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   BGH, 04.06.1996 - X ZR 49/94   

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https://dejure.org/1996,114
BGH, 04.06.1996 - X ZR 49/94 (https://dejure.org/1996,114)
BGH, Entscheidung vom 04.06.1996 - X ZR 49/94 (https://dejure.org/1996,114)
BGH, Entscheidung vom 04. Juni 1996 - X ZR 49/94 (https://dejure.org/1996,114)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Patentrecht - Erfinderische Tätigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG (1981) §§ 4, 1
    "Rauchgasklappe"; Begriff der erfinderischen Tätigkeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 133, 57
  • NJW 1997, 198
  • MDR 1997, 159
  • GRUR 1996, 857
  • BB 1996, 2167
 
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Wird zitiert von ... (159)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 23.09.1980 - X ZR 21/76

    Patentierung einer Tragvorrichtung für die Gießpfannen bei Stranggießanlagen -

    Auszug aus BGH, 04.06.1996 - X ZR 49/94
    Aus dieser vergleichsweise kurzen Zeitspanne lassen sich keine Rückschlüsse auf das Vorhandensein einer erfinderischen Tätigkeit ziehen (vgl. BGH, Urt. v. 14.5. 1964 - Ia ZR 79/63, Liedl 1963/64, 422, 433 - Schuko-Konturenstecker; SenUrt. v. 23.9. 1980 - X ZR 21/76, GRUR 1981, 42, 45 - Pfannendrehturm; EPA, Entsch. v. 13.10.1982 - T 24/81, GRUR Int. 1983, 650, 653 - Metallveredlung/BASF).
  • BGH, 17.09.1987 - X ZR 56/86

    "Abschlußblende"; Beschränkung eines Patentanspruchs auf eine bestimmte Art der

    Auszug aus BGH, 04.06.1996 - X ZR 49/94
    Wie der Senat in BGH GRUR 1988, 287 ff. - Abschlußblende - dargelegt hat, kann ein Patentanspruch 1 Nichtigkeitsverfahren beschränkt werden, wenn die nunmehr unter Schutz gestellte Lehre in der Patentschrift offenbart ist.
  • BGH, 21.11.1961 - I ZR 32/59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 04.06.1996 - X ZR 49/94
    Gerechtfertigt ist dieser Schluß allerdings nur dann, wenn die Fehlvorstellung in dem Sinne technisch begründet gewesen ist, daß die patentierte Lehre aus der Sicht der Fachwelt im Prioritätszeitpunkt entweder für technisch nicht ausführbar oder der mit ihr erzielte technische Erfolg für nicht erreichbar gehalten und dieser Irrtum durch die Erfindung widerlegt worden ist (BGH, Urt. v. 21.11.1961 - I ZR 32/59, Liedl 1961/62, 397, 411 - Straßenbeleuchtung).
  • BGH, 01.12.1961 - I ZR 131/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 04.06.1996 - X ZR 49/94
    Er ist - soweit er nicht mehr verteidigt wird - ohne weitere Sachprüfung für nichtig zu erklären (st. Rspr.; vgl. BGH, Urt. v. 31.10.1967 - Ia ZR 80/64, Liedl 1967/68, 253, 261 - Mehrkammerfilterpresse; Urt. v. 1.12.1961 - I ZR 131/56, GRUR 1962, 294 f. - Hafendrehkran).
  • BGH, 20.10.1966 - Ia ZB 11/66

    Fehlende Gründe bei der Beurteilung der Erfindungshöhe eines

    Auszug aus BGH, 04.06.1996 - X ZR 49/94
    Daß sich die Erfindung des Streitpatents, wie die Beklagte behauptet, in der Praxis weithin durchgesetzt und bewährt hat, besagt unter den gegebenen Umständen für sich allein ebenfalls nichts (vgl. BGH, Beschl. v. 20.10.1966 - Ia ZB 11/66, Mitt. 1967, 39 - Kondenswasserabscheider).
  • BGH, 14.05.1964 - Ia ZR 79/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 04.06.1996 - X ZR 49/94
    Aus dieser vergleichsweise kurzen Zeitspanne lassen sich keine Rückschlüsse auf das Vorhandensein einer erfinderischen Tätigkeit ziehen (vgl. BGH, Urt. v. 14.5. 1964 - Ia ZR 79/63, Liedl 1963/64, 422, 433 - Schuko-Konturenstecker; SenUrt. v. 23.9. 1980 - X ZR 21/76, GRUR 1981, 42, 45 - Pfannendrehturm; EPA, Entsch. v. 13.10.1982 - T 24/81, GRUR Int. 1983, 650, 653 - Metallveredlung/BASF).
  • BGH, 13.03.1984 - X ZR 24/82

    "Chlortoluron"; Erfindungshöhe eines Unkrautvernichtungsverfahrens

    Auszug aus BGH, 04.06.1996 - X ZR 49/94
    Zwar kann eine allgemeine, eingewurzelte technische Fehlvorstellung, die die einschlägigen Fachleute daran gehindert hat, in Richtung auf die geschützte Lehre zu arbeiten oder auch nur Versuche in dieser Richtung anzustellen, regelmäßig als sicheres Anzeichen dafür gewertet werden, daß die Lehre für einen Durchschnittsfachmann nicht nahegelegen hat (SenUrt. v. 13.3. 1984 - X ZR 24/82, GRUR 1984, 560, 561 - Chlortoluron).
  • BGH, 31.10.1967 - Ia ZR 80/64

    Einordnung eines neuen, fortschrittlichen und erfinderischen Anspruchs als

    Auszug aus BGH, 04.06.1996 - X ZR 49/94
    Er ist - soweit er nicht mehr verteidigt wird - ohne weitere Sachprüfung für nichtig zu erklären (st. Rspr.; vgl. BGH, Urt. v. 31.10.1967 - Ia ZR 80/64, Liedl 1967/68, 253, 261 - Mehrkammerfilterpresse; Urt. v. 1.12.1961 - I ZR 131/56, GRUR 1962, 294 f. - Hafendrehkran).
  • BGH, 05.04.1960 - I ZR 153/58

    Patent für Modellbahnanlagen - Ausgestaltung der Radachslagerung bei Fahrzeugen

    Auszug aus BGH, 04.06.1996 - X ZR 49/94
    Soweit hiernach zu Recht Bedenken gegen ein Verschließen der einzelnen Blasöffnungen bestanden haben, waren die sich daraus ergebenden Nachteile für einen Durchschnittsfachmann im übrigen zu erwarten und werden auch von der Lehre des Streitpatents, soweit sie sich aus dem allein angegriffenen und für die Beurteilung der Erfindungshöhe deshalb auch allein maßgeblichen Patentanspruch 1 ergibt (vgl. BGH, Urt. v. 5.4.1960 - I ZR 153/58, Liedl 1959/60, 302, 308 - Spielzeug-Fahrzeug), nicht vermieden oder beseitigt.
  • BGH, 28.06.1973 - X ZR 25/70

    Patent betreffend die Einrichtung eines Gemeinschaftsraums zur Körperreinigung -

    Auszug aus BGH, 04.06.1996 - X ZR 49/94
    Eine technische Fehlvorstellung wird dagegen dann nicht überwunden, wenn gegenüber der vorgeschlagenen Lösung zu Recht bestehende Bedenken lediglich ignoriert und mit ihr tatsächlich und vorhersehbar verbundene Nachteile einfach i Kauf genommen werden (SenUrt. v. 28.6. 1973 - X ZR 25/70, Liedl 1971/73, 289, 295 f. - Duschanlage zur Körperreinigung; EPA, Entsch. v. 5.4. 1984 - T 69/83, ABl. 1984, 357, 365 - Thermoplastische Formmassen/BAYER).
  • BGH, 19.12.2006 - X ZR 236/01

    Carvedilol II

    Das Streitpatent ist, nachdem es jedenfalls auch in einer zulässigerweise eingeschränkten Fassung verteidigt wird, in dem Umfang, in dem es nicht mehr verteidigt wird, ohne weitere Sachprüfung für nichtig zu erklären (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urt. v. 04.06.1996 - X ZR 49/94, GRUR 1996, 857, 858 - Rauchgasklappe; insoweit nicht in BGHZ 133, 57 abgedruckt).
  • BGH, 24.04.2018 - X ZR 50/16

    Richten eines Patentanspruchs als Sachanspruch auf eine Vorrichtung zur

    b) Zur Bejahung der Patentfähigkeit reicht es nicht aus, dass die vom Streitpatent vorgeschlagene technische Lösung aus Sicht des Standes der Technik mit Nachteilen oder ihre Realisierung mit Schwierigkeiten verbunden ist, wenn die vom Erfinder vorgeschlagene Lösung diese Nachteile oder Schwierigkeiten in Kauf nimmt (Bestätigung von BGH, Urteil vom 4. Juni 1996 - X ZR 49/94, BGHZ 133, 57 - Rauchgasklappe).

    Zur Bejahung der Patentfähigkeit reicht es nicht aus, wenn die vom Streitpatent vorgeschlagene technische Lösung aus der Sicht des Standes der Technik mit Nachteilen oder ihre Realisierung mit Schwierigkeiten verbunden ist, die vom Erfinder vorgeschlagenen Lösungsbeispiele diese Nachteile oder Schwierigkeiten aber ignorieren und schlicht in Kauf nehmen (vgl. BGH, Urteile vom 4. Juni 1996 - X ZR 49/94, BGHZ 133, 57 unter III 2 c - Rauchgasklappe; vom 8. Januar 2008 - X ZR 110/04, juris Rn. 19; vom 26. August 2014 - X ZR 18/11, juris Rn. 17).

  • BGH, 03.05.2001 - X ZR 168/97

    Taxol; Allgemeine Beanspruchung eines Verfahrensschritts in einem chemischen

    Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, daß aus dem Umstand, daß dem Fachmann auch andere und sogar näherliegende oder besseren Erfolg versprechende Lösungsalternativen zur Verfügung gestanden hätten, jedenfalls nicht ohne weiteres erfinderische Tätigkeit bei der Auswahl einer anderen, ebenfalls für sich betrachtet nicht erfinderischen Alternative abgeleitet werden kann (BGHZ 133, 57, 65 - Rauchgasklappe; Sen. Urt. v. 18.2.1997 - X ZR 25/95, bei Bausch Bd. 1 S. 445, 452 f.).
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