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   OLG Köln, 25.02.1994 - 6 U 173/93   

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https://dejure.org/1994,3461
OLG Köln, 25.02.1994 - 6 U 173/93 (https://dejure.org/1994,3461)
OLG Köln, Entscheidung vom 25.02.1994 - 6 U 173/93 (https://dejure.org/1994,3461)
OLG Köln, Entscheidung vom 25. Februar 1994 - 6 U 173/93 (https://dejure.org/1994,3461)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Titelschutz

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    TITELSCHUTZ
    Titelschutz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassungsanspruch auf Grund von Verwechslungen mit einem prioritätsälteren Titel; Anforderungen an eine Verwechslungsgefahr von Zeitschriften bei dem Vorliegen von Abweichungen bei der Aufmachung, der Bewerbung und dem Vertrieb

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 16 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 818
  • GRUR 1994, 386
  • afp 1994, 236
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.11.1987 - I ZR 19/86

    "Hauerïs Auto-Zeitung"; Schutz eines Zeitschriftentitels; Benutzung einer

    Auszug aus OLG Köln, 25.02.1994 - 6 U 173/93
    Es ist daher davon auszugehen, daß der Bestandteil "XXX" den bzw. die beanstandeten Titel der Beklagten entscheidend mitprägt und mitbestimmt, unabhängig davon, ob der Verkehr aus den vorstehend angeführten Erwägungen dahin tendieren wird, den Titel der Beklagten auf "XXX" abzukürzen (vgl. dazu BGH GRUR 1988/638, 639 "Hauer's Auto-Zeitung"); eine Abkürzung der beanstandeten Titel der Beklagten zu "XXX" bzw. "XXX" liegt jedenfalls nicht nahe.
  • BGH, 14.12.1979 - I ZR 44/78

    Benutzung einer Bezeichnung in einer Verwechslungen hervorrufenden Weise -

    Auszug aus OLG Köln, 25.02.1994 - 6 U 173/93
    Er bezeichnet jedoch von Hause aus nicht Druckschriften, wird somit im Streitfall auf einen ihm an sich nicht zukommenden Gegenstand übertragen (vgl. dazu BGH GRUR 1980/247, 248 "Capital-Service").
  • OLG Düsseldorf, 15.07.2003 - 20 U 21/03

    Keine Markenrechtsverletzung durch Meta-Tags

    Das Oberlandesgericht Köln hat in seiner Entscheidung GRUR 1994, 386 den Titel "impulse" als phantasievollen, einprägsamen Namen für ein Wirtschaftsmagazin angesehen; das hat für den Streitfall eine gewisse Bedeutung, mögen die Anforderungen an Zeitschriftenartikel auch besonders gering sein.
  • OLG Stuttgart, 28.03.2001 - 2 W 6/01

    Erzwingung von Handlungen - Ordnungsgeld - Antrag nach Ablauf der Titelfrist -

    Die Frage ist dahin zu beantworten, dass dem Ordnungsmittel auch ein repressiver Charakter innewohnt (BGH WRP 94, 37, 39 - Vertragsstrafebemessung; BayObLG NJW-RR 95, 1040; OLG Karlsruhe WRP 94, 410; OLG Hamm NJW-RR 90, 1086; Stein/Jonas/Brehm a.a.O. 31; Musielak/Lackmann a.a.O. § 890, 16; Storz a.a.O. § 890, 48; MK/Lüke a.a.O. § 890, 15; Jestaedt a.a.O. Vor § 13, E, 46; Melullis a.a.O. 904 und 955; Teplitzky a.a.O. Kap. 57, 38).

    Dieser Ansatz wird zu Recht abgelehnt (Stein/Jonas/Brehm a.a.O. § 890, 31; MK/Lüke a.a.O. § 890, 15; Zöller/Stöber a.a.O. § 890, 11; OLG Karlsruhe WRP 94, 410 [unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung in MDR 72, 699]; BayObLG NJW-RR 95, 1040; vgl. auch Melullis a.a.O. 955; im Ergebnis ebenso Thomas/Putzo a.a.O. § 890, 10).

  • BPatG, 14.06.2005 - 33 W (pat) 330/02
    Soweit die Markenstelle auf eine Anzeige für das Magazin "Impulse" Bezug genommen habe, spreche die Entscheidung OLG Köln, GRUR 1994, 386, in der der Zeitschriftentitel des Magazins "Impulse" als unterscheidungskräftig beurteilt worden sei, für und nicht etwa gegen die Eintragungsfähigkeit.

    Dementsprechend ist das Wort "Impuls" bzw. seine Pluralform "Impulse" für Versicherungsdienstleistungen und Zeitschriften in verschiedenen Entscheidungen von Verletzungsgerichten als unterscheidungskräftig angesehen worden (vgl. OLG Köln, GRUR 1994, 386 - die geschäftsidee; OLG Düsseldorf v. 15. Juli 2003, 20 U 21/03; LG München I v. 24. Juni 2004, 17 HK O 10389/04).

  • OLG Hamburg, 02.05.2002 - 3 U 269/01

    Unterlassung der Verwendung einer Internet-Domain

    Er bezeichnet von Haus aus nicht zwingend eine Druckschrift und wird deshalb auf einen ihm an sich nicht zukommenden Gegenstand übertragen (BGH GRUR 1980, 247, 248 Capital-Service; OLG Köln AfP 1994, 236, -die Geschäftsidee).
  • LG Hamburg, 25.03.1998 - 315 O 792/97

    Eltern.de

    Der Werktitel "Eltern" ist demnach ebenfalls nach § 5 Abs. 3 MarkenG aufgrund von Verkehrsdurchsetzung geschützt, unabhängig von der Frage, ob dem Titel nicht auch ohne diese eine hinreichende Unterscheidungskraft zuzubilligen wäre (so immerhin für die ebenfalls einen Hinweis auf den Inhalt gegebenen Zeitschriftentitel "Premiere" - Hans.OLG, Urteil vom 20.09.1990, 3 U 60/190 - "Premiere"; Hans. OLG, Urteil vom 05.11.1989, 3 U 28/89 - "Snow"; OLG Köln, Urteil vom 25.02.1994, 6 U 173/93 - "die geschäftsidee" alle Entscheidungen zitiert nach juris).
  • OLG Köln, 04.04.1997 - 6 U 178/96

    Titelschutz, FAMILY

    In der Verwendung dieses Begriffs liegt nämlich - wie die Antragsgegnerin in ihrer Schutzschrift vom 4.3.1996 selbst ausgeführt hat - die Übertragung des Sinngehalts dieses Begriffs auf einen ihm von seiner natürlichen Wortbedeutung her an sich nicht zuzuordnenden Gegenstand - eine Zeitschrift nämlich ( vgl. BGH GRUR 1980, 247/248 - " Capital-Service " - OLG Köln GRUR 1994, 386 - " die Geschäftsidee " - OLG Köln GRUR 1984, 751/752 - " Express " - ).
  • LG Hamburg, 10.11.2005 - 315 O 371/05

    Schadensersatz bei unberechtigter Markenabmahnung

    Er bezeichnet von Haus aus nicht zwingend eine Druckschrift und wird deshalb auf einen ihm an sich nicht zukommenden Gegenstand übertragen (BGH GRUR 1980, 247, 248 - Capital-Service; OLG Köln AfP 1994, 236, - die Geschäftsidee).
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