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   BPatG, 20.09.1995 - 26 W (pat) 70/94   

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BPatG, 20.09.1995 - 26 W (pat) 70/94 (https://dejure.org/1995,10295)
BPatG, Entscheidung vom 20.09.1995 - 26 W (pat) 70/94 (https://dejure.org/1995,10295)
BPatG, Entscheidung vom 20. September 1995 - 26 W (pat) 70/94 (https://dejure.org/1995,10295)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 1996, 284
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 28.05.1998 - I ZB 33/95

    "Fläminger"; Prägung des Gesamteindrucks eines Zeichens durch eine weniger

    Auf die Beschwerde hat das Bundespatentgericht die Beschlüsse der Prüfungsstelle aufgehoben und der angemeldeten Marke aufgrund des Widerspruchs die Eintragung versagt (GRUR 1996, 284).
  • OLG Köln, 21.04.1999 - 6 U 206/96

    Markenrechtsverletzung bei Verwendung des eigenen Namens im Hinblick auf

    Das gilt auch unter Heranziehung der bereits während der Geltung von § 16 WarenzeichenG/16 UWG a.F. entwickelten Grundsätze des Rechts der Gleichnamigen (vgl BPatG GRUR 1996, 284/285 -"Fläminger/Fälinger"- zu § 23 Nr. 2 MarkenG; BGH GRUR 1991, 475/478 -"Caren Pfleger"-; BGH GRUR 1986, 402/403 -"Fürstenberg"-; BGH GRUR 1969, 690/691 -"Faber"-; BGHZ 246/249 f -"Merck"-), die im Rahmen der hier vorzunehmenden Prüfung der Vereinbarkeit des Namensgebrauchs mit den guten Sitten des Wettbewerbs weiterhin Beachtung beanspruchen können (vgl. Ingerl/Rohnke, a.a.O., Rdn. 16/17 f zu § 23 MarkenG).
  • BPatG, 22.10.2007 - 26 W (pat) 88/02

    Selbst bei durchschnittlicher Kennzeichnungskraft der Bezeichnung "Post" ist eine

    Bei Hervorhebung eines Bestandteils liege eine kollisionsbegründende Stellung nahe (unter Bezugnahme auf z. B. BPatG 28 W (pat) 163/94 - COMTESS und BPatG GRUR 1996, 284 - Fläminger).
  • BPatG, 15.10.2007 - 26 W (pat) 92/02
    Bei Hervorhebung eines Bestandteils liege eine kollisionsbegründende Stellung nahe (unter Bezugnahme auf z. B. 28 W (pat) 163/94 - COMTESS und BPatG GRUR 1996, 284 - Fläminger).
  • BPatG, 01.08.2002 - 25 W (pat) 182/01
    Der Bestandteil "Omeprazol" ist in der angegriffenen Gesamtbezeichnung auch nicht blickfangartig so herausgestellt, dass er auch von den Teilen der Verkehrskreise, die darin nicht den Fachbegriff erkennen, als das den Gesamteindruck allein prägende betriebskennzeichnende Merkmal und nicht als Sachhinweis aufgefasst wird (vgl BGH GRUR 1996, 284, 286 "Fläminger/Fälinger").
  • BPatG, 28.06.2006 - 28 W (pat) 187/04
    Wegen dieser Kennzeichnungsschwäche ist dieser Markenbestandteil ungeeignet, den Gesamteindruck der Widerspruchsmarke neben der unzweifelhaft kennzeichnungskräftigen Herstellerangabe "Böklunder" mitzubestimmen oder gar zu dominieren und kann deswegen auch nicht selbständig kollisionsbegründend sein (vgl. BPatG GRUR 1996, 284, 286 - Fläminger/Fälinger, bestätigt durch BGH GRUR 1998, 930, 631 - Fläminger).
  • BPatG, 17.05.2006 - 28 W (pat) 102/05
    Das gilt jedenfalls dann, wenn - wie hier - die beschreibenden Markenbestandteile in der jüngeren Marke vom Verkehr nicht mehr als Sachhinweise, sondern nur als betriebliche Herkunftszeichen verstanden werden (sollen) und damit im klaren Gegensatz zum Freihaltungsbedürfnis an solchen Angaben stehen, während der übereinstimmende Markenbestandteil in der älteren Marke keine beschreibende Bedeutung hat und deswegen uneingeschränkt schutzfähig ist (vgl. BPatG GRUR 1996, 284, 285 - Fläminger/Fälinger, insoweit bestätigt durch BGH GRUR 1998, 930, 931 f. - Fläminger; Ströbele/ Hacker, Markengesetz, 7. Auflage, § 9 Rdn. 355 m. weit.
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