Rechtsprechung
OLG München, 24.06.1993 - 29 U 2642/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 1
Quartalsweise Abrechnung einer Buchhandlung als Wettbewerbsverstoß - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- GRUR 1994, 136
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 07.04.2005 - I ZR 140/02
Kündigungshilfe
c) Die Frage, ob es wettbewerbsrechtlich unlauter ist, Kunden eines Mitbewerbers dadurch abzuwerben, daß ihnen vorformulierte Kündigungsschreiben zur Unterzeichnung vorgelegt werden, ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten (bejahend: OLG Köln GRUR 1990, 536; OLG München GRUR 1994, 136, 137; OLG Nürnberg NJW-RR 1991, 233, 234;… v. Gamm, UWG, 3. Aufl., § 1 Rdn. 234;… Nordemann, Wettbewerbsrecht Markenrecht, 10. Aufl., Rdn. 1439; Piper, GRUR 1990, 643, 645; verneinend: OLG Brandenburg VersR 2002, 759, 760 f.; OLG Schleswig OLG-Rep 1999, 340, 341; Baumbach/Hefermehl/Köhler, Wettbewerbsrecht, 23. Aufl., § 4 UWG Rdn. 10.39; Harte/Henning/Ahrens, UWG, Einl. F. Rdn. 155; Harte/Henning/Omsels ebd. - OLG Schleswig, 16.07.1999 - 6 U 28/99
Rechtsstellung des Versicherungsmaklers; Leistung von Kündigungshilfe
Die von der Klägerin zitierten Entscheidungen der Oberlandesgerichte München (WRP 1994, 54 ff.) und Nürnberg (NJW-RR 1991, 233 f.) beschäftigen sich zwar mit der Versicherungswirtschaft, nicht aber mit den oben aufgezeigten Besonderheiten gerade der Versicherungsmakler. - OLG Celle, 13.09.2001 - 13 U 46/01
Wettbewerbsverstoß: Kündigungshilfe beim Kundengespräch
Eine solche Unterstützung geht über eine zulässige Kündigungshilfe unabhängig davon hinaus, ob eine Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung tatsächlich besteht (für den Wettbewerb um Zeitschriftenabonnements: OLG Nürnberg, NJW-RR 1991, 233; OLG München WRP 1994, 54). - VK Sachsen, 02.07.2003 - 1/SVK/062-03
Zulässige Zuschlagskriterien
Wie etwa auch die nach der mündlichen Verhandlung übersandte Entscheidung des OLG München v. 24.06.1993 (29 U 2642/93, GRUR 1994, 136) zeigt, entsprach es und entspricht es üblichen Gepflogenheiten, zumindest ein Zahlungsziel bis zu 60 Tagen noch nicht als mittelbaren Verstoß gegen das Buchpreisbindungsgesetz anzusehen. - VK Sachsen, 02.07.2003 - 1/SVK/061-03
Unverzüglichkeit der Rüge ist einzelfallbezogen
Wie etwa auch die nach der mündlichen Verhandlung übersandte Entscheidung des OLG München v. 24.06.1993 (29 U 2642/93, GRUR 1994, 136) zeigt, entsprach es und entspricht es üblichen Gepflogenheiten, zumindest ein Zahlungsziel bis zu 60 Tagen noch nicht als mittelbaren Verstoß gegen das Buchpreisbindungsgesetz anzusehen.