Weitere Entscheidung unten: BPatG, 29.01.1997

Rechtsprechung
   BPatG, 22.01.1997 - 28 W (pat) 35/96   

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BPatG, 22.01.1997 - 28 W (pat) 35/96 (https://dejure.org/1997,4605)
BPatG, Entscheidung vom 22.01.1997 - 28 W (pat) 35/96 (https://dejure.org/1997,4605)
BPatG, Entscheidung vom 22. Januar 1997 - 28 W (pat) 35/96 (https://dejure.org/1997,4605)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 2
    Markenschutz - Freihaltungsbedürfnis für allegmeine in einem unvollständigen Satz gehaltene Aufforderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 1997, 532
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.06.1990 - I ZB 11/89

    "NEW MAN"; Unterscheidungskraft einer ausländischen Marke

    Auszug aus BPatG, 22.01.1997 - 28 W (pat) 35/96
    Wegen des fehlenden Freihaltebedürfnisses sind an die Unterscheidungskraft der angemeldeten Marke nurmehr geringere Anforderungen zustellen (BGH BlPMZ 1991, 26 "NEW MAN").
  • BPatG, 22.11.2001 - 25 W (pat) 13/01
    Eine Vergleichbarkeit mit der "Du darfst"-Entscheidung (BPatGE 37, 250) sei nicht gegeben, da die hier vorliegende angemeldete Marke keinen vagen, mehrdeutigen Aussagehalt, sondern einen allgemeinen Werbehinweis beinhalte.

    Nach Auffassung des Senats hat die angemeldete Wortfolge aufgrund der genannten Sprachform im Gegensatz zur Ansicht der Markenstelle einen jedenfalls ebenso vagen und interpretationsbedürftigen Aussagegehalt hinsichtlich der beanspruchten Waren und Dienstleistungen wie die Bezeichnung "Du darfst" (vgl BPatGE 37, 250), so daß insoweit durchaus von einer gewissen Vergleichbarkeit der Fallgestaltungen ausgegangen werden kann, zumal auch die dortigen Waren "Halbfettmargarine, Speiseöle, Halbfettbutter" Überschneidungen mit den vorliegenden Waren und Dienstleistungen aufweisen.

  • BPatG, 12.07.2000 - 29 W (pat) 175/99
    Unabhängig davon, daß dieser Hinweis bei einem nicht unerheblichen Teil des Warenverzeichnisses nicht zutrifft, hat der Fachverkehr regelmäßig kein Interesse an derart verschwommenen Angaben (BPatG GRUR 1997, 532 - Du darfst).
  • BPatG, 10.02.2004 - 33 W (pat) 286/02
    Solche unvollständigen Wortfolgen dürfen auch nicht einfach zu einer beschreibenden Gesamtaussage gedanklich ergänzt bzw. vervollständigt werden (vgl. BGH GRUR 1997, 627 - à la Carte; vgl. a. BPatG GRUR 1997, 532 - Du darfst).
  • BPatG, 29.07.2002 - 30 W (pat) 199/01
    Die von der Anmelderin weiter herangezogene Entscheidung des BPatG (BPatGE 37 250 - Du darfst) vermag eine Zulassung ebenfalls nicht zu begründen, da in diesem Fall eine positive Entscheidung wegen eines nach tatrichterlicher Würdigung nicht eindeutigen Aussageinhalts der angemeldeten Bezeichnung getroffen wurde.
  • BPatG, 29.07.2002 - 30 W (pat) 198/01
    Die von der Anmelderin weiter herangezogene Entscheidung des BPatG (BPatGE 37 250 - Du darfst) vermag eine Zulassung ebenfalls nicht zu begründen, da in diesem Fall eine positive Entscheidung wegen eines nach tatrichterlicher Würdigung nicht eindeutigen Aussageinhalts der angemeldeten Bezeichnung getroffen wurde.
  • BPatG, 08.03.2005 - 33 W (pat) 185/03
    Dies wäre jedoch mit einer rechtlich bedenklichen Markenergänzung verbunden (vgl. BGH 1997, 627 - à la Carte; BPatG GRUR 1997, 532 - Du darfst).
  • BPatG, 30.08.2002 - 30 W (pat) 198/01
    Die von der Anmelderin weiter herangezogene Entscheidung des BPatG (BPatGE 37 250 - Du darfst) vermag eine Zulassung ebenfalls nicht zu begründen, da in diesem Fall eine positive Entscheidung wegen eines nach tatrichterlicher Würdigung nicht eindeutigen Aussageinhalts der angemeldeten Bezeichnung getroffen wurde.
  • BPatG, 09.01.2001 - 33 W (pat) 219/99
    Solche Eyecatcher sind jedoch nicht unterscheidungskräftig (vgl Beschluss des Senats vom 20. Februar 1998, 33 W (pat) 244/97 - DO IT mit der Abgrenzung zu BPatGE 37, 250 - DU DARFST).
  • BPatG, 23.05.2000 - 27 W (pat) 189/99
    Sie haben auf die "Du darfst"-Entscheidung des Bundespatentgerichts (GRUR 1997, 532) verwiesen und sind der Ansicht, daß die Anmeldemarke zum Nachdenken anrege und einen phantasievollen Überschuß besitze.
  • BPatG, 08.04.2002 - 30 W (pat) 137/01
    Die Kombination dieser beiden Bestandteile in einem einzigen Wort lässt sich jedoch nicht als sprachüblich belegen und bedürfte auch im Deutschen, wo Wortverknüpfungen ungleich häufiger sind als im Englischen, wohl einer Ergänzung im Sinne etwa von "immer startklar" oder "immer startbereit", um einen klaren Aussagegehalt zu gewinnen (vgl insoweit BPatG GRUR 1997, 532 - Du darfst).
  • BPatG, 08.11.2000 - 26 W (pat) 167/99
  • BPatG, 20.02.1998 - 33 W (pat) 244/97
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Rechtsprechung
   BPatG, 29.01.1997 - 26 W (pat) 97/96   

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https://dejure.org/1997,16803
BPatG, 29.01.1997 - 26 W (pat) 97/96 (https://dejure.org/1997,16803)
BPatG, Entscheidung vom 29.01.1997 - 26 W (pat) 97/96 (https://dejure.org/1997,16803)
BPatG, Entscheidung vom 29. Januar 1997 - 26 W (pat) 97/96 (https://dejure.org/1997,16803)
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  • GRUR 1997, 532
 
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Wird zitiert von ...

  • BPatG, 29.06.2011 - 29 W (pat) 515/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Liwell/LIDL" - Dienstleistungsidentität - zur

    Die Beschwerdegegnerin verweist insoweit auf eine Entscheidung des Bundespatentgerichts zu den Markenwörtern "SIGL" und "Sigel", in welchem eine klangliche Ähnlichkeit bejaht wurde (BPatG GRUR 1997, 532, 534 - SIGL/Sigel).

    Der Hinweis der Beschwerdegegnerin auf die Entscheidung des Bundespatentgerichts in Sachen "SIGL/Sigel" (BPatG GRUR 1997, 532) geht in diesem Zusammenhang fehl.

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