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   BGH, 24.03.1994 - I ZR 152/92   

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https://dejure.org/1994,802
BGH, 24.03.1994 - I ZR 152/92 (https://dejure.org/1994,802)
BGH, Entscheidung vom 24.03.1994 - I ZR 152/92 (https://dejure.org/1994,802)
BGH, Entscheidung vom 24. März 1994 - I ZR 152/92 (https://dejure.org/1994,802)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Wettbewerbsrecht - Ausbeutung - Rufschädigung - Bezugsquelle - Auskunftspflicht

  • werbung-schenken.de

    Pulloverbeschriftung

    UWG § 1
    Rufausbeutung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 1
    "Pulloverbeschriftung"; Auskunftspflicht des Störers bei wettbewerbswidriger Ausbeutung des guten Rufs eines Mitbewerbers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Pulloverbeschriftung -, Auskunftsanspruch gegen VH auf Nennung des Herstellers

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 944
  • ZIP 1994, 980
  • MDR 1994, 676
  • GRUR 1994, 635
  • DB 1994, 1561
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.12.1990 - I ZR 297/88

    "SL"; Verkehrsgeltung eines aus zwei Buchstaben bestehenden Warenzeichens;

    Auszug aus BGH, 24.03.1994 - I ZR 152/92
    Die kennzeichenmäßige Benutzung einer Bezeichnung setzt voraus, daß der Verkehr aufgrund ihrer Verwendung, so wie sie sich ihm darstellt, zu der Vorstellung gelangen kann, die Bezeichnung diene als Hinweis auf die betriebliche Herkunft der Ware oder zur Unterscheidung unterschiedlicher Vertriebsstätten (vgl. BGHZ 113, 115, 121 - SL).

    a) Die Revision zieht dabei nicht in Zweifel, daß die Beklagte mit dem Vertrieb des Pullovers mit den streitigen Aufschriften sich an den guten Ruf der Inhaberinnen der Kennzeichnungsrechte "Cartier" und "Piaget" zu eigenem Wettbewerbsvorteil in unlauterer Weise angehängt hat und deshalb nach den Grundsätzen der Senatsrechtsprechung zur unzulässigen Rufausbeutung (BGHZ 80, 90, 95 [BGH 20.02.1981 - V ZR 199/79] - Rolls Royce; 113, 82, 85 - Salomon; 113, 115, 126 - SL) zum Schadensersatz verpflichtet ist.

  • BGH, 24.03.1994 - I ZR 42/93

    Cartier-Armreif - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz

    Auszug aus BGH, 24.03.1994 - I ZR 152/92
    aa) Wie der Senat in seinem hierneben ergangenen Urteil vom 24. März 1994 - I ZR 42/93 - ausgeführt hat, scheidet eine analoge Anwendung der zum Schutz von Immaterialgüterrechten durch das Gesetz zur Stärkung des Schutzes des geistigen Eigentums und zur Bekämpfung der Produktpiraterie (PrPG) v. 7.3.1990 eingeführten Auskunftsverpflichtung, wie sie z.B. in § 25 b WZG niedergelegt ist, aus.
  • BGH, 29.11.1990 - I ZR 13/89

    Salomon - Rufausbeutung

    Auszug aus BGH, 24.03.1994 - I ZR 152/92
    a) Die Revision zieht dabei nicht in Zweifel, daß die Beklagte mit dem Vertrieb des Pullovers mit den streitigen Aufschriften sich an den guten Ruf der Inhaberinnen der Kennzeichnungsrechte "Cartier" und "Piaget" zu eigenem Wettbewerbsvorteil in unlauterer Weise angehängt hat und deshalb nach den Grundsätzen der Senatsrechtsprechung zur unzulässigen Rufausbeutung (BGHZ 80, 90, 95 [BGH 20.02.1981 - V ZR 199/79] - Rolls Royce; 113, 82, 85 - Salomon; 113, 115, 126 - SL) zum Schadensersatz verpflichtet ist.
  • BGH, 03.06.1993 - I ZB 9/91

    Eintragungsfähigkeit von Zahlwörtern

    Auszug aus BGH, 24.03.1994 - I ZR 152/92
    Eine Vorwirkung nicht umgesetzten EG-Rechts bei der Anwendung nationalen Rechts kommt frühestens zum Zeitpunkt des Ablaufs der vorgesehenen Umsetzungsfrist in Betracht (vgl. BGH, Beschl. v. 3.6.1993 - I ZB 9/91, GRUR 1993, 825, 826 [BGH 03.06.1993 - I ZB 9/91] - Dos m.w.N.).
  • BGH, 20.02.1981 - V ZR 199/79

    Kündigungsbefugnis privater Verpächter von Kleingartenland

    Auszug aus BGH, 24.03.1994 - I ZR 152/92
    a) Die Revision zieht dabei nicht in Zweifel, daß die Beklagte mit dem Vertrieb des Pullovers mit den streitigen Aufschriften sich an den guten Ruf der Inhaberinnen der Kennzeichnungsrechte "Cartier" und "Piaget" zu eigenem Wettbewerbsvorteil in unlauterer Weise angehängt hat und deshalb nach den Grundsätzen der Senatsrechtsprechung zur unzulässigen Rufausbeutung (BGHZ 80, 90, 95 [BGH 20.02.1981 - V ZR 199/79] - Rolls Royce; 113, 82, 85 - Salomon; 113, 115, 126 - SL) zum Schadensersatz verpflichtet ist.
  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 291/98

    Entfernung der Herstellungsnummer II

    Unter diesen Voraussetzungen ist ein Anspruch auf Auskunftserteilung auch dann gegeben, wenn nicht der Inanspruchgenommene, sondern ein Dritter Schuldner des Hauptanspruchs ist, dessen Durchsetzung der Hilfsanspruch auf Auskunftserteilung ermöglichen soll (vgl. BGHZ 125, 322, 328 ff. - Cartier-Armreif; BGH, Urt. v. 24.03.1994 - I ZR 152/92, GRUR 1994, 635, 636 f. = WRP 1994, 516 - Pulloverbeschriftung; Urt. v. 23.02.1995 - I ZR 75/93, GRUR 1995, 427, 429 = WRP 1995, 493 - Schwarze Liste; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 7. Aufl., Kap. 38 Rdn. 35).
  • LG Köln, 18.12.2012 - 33 O 803/11

    Anspruch eines Markeninhabers auf Unterlassung bei Verletzung der deutschen

    Eine markenmäßige Verwendung setzt voraus, dass der Verkehr aufgrund der Verwendung der Bezeichnung oder Gestaltung, so wie sie sich ihm darstellt, zu der Vorstellung gelangen kann, diese diene (auch) als Hinweis auf die betriebliche Herkunft der Ware oder zur Unterscheidung unterschiedlicher Vertriebsstätten (BGH GRUR 1994, 635, 636 - Pulloverbeschriftung ; BGH GRUR 2003, 963, 964 - AntiVir / AntiVirus; vgl. auch Ingerl/Rohnke, aaO, § 14 Rn. 129 ff.).
  • BGH, 05.03.1998 - I ZR 13/96

    Les-Paul-Gitarren

    Es genügt die objektive Möglichkeit, daß ein nicht unerheblicher Teil des Verkehrs zu der Vorstellung gelangen kann, die Bezeichnung diene als Hinweis auf die betriebliche Herkunft der Ware (vgl. BGH, Urt. v. 24.3.1994 - I ZR 152/92, GRUR 1994, 635, 636 = WRP 1994, 516 - Pulloverbeschriftung; Urt. v. 8.12.1994 - I ZR 192/92, GRUR 1995, 156 = WRP 1995, 307 - Garant-Möbel).
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