Rechtsprechung
BGH, 04.02.1997 - X ZR 74/94 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Einordnung als Erfindung - Zurückwiesung eines Löschungsantrags
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GebrMG §§ 12a, 19 Satz 3
"Kabeldurchführung"; Verletzung eines Gebrauchsmusters; Verteidigung gegen ein Unterlassungsbegehren nach Zurückweisung eines Löschungsantrags - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 134, 353
- NJW 1998, 147
- MDR 1997, 868
- GRUR 1997, 454
Wird zitiert von ... (16)
- BGH, 17.04.2007 - X ZR 1/05
Pumpeinrichtung
Denn zum Erfolg des sogenannten Formstein-Einwands ist es nötig, dass die Gesamtheit derjenigen Merkmale der als patentverletzend beanstandeten Ausführung, deretwegen festgestellt werden kann, dass diese in den Schutzbereich des Patentanspruchs fällt, als gegenständliche Lehre zum technischen Handeln den gesetzlichen Anforderungen für einen Patentschutz nicht genügt hätte, wenn sie zum Prioritätszeitpunkt des erteilten Patents angemeldet worden wäre (BGHZ 98, 21 f. - Formstein; BGHZ 134, 353, 357 f. - Kabeldurchführung I). - BGH, 07.06.2005 - X ZR 198/01
"Knickschutz" - Prüfung einer Gebrauchsmusterverletzung
Auch bei der Prüfung einer Gebrauchsmusterverletzung (zur Patentverletzung vgl. etwa BGHZ 125, 303, 310 - Zerlegvorrichtung für Baumstämme m.w.N.), ist eine erschöpfende Erörterung erforderlich, welche Lehre zum technischen Handeln der Fachmann dem Schutzanspruch entnimmt (Senat, Urt. v. 04.02.1997 - X ZR 74/94, GRUR 1997, 454, 455 - Kabeldurchführung I). - BGH, 07.03.2001 - X ZR 176/99
Kabeldurchführung II; Übernahme von Ergebnissen eines Sachverständigengutachtens …
Auf die Revision des Klägers hat der Senat dieses Berufungsurteil aufgehoben (Urt. v. 04.02.1997, BGHZ 134, 353 - Kabeldurchführung).
- BGH, 19.02.2019 - XI ZR 225/17
Rechtsstreit über die Wirksamkeit des Widerrufs einer auf den Abschluss eines …
c) Davon abgesehen weisen die Ausführungen des Berufungsgerichts dazu, der Kläger habe das Widerrufsrecht nicht verwirkt, revisionsrechtlich erhebliche Rechtsfehler auf, wenn mangels tragfähiger anderweitiger Feststellungen zugunsten der Beklagten unterstellt wird, die Beendigung des Darlehensvertrags sei dem Widerruf ein Jahr vorausgegangen (vgl. BGH, Urteil vom 4. Februar 1997 - X ZR 74/94, BGHZ 134, 353, 355). - OLG Düsseldorf, 14.05.2009 - 2 U 65/04
Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche wegen Verletzung eines Patents für …
Zum Erfolg des "Formstein"-Einwands ist es deshalb nötig, dass die Gesamtheit derjenigen Merkmale der als patentverletzend beanstandeten Ausführung, deretwegen festgestellt werden kann, dass diese in den Schutzbereich des Patentanspruchs fällt, als gegenständliche Lehre zum technischen Handeln den gesetzlichen Anforderungen für einen Patentschutz nicht genügt hätte, wenn sie zum Prioritätszeitpunkt des erteilten Patents angemeldet worden wäre (vgl. BGHZ 98, 12 f. = GRUR 1986, 803 - Formstein; BGHZ 134, 353, 357 f. = GRUR 1997, 454 - Kabeldurchführung I; BGH, GRUR 2007, 959, 961 - Pumpeneinrichtung). - LG Düsseldorf, 20.01.2005 - 4b O 16/04
Schachtabdeckungswechsler
Dies bedingt, dass die Zugehörigkeit der als äquivalent angegriffenen Ausführungsform zum Schutzbereich nicht allein mit solchen Erwägungen verneint werden kann, die - in gleicher Weise auf den Gegenstand des Klagepatents angewendet - zu der Feststellung führen müssten, das Schutzrecht enthalte keine patentfähige Lehre zum technischen Handeln (BGH, GRUR 1997, 454 - Kabeldurchführung). - OLG Düsseldorf, 21.04.2005 - 2 U 93/03
Zur Patentfähigkeit eines mobilen schirmartig aufspannbaren Reflektors
Die Zugehörigkeit einer als äquivalent angegriffenen Ausführungsform zum Schutzbereich des Klagepatents kann daher nicht ausschließlich mit solchen Überlegungen verneint werden, die - in gleicher Weise auf den Gegenstand des Klageschutzrechtes angewendet - zwingend zu der Feststellung führen müssten, auch dieses Schutzrecht beinhalte keine schutzrechtsfähige Lehre zum technischen Handeln (vgl. dazu BGH, GRUR 1997, 454, 457 - Kabeldurchführung I). - OLG Düsseldorf, 17.08.2006 - 2 U 22/05
Ausüben eines Verfahrens zum Auswechseln eines in eine Asphaltdecke eingelassenen …
Nach den Grundsätzen der Entscheidung "Kabeldurchführung" des Bundesgerichtshofes (vgl. u.a. GRUR 1997, 454) kann der sogenannte "Formstein"- Einwand nicht durchgreifen, wenn er sich in seinem sachlichen Gehalt nur gegen die Schutzwürdigkeit der als schutzwürdig hinzunehmenen Lehre richtet. - OLG Düsseldorf, 10.05.2001 - 2 U 183/99
Schadensersatz bei mittelbarer Patentverletzung
Der Erstreckung des Aquivalenzbereiches wegen dieser Abwandlungen vom Wortlaut auf die angegriffenen Ausführungsformen stünde auch nacht der Stand der Technik entgegen, wobei zu berücksichtigen ist, dass der sog. Formstein-Einwand nur dann durchgreifen kann, wenn die Zugehörigkeit der als äquivalent angegriffenen Ausführungsform zum Schutzbereich nicht ausschließlich mit solchen Überlegungen verneint werden kann, die - in gleicher Weise auf den Gegenstand des Schutzrechts angewendet - zwingend zu der Feststellung führen müßten, das zuerkannte Schutzrecht beinhalte keine schutzrechtsfähige Lehre zum technischen Handeln (BGH GRUR 1997, 454, 451 - Kabeldurchführung). - OLG Düsseldorf, 19.01.2012 - 2 U 122/10 Auch bei der Prüfung einer Gebrauchsmusterverletzung (zur Patentverletzung vgl. etwa BGHZ 125, 303, 310 - Zerlegvorrichtung für Baumstämme m.w.N.), ist eine erschöpfende Erörterung erforderlich, welche Lehre zum technischen Handeln der Fachmann dem Schutzanspruch entnimmt (BGH GRUR 1997, 454, 455 - Kabeldurchführung I).
- OLG Düsseldorf, 10.05.2001 - 2 U 182/99
Blasfolienherstellung
- LG Düsseldorf, 20.12.2011 - 4b O 170/09
Sicherheitsetikett
- LG Düsseldorf, 27.10.2005 - 4a O 412/04
Rohrschelle
- OLG Düsseldorf, 18.11.2004 - 2 U 38/03
Verpackungen unter Vakuum
- BPatG, 10.05.2012 - 35 W (pat) 465/09
- OLG Düsseldorf, 27.06.2002 - 2 U 92/99
Staubsauger-Saugrohr