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   OLG Düsseldorf, 04.09.1992 - 20 U 144/91   

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https://dejure.org/1992,17357
OLG Düsseldorf, 04.09.1992 - 20 U 144/91 (https://dejure.org/1992,17357)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.09.1992 - 20 U 144/91 (https://dejure.org/1992,17357)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. September 1992 - 20 U 144/91 (https://dejure.org/1992,17357)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Bauhaus-Leuchte / Bauhaus Leuchte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 1993, 903
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 11.10.2012 - 1 StR 213/10

    Freier Warenverkehr und gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung urheberrechtlich

    a) Die genannten Einrichtungsgegenstände genießen in Deutschland als Werke der angewandten Kunst urheberrechtlichen Schutz gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 UrhG (vgl. BGH, Urteil vom 27. Februar 1961 - I ZR 127/59, GRUR 1961, 635 - Stahlrohrstuhl I; BGH, Urteil vom 27. Mai 1981 - I ZR 102/79, GRUR 1981, 820 - Stahlrohrstuhl II; BGH, Urteil vom 10. Dezember 1986 - I ZR 15/85, GRUR 1987, 903 - Le-Corbusier-Möbel; OLG Düsseldorf GRUR 1993, 903 - Bauhausleuchte).
  • OLG Düsseldorf, 30.04.2002 - 20 U 81/01

    Urheberrechtsschutz des sog. "Breuer-Hockers"; Kosten des Berufungsverfahrens

    Künstlerische Verwertungsrechte für Gegenstände der Gebrauchskunst dürften daher als auf das Bauhaus mitübertragen anzusehen sein (so auch RG GRUR 1933, 232 (234) - Gropius Türdrücker, Senat GRUR 1993, 903 - Bauhausleuchte).

    Auch sind die Besonderheiten der Tätigkeit in den Werkstätten des Bauhaus zu beachten, wie sie der Senat in der Bauhaus-Leuchten-Entscheidung konkretisiert hat (GRUR 1993, 903, 908 - Bauhaus-Leuchte), in der der Senat den Rechteübergang zwischen Bauhaus-Mitarbeitern und Bauhausträgerorganisation ausführlich dargelegt hat.

    Der Senat hat zwar im Fall der Wagenfeld-Leuchte (Urteil vom 4. September 1992, GRUR 1993, 903) betont, daß Wagenfeld die Rechte für seine Leuchte an das Bauhaus abgetreten hat.

  • LG Düsseldorf, 29.09.2010 - 12 O 255/09

    Schloss Moyland wehrt sich gegen Ausstellungsverbot

    Diese von Amts wegen zu prüfende Voraussetzung der Schutzfähigkeit eines Werkes kann durch Indizien in Form von einer Bewertung der Fachwelt unterstützt werden (vgl. OLG Düsseldorf, GRUR 1993, 903).
  • LG Düsseldorf, 15.05.2009 - 12 O 191/09

    Einstweilige Verfügung gegen die Stiftung Museum Schloss Moyland erlassen

    Diese von Amts wegen zu prüfende Voraussetzung der Schutzfähigkeit eines Werkes kann durch Indizien in Form von einer Bewertung der Fachwelt unterstützt werden (vgl. OLG Düsseldorf, GRUR 1993, 903 - Bauhaus-Leuchte).
  • KG, 16.08.2005 - 5 U 66/03

    Urheberrechtsschutz: Rechtsinhaberschaft an einer Tischleuchte von Wagenfeld

    Insoweit kann auf die diesbezüglichen Ausführungen im Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 4.September 1992, das die nämliche Leuchte zum Gegenstand hatte (GRUR 1993, 903/906f. - "Bauhaus-Leuchte"), Bezug genommen werden.

    Entgegen der Auffassung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (GRUR 1993, 903/908) kann auch nicht ohne weiteres angenommen werden, dass in den Werkstätten des Bauhauses tätige Studenten ihre Nutzungsrechte stets schlechthin dem Bauhaus übertrugen.

    Die Stadt Dessau ist als Rechtsträgerin des Bauhauses nach dessen Wechsel von Weimar nach Dessau anzusehen (vgl. OLG Düsseldorf GRUR 1993, 903/908).

  • OLG München, 14.10.2010 - 29 U 2001/10

    Urheberrechtsschutz: Schutzfähigkeit eines Gebrauchsgegenstands- Eierkocher

    W... - wie im Fall der "W...-Leuchte" (vgl . BGH GRUR 2007, 871, 873 - W-Leuchte; OLG Düsseldorf GRUR 1993, 903, 906) - des das Industriedesign der damaligen Zeit prägenden "Bauhaus-Programmes" bedient: der betonten Verwendung technischer Materialien (Glas und Metall) , der Offenlegung der Funktion des betreffenden Erzeugnisses in seinen Einzelteilen und einer ästhetischen Form aus der Harmonie einfacher Grundkörper (vgl . OLG Düsseldorf aaO ., S . 906 mwN . ) .
  • LG Mannheim, 13.03.1998 - 7 O 445/97

    Zulässigkeit einer Klage trotz Unterlassen eines Urheberrechtsverfahrens vor

    Nach einer Entscheidung des OLG Karlsruhe (GRUR 1993, 903 [OLG Düsseldorf 04.09.1992 - 20 U 144/91] ), auf die die Beklagten verwiesen haben, ist die Durchführung eines Schiedsstellenverfahrens auch dann erforderlich, wenn der in Rede stehende Tarif bereits früher Gegenstand eines Verfahrens vor der Schiedsstelle war.
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