennbar ist (vgl. BGHZ 68, 132, 139 - Der 7. Sinn; BGH GRUR 1982, 431, 432 f. - POINT, insoweit nicht in BGHZ 83, 52 [BGH 27.01.1982 - I ZR 61/80]).

  • BGH, 29.11.1990 - I ZR 13/89

    Salomon - Rufausbeutung

    Auszug aus BGH, 19.11.1992 - I ZR 254/90
    Zum Titelschutz einer Fernsehserie über den nach § 16 UWG geschützten Verwechslungsbereich hinaus (im Anschluß an BGHZ 113, 82, 85 = NJW 1991, 3212).

    a) Zwar ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, daß dem Inhaber eines Kennzeichens nach dieser Vorschrift ein ergänzender, über den durch die Verwechslungsgefahr begrenzten kennzeichenrechtlichen Schutzumfang hinausgehender wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz gewährt werden kann, wenn bestimmte Voraussetzungen dafür erfüllt sind (vgl. BGH GRUR 1985, 550, 552 = WRP 1985, 399 - DIMPLE, insoweit in BGHZ 99, 96 [BGH 11.11.1986 - V ZB 1/86] nicht abgedruckt; BGHZ 113, 82, 85 - Salomon).

  • BGH, 22.02.1990 - I ZR 50/88

    Rollen-Clips - Nachahmen

    Auszug aus BGH, 19.11.1992 - I ZR 254/90
    Der damit objektiv wie subjektiv erfüllte Tatbestand eines Anhängens an eine fremde Leistung ist jedoch nicht ohne weiteres rechtswidrig; denn nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, an der festgehalten wird, ist die Nachahmung fremder, nicht unter Sonderrechtsschutz stehender Leistungen grundsätzlich erlaubt, sofern nicht besondere Umstände ihr das Gepräge der Wettbewerbswidrigkeit verleihen (vgl. BGH, Urt. v. 22.2. 1990 - I ZR 50/88, GRUR 1990, 528, 529 - Rollen-Clips m.w.N.).
  • BGH, 19.03.1992 - I ZR 64/90

    Ereignis-Sponsorwerbung - Sponsorwerbung

    Auszug aus BGH, 19.11.1992 - I ZR 254/90
    Die Zulassung einer uneingeschränkten Vermarktung der Titel und/oder des Rufes von Fernsehsendungen würde daher verschiedene Wege zur Einflußnahme Dritter auf die Programmgestaltung eröffnen und durch ein starkes Ineinandergreifen der wirtschaftlichen Interessen der Fernsehanstalten und der lizenz-interessierten Wirtschaftskreise zu einer Gefährdung der Unabhängigkeit der Programmgestaltung und Schwächung der Abwehr sachfremder Einflüsse Dritter führen; außerdem würden die damit in weitem Umfang eröffneten Möglichkeiten einer teils offenen, teils verdeckten Werbung in Widerspruch zu dem nach den Rundfunkstaatsverträgen grundsätzlich bestehenden und nur durch konkrete Ausnahmeregelungen durchbrochenen Verbot der medialen Werbung stehen (vgl, zu letzterem schon BGHZ 110, 278, 285 f. = GRUR 1990, 61 [OLG Köln 28.06.1989 - 2 U 93/88]l, 613 = WRP 1990, 626 - Werbung im Programm und BGHZ 117, 353 = GRUR 1992, 518, 520 = WRP 1992, 550 - Ereignis-Sponsorwerbung).
  • BGH, 27.01.1983 - I ZR 177/80

    Brombeer-Muster

    Auszug aus BGH, 19.11.1992 - I ZR 254/90
    Auch ohne eine solche Beschränkung wäre der Beklagte allerdings nach Treu und Glauben gehindert gewesen, Kenntnisse zu verwerten, die ihm allein aufgrund der Vertragsverhandlungen bzw. des Vertragsschlusses mit der Klägerin eröffnet waren (vgl. BGH, Urt. v, 27.1. 1983 - I ZR 177/80, GRUR 1983, 377, 379 = WRP 1983, 484 - Brombeer-Muster).
  • BGH, 06.12.1990 - I ZR 297/88

    "SL"; Verkehrsgeltung eines aus zwei Buchstaben bestehenden Warenzeichens;

    Auszug aus BGH, 19.11.1992 - I ZR 254/90
    b) Aus den vorstehenden Ausführungen zur Verwechslungsgefahr und zum ergänzenden Leistungsschutz folgt auch, daß der Klägerin ein Anspruch aus § 1 UWG auch nicht unter dem rechtlichen Gesichtspunkt einer unlauteren Behinderung (vgl. dazu BGHZ 113, 115, 128 ff. - SL) zusteht.
  • OLG Köln, 28.06.1989 - 2 U 93/88

    Anspruch auf Unterlassung des Drittbezuges von Bier und alkoholfreien Getränken

    Auszug aus BGH, 19.11.1992 - I ZR 254/90
    Die Zulassung einer uneingeschränkten Vermarktung der Titel und/oder des Rufes von Fernsehsendungen würde daher verschiedene Wege zur Einflußnahme Dritter auf die Programmgestaltung eröffnen und durch ein starkes Ineinandergreifen der wirtschaftlichen Interessen der Fernsehanstalten und der lizenz-interessierten Wirtschaftskreise zu einer Gefährdung der Unabhängigkeit der Programmgestaltung und Schwächung der Abwehr sachfremder Einflüsse Dritter führen; außerdem würden die damit in weitem Umfang eröffneten Möglichkeiten einer teils offenen, teils verdeckten Werbung in Widerspruch zu dem nach den Rundfunkstaatsverträgen grundsätzlich bestehenden und nur durch konkrete Ausnahmeregelungen durchbrochenen Verbot der medialen Werbung stehen (vgl, zu letzterem schon BGHZ 110, 278, 285 f. = GRUR 1990, 61 [OLG Köln 28.06.1989 - 2 U 93/88]l, 613 = WRP 1990, 626 - Werbung im Programm und BGHZ 117, 353 = GRUR 1992, 518, 520 = WRP 1992, 550 - Ereignis-Sponsorwerbung).
  • BGH, 09.11.1988 - I ZR 96/86

    "St. Petersquelle"; Verwechslungsgefahr bei Mineralwasserkennzeichnungen

    Auszug aus BGH, 19.11.1992 - I ZR 254/90
    Eine solche (Fehl-)Vorstellung im Verkehr bedarf im Hinblick auf die Flüchtigkeit, mit der das Publikum Kennzeichnungen im täglichen Geschäftsleben in der Regel zu begegnen pflegt (vgl. BGH, Urt. v. 9.11.1988 - I ZR 96/86, GRUR 1990, 450, 452 [BGH 09.11.1988 - I ZR 96/86] - St. Petersquelle; BGH, Urt. v. 8.11.1989 - I ZR 102/88, GRUR 1990, 367, 369 - alpi/Alba Moda), gewisser Anstöße und/oder erkennbarer gedanklicher Brücken zwischen Wahrnehmung und daraus gezogener Folgerung.
  • BGH, 22.10.1969 - I ZR 47/68

    Streit zwischen den Herstellern pharmazeutischer Erzeugnisse über die Verwendung

  • BGH, 25.02.1977 - I ZR 165/75

    Der 7. Sinn

  • BGH, 10.05.1974 - I ZB 2/73

    Eintragungsfähigkeit von Zeitungstiteln, die lediglich aus einer Ortsangabe und

  • BGH, 08.11.1989 - I ZR 102/88

    "alpi/Alba Moda"; Verwechslungsgefahr zweier Marken

  • BGH, 15.11.1957 - I ZR 83/56

    Sherlock Holmes

  • BGH, 29.11.1984 - I ZR 158/82

    DIMPLE

  • BGH, 11.11.1986 - V ZB 1/86

    Wirksamkeit einer Vertretungsklausel in einer Teilungserklärung

  • BGH, 26.01.2017 - I ZR 207/14

    Zur Zulässigkeit der Mitwirkung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bei der

    Durch die Werbung und die Lizenzvergabe haben die Beklagten dem Burda Verlag gegenüber anderen Verlagen einen unzulässigen Vorteil im Wettbewerb um Käufer derartiger Zeitschriften verschafft (vgl. auch BGH, Urteil vom 19. November 1992 - I ZR 254/90, BGHZ 120, 228, 236 ff. - Guldenburg; BVerfG, GRUR 1999, 232, 234 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 22.03.2019 - 2 U 31/16

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents

    Diese Zweckbestimmung gebietet ein enges Verständnis der Regelung, der dementsprechend in der Regel auch nicht schon durch eine getrennte Beurkundung des Angebots einer solchen Übertragung und dessen Annahme genügt werden kann (BGH, GRUR 1993, 692, 693 - Magazinwerfer; OLG Düsseldorf, Urt. v. 26.06.2008, Az.: I-2 U 4/07, BeckRS 2010, 22897).
  • BGH, 12.11.1998 - I ZR 84/96

    Max

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes dienen Werktitel i.S. des § 5 Abs. 3 MarkenG grundsätzlich (nur) der Unterscheidung eines Werkes von anderen; einen Hinweis auf den Hersteller oder Inhaber des Werkes stellen sie regelmäßig nicht dar (BGHZ 120, 228, 230 - Guldenburg, m.w.N.; BGH WRP 1999, 186, 188 - Wheels Magazine).

    Allerdings kann der Verkehr unter bestimmten Voraussetzungen mit einem Werktitel gleichzeitig auch die Vorstellung einer bestimmten betrieblichen Herkunft verbinden, wie dies in der Rechtsprechung für bekannte Titel regelmäßig erscheinender periodischer Druckschriften bejaht worden ist (vgl. BGH, Urt. v. 22.10.1969 - I ZR 47/68, GRUR 1970, 141 f. - Europharma; Beschl. v. 10.5.1974 - I ZB 2/73, GRUR 1974, 661, 662 - St. Pauli-Nachrichten; WRP 1999, 186, 188 - Wheels Magazine; vgl. auch: BGHZ 102, 88, 91 - Apropos Film; 120, 228, 230 - Guldenburg; BGH, Urt. v. 26.5.1994 - I ZR 33/92, GRUR 1994, 908, 910 = WRP 1994, 743 - WIR IM SÜDWESTEN).

    Angesichts der Flüchtigkeit, mit der erfahrungsgemäß der Verkehr Kennzeichnungen im täglichen Geschäftsleben in der Regel zu begegnen pflegt (vgl. BGHZ 120, 228, 230 - Guldenburg, m.w.N.), erfordert die Annahme einer Verwechslungsgefahr im weiteren Sinn gewisse Anstöße und/oder erkennbare gedankliche Brücken zwischen der Wahrnehmung und der daraus gezogenen Folgerung.

    Solche hat die Rechtsprechung bisher angenommen, wenn ein gewisser sachlicher Zusammenhang zwischen den gekennzeichneten Waren und dem unter dem in Frage stehenden Titel veröffentlichten Werk erkennbar war (vgl. BGHZ 68, 132, 139 ff. - Der 7. Sinn (bekannte Verkehrs-Fernsehsendung und Verkehrs-Würfelspiel(; BGH, Urt. v. 27.1.1982 - I ZR 61/80, GRUR 1982, 431, 432 f. - POINT, insoweit nicht in BGHZ 83, 52), und sie verneint, wenn ein solcher Zusammenhang fehlte (BGHZ 120, 228, 232 f. - Guldenburg (Fernsehserie und Schmuck bzw. Lebensmittel().

    cc) Fehlt es danach im Streitfall an einem hinreichenden sachlichen Zusammenhang, kann die Annahme der (Fehl-) Vorstellung einer wirtschaftlichen (Lizenz-)Verbindung nach der Rechtsprechung allenfalls noch unter besonderen Umständen in Betracht gezogen werden, etwa wenn es sich bei der in Frage stehenden Kennzeichnung um eine solche von besonderer Originalität und Einprägsamkeit sowie weit überdurchschnittlicher Bekanntheit handelt (wie z.B. bei der Bambi-Figur, den Mainzelmännchen oder bei Asterix und Obelix) oder wenn ein überaus bekannter Titel wörtlich übereinstimmend als Warenbezeichnung erscheint, so daß im Verkehr nicht nur allgemein der Gedanke an den Titel, sondern auch die erforderliche konkrete Vorstellung entsteht, der Warenhersteller habe hier ein Interesse gerade an dieser werbewirksamen Bezeichnung erlangen wollen und das Verwertungsrecht auch nur vom Inhaber des Werktitels erlangen können (BGHZ 120, 228, 232 f. - Guldenburg).

  • OLG Hamburg, 22.03.2006 - 5 U 188/04

    Grenzen des Gemeinschaftsmarkenschutzes: Werktitelschutz für das Zeichen

    Einen Hinweis auf den Hersteller oder Inhaber des Werkes stellen sie regelmäßig nicht dar (BGHZ 120, 228, 230 -Guldenburg; BGH GRUR 1999, 581, 582 -Max m.w.N.).

    Allerdings ist weiterhin anerkannt, dass der Verkehr unter bestimmten Voraussetzungen mit einem Werktitel gleichzeitig auch die Vorstellung einer bestimmten betrieblichen Herkunft verbindet, insbesondere bei bekannten Titeln regelmäßig erscheinender periodischer Druckschriften (vgl. BGHZ 120, 228, 230 -Guldenburg; BGH GRUR 1999, 235 -Wheels Magazine; BGH GRUR 1999, 581, 582 -Max m.w.N.).

    Dieses setzt voraus, dass das Klagezeichen eine über die normale Werktitelfunktion hinausgehende Kennzeichnungskraft als Hinweis auf den Hersteller des Werkes besitzt und ein konkreter Sachzusammenhang zwischen Werk und Produkt besteht (vgl. BGH GRUR 1999, 581, 582 f. -Max; BGH GRUR 1993, 692, 694 -Guldenburg).

    Solche sind von der Rechtsprechung angenommen worden, wenn ein gewisser sachlicher Zusammenhang zwischen den gekennzeichneten Waren und dem unter dem in Frage stehenden Titel veröffentlichten Werk erkennbar ist, und sie verneint, wenn ein solcher Zusammenhang fehlte (BGH GRUR 1999, 581, 582 -Max m.w.N.; BGH GRUR 1993, 692, 693 f. -Guldenburg m.w.N.).

  • BGH, 01.03.2001 - I ZR 211/98

    Die ARD unterliegt im Titelstreit - Sat.1 und ProSieben dürfen ihre Nachrichten

    In der Rechtsprechung ist aber anerkannt, daß der Verkehr mit bekannten Werktiteln häufig auch die Vorstellung einer bestimmten betrieblichen Herkunft verbindet (vgl. BGHZ 102, 88, 91 f. - Apropos Film; 120, 228, 230 - Guldenburg; BGH, Urt. v. 12.11.1998 - I ZR 84/96, GRUR 1999, 581, 582 = WRP 1999, 519 - Max; GRUR 2000, 504, 505 - FACTS).
  • BGH, 17.02.2000 - I ZB 33/97

    Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Dem lag die Erwägung zugrunde, daß ein Buchtitel im Regelfall nicht als Kennzeichen für die Herkunft aus einem bestimmten Geschäftsbetrieb verstanden werde (BGHZ 26, 52, 61 - Sherlock Holmes; BGH, Urt. v. 1.4.1958 - I ZR 49/57, GRUR 1958, 500, 502 - "Mecki"-Igel I; BGHZ 83, 52, 54 - POINT; 102, 88, 91 f. - Apropos Film; 120, 228, 230 - Guldenburg; BGH, Urt. v. 11.3.1993 - I ZR 264/91, GRUR 1994, 191, 201 - Asterix-Persiflagen; vgl. auch Ulmer, Urheber- und Verlagsrecht, 3. Aufl., S. 178; Busse/Starck, Warenzeichengesetz, 6. Aufl., § 1 Rdn. 21; Deutsch, GRUR 1958, 66 f.; anders bereits Baumbach/Hefermehl, Warenzeichenrecht, 12. Aufl., § 1 WZG Rdn. 61).
  • BGH, 29.04.1999 - I ZR 152/96

    SZENE; Verwechslungsgefahr

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes dienen Werktitel i.S. des § 5 Abs. 3 MarkenG grundsätzlich (nur) der Unterscheidung eines Werkes von anderen; einen Hinweis auf den Hersteller oder Inhaber des Werkes stellen sie regelmäßig nicht dar (BGHZ 120, 228, 230 - Guldenburg, m.w.N.; BGH GRUR 1999, 235, 236 - Wheels Magazine).

    Allerdings kann der Verkehr unter bestimmten Voraussetzungen mit einem Werktitel gleichzeitig auch die Vorstellung einer bestimmten betrieblichen Herkunft verbinden, wie dies in der Rechtsprechung für bekannte Titel regelmäßig erscheinender periodischer Druckschriften bejaht worden ist (vgl. BGH, Urt. v. 22.10.1969 - I ZR 47/68, GRUR 1970, 141 f. - Europharma; Beschl. v. 10.5.1974 - I ZB 2/73, GRUR 1974, 661, 662 - St. Pauli-Nachrichten; GRUR 1999, 235, 237 - Wheels Magazine; WRP 1999, 519, 521 - Max; vgl. auch: BGHZ 102, 88, 91 - Apropos Film; 120, 228, 230 - Guldenburg; BGH GRUR 1994, 908, 910 - WIR IM SÜDWESTEN).

  • OLG Köln, 18.05.2001 - 6 U 25/00

    Warenmarke und Werktitelschutz - Verwechslungsgefahr - Verkehrsgeltung -

    Denn sie dienen grundsätzlich nur der Unterscheidung eines Werkes von anderen, ohne einen Hinweis auf den Hersteller oder Inhaber des Werkes und damit auf eine betriebliche Herkunft zu enthalten (vgl. BGH MD 2000, 424/427 -"FACTS"-; ders. WRP 1999, 519/521 -Max"-; ders. WRP 1999, 1279/1282 = GRUR 2000, 70/72 -"SZENE"-; ders. GRUR 1999, 235/237 -"Wheels Magazine"-; ders. GRUR 1993, 692/693 -"Guldenburg"-).

    Allerdings kann der Verkehr unter bestimmten Voraussetzungen mit einem Werktitel gleichzeitig auch die Vorstellung einer bestimmten betrieblichen Herkunft verbinden, wie dies in der Rechtsprechung beispielsweise für bekannte Titel regelmäßig erscheinender periodischer Druckschriften bejaht worden ist, bei denen die Bekanntheit des Titels und das regelmäßige Erscheinen im selben Verlag die Schlussfolgerung nahelegen, dass sie im Verkehr jedenfalls teilweise auch als Hinweis auf die betriebliche Herkunft verstanden werden (BGH MD 2000, 424/427 -"FACTS"-; ders. WRP 1999, 1279/1282 -"SZENE"-; ders. WRP 1999, 519/521 -"Max"-; ders. GRUR 1999, 235/237 -"Wheels Magazine"-; ders. GRUR 1993, 692/693 -"Guldenburg"-; Ingerl/Rohnke, a.a.O., § 15 Rdn. 81/82 m.w.N.).

    Solche hat die Rechtsprechung bisher angenommen, wenn ein gewisser sachlicher Zusammenhang zwischen den gekennzeichneten Waren und dem unter dem in Frage stehenden Titel veröffentlichten Werk erkennbar ist (vgl. BGH WRP 1999/519/512 -"Max"-; ders. GRUR 1993, 692/694 -"Guldenburg"-).

    Fehlt es danach im Streitfall an einem hinreichenden sachlichen Zusammenhang zwischen den von den Marken der Beklagten erfassten Waren und Dienstleistungen sowie dem in Frage stehenden Film der Klägerin, so kann die Annahme der Vorstellung einer wirtschaftlichen Beziehung in Form eines Lizenzzusammenhangs allenfalls noch unter besonderen Umständen in Betracht gezogen werden, etwa wenn es sich bei dem klägerischen Kennzeichen um ein solches von besonderer Originalität und Einprägsamkeit sowie weit überdurchschnittlicher Bekanntheit handelt (wie z.B. bei der Bambi-Figur, den Mainzelmännchen oder bei Asterix und Obelix), oder wenn ein überaus bekannter Titel wörtlich übereinstimmend als Waren- oder Dienstleistungsbezeichnung erscheint, so dass im Verkehr nicht nur allgemein der Gedanke an den Titel, sondern auch die erforderliche konkrete Vorstellung entsteht, der Warenhersteller oder Anbieter der Dienstleistung habe hier ein Interesse gerade an dieser werbewirksamen Bezeichnung und das Verwertungsrecht auch nur vom Inhaber der Werktitels erlangen können (BGH WRP 1999, 519/522 -"Max"-; ders. GRUR 1993, 692/694 -"Guldenburg"-).

  • OLG Hamburg, 01.03.2018 - 3 U 167/15

    Tagesschau vs. Tagesumschau, Werktitelschutz "Tagesschau" - Markenzeichenschutz:

    In der Rechtsprechung ist aber anerkannt, dass der Verkehr mit bekannten Werktiteln häufig auch die Vorstellung einer bestimmten betrieblichen Herkunft verbindet (vgl. BGHZ 102, 88, 91 f. - Apropos Film; 120, 228, 230 - Guldenburg; BGH, Urt. v. 12.11.1998, I ZR 84/96, GRUR 1999, 581, 582 - Max).

    In der Rechtsprechung ist aber anerkannt, daß der Verkehr mit bekannten Werktiteln häufig auch die Vorstellung einer bestimmten betrieblichen Herkunft verbindet (vgl. BGHZ 102, 88, 91 f. - Apropos Film; 120, 228, 230 - Guldenburg; BGH, Urt. v. 12.11.1998 - I ZR 84/96, GRUR 1999, 581, 582 = WRP 1999, 519 - Max; GRUR 2000, 504, 505 - FACTS).

  • BGH, 16.07.1998 - I ZR 6/96

    "Wheels Magazine"; Titelschutz einer Zeitschrift

    Allerdings dienen Werktitel nach § 5 Abs. 1 und 3 MarkenG im allgemeinen nur der Unterscheidung eines Werkes von einem anderen, ohne einen Hinweis auf den Hersteller oder Inhaber des Werkes und damit auf eine bestimmte betriebliche Herkunft zu enthalten (BGHZ 26, 52, 60 - Sherlock Holmes; 83, 52, 54 - POINT; 102, 88, 91 f. - Apropos Film; 120, 228, 230 - Guldenburg).

    In der Rechtsprechung ist aber ebenso anerkannt, daß der Verkehr unter bestimmten Voraussetzungen - beispielsweise bei bekannten Titeln regelmäßig erscheinender periodischer Druckschriften - mit einem Werktitel gleichzeitig auch die Vorstellung einer bestimmten betrieblichen Herkunft verbinden kann (vgl. BGH, Urt. v. 22.10.1969 - I ZR 47/68, GRUR 1970, 141 f. - Europharma; Beschl. v. 10.5.1974 - I ZB 2/73, GRUR 1974, 661, 662 - St. Pauli-Nachrichten; BGHZ 102, 88, 91 f. - Apropos Film; 120, 228, 230 - Guldenburg).

  • BGH, 09.06.1994 - I ZR 272/91

    McLaren - Rufausbeutung

  • OLG Köln, 17.12.1999 - 6 U 156/97

    Rechtserhaltende Benutzung einer Marke durch Abschluss eines Lizenzvertrages -

  • BGH, 01.03.2001 - I ZR 205/98

    Die ARD unterliegt im Titelstreit - Sat.1 und ProSieben dürfen ihre Nachrichten

  • OLG Hamburg, 21.02.2007 - 5 U 6/06

    Wettbewerbsrecht: Herkunftstäuschung bei Werken unterschiedlicher Werkkategorie

  • BVerfG, 28.10.1998 - 1 BvR 341/93

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde des ZDF zum "Titel-Merchandising"

  • LG Mainz, 26.05.2000 - 11 HKO 69/99

    Abgrenzung des Zivilrechtswegs vom Verwaltungsrechtsweg ; Eröffnung des

  • BPatG, 24.04.2012 - 33 W (pat) 525/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "HIGH SCHOOL MUSICAL" - Unterscheidungskraft - kein

  • OLG Hamburg, 12.05.2010 - 3 U 58/08

    Titelschutz: Schutz der Bezeichnung einer Rubrik einer Wochenzeitung -

  • BPatG, 27.06.2012 - 29 W (pat) 22/11

    Markenlöschungsverfahren - "test (Wort-Bildmarke)" - teilweise fehlende

  • BGH, 24.04.1997 - I ZR 233/94

    Titelschutz an einem Computerprogramm

  • KG, 17.02.2004 - 5 U 366/03

    Markenschutz: Verwechslungsgefahr zwischen den Zeitschriftentiteln

  • OLG Hamburg, 31.05.2002 - 5 U 37/01

    Telefon-Sparbuch

  • BPatG, 04.12.2019 - 28 W (pat) 50/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "Die PS-Profis/PS PROFIS mehr Power aus dem Pott

  • BPatG, 28.11.2012 - 29 W (pat) 524/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "LandLust (Wort-Bild-Marke)" - keine

  • BPatG, 07.12.2016 - 28 W (pat) 50/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "Die PS-Profis/PS PROFIS Mehr Power aus dem Pott

  • BGH, 17.02.2000 - I ZB 31/97

    Bücher für eine humanere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

  • BGH, 17.02.2000 - I ZB 34/97

    Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

  • OLG Koblenz, 21.08.2001 - 4 U 957/00

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Projektierung des ZDF-Medienparks

  • OLG Köln, 11.04.2001 - 6 U 150/00

    Werktitelschutz für "Lifestyle-Magazin" - "modern LIVING" - titelmäßigen

  • OLG Köln, 17.03.2000 - 6 U 173/99

    Kennzeichnungkraft und Verwechslungsgefahr eines Kochbuchtitels - "DAS GROSSE

  • OLG Köln, 09.03.2001 - 6 U 150/00

    Titelmäßiger Gebrauch eines Zeitschriftentitels als Rubriktitel anderer

  • OLG Frankfurt, 19.05.2022 - 6 U 313/21

    Verwechslungsgefahr bei stilisiertem "S"

  • LG Frankfurt/Main, 08.02.2021 - 3 O 39/21
  • LG Hamburg, 10.11.2005 - 315 O 371/05

    Schadensersatz bei unberechtigter Markenabmahnung

  • OLG Düsseldorf, 26.06.2008 - 2 U 4/07

    Harnkatheter-Benetzungsvorrichtung

  • BPatG, 22.02.2006 - 29 W (pat) 44/03
  • LG Hamburg, 16.11.2004 - 312 O 466/03

    Keine Verwechslungsgefahr zwischen "Oberlix" und "Möbelix"

  • LG Köln, 14.03.2002 - 84 O 160/01
  • BPatG, 22.02.2017 - 26 W (pat) 55/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "Länder, Menschen,

  • KG, 19.12.2000 - 5 U 7808/00

    Talkshowtitel - Verwechslungsfähigkeit - Rufausbeutung - ergänzender Titelschutz

  • KG, 13.06.2000 - 5 W 4478/00

    "toolshop"; Freihaltbedürftigkeit des Bestandteils einer Marke

  • KG, 31.03.2000 - 5 U 9777/98

    Verbindung eines Stadtnamens mit dem Begriff "Online"; Voraussetzungen des

  • LG Hamburg, 05.03.2004 - 312 O 224/03
  • LG Düsseldorf, 14.09.1999 - 4 O 413/98

    Baustoffmarkt

  • OLG Hamburg, 12.11.1998 - 3 U 173/97

    Verletzungsgefahr eines Zeitschriftentitels mit einem bundesweiten Fernsehmagazin

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