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   BGH, 17.01.1995 - X ZB 15/93   

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https://dejure.org/1995,83
BGH, 17.01.1995 - X ZB 15/93 (https://dejure.org/1995,83)
BGH, Entscheidung vom 17.01.1995 - X ZB 15/93 (https://dejure.org/1995,83)
BGH, Entscheidung vom 17. Januar 1995 - X ZB 15/93 (https://dejure.org/1995,83)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Patentneuheit - Fachmann

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG (1981) § 3 Abs. 1
    "Elektrische Steckverbindung"; Maßgeblichkeit der Kenntnisse eines Fachmanns

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 128, 270
  • NJW 1995, 1899
  • MDR 1995, 815
  • GRUR 1995, 330
 
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Wird zitiert von ... (213)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 15.03.1984 - X ZB 6/83

    "Zinkenkreisel"; Beschränkung der Rechtsbeschwerde auf eine Rechtsfrage; Umfang

    Auszug aus BGH, 17.01.1995 - X ZB 15/93
    Die Zulassung eröffnet die volle revisionsmäßige Nachprüfung des angefochtenen Beschlusses (BGHZ 90, 318, 320 [BGH 15.03.1984 - X ZB 6/83] - Zinkenkreisel).
  • BGH, 16.12.2008 - X ZR 89/07

    Olanzapin

    Die Einbeziehung von Selbstverständlichem erlaubt jedoch keine Ergänzung der Offenbarung durch das Fachwissen, sondern dient, nicht anders als die Ermittlung des Wortsinns eines Patentanspruchs, lediglich der vollständigen Ermittlung des Sinngehalts, d.h. derjenigen technischen Information, die der fachkundige Leser der Quelle vor dem Hintergrund seines Fachwissens entnimmt (Fortführung von BGHZ 128, 270 - Elektrische Steckverbindung).

    Diese Grundsätze der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGHZ 128, 270, 276 f. - Elektrische Steckverbindung) seien auch im Bereich der Stoffchemie mit der Maßgabe anzuwenden, dass eine chemische Verbindung dann offenbart sei, wenn dem Fachmann ein konkreter Hinweis auf die betreffende Verbindung vermittelt werde, er also diese Verbindung in Gedanken ohne weiteres mitlese und aufgrund dieses Hinweises ohne weiteres in die Lage versetzt werde, den betreffenden Stoff in die Hand zu bekommen (BGHZ 103, 150 - Fluoran; Sen.Urt. v. 30.5.1978 - X ZR 16/76, GRUR 1978, 696 - ?-Aminobenzylpenicillin).

    Hierzu steht es nicht in Widerspruch, dass der Senat insbesondere im Hinblick auf den Zweck der (gesonderten) Neuheitsprüfung, Doppelpatentierungen zu vermeiden, eine Ausdehnung des neuheitsschädlich Offenbarten über den "reinen Wortlaut" hinaus für unabdingbar gehalten hat (BGHZ 128, 270, 277 - Elektrische Steckverbindung).

    Die Erfassung desjenigen, was in den Merkmalen des Patentanspruchs und im Wortlaut der Beschreibung nicht ausdrücklich erwähnt, aus der Sicht des Fachmanns jedoch nach seinem allgemeinen Fachwissen für die Ausführung der unter Schutz gestellten Lehre selbstverständlich oder unerlässlich ist und deshalb keiner besonderen Offenbarung bedarf (BGHZ 128, 270, 276) , zielt nicht auf eine Ergänzung der Offenbarung durch das Fachwissen, sondern, nicht anders als bei der Ermittlung des Wortsinns eines Patentanspruchs, auf die Ermittlung des Sinngehalts, d.h. derjenigen technischen Information, die der fachkundige Leser der jeweiligen Quelle vor dem Hintergrund seines Fachwissens entnimmt (Benkard/Melullis aaO Rdn. 75).

    Nichts anderes gilt für die in der Entscheidung "Elektrische Steckverbindung" weiterhin in den Offenbarungsgehalt einbezogenen Abwandlungen, die nach dem Gesamtzusammenhang der Schrift für den Fachmann derart naheliegen, dass sie sich ihm bei aufmerksamer, weniger auf die Worte als ihren erkennbaren Sinn achtenden Lektüre ohne weiteres erschließen, so dass er sie gewissermaßen in Gedanken gleich mitliest, auch wenn er sich dessen nicht bewusst ist (BGHZ 128, 270, 276 f.) .

  • BGH, 02.03.1999 - X ZR 85/96

    Spannschraube

    Der Senat hat daher die rein sprachliche Ausdeutung eines in der Patentschrift verwendeten Begriffs abgelehnt und auf den technischen Sinn der in der Patentschrift benutzten Worte und Begriffe abgestellt (Urt. v. 30.6.1964 - X ZR 109/63, GRUR 1964, 612, 615 - Bierabfüllung; Urt. v. 12.11.1974 - X ZR 76/68, GRUR 1975, 422, 424 - Streckwalze II; vgl. auch für das Einspruchsverfahren Sen.Beschl. v. 17.1.1995 - X ZB 15/93, GRUR 1995, 330, 332 - Elektrische Steckverbindung).
  • OLG Düsseldorf, 11.01.2018 - 15 U 66/17

    Wilkinson darf keine Rasierklingeneinheiten passend für den Nassrasierer

    Hierzu gehören auch Abwandlungen und Ergänzungen, die nach dem Gesamtzusammenhang der Schrift für den Fachmann derart naheliegen, dass sie sich ihm bei aufmerksamer, weniger auf die Worte als ihren erkennbaren Sinn achtenden Lektüre ohne Weiteres erschließen, so dass er sie gleichsam mitliest, auch wenn er sich dessen nicht bewusst ist (BGH GRUR 2014, 758 - Proteintrennung; BGH GRUR 1995, 330 - Elektrische Steckverbindung).
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