Rechtsprechung
BGH, 29.02.1996 - I ZR 6/94 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer
Werbung - Irreführende Angaben - Preissenkung
- werbung-schenken.de
Setpreis
UWG § 3
Irreführung/Preisgestaltung - Der Betrieb(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 3 - "Setpreis"
Werbung mit Preissenkung in einem "Setpreis"
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 3
"Setpreis"; Irreführende Werbung mit einem Setpreis für eine HiFi-Kompaktanlage - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- steinhoefel.de (Leitsatz)
Set-Preis
Papierfundstellen
- NJW 1996, 3341 (Ls.)
- NJW-RR 1996, 1194
- MDR 1996, 929
- GRUR 1996, 796
- WM 1996, 1699
- DB 1996, 1920
Wird zitiert von ... (15)
- BGH, 11.05.2000 - I ZR 28/98
Abgasemissionen
Damit würde hier die Bestimmung der Grenzlinie in das Vollstreckungsverfahren verlagert werden (vgl. dazu - zu der Wendung "regelmäßig gefordert und auch regelmäßig gezahlt" - BGH, Urt. v. 29.2.1996 - I ZR 6/94, GRUR 1996, 796, 797 = WRP 1996, 734 - Setpreis). - BGH, 29.06.2000 - I ZR 29/98
Filialenleiter
aa) Der Unterlassungsantrag verallgemeinert - entgegen der Ansicht der Revisionserwiderung - in unbedenklicher Weise, soweit er sich allgemein auf Geräte der Unterhaltungselektronik bezieht (vgl. BGH, Urt. v. 29.2.1996 - I ZR 6/94, GRUR 1996, 796, 798 = WRP 1996, 734 - Setpreis). - KG, 30.04.2004 - 5 U 98/02
Urheberrechtsverletzung: Versendung individueller Pressespiegel per E-Mail oder …
a) Die von einer konkreten Verletzungshandlung ausgehende Wiederholungsgefahr besteht auch hinsichtlich sonstiger künftiger, leicht abgewandelter Verletzungshandlungen, die im "Kern" oder "Wesen" der konkreten Verletzungshandlung entsprechen (BGH, GRUR 1989, 445, 446 - Professorenbezeichnung in der Arztwerbung I; WRP 1996, 734, 736 - Setpreis;… Köhler/Piper. a.a.O., vor § 13 Rdnr. 288 m.w.N.).
- BGH, 12.07.2001 - I ZR 40/99
Laubhefter; Bestimmtheit eines Unterlassungsantrags; Wettbewerbsrechtlicher …
Unter diesen Umständen und unter Berücksichtigung dessen, daß die Beklagte in den Vorinstanzen die mangelnde Bestimmtheit der Klageanträge nicht zu einem zentralen Punkt ihrer Rechtsverteidigung gemacht und insbesondere die Unbestimmtheit der Formulierung "zu Verwechslungen geeignet" unbeanstandet gelassen hatte, hätte das Berufungsgericht der Klägerin gemäß § 139 ZPO Gelegenheit geben müssen, die Klageanträge zu überprüfen und eventuell neu zu stellen und hierzu sachdienlichen Vortrag zu halten (vgl. BGH GRUR 1991, 254, 257 - Unbestimmter Unterlassungsantrag I; BGH, Urt. v. 29.2.1996 - I ZR 6/94, GRUR 1996, 796, 797 = WRP 1996, 734 - Setpreis; BGH GRUR 1998, 489, 492 - Unbestimmter Unterlassungsantrag III;… Urt. v. 24.11.1999 - I ZR 189/97, GRUR 2000, 438, 441 = WRP 2000, 389 - Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge). - BGH, 05.06.1997 - I ZR 69/95
Unbestimmter Unterlassungsantrag III - Getarnte Werbung; Bestimmtheit des …
Unter diesen Umständen und nachdem die Beklagte in den Vorinstanzen nicht die Unbestimmtheit der Formulierung "überwiegend pauschale Anpreisung", sondern nur - unter dem Gesichtspunkt der Begründetheit und nicht der Zulässigkeit - die zu weite Fassung der Anträge beanstandet hat, hätte das Berufungsgericht dem Kläger - gegebenenfalls unter Gebrauchmachen von der Möglichkeit des § 139 ZPO - Gelegenheit geben müssen, den Antrag, wie er - um den Zusatz verkürzt - im Urteilsausspruch des Landgerichts seinen Ausdruck gefunden hat, zu überprüfen und eventuell neu stellen und sachdienlichen Vortrag dazu halten zu lassen (vgl. BGH GRUR 1991, 254, 257 [BGH 11.10.1990 - I ZR 35/89] - Unbestimmter Unterlassungsantrag I; auch Urt. v. 29.02.1996 - I ZR 6/94, GRUR 1996, 796, 797 - Setpreis). - OLG Naumburg, 17.02.2006 - 10 U 52/05
Irreführende Werbung durch assoziative Verknüpfung von Bild- und …
Der Verbotsantrag darf daher nicht derart undeutlich gefasst sein, dass sich der Beklagte nicht erschöpfend verteidigen kann und in der Zwangsvollstreckung, wenn dem gestellten Antrag im Erkenntnisverfahren Rechnung getragen würde, die Entscheidung darüber, was dem Beklagten verboten ist, dem Vollstreckungsgericht überlassen würde (vgl. BGH GRUR 1996, 796; BGH NJW 1991, 1114;… Köhler in Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 24. Aufl., § 12 UWG Rdn. 2.35 m.w.N.).Auch der Gebrauch derartiger auslegungsfähiger Begriffe - wie hier der Begriff "Geräte" - kann hinnehmbar oder im Interesse einer sachgerechten Titulierung zweckmäßig oder sogar geboten sein, wenn im Einzelfall über den Sinngehalt der verwendeten Begriffe oder Bezeichnungen kein Zweifel besteht (vgl. BGH NJW 1991, 1114; BGH GRUR 1996, 796 ).
Zieht man aber zur Auslegung des Klageantrages die Antragsbegründung heran, so wird der verwendete Begriff, obwohl auslegungsfähig, im konkreten Fall nach Inhalt und Bedeutung hinreichend klar; er ist inhaltlich genügend abgegrenzt, um sowohl für die Verfügungsbeklagte als auch für das Vollstreckungsgericht deutlich zu machen, um welche Produkte sich eine dem Klagebegehren entsprechende Verurteilung beziehen soll (vgl. BGH GRUR 2002, 1095; BGH GRUR 1996, 796, 797; BGH NJW 1991, 1114; BGH GRUR 1984, 593).
In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist anerkannt, dass im Interesse eines angemessenen Rechtsschutzes gewisse Verallgemeinerungen zulässig sind, sofern auch in dieser Form das Charakteristische der konkreten Verletzungsform zum Ausdruck kommt (vgl. BGH GRUR 1996, 796; BGH GRUR 1984, 593; OLG Stuttgart GRUR-RR 2005, 93 ff;… Köhler in Hefermehl/Bornkamm/Köhler, Wettbewerbsrecht, 24. Aufl., Rdn. 2.44).
Dem liegt die Erwägung zugrunde, dass eine in bestimmter Form begangene Verletzungshandlung nicht nur die Wiederholung der genau identischen Verletzungsform vermuten lässt, sondern auch die Vermutung für die Begehung zwar nicht abgewandelter, aber in ihrem Kern gleicher Handlungen vermuten lässt (vgl. BGH GRUR 1992, 858, 859; BGH GRUR 1996, 796, 797).
- BGH, 27.06.2002 - I ZR 19/00
Tatbestand Telefonische Vorratsanfrage
Der Begriff "Artikel der Unterhaltungselektronik" umfaßt zwar neben CD-Recordern eine Vielzahl weiterer Produkte der Unterhaltungselektronik, ist aber inhaltlich genügend abgegrenzt, um sowohl für die Beklagte als auch gegebenenfalls für das Vollstreckungsgericht hinreichend deutlich zu machen, auf welche Produkte sich eine dem Klagebegehren entsprechende Verurteilung beziehen soll (vgl. BGH, Urt. v. 29.2.1996 - I ZR 6/94, GRUR 1996, 796, 797 = WRP 1996, 734 - Setpreis). - BGH, 20.02.1997 - I ZR 13/95
"Betreibervergütung"; Inhalt des Auskunftsanspruchs zur Vorbereitung des …
Besteht aber eine derartige gerichtliche Hinweispflicht mit dem Ziel, der Partei in der Tatsacheninstanz Gelegenheit zur Äußerung und zur Stellung sachdienlicher Anträge zu geben, so kommt eine Klageabweisung als unzulässig durch das Revisionsgericht nicht in Betracht (…vgl. BGH, Urt. v. 7.12.1993 - VI ZR 152/92, NJW 1994, 652, 653 f.; Urt. v. 29.2.1996 - I ZR 6/94, GRUR 1996, 796, 797 - WRP 1996, 734 - Setpreis, m.w.N.). - BGH, 14.11.1996 - I ZR 162/94
Münzangebot - Endpreis; Irreführung/Preisgestaltung
Dazu ist ihm im wiedereröffneten Berufungsverfahren Gelegenheit zu geben (vgl. BGH, Urt. v. 29.2.1996 - I ZR 6/94, GRUR 1996, 796, 797 Setpreis). - OLG Hamburg, 19.10.2000 - 3 U 252/00
Untersagung der Vertretung eines Mandanten durch einen Rechtsanwalt; Verletzung …
Wendungen, die den Verbotsumfang unscharf beschreiben oder nicht eindeutig bezeichnete ähnliche Verletzungsformen mit einbeziehen oder letztlich dem Zwangsvollstreckungsverfahren die Prüfung überlassen, was der beklagten Partei nach dem Titel verboten ist, sind unzulässig (BGH GRUR 1996, 796 - Setpreis, GRUR 1998, 471 - Modenschau im Salvatorkeller, WRP 1998, 42 - Unbestimmter Unterlassungsantrag III, WRP 1998, 169 -Auto'94, jeweils m. w. Nw.). - OLG Karlsruhe, 08.11.2006 - 6 U 227/05
Wettbewerbsrecht: Darlegungslast für Normalpreis bei Werbung mit Preisnachlass; …
- BGH, 29.10.1998 - I ZR 163/96
Teppichpreiswerbung - Irreführung/Preisgestaltung
- BGH, 27.02.1997 - I ZR 5/95
Voraussetzungen der Verbandsklagebefugnis; Werbung mit einem die angegebenen …
- LG Saarbrücken, 19.07.2005 - 7II O 7/05
- LG Berlin, 24.06.2005 - 102 O 11/05
Rabattwerbung nicht wettbewerbswidrig