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OLG Köln, 03.12.1993 - 6 U 247/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Auslandswettbewerb
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
UWG § 1
Auslandswettbewerb - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 1
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anwendung der Rechtsordnung des Tatortes i.R.v. Wettbewerbshandlungen; Heranziehung deutscher Rechtsnormen zur Überprüfung der Wirksamkeit eines nach ausländischem Recht geschlossenen Vertrages i.R.d. Prüfung eines behaupteten Wettbewerbsverstoßes; Überprüfbarkeit der ...
Verfahrensgang
- LG Bonn, 08.09.1993 - 1 O 264/93
- OLG Köln, 03.12.1993 - 6 U 247/93
Papierfundstellen
- GRUR 1994, 646
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Düsseldorf, 24.09.2015 - 2 U 30/15
Geltendmachung von Ansprüchen wegen Patentverletzung durch einen Lizenznehmer
Das Ergebnis ist im Übrigen kein anderes, wenn man annimmt, dass, wenn sich der Inhalt des ausländischen Rechts nicht bzw. nicht zeitgerecht feststellen lässt, auf das deutsche Recht als Ersatzrecht zurückzugreifen ist (…vgl. dazu Zöller/Geimer, a.a.O., § 293 ZPO Rn. 11; OLG Köln, GRUR 1994, 646; GRUR-RR 2002, 309). - OLG Düsseldorf, 15.09.2011 - 2 W 58/11
Unzulässigkeit einer Schutzrechtsverwarnung wegen angeblicher Verletzung …
Das Ergebnis ist kein anderes, wenn man hier, da sich der Inhalt des ausländischen Rechts nicht bzw. nicht zeitgerecht feststellen, auf das deutsche Recht als Ersatzrecht zurückgreifen wollte (…vgl. dazu Zöller/Geimer, a.a.O., § 293 ZPO Rdnr. 11; OLG Köln, GRUR 1994, 646; GRUR-RR 2002, 309). - OLG Köln, 12.04.2002 - 6 U 142/01
UWG -Recht
Im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, in dem sich aufwendige Ermittlungen - insbesondere in Form von Rechtsgutachten - allein wegen der Eilbedürftigkeit der Sache von vornherein verbieten, kommt deutsches Recht als Ersatzrecht bereits dann zur Anwendung, wenn die Parteien das ausländische Recht nicht hinreichend konkret vortragen und wenn dieses Recht auch nicht ohne weiteres kurzfristig ermittelt werden kann (OLG Köln GRUR 1994, 646).