Rechtsprechung
   BGH, 28.03.1996 - I ZR 39/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,888
BGH, 28.03.1996 - I ZR 39/94 (https://dejure.org/1996,888)
BGH, Entscheidung vom 28.03.1996 - I ZR 39/94 (https://dejure.org/1996,888)
BGH, Entscheidung vom 28. März 1996 - I ZR 39/94 (https://dejure.org/1996,888)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,888) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • webshoprecht.de

    Zum Gebrauch von Artikelnummern eines konkurrierenden Geräteherstellers für eigene Ersatzteile und Verbrauchsmaterialien

  • Wolters Kluwer

    Wettbewersrecht - Sittenverstoß - Rufausbeutung durch offene Anlehnung an fremde Ware

  • werbung-schenken.de

    Verbrauchsmaterialien

    UWG § 1
    Rufausbeutung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 1
    "Verbrauchsmaterialien"; Wettbewerbswidrigkeit der Verwendung fremder Artikelbezeichnungen; Gegenüberstellung von Bestellnummern; Behauptung der OEM-Kompatibilität

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 1196
  • MDR 1996, 1143
  • GRUR 1996, 781
  • WM 1996, 1866
  • DB 1996, 1618
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.05.1962 - KZR 4/61

    Anforderungen an das Vorliegen eines warenzeichenmäßigen Gebrauchs -

    Auszug aus BGH, 28.03.1996 - I ZR 39/94
    Es wird bei Original-Teilen nach der Lebenserfahrung aber erwartet, daß diese entweder auf Anweisung des Herstellers der Hauptware unter Verwendung seiner Erfahrungen von Zulieferanten hergestellt worden sind (vgl. BGH, Urt. v. 24.5.1962 - KZR 4/61, GRUR 1962, 537, 540 - Radkappe) oder daß dieser zumindest mit seinem Namen und Ruf für die Güte dieser Teile einsteht (vgl. Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 18. Aufl., § 3 Rdn. 349 m.w.N.).

    Für die Annahme einer Rufausbeutung kommt es grundsätzlich auch nicht darauf an, ob die Produkte des Drittanbieters mit denen des Original-Herstellers gleichwertig sind (vgl. BGH GRUR 1962, 537, 543 - Radkappe - für die Anwendung des § 3 UWG).

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist bislang lediglich entschieden worden, daß die Übernahme fremder Ersatzteile-Bestell-Nummern des Original-Herstellers als eigene den Vertrieb der Ersatzteile wettbewerbswidrig machen könne (so unter dem Gesichtspunkt der Irreführung BGH GRUR 1956, 553, 557 f. - Coswig; 1962, 537, 542 f. - Radkappe).

    Offengeblieben ist dagegen die hier zur Entscheidung anstehende Frage, ob die Gegenüberstellung der beiderseitigen Bestell-Nummern als unlauter zu werten ist (BGH GRUR 1962, 537, 543 re. Sp. - Radkappe; bejahend für die Gegenüberstellung von Bestellzeichen ÖOGH GRUR Int. 1994, 357, 358 - Rohrverschraubungen; zustimmend Baumbach/Hefermehl aaO. § 1 Rdn. 550).

  • BGH, 12.11.1957 - I ZR 44/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.03.1996 - I ZR 39/94
    Zur Verdeutlichung des Verwendungszwecks von Ersatzteil und Zubehör darf der Drittanbieter sachliche Hinweise geben; er kann selbst auf die Herstellermarke hinweisen, sofern diese allein beschreibend zur Klarstellung des Verwendungszwecks benutzt wird (vgl. BGH, Urt. v. 12.11.1957 - I ZR 44/56, GRUR 1958, 343, 344 - Bohnergerät; Urt. v. 31.5.1967 - Ib ZR 119/65, GRUR 1968, 49, 51 - Zentralschloßanlagen; vgl. jetzt auch § 23 Nr. 3 MarkenG).

    Sie ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, die das Berufungsgericht seiner Beurteilung bei allen drei Anträgen zugrunde gelegt hat, nur erlaubt, wenn sie zur Aufklärung des Verkehrs über den Verwendungszweck des zu einer fremden Hauptware hergestellten Ersatzteils sachlich geboten ist (vgl. BGH GRUR 1958, 343, 344 - Bohnergerät; Urt. v. 15.5.1968 - I ZR 105/66, GRUR 1968, 698, 700 - Rekordspritzen).

    Eine solche Aussage ist aber beim Ersatzteil- und Zubehörgeschäft nicht unlauter (vgl. auch BGH GRUR 1958, 343, 344 f. - Bohnergerät).

  • BGH, 29.06.1956 - I ZR 129/54

    Verrichtungsgehilfe, Weisungen, Generalvertreter

    Auszug aus BGH, 28.03.1996 - I ZR 39/94
    Zwar können nach der Rechtsprechung einen solchen wettbewerbsrechtlichen Kennzeichenschutz nicht nur Marken oder sonstige echte Herkunftszeichen genießen, sondern auch bloße Typenbezeichnungen bzw. Bestellnummern (BGH, Urt. v. 29.6.1956 - I ZR 129/54, GRUR 1956, 553, 557 - Coswig; vgl. auch v. Gamm, UWG, 3. Aufl., § 1 Rdn. 83 a), mithin auch Artikelbezeichnungen.

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist bislang lediglich entschieden worden, daß die Übernahme fremder Ersatzteile-Bestell-Nummern des Original-Herstellers als eigene den Vertrieb der Ersatzteile wettbewerbswidrig machen könne (so unter dem Gesichtspunkt der Irreführung BGH GRUR 1956, 553, 557 f. - Coswig; 1962, 537, 542 f. - Radkappe).

  • BGH, 31.05.1967 - Ib ZR 119/65

    Fehlendes Rechtsschutzinteresse - Verbot der Herstellung von Fertigschlüsseln -

    Auszug aus BGH, 28.03.1996 - I ZR 39/94
    Zur Verdeutlichung des Verwendungszwecks von Ersatzteil und Zubehör darf der Drittanbieter sachliche Hinweise geben; er kann selbst auf die Herstellermarke hinweisen, sofern diese allein beschreibend zur Klarstellung des Verwendungszwecks benutzt wird (vgl. BGH, Urt. v. 12.11.1957 - I ZR 44/56, GRUR 1958, 343, 344 - Bohnergerät; Urt. v. 31.5.1967 - Ib ZR 119/65, GRUR 1968, 49, 51 - Zentralschloßanlagen; vgl. jetzt auch § 23 Nr. 3 MarkenG).
  • BGH, 15.05.1968 - I ZR 105/66

    Annahme unter Erweiterungen als Ablehnung verbunden mit einem neuen Antrag -

    Auszug aus BGH, 28.03.1996 - I ZR 39/94
    Sie ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, die das Berufungsgericht seiner Beurteilung bei allen drei Anträgen zugrunde gelegt hat, nur erlaubt, wenn sie zur Aufklärung des Verkehrs über den Verwendungszweck des zu einer fremden Hauptware hergestellten Ersatzteils sachlich geboten ist (vgl. BGH GRUR 1958, 343, 344 - Bohnergerät; Urt. v. 15.5.1968 - I ZR 105/66, GRUR 1968, 698, 700 - Rekordspritzen).
  • BGH, 16.11.1995 - I ZR 229/93

    Wegfall der Wiederholungsgefahr II - Wiederholungsgefahr

    Auszug aus BGH, 28.03.1996 - I ZR 39/94
    Nach der Rechtsprechung des Senats beschränkt sich aber die durch eine Verletzungshandlung begründete Vermutung der Wiederholungsgefahr nicht allein auf die genau identische Verletzungsform, sondern umfaßt auch alle im Kern gleichartigen Verletzungsformen (st. Rspr.; vgl. zuletzt BGH, Beschl. v. 16.11.1995 - I ZR 229/93, WRP 1996, 284, 285 - Wegfall der Wiederholungsgefahr II, m.w.N. aus der Rspr.).
  • BGH, 15.07.2004 - I ZR 37/01

    "Aluminiumräder"; Zulässigkeit der Werbung für eigene unter Abbildung von fremden

    Hält sich die Bezugnahme in diesen Grenzen, ist eine darin zwangsläufig liegende Anlehnung an den Ruf und den Verkaufserfolg des fremden Herstellers hinzunehmen (BGH, Urt. v. 28.3.1996 - I ZR 39/94, GRUR 1996, 781, 782 f. = WRP 1996, 713 - Verbrauchsmaterialien; BGHZ 139, 378, 387 - Vergleichen Sie; BGH, Urt. v. 2.10.2002 - I ZR 90/00, GRUR 2003, 444, 445 = WRP 2003, 637 - "Ersetzt"; vgl. ferner EuGH, Urt. v. 25.10.2001 - Rs. C-112/99, Slg. 2001, I-7945 Tz. 53 ff. = GRUR 2002, 354 = WRP 2001, 1432 - Toshiba/Katun).
  • LG Düsseldorf, 02.08.2017 - 2a O 166/16

    Rechtstreit mit Spielzeughersteller: Ferrari verliert Kultmarke Testarossa

    Eine damit verbundene Anlehnung an den Ruf und das Ansehen einer fremden Originalware ist darüber hinaus nur hinzunehmen, wenn die Angaben zur Aufklärung des Verkehrs über den Verwendungszweck des Ersatz- oder Zubehörteils sachlich geboten sind und sich nach Art und Maß in den Grenzen des Erforderlichen halten (OLG Düsseldorf Urt. v. 9.11.1999 - 20 U 139/98, BeckRS 1999, 14276, Rz. 32; vgl. BGH GRUR 1996, 781, 782f. - Verbrauchsmaterialien ).
  • OLG Hamburg, 06.11.2014 - 3 U 86/13

    Unlauterer Vertrieb von Automatisierungssoftware bei World of Warcraft -

    Das Vorgehen der Beklagten erweist sich auch nicht unter dem Aspekt eines bestehenden Ergänzungsbedarfs als zulässig, denn das Spiel World of Warcraft ist schon nicht auf Zubehör ausgerichtet, dass den streitgegenständlichen Bots entspricht (vgl. BGH, GRUR 1996, 781, 782 - Verbrauchsmaterialien; BGH, GRUR 1990, 528, 530 - Rollenclips m.w.N.).
  • EuGH, 25.10.2001 - C-112/99

    Toshiba Europe

    Unter Hinweis auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 28. März 1996 (Az. I ZR 39/94, GRUR 1996, 781 - Verbrauchsmaterialien) macht sie geltend, dass die Angabe ihrer eigenen Artikelnummer nicht geboten sei, um die Kunden über die mögliche Verwendung der von der Beklagten angebotenen Produkte aufzuklären, und dass ein Hinweis auf die jeweiligen Modelle der Toshiba-Fotokopierer genüge.
  • BGH, 26.09.1996 - X ZR 72/94

    "Prospekthalter"; Erschöpfung des Patentrechts bei Inverkehrbringen des

    Ebenso wie die Nachahmung oder der Nachbau fremder Erzeugnisse frei ist, ist es bei fehlendem oder erschöpftem Sonderrechtsschutz auch Drittanbietern grundsätzlich gestattet, Ersatzteile und Zubehör zu einer fremden Hauptware herzustellen (BGH, Urt. v. 28.3.1996 I ZR 39/94 - Verbrauchsmaterialien - z.V.b.).
  • BGH, 08.12.1999 - I ZR 101/97

    Modulgerüst

    Dies hat der Senat schon mehrfach im Zusammenhang mit der Lieferung von Ersatzteilen und Zubehör für fremde Erzeugnisse ausgesprochen (vgl. BGH GRUR 1968, 698, 701 - Rekordspritzen; Urt. v. 20.2.1976 - I ZR 64/74, GRUR 1976, 434, 436 = WRP 1976, 308 - Merkmalklötze; GRUR 1977, 666, 667 - Einbauleuchten; Urt. v. 13.10.1983 - I ZR 138/81, GRUR 1984, 282 f. = WRP 1984, 256 - Telekonverter; Urt. v. 22.2.1990 - I ZR 50/88, GRUR 1990, 528, 530 - Rollen-Clips; Urt. v. 28.3.1996 - I ZR 39/94, GRUR 1996, 781, 782 = WRP 1996, 713 - Verbrauchsmaterialien).
  • BGH, 13.11.1997 - I ZR 159/95

    Farbkennummern - Anlehnende Werbung

    Die Beklagte handelt durch die Übernähme der Farbkennummern der Klägerin wettbewerbsrechtlich unlauter, weil sie sich dadurch beim Vertrieb ihrer Garne die Werbebemühungen der Klägerin auf deren Kosten zunutze macht (§ 1 UWG; vgl. dazu auch BGH, Urt. v. 28.3.1996 - I ZR 39/94, GRUR 1996, 781, 784 = WRP 1996, 713 - Verbrauchsmaterialien; vgl. auch österr. OGH GRUR Int. 1985, 590 - OMEGA-Lagerware - und GRUR Int. 1994, 357 - Rohrverschraubungen).

    Die offene Anlehnung an die Farbkennung und die damit verbundene Ausnutzung der Werbebemühungen der Klägerin ist sachlich nicht gerechtfertigt (vgl. dazu auch BGH GRUR 1996, 781, 784 - Verbrauchsmaterialien).

    Die Beklagte ist nicht gezwungen, die Farbkennummern der Klägerin zu verwenden, um den Verwendungszweck ihrer Garne zu bezeichnen, wie dies beim Vertrieb von Ersatzteilen und Zubehör für Waren anderer Hersteller der Fall sein kann (vgl. dazu auch BGH GRUR 1996, 781, 782 f. - Verbrauchsmaterialien, m.w.N.).

  • BGH, 02.10.2002 - I ZR 90/00

    Ersetzt

    Auch für den von den Nebenansprüchen erfaßten Zeitraum ab Mai 1996 bis zur Veröffentlichung der Richtlinie im Oktober 1997 hat der Senat bereits ausgesprochen, daß der Hinweis, wonach die eigenen Produkte die Erzeugnisse des auf dem Markt eingeführten Mitbewerbers "ersetzen", ohne weitere werbende Aussagen nicht als eine unlautere Rufausbeutung verstanden werden kann (BGH, Urt. v. 28.3.1996 - I ZR 39/94, GRUR 1996, 781, 784 = WRP 1996, 713 - Verbrauchsmaterialien; vgl. auch Nichtannahmebeschluß zur zweiten Revision in dieser Sache vom 10. Oktober 2002 - I ZR 322/01).
  • OLG München, 13.02.2003 - 29 U 3639/02

    Zur Notwendigkeit der Benutzung einer Marke oder geschäftlichen

    Dementsprechend wurden auch vom EuGH in der Entscheidung B (aaO S. 442 Rdn. 58 ff) unter dem Begriff der Notwendigkeit keine quantitativen oder qualitativen Elemente geprüft (so auch Fezer, Markenrecht, 3. Aufl., § 23 Rdn. 61; Stuckel, in v. Schultz, Markenrecht, § 23 Rdn. 33, 35; einschränkend Ingerl/Rohnke, Markenrecht, § 23 Rdn. 52 unter Bezugnahme auf die (durch BGH GRUR 2001, 350, 351 - OP-Lampen zwischenzeitlich teilweise aufgegebene) Entscheidung BGH WRP 1996, 713, 715 -Verbrauchsmaterialien, die im Rahmen der Notwendigkeit auf den konkreten Umfang abstellen und den Übergang zur Unlauterkeitsprüfung als fließend ansehen).

    Dieser Ergänzungsfunktion, mit der zwangsläufig eine Anlehnung an den Ruf der Kennzeichen und der Fahrzeuge der Klägerin verbunden ist (vgl. BGH GRUR 1996, 781, 782 f - Verbrauchsmaterialien), hat das Landgericht zutreffend Rechnung getragen und erkannt, dass es eine auch unter Berücksichtigung der Belange der Klägerin nicht zu rechtfertigende Beschränkung der Werbefreiheit der Beklagten bedeuten würde, wenn man sie - wie von der Klägerin gefordert (Berufungsbegründung S. 25 = Bl. 292) - auf einen neutral gehaltenen Hinweis auf den Verwendungszweck beschränken wollte, zumal die Tuning-Teile der Beklagte ja gerade im Zusammenwirken mit den Fahrzeugen der Klägerin die angestrebten und beworbenen "Verschönerungen" erreichen können.

  • BGH, 15.01.1998 - I ZR 259/95

    "VENUS MULTI"; Umbau eines nicht mehr als Geldspielgerät zugelassenen

    Durch die Gegenüberstellung der eigenen Kennzeichnung als die neue Marke des umgebauten Geräts ist es der Lebenserfahrung nach ausgeschlossen, daß der Verkehr die Marke der Klägerin als Mittel der Kennzeichnung des nunmehr in Verkehr gebrachten, zum Punktespielgerät umgebauten Produkts ansieht (vgl. auch BGH, Urt. v. 12.11.1957 - I ZR 44/56, GRUR 1958, 343, 344 - Bohnergerät; Urt. v. 13.10.1983 - I ZR 138/81, GRUR 1984, 282, 283 = WRP 1984, 256 - Teleconverter; Urt. v. 28.3. 1996 - I ZR 39/94, GRUR 1996, 781, 782 = WRP 1996, 713 - Verbrauchsmaterialien).
  • OLG Frankfurt, 03.05.2022 - 6 W 28/22

    Privilegierte Zeichenverwendung bei nicht-originalem Ersatzteil (Rasierscherkopf)

  • OLG Hamburg, 17.10.2012 - 5 U 168/11

    Runes of Magic - Unlauterer Wettbewerb: Betrieb eines Internetforums mit

  • BGH, 23.11.2000 - I ZR 195/98

    Vergleichende Werbung

  • LG Düsseldorf, 14.03.2012 - 2a O 153/11

    Unterlassung der Benutzung der Marke "Swirl" mit einem vorangestellten "ähnlich"

  • OLG Köln, 13.06.2001 - 6 U 115/00

    Kennzeichnung von Auto-Modellen - "S-Klasse"

  • OLG Hamburg, 05.12.2001 - 5 U 114/01

    Markenverletzung durch Einfuhr von KFZ-Ersatzteilen durch einen Importeur in

  • OLG Stuttgart, 12.02.2004 - 2 U 59/03

    Marken- und Wettbewerbsschutz: Schutzfähigkeit eines codeartigen

  • OLG Schleswig, 06.10.2011 - 6 U 3/09

    Gerichtliche Feststellung der Eignung einer Werbeaussage zur Irreführung

  • OLG Düsseldorf, 22.01.2002 - 20 U 107/01
  • OLG Frankfurt, 23.11.2001 - 25 U 29/01

    Haftung des Sequesters

  • LG Düsseldorf, 30.08.2017 - 2a O 129/16
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht