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   BGH, 13.10.1994 - I ZR 99/92   

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https://dejure.org/1994,543
BGH, 13.10.1994 - I ZR 99/92 (https://dejure.org/1994,543)
BGH, Entscheidung vom 13.10.1994 - I ZR 99/92 (https://dejure.org/1994,543)
BGH, Entscheidung vom 13. Oktober 1994 - I ZR 99/92 (https://dejure.org/1994,543)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Prozessführungsbefugnis - Warenzeichen

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Prozeßführungsbefugnis der Muttergesellschaft für kennzeichenrechtliche Ansprüche der 100 %igen Tochter ("Nicoline")

  • Der Betrieb(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WZG § 24 Abs. 1; UWG § 16 Abs. 1; ZPO § 51 - "Nicoline"
    Gebrauch eines Firmenschlagworts durch Konzernholding: Verwechslungsfähigkeit eines ähnlichen Schlagworts einer Drittgesellschaft wegen Vermittlung des Eindrucks der Konzernzugehörigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WZG § 24 Abs. 1; ZPO § 51
    "Nicoline"; Durchsetzung kennzeichenrechtlicher Ansprüche durch die Konzernmutter in gewillkürter Prozeßstandschaft

  • rechtsportal.de

    WZG § 24 Abs. 1 ; ZPO § 51
    "Nicoline"; Durchsetzung kennzeichenrechtlicher Ansprüche durch die Konzernmutter in gewillkürter Prozeßstandschaft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 358
  • ZIP 1994, 1804
  • MDR 1995, 60
  • GRUR 1995, 54
  • WM 1995, 43
  • DB 1994, 2440
 
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Wird zitiert von ... (46)

  • BGH, 05.02.2009 - I ZR 167/06

    METROBUS

    Das eigene schutzwürdige Interesse des Ermächtigten kann sich bei dem Anspruch aus dem Unternehmenskennzeichen aufgrund einer besonderen Beziehung zum Rechtsinhaber ergeben; dabei können auch wirtschaftliche Interessen herangezogen werden (vgl. BGH, Urt. v. 13.10.1994 - I ZR 99/92, GRUR 1995, 54, 57 = WRP 1995, 13 - Nicoline; BGH GRUR 2008, 1108 Tz. 54 - Haus & Grund III).
  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 76/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

    Das erforderliche eigene schutzwürdige Interesse der Holding (vgl. BGH, Urt. v. 19.1.1989 - I ZR 217/86, GRUR 1990, 361, 362 - Kronenthaler; Urt. v. 13.10.1994 - I ZR 99/92, GRUR 1995, 54, 57 - Nicoline; Ullmann, Festschrift v. Gamm, 1990, S. 315 ff.; Ulrich, WRP 1995, 441 ff., jeweils m.w.N.) hätte im Streitfall nicht verneint werden können.

    Es ist bei dem Gesellschafter einer GmbH grundsätzlich dann zu bejahen, wenn er an der Gesellschaft in einem Maße beteiligt ist, daß sich seine wirtschaftlichen Interessen im wesentlichen mit denen der Gesellschaft decken (vgl. BGH GRUR 1995, 54, 57 - Nicoline; Ulrich, WRP 1998, 826, 828).

  • BGH, 31.07.2008 - I ZR 21/06

    Haus & Grund III

    Bei einem Anspruch aus einer geschäftlichen Bezeichnung kann sich das schutzwürdige Interesse aus einer besonderen Beziehung zum Rechtsinhaber ergeben; dabei können auch wirtschaftliche Interessen herangezogen werden (BGH, Urt. v. 13.10.1994 - I ZR 99/92, GRUR 1995, 54, 57 = WRP 1995, 13 - Nicoline).

    Das schutzwürdige Interesse wird beispielsweise bejaht, wenn eine Konzernmutter von der von ihr beherrschten Konzerntochter ermächtigt wird oder wenn zwischen Ermächtigendem und Ermächtigtem ein Vertriebsvertrag hinsichtlich der gekennzeichneten Produkte besteht (vgl. BGHZ 145, 279, 286 - DB Immobilienfonds; BGH GRUR 1995, 54, 57 - Nicoline).

    Dies ist anzunehmen, wenn ein Firmenschlagwort sowohl vom Ermächtigenden als auch vom Ermächtigten genutzt wird (vgl. BGH GRUR 1995, 54, 57 - Nicoline).

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