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   OLG Düsseldorf, 22.12.1993 - 2 W 97/93   

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OLG Düsseldorf, 22.12.1993 - 2 W 97/93 (https://dejure.org/1993,3819)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.12.1993 - 2 W 97/93 (https://dejure.org/1993,3819)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. Dezember 1993 - 2 W 97/93 (https://dejure.org/1993,3819)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 1994, 508
 
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Wird zitiert von ... (19)

  • OLG Düsseldorf, 29.05.2008 - 2 W 47/07

    Olanzapin

    § 12 Abs. 2 UWG ist wegen der besonderen Komplexität der Sach- und Rechtslage nicht - auch nicht entsprechend - anwendbar (vgl. zum Ganzen Senat, GRUR 1983, 79, 80 - AHF-Konzentrat; Mitt 1982, 230 - Warmhaltekanne; GRUR 1994, 508; Mitt 1996, 87, 88 - Captopril).
  • OLG Dresden, 20.10.1998 - 14 U 3613/97

    Verfügungsgrund bei Marken- und Wettbewerbsverletzung

    Hinzu kommt, dass wettbewerbliche Sachverhalte häufig im tatsächlichen Bereich unstreitig sind, so dass von dem angerufenen Gericht in erster Linie eine rechtliche Bewertung verlangt ist (vgl. OLG Düsseldorf GRUR 1994, 508).

    Die Frage einer entsprechenden Anwendung von § 25 UWG ist schon zur Zeit der Geltung des WZG kontrovers diskutiert worden (aaO.), wobei allerdings nach überwiegender Auffassung eine analoge Anwendung der Dringlichkeitsvermutung - anders als im Patentverletzungsprozess (vgl. OLG Düsseldorf, GRUR 1994, 508) - im Bereich des Kennzeichenrechts befürwortet worden ist.

  • OLG Düsseldorf, 29.09.2022 - 15 U 58/22
    Sämtliche erforderlichen Prüfungen sowie Maßnahmen, Entscheidungsfindungsprozesse etc. sind dabei dem Eilcharakter des einstweiligen Verfügungsverfahrens entsprechend zügig und mit der für den jeweiligen Einzelfall gebotenen Eile vorzunehmen (OLG Düsseldorf, GRUR 1994, 508 - Dringlichkeit; OLG Köln, GRUR 1995, 520).
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